Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
54 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
22.05.15, 18:01
Aktualisiert
22.05.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.04.2015
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-36/2015
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
01.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss am 02.06.2015
Gemeinderat am 18.06.2015
- öffentlich -
Förderschulzweckverband im Kreis Düren;
hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Begründung:
Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 22.10.2014 wurde beschlossen, dem zum
01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale
Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten und alle Schüler/innen aus dem
Gemeindegebiet Vettweiß bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf und auf
Wunsch der Eltern eine Förderschule im Kreis Düren besuchen zu lassen.
Zwischenzeitlich wurde seitens des Kreises Düren ein gefertigter Satzungsentwurf
für den zu bildenden Zweckverband mit der Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsicht abgestimmt und überarbeitet.
Der Entwurf der Satzung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren, Stand
14.04.2015, ist als Anlage1 beigefügt.
Hinzuweisen ist insbesondere auf § 14 Abs. 4 des Satzungsentwurfes, wonach der
ursprünglich vorgesehene Umlagemodus (nach Zahl der aus den einzelnen
Kommunen entsandten Schüler/innen) entsprechend § 94 Abs. 3 Schulgesetz NRW
dahingehend geändert wurde, dass nun je zur Hälfte die Zahl der entsandten Schüler
und die Umlagegrundlagen hierfür herangezogen werden. Die Aufteilung der
Verbandsumlage nach einer ersten groben Berechnung, die ursprünglich im Oktober
2014 erstellt wurde, würde sich entsprechend den der Anlage 2 zu entnehmenden
Zahlen verändern.
In Hinblick auf das für das weitere Genehmigungsverfahren einzuhaltende
Zeitfenster ist die Beschlussfassung zum vorgelegten Satzungsentwurf bis
spätestens Anfang Juni 2015 erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu
beschließen, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage der
beigefügten Satzung beizutreten.
.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die entsprechend den Umlagegrundsätzen gem. § 14 Abs. 4 der Satzung für den
Förderschulzweckverband im Kreis Düren erforderlichen Mittel sind erstmals für das
Schuljahr 2015/2016 bereit zu stellen.