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Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Abs. 1 LPVG –Landespersonal-vertretungsgesetz NRW-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
28.06.12, 08:23
Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Abs. 1 LPVG –Landespersonal-vertretungsgesetz NRW-) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Abs. 1 LPVG –Landespersonal-vertretungsgesetz NRW-) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Abs. 1 LPVG –Landespersonal-vertretungsgesetz NRW-)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8131/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.07.2012 Betreff: Bildung und Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Abs. 1 LPVG –Landespersonalvertretungsgesetz NRWBeschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der Einigung mit dem Personalrat der Stadt Bedburg über die Person des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Direktor des Amtsgerichtes Bergisch-Gladbach, Herrn Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach, zum Vorsitzenden und den stellvertretenden Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herrn Hans Kemmerling, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Bedburg zu bestellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 14. Juni 2012 wurde bei der Stadt Bedburg eine neue Personalvertretung gewählt. Nach § 67 LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Beisitzern besteht. Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters haben sich die oberste Dienstbehörde (d.h. der Rat der Stadt Bedburg) und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Bisher galt eine andere gesetzliche Regelung, die besagte, dass auch die Beisitzer von beiden Seiten, d. h. der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte bestellt werden mussten. Da dies jetzt nicht mehr der gesetzlichen Grundlage entspricht, wird an dieser Stelle lediglich auf den bisherigen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter hingewiesen: Vorsitzender: Herr Direktor Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach stellv. Vorsitzender: Herr Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg Der Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herr Michael Macioszek, hat sich auf entsprechende Anfrage bereit erklärt, dass er für eine neue Wahlperiode erneut als Vorsitzender der Einigungsstelle zur Verfügung steht. Als stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle der Stadt Bedburg erklärte der stellv. Direktor am Amtsgericht Bergheim, Herr Hans Kemmerling seine Bereitschaft, diese Position zukünftig wahrzunehmen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird daher vorgeschlagen, für die Position des Vorsitzenden Herrn Direktor Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach und für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn stellv. Direktor Hans Kemmerling, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim zu bestellen. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die – bei aller auch gebotenen Auseinandersetzung in der Sache - auch von der Personalvertretung immer wieder gelobte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat es in der Vergangenheit entbehrlich gemacht hat, dass jemals die Einigungsstelle zu einer Sitzung einberufen werden musste. Auch in der vergangenen Wahlperiode war es nicht erforderlich, die Einigungsstelle einzuberufen. Beschlussvorlage WP8-131/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Stolz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Koerdt Geschäftsbereichsleiterin Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-131/2012 Seite 3