Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP7-19/2008
1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
29.01.2008
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in BedburgErgänzung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 4. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Wesentliches Planungsziel ist
o die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der BauNVO in Anlehnung an die
kleinteilige umliegende Siedlungsstruktur
o damit verbunden die Festschreibung des Aldi-Marktes auf den zulässigen Bestand
o damit einhergehend die langfristige Umsetzung des städtischen Einzelhandelskonzeptes
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.07.2011 das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Bedburg als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB beschlossen. Dieses Konzept sieht als wesentliche Elemente die Stärkung der
Zentren Bedburg und Kaster als zentrale Versorgungsbereiche und damit einhergehend die
Reglementierung von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb dieser
Zentren vor.
Gleichzeitig liegen der Stadt Bedburg Anträge zur Erweiterung des Aldi-Marktes an der
Wiesenstraße aus dem Jahr 2008 vor. Diese Anträge sind seinerzeit an die Bauaufsichtsbehörde
des Rhein-Erft-Kreises gerichtet gewesen. Über diese Anträge ist bisher nicht abschließend
beschieden worden. Mit Übernahme der unteren Bauaufsichtsbehörde seit dem 01.01.2011 ist die
Stadt Bedburg nunmehr die zuständige Behörde für entsprechende Anträge. Einzelheiten zu den
Anträgen können aufgrund des Datenschutzes im öffentlichen Sitzungsteil nicht gemacht werden.
Diese können bei Bedarf im nichtöffentlichen Teil erläutert werden.
Unabhängig von den zu bescheidenen Anträgen soll das Einzelhandelskonzept der Stadt
konsequent umgesetzt werden. Aus diesem Grund soll durch eine Überplanung des AldiStandortes die langfristige adäquate Umnutzung dieser Fläche erfolgen. Städtebauliches Ziel
muss dabei gleichzeitig die langfristige Verlagerung der großen Versorgungsbetriebe in die
zentralen Versorgungsbereiche sein.
Der bestehende Markt genießt auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung Bestandsschutz.
Sollten bis zum Abschluss dieses Planverfahrens weitere Genehmigungen ergehen, gilt der
Bestandsschutz auch für diese Bescheide. Durch die Überplanung wird der Markt auf den Bestand
der Genehmigungen mit dem langfristigen Ziel der Umnutzung festgeschrieben.
Eine im Jahr 2008 per Dringlichkeit beschlossene Veränderungssperre, deren Rechtswirksamkeit
bisher formal nicht beanstandet wurde, ist Anfang 2010 ausgelaufen. Das in diesem Zuge in Gang
gesetzte Planverfahren wurde aufgrund des sich in Aufstellung befindlichen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes bisher nicht zum Abschluss gebracht. Auf die Sitzungsvorlagen WP7-19/2008
sowie WP7-47-2009 wird verwiesen.
In der Sitzung wird Herr Geyer vom Büro Dr. Jansen zu dem Verfahren ausführen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-19/2008 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x (Planungskosten)
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.06.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-19/2008 1. Ergänzung
Seite 3