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Vorlage (Förderschulzweckverband im Kreis Düren; hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
54 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
22.05.15, 18:01
Aktualisiert
22.05.15, 18:01
Vorlage (Förderschulzweckverband im Kreis Düren;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.04.2015 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-36/2015 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 01.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss am 02.06.2015 Gemeinderat am 18.06.2015 - öffentlich - Förderschulzweckverband im Kreis Düren; hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren Begründung: Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 22.10.2014 wurde beschlossen, dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten und alle Schüler/innen aus dem Gemeindegebiet Vettweiß bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf und auf Wunsch der Eltern eine Förderschule im Kreis Düren besuchen zu lassen. Zwischenzeitlich wurde seitens des Kreises Düren ein gefertigter Satzungsentwurf für den zu bildenden Zweckverband mit der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht abgestimmt und überarbeitet. Der Entwurf der Satzung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren, Stand 14.04.2015, ist als Anlage1 beigefügt. Hinzuweisen ist insbesondere auf § 14 Abs. 4 des Satzungsentwurfes, wonach der ursprünglich vorgesehene Umlagemodus (nach Zahl der aus den einzelnen Kommunen entsandten Schüler/innen) entsprechend § 94 Abs. 3 Schulgesetz NRW dahingehend geändert wurde, dass nun je zur Hälfte die Zahl der entsandten Schüler und die Umlagegrundlagen hierfür herangezogen werden. Die Aufteilung der Verbandsumlage nach einer ersten groben Berechnung, die ursprünglich im Oktober 2014 erstellt wurde, würde sich entsprechend den der Anlage 2 zu entnehmenden Zahlen verändern. In Hinblick auf das für das weitere Genehmigungsverfahren einzuhaltende Zeitfenster ist die Beschlussfassung zum vorgelegten Satzungsentwurf bis spätestens Anfang Juni 2015 erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu beschließen, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten. . Auswirkungen auf den Haushalt: Die entsprechend den Umlagegrundsätzen gem. § 14 Abs. 4 der Satzung für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren erforderlichen Mittel sind erstmals für das Schuljahr 2015/2016 bereit zu stellen.