Daten
Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
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Drucksache: WP8116/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
26.06.2012
Betreff:
Kindergarten Waldwichtel - Entscheidung über zukünftigen Standort
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Planverfahren zur 1. vereinfachten
Änderung für den BP 30 Kaster fortzuführen und damit das Baurecht für die Verstetigung
des Waldkindergartens am bestehenden Standort zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen zur Löschung
Bergschadensverzicht / Bauverbot mit der RWE Power AG abzustimmen.
Alternative 2
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Baurechtschaffung für einen
Alternativstandort am Friedhof Kaster. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Bauleitpläne ins Verfahren zu bringen.
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Begründung:
Seit 2006 besteht an der Gustav-Heinemann-Straße der Waldkindergarten Waldwichtel e.V.,
welcher derzeit als eingruppiger Kindergarten inkl. 4 U3- Plätzen betrieben wird. Aufgrund
verschiedener noch zu erfüllender Auflagen des Landesjugendamtes besteht derzeit lediglich eine
befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.07.2012. Aus diesem Grunde wurde Anfang des Jahres
unter anderem befristet ein Container als Schutzraum aufgestellt sowie im Jahr 2011 ein
Versorgungshäuschen für Strom, Gas, Wasser errichtet.
Für die Verstetigung der Einrichtung ist die Errichtung dauerhafter baulicher Anlagen notwendig.
Da der derzeitige Standort des Waldkindergartens bauplanungsrechtlich als Verkehrsfläche
Zweckbestimmung „Parkplatz“ festgesetzt ist, ist dies mit dem bestehenden Planungsrecht nicht
vereinbar. Hierzu ist zwingend die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Hierzu hat der
Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.07.2010 den Aufstellungsbeschluss für die 1,
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster gefasst (siehe WP 8-130/2010).
In der Folge hat der Rat der Stadt Bedburg das Angebot für die U3-Betreuung im
Waldkindergarten Waldwichtel mittlerweile auf 4 Plätze festgelegt. Verschiedene Gespräche und
Prüfungen mit beteiligten Behörden haben ergeben, dass für die Änderung des Bebauungsplans
auch die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist, da ansonsten das
Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt ist. Zudem ist für die dauerhafte
Verstetigung des Waldkindergartens am vorhandenen Standort bei Festsetzung einer
Gemeinbedarfsfläche die Löschung des grundbuchrechtlich auf der Fläche liegenden
Bergschadensverzichts und des Bauverbots erforderlich.
Nach Prüfung durch die RWE Power AG, Abt. Bergschäden-Markscheiderei ist dies für das
Flurstück 95 (siehe Anlage 1), welches einen wesentlichen Teil der heutigen Fläche des
Waldkindergartens umfasst, möglich. Hierfür sei jedoch eine Abstandszahlung von 2.500 €
erforderlich, da das Grundstück seinerzeit aufgrund des Bauverbots für einen äußerst geringen
Betrag an die Stadt übertragen wurde. Sollen Bauverbot und Bergschadensverzicht für einen
größeren Bereich als das o. g. Flurstück aufgehoben werden, wäre die benötigte Fläche auf
Kosten der Stadt zu vermessen und anschließend durch die RWE erneut zu prüfen.
Aus den vorgenannten Gesichtspunkten stellt sich die Frage, ob der Waldkindergarten am
bestehenden Standort weiterhin erhalten bleiben soll, oder ob dauerhaft ein Alternativstandort
gefunden werden soll. Daraufhin wären die entsprechenden baurechtlichen Planungen
abzustellen. Dies spielt ebenfalls für die befristete Betriebserlaubnis des Landesjugendamts eine
Rolle, da hier in jedem Fall eine Verlängerung der am 31.07.2012 auslaufenden befristeten
Betriebserlaubnis erforderlich ist. Hierfür ist jedoch eine langfristige Perspektive des Standortes
Waldkindergarten aufzuzeigen.
Ein möglicher Alternativstandort befindet sich im Bereich des ungenutzten Teils des Kasterer
Friedhofs (siehe Anlage 1). Nördlich dieser Fläche wäre – entsprechende Beschlussfassung und
Baurechtschaffung vorausgesetzt – auch eine Verlagerung der Kasterer Tennisplätze bei
Umsetzung des Rahmenplans Kaster denkbar. Dies würde zeitlich nicht mit einer eventuellen
Verlagerung des Waldkindergartens übereinander liegen, führt jedoch zu einer sinnvollen Nutzung
der dortigen Flächen. Zur Bewertung der Standorte fand am 08.03.2012 mit Vertretern des FB III,
FB II sowie des Vorstands des Waldwichtel e.V. ein Ortstermin statt.
