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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 zur Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
03.07.12, 14:56
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis
-	Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 zur Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen ) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis
-	Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 zur Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen ) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis
-	Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 zur Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen ) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis
-	Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 zur Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen ) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis
-	Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 zur Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen )

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8133/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.07.2012 Betreff: Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rhein-Erft-Kreis - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 zur Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten Begründung: Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt mit Schreiben vom 22.06.2012 die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 03.07.2012 um das Thema `Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen´ zu erweitern. Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt; hierauf wird vollinhaltlich verwiesen. 1. Rechtslage Die Kreise und kreisfreien Städte sind gem. § 6 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NW - RettG NW) Träger des Rettungsdienstes und als solche verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Gem. § 12 Abs. 6 RettG NRW stellen die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes Bedarfspläne auf, die kontinuierlich zu überprüfen sind. Im Bedarfsplan für den Rettungsdienst sind insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie weitere Qualitätsanforderungen festzulegen. Den zur Zeit gültigen Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises hat der Kreistag am 07.10.2010 beschlossen; da das Schutzziel (Hilfsfrist von acht Minuten für ein erstes Rettungsfahrzeug in 90 % der Einsätze) betreffend das Stadtgebiet Bedburg nicht vollumfänglich in allen Ortsteilen eingehalten werden konnte, sah der Bedarfsplan für das Stadtgebiet Bedburg - zunächst lediglich zur Erprobung für die Dauer eines Jahres - die Installation eines Rettungswagens (RTW) in Bedburg-Mitte, Standort `Krankenhaus´ vor. 2. öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bergheim Zum 01.04.1976 wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg, Bergheim, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf über die Einrichtung und den Betrieb einer Rettungswache geschlossen. Danach übernimmt die Stadt Bergheim für die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf (jetzt Stadt) die Aufgaben des Rettungsdienstes i. S. d. § 7 Abs. 1 RettG NW (Errichtung und Unterhaltung einer Leitstelle); die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. § 7 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung regelt die sog. `sonstigen Mitwirkungsbefugnisse´; entsprechend dieser Vorschrift wurde die Stadt Bedburg in der Vergangenheit seitens der Stadt Bergheim in das Verfahren `Fortschreibung Bedarfsplan´ eingebunden. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - wenn auch die Stadt Bergheim entsprechend der öffentlichrechtlichen Vereinbarung Träger der zuständigen Rettungswache für das Stadtgebiet Bedburg ist - die Stadt Bedburg in der Vergangenheit auch seitens des Rhein-Erft-Kreises in das Verfahren einbezogen wurde. Entgegen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der vereinbarten Verfahrensweise ergingen bereits bei der Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst in 2010 keinerlei Informationen an die Stadt Bedburg; diesbezüglich verweist die Verwaltung auf die Vorlage WP8-11/2010 (TOP 3 Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am 01.02.2011). Auch im Rahmen der neuerlichen Fortschreibung ist, wenngleich die Vertreter der Stadt Bergheim im Ergebnis der seinerzeitigen Verwaltungsgespräche für die Zukunft die vollumfängliche Einbindung der Stadt Bedburg zusicherten, die Stadt Bedburg weder durch den Kooperationspartner, Stadt Bergheim, noch durch den Rhein-Erft-Kreis in den Verhandlungsund Veränderungsprozess einbezogen worden. Vielmehr erhielt die Verwaltung unter Datum vom 05.03.2012 hiervon Kenntnis durch Herrn Schall, Geschäftsführer des Krankenhauses Bedburg. 3. Sachdarstellung Nach Kenntniserlangung hat die Verwaltung unmittelbar den Kooperationspartner Bergheim um ein Gespräch gebeten; dieses hat unter Datum vom 27.03.2012 stattgefunden. Im Gespräch teilten die Vertreter der Stadt Bergheim mit, dass im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst eine Verbesserung der Leistungen im gesamten RheinErft-Kreis und auch für die Stadt Bedburg durch folgende Maßnahmen erzielt werde: - zusätzliche Indienststellung eines NEF in Pulheim; die Stadt Pulheim werde angewiesen, ein NEF mit 84,0 Rettungsmittelwochenstunden an der Hauptfeuer- und Rettungswache zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu etablieren. - Aufstockung der Rettungsmittelwochenstunden in der Notfallrettung an der Rettungswache Klosterstraße in Bedburg (Krankenhaus) und gleichzeitige Verlagerung von 84,0 Rettungsmittelwochenstunden in der notärztlichen Versorgung von Bedburg nach Kerpen. Für den Rettungsdienst in der Stadt Bedburg hätte dies zur Folge, dass das NEF zum 01.07.2012 täglich nur noch 12 Stunden (derzeit 24 Stunden) zur Verfügung stünde; zur Kompensation würde der RTW am Standort Bedburg von 16 Stunden auf 24 Stunden ausgeweitet. Eine sowohl seitens des Rhein-Erft-Kreises als auch seitens der Stadt Bergheim geltend gemachte Verbesserung für das Stadtgebiet Bedburg vermag unter rein quantitativer Betrachtungsweise behauptet werden. Völlig unberücksichtigt bleibt bei dieser Betrachtung aber die qualitative Verschlechterung in der Versorgung, da manche Indikationen ausschließlich von ärztlichem Personal vorgenommen werden dürfen. Die diesbezügliche Aussage des Rhein-Erft-Kreises, dass `im Wege des rechtfertigenden Notstandes durch nichtärztliches Personal im Rettungsdