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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung -Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg- Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP7-19/2008 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.01.2008 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung -Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in BedburgErgänzung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 4. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Wesentliches Planungsziel ist o die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der BauNVO in Anlehnung an die kleinteilige umliegende Siedlungsstruktur o damit verbunden die Festschreibung des Aldi-Marktes auf den zulässigen Bestand o damit einhergehend die langfristige Umsetzung des städtischen Einzelhandelskonzeptes STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.07.2011 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Dieses Konzept sieht als wesentliche Elemente die Stärkung der Zentren Bedburg und Kaster als zentrale Versorgungsbereiche und damit einhergehend die Reglementierung von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb dieser Zentren vor. Gleichzeitig liegen der Stadt Bedburg Anträge zur Erweiterung des Aldi-Marktes an der Wiesenstraße aus dem Jahr 2008 vor. Diese Anträge sind seinerzeit an die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises gerichtet gewesen. Über diese Anträge ist bisher nicht abschließend beschieden worden. Mit Übernahme der unteren Bauaufsichtsbehörde seit dem 01.01.2011 ist die Stadt Bedburg nunmehr die zuständige Behörde für entsprechende Anträge. Einzelheiten zu den Anträgen können aufgrund des Datenschutzes im öffentlichen Sitzungsteil nicht gemacht werden. Diese können bei Bedarf im nichtöffentlichen Teil erläutert werden. Unabhängig von den zu bescheidenen Anträgen soll das Einzelhandelskonzept der Stadt konsequent umgesetzt werden. Aus diesem Grund soll durch eine Überplanung des AldiStandortes die langfristige adäquate Umnutzung dieser Fläche erfolgen. Städtebauliches Ziel muss dabei gleichzeitig die langfristige Verlagerung der großen Versorgungsbetriebe in die zentralen Versorgungsbereiche sein. Der bestehende Markt genießt auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung Bestandsschutz. Sollten bis zum Abschluss dieses Planverfahrens weitere Genehmigungen ergehen, gilt der Bestandsschutz auch für diese Bescheide. Durch die Überplanung wird der Markt auf den Bestand der Genehmigungen mit dem langfristigen Ziel der Umnutzung festgeschrieben. Eine im Jahr 2008 per Dringlichkeit beschlossene Veränderungssperre, deren Rechtswirksamkeit bisher formal nicht beanstandet wurde, ist Anfang 2010 ausgelaufen. Das in diesem Zuge in Gang gesetzte Planverfahren wurde aufgrund des sich in Aufstellung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bisher nicht zum Abschluss gebracht. Auf die Sitzungsvorlagen WP7-19/2008 sowie WP7-47-2009 wird verwiesen. In der Sitzung wird Herr Geyer vom Büro Dr. Jansen zu dem Verfahren ausführen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-19/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x (Planungskosten) Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.06.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-19/2008 1. Ergänzung Seite 3