Hinsichtlich verschiedener Kriterien sind die Standorte wie folgt zu bewerten:
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A) Derzeitiger Standort an der Gustav-Heinemann-Straße
Flächenangebot, Funktion
Die Größe der Fläche für den Waldkindergarten ist angemessen, nach übereinstimmender
Meinung wäre auch genug Platz für bauliche Anlagen einer mittelfristig zusätzlichen Gruppe. Da
Außenspielflächen vorwiegend durch Waldbesuche ersetzt werden, sind auch die an die baulichen
Anlagen unmittelbar angrenzenden Freiflächen in der Größe ausreichend. Die Lage am
unmittelbaren Waldrand ist als optimal einzuschätzen.
soziale Kontrolle
In Sichtweite befinden sich Wohngebäude der Straße „Am Mühlenkreuz“. Nach Problemen mit
Vandalismus in vergangener Zeit wurde ein Bewegungsmelder am Waldkindergarten installiert,
sodass auch bei Dunkelheit das Gelände von der nahen Wohnbebauung eingesehen werden
kann. Dies hat nach Aussage der Betreiber zu einer wesentlichen Verbesserung der
Vandalismusproblematik geführt.
Das Gelände ist unmittelbar am Ende der Gustav-Heinemann-Straße gelegen. Diese Straße sowie
der nördlich verlaufende Wirtschaftsweg werden von vielen Spaziergängern und Radfahrern
genutzt, so dass die soziale Kontrolle an diesem Standort insgesamt als gut einzuschätzen ist.
Stellplätze, Verkehrssituation
Extra ausgewiesene oder hergestellte Stellplätze sind am derzeitigen Standort nicht vorhanden.
Derzeit wird auf der Verlängerung der Gustav-Heinemann-Straße in Längsrichtung geparkt. Hier ist
Platz für etwa 10 – 12 PKW. Nach Aussage des Waldkindergartens können die Kinder in einem
Zeitfenster von einer Stunde morgens gebracht werden, nachmittags ist die Abholzeit ebenfalls
flexibel, so dass der An- und Abfahrverkehr gut funktioniert. Gewendet wird auf der Straße oder
am Ende der Verlängerung der Gustav-Heinemann-Straße im Übergang zum nichtbefestigten
Wirtschaftsweg. Bei denkbaren Einzelveranstaltungen (Sommerfest o.ä.) würden die Stellplätze
vermutlich nicht ausreichen und es würde vermutlich zu einem erhöhten Parkdruck im Bereich der
Wohnbebauung am unteren Mühlenkreuz sowie der nördlich Gustav-Heinemann-Straße kommen.
Insgesamt ist die Verkehrssituation deshalb nicht optimal.
notwendige Investitionen
Im Jahr 2011 wurde von dem Verein ein Versorgungshäuschen mit Strom-, Wasser- und
Abwasseranschluss errichtet. Die Kosten beliefen sich auf ca. 20.000 €, die vom Verein selbst
aufgebracht worden sind. Die Stadt Bedburg hat den Bau mit ca. 1.000 € unterstützt. Für die
derzeitige Nutzung ist als Investition die Errichtung von einer weiteren Hütte notwendig, um
Vorgaben des Landesjugendamtes zu erfüllen. Derzeit wird ein Mietcontainer genutzt, es liegt
lediglich eine befristete Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes vor.
Sollte mittel- oder langfristig die Zahl der Kindergartenplätze erhöht werden (z.B. durch eine
weitere Gruppe), wäre die Errichtung von weiteren baulichen Anlagen (im wesentlichen
Schutzhütten) in geringem Umfang notwendig. Der Platz auf der Fläche ist allerdings sehr
begrenzt.
Konflikte mit umliegenden Nutzungen
Im unmittelbaren Umfeld befindet sich die Wohnbebauung der Gustav-Heinemann-Straße sowie
der Straße „Am Mühlenkreuz“ in etwa 60 m bzw. 40 m Entfernung. Nach Auskunft des
Waldkindergartens wurden durch die Anwohner bisher keine Beschwerden formuliert. Auch der
Stadtverwaltung sind nach derzeitigen Kenntnisstand des FB III bisher keine Beschwerden oder
Konfliktsituationen bekannt geworden.
Planungsrecht
Der derzeitige Bebauungsplan setzt für den Bereich „öffentliche Verkehrsfläche,
Zweckbestimmung Parkplatz“ fest. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche
dargestellt. Um eine Verstetigung des Waldkindergartens an diesem Standort zu ermöglichen, ist
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eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans wie auch des Flächennutzungsplans
notwendig, um eine Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten festzusetzen. Nach
Rücksprache und gemeinsamer Ortsbegehung mit der Bezirksregierung Köln werden von dortiger
Seite keine Vorbehalte gegen eine solche Flächennutzungsplanänderung mit einer gleichzeitiger
Entwicklung eines entsprechenden Bebauungsplans gesehen. Ein Aufstellungsbeschluss zur
Bebauungsplanänderung wurde bereits in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 15.06.2010
gefasst.
Bauverbot / Bergschadensverzicht
Die Fläche unterliegt derzeit einem grundbuchrechtlich gesichertem Bergschadensverzicht und
Bauverbot zugunsten der RWE Power AG, da sie in der Sicherheitszone des Kasterer Sprungs
liegt (siehe Anlage 2). Nach einem gemeinsamen Gespräch mit der Bergschadensabteilung, wurde
abgestimmt, dass der Bergschadensverzicht wie auch das Bauverbot aus dem Grundbuch für das
Flurstück 95 gestrichen werden können. Eine erneute Überprüfung des Kasterer Sprungs zeigt,
dass nach Aussage der RWE auch unter fachlichen Gesichtspunkten die mit den o. g.
Einschränkungen belegte Fläche entsprechend verkleinert werden kann, so dass dieses Flurstück
zukünftig außerhalb des Bauverbotes und Bergschadensverzichtes liegt. Hierzu hat die RWE
Power AG geäußert, dass man für eine Streichung des Bauverbots und Bergschadensverzichts
eine Nachforderung gegenüber der Stadt i.H.v. etwa 2.500 € verlangt, da das betreffende
Grundstück seinerzeit nach Aussage der RWE Power an die Stadt Bedburg zu einem äußerst
geringen Preis übertragen wurde. Soll für einen über das Flurstück 95 hinausgehenden Bereich
Bauverbot und Bergschadensverzicht aufgehoben werden, ist der Bereich auf Kosten der Stadt zu
vermessen und durch die Markscheiderei der RWE Power erneut zu prüfen.
mögliche Konkurrenz zu anderen Kindergärten
Die nächsten Kindergarteneinrichtungen befinden sich auf der Brunnenstraße in Königshoven (St.
Peter, Luftlinie ca. 650 m), auf der Maximilianstraße in Kaster (St. Martinus, Luftlinie ca. 650 m und
in Neu-Epprath an der Burgundischen Straße (Sterntaler, Luftlinie ca. 950 m).
Die derzeitigen Kinder des Waldkindergarten sind von der Herkunft über das Stadtgebiet verteilt,
jedoch gibt es einen leichten Überschuss an Kindern aus Kaster (Spless sowie Morken/Harff).
Nach Aussage des FB II wird von dortiger Seite auch langfristig keine besondere
Konkurrenzsituation zu anderen nahegelegenen Kindergärten gesehen, da der Waldkindergarten
durch seine spezifische Ausrichtung und Konzeption ein eigenständiges Profil hat, welches als
„Sonderstandort“ nicht schwerpunktmäßig Kinder aus dem nahen Wohnbereich anzieht, sondern
eine Nachfrage aus dem gesamten Stadtgebiet deckt.
B) Standort unmittelbar nördlich des Friedhofs Kaster
Flächenangebot, Funktion
Im Bereich des Friedhofs Kaster ist ein Bereich bereits mit Wegen angelegt, ist jedoch für den
Friedhofsbetrieb nie genutzt worden. Nach Rücksprache mit dem FB IV besteht grundsätzlich für
eine ausreichend große Fläche die Möglichkeit, diese Fläche einer anderen Nutzung zuzuführen.
Der FB III verfolgt derzeit erste Überlegungen, in diesem Bereich sowie unmittelbar nördlich
angrenzend bis zum Waldrand der Böschung zur Kasterer Höhe die Tennisplätze aus KasterZentrum hierhin zu verlegen. In diesem Zug wäre auch die Berücksichtigung einer Fläche für den
Waldkindergarten inkl. einer mittelfristigen Erweiterung hinsichtlich des Flächenbedarfs (ca. 1.200
m²) möglich. Die Lage im Nahbereich des Waldes ist als sehr gut einzuschätzen.
soziale Kontrolle
In Sichtweite des Standortes befinden sich keine Wohngebäude. Die nächste Wohnbebauung ist
ca. 160 m in südliche Richtung entfernt (am alten Bahndamm). Die nächste Bebauung ist die
Trauerhalle auf dem Friedhof sowie die baulichen Anlagen auf dem Sportplatz („Am Tiergarten“).
Nach Einbruch der Dunkelheit ist daher die soziale Kontrolle selbst bei Beleuchtung des Geländes
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nur unzureichend. Bei Tag ist die soziale Kontrolle als gut einzuschätzen, da der Nahbereich auch
von Friedhofsbesuchern, Spaziergängern und Radfahrern genutzt wird.
Stellplätze, Verkehrssituation
Entlang der Straße am Alten Bahndamm ist ein etwa 200 m langer Parkstreifen für Parken in
Senkrechtaufstellung hergestellt. Damit finden etwa 80 PKW hier Platz. Die Straße ist ebenfalls
ausreichend ausgebaut. Die Verkehrs- und Parksituation ist hier damit als optimal zu bezeichnen,
auch für den Fall, dass einzelne Sonderveranstaltungen stattfinden sollten.
notwendige Investitionen
Bisher sind in diesem Bereich keine Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden. Diese müssten
von der etwa 150 m entfernten Wohnbebauung am alten Bahndamm verlängert werden. Sollte
dies im Zuge der Verlagerung der Tennisplätze geschehen, können hier theoretisch
Synergieeffekte genutzt werden, jedoch werden die Maßnahmen vermutlich zeitlich deutlich
auseinander fallen.
Ebenfalls entstehen Kosten durch die Herrichtung des Geländes sowie für die Verlagerung der
Gebäude vom ursprünglichen Standort an den Verlagerungsstandort inkl. der Herstellung der
erforderlichen Fundamente.
Sollte mittel- oder langfristig die Zahl der Kindergartenplätze erhöht werden (z.B. durch eine
weitere Gruppe), wäre auch hier die Errichtung von weiteren baulichen Anlagen (im wesentlichen
Schutzhütten) in geringem Umfang notwendig. Die mögliche Platzsituation ist allerdings insgesamt
recht großzügig.
Konflikte mit umliegenden Nutzungen
Im unmittelbaren Umfeld befindet sich keine Wohnbebauung, welche durch den
Kindergartenbetrieb gestört werden könnte. Jedoch ist zu bedenken, dass in einzelnen Situationen
Konflikte zwischen der Kindergartennutzung und der angrenzenden Nutzung des Friedhofs, bspw.
bei Bestattungen nicht ausgeschlossen sind.
Planungsrecht
Ein Bebauungsplan besteht für den Bereich nicht. Die Fläche liegt derzeit im Außenbereich nach §
35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche dargestellt. Um eine
Verstetigung des Waldkindergartens an diesem Standort zu ermöglichen, ist eine entsprechende
Aufstellung des Bebauungsplans wie auch des Flächennutzungsplans notwendig, um eine
Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten festzusetzen. Nach Rücksprache und
gemeinsamer Ortsbegehung mit der Bezirksregierung Köln werden von dortiger Seite auch für
diesen Standort keine Vorbehalte gegen eine solche Flächennutzungsplanänderung mit einer
gleichzeitiger Entwicklung eines entsprechenden Bebauungsplans gesehen. Eine Einschränkung
hinsichtlich eines möglichen Bergschadensverzichts oder eines Bauverbots besteht für diese
Fläche nicht.
mögliche Konkurrenz zu anderen Kindergärten
Die nächsten Kindergarteneinrichtungen befinden sich auf der Maximilianstraße in Kaster (St.
Martinus, Luftlinie ca. 650 m, in Neu-Epprath an der Burgundischen Straße (Sterntaler, Luftlinie ca.
620 m) sowie auf der Brunnenstraße in Königshoven (St. Peter, Luftlinie ca. 1000 m).
Zur möglichen Konkurrenz zu Nachbarstandorten gilt hier gleiches wie zum vorherigen Standort.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich der Trägerverein Waldwichtel Bedburg e.V. mit
Schreiben vom 11. Juni 2012 für den ständigen Verbleib am jetzigen Standort ausgesprochen hat
(siehe Anlage 2).
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Weiteres Vorgehen:
Je nach Entscheidung ist für die entsprechende Fläche die Baurechtschaffung mittels
Bebauungsplan- sowie Flächennutzungsplanänderung zu erstellen. Das Planverfahren wird
voraussichtlich mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Dann ist die Errichtung dauerhafter
baulicher Anlagen möglich. Das eingeleitete Planverfahren zur 1. vereinfachten Änderung des BP
30 / Kaster muss zwingend zügig weitergeführt werden, da ansonsten am derzeitigen Standort
keine weiteren baulichen Anlagen zugelassen werden können.
Im Falle einer Verlagerung des Kindergartens Waldwichtel müsste bis zum Satzungsbeschluss
des neu zu aufzustellenden Bebauungsplans mit befristeten Genehmigungen gearbeitet werden,
um gegenüber dem Landesjugendamt den Fortbestand der Einrichtung zu gewährleisten.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass im Falle der Verlagerung eine erneute
Kostenbeteiligung der Stadt für den Bau der Versorgungseinrichtungen anstehen könnte.
In jedem Fall ist durch den Betreiber auf der Basis der Entscheidung ein Antrag auf Verlängerung
der bis 31.07.2012 befristeten Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt zu stellen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Kindergartenbedarfsplanung hat den Kindergarten Waldwichtel in seiner Planung dauerhaft berücksichtigt. Soll der
Bestand an Kindergartenplätzen in dieser Einrichtung beibehalten werden, ist die Bestandsicherung auch durch die
Baurechtschaffung abzusichern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 18.06.2012
gesehen:
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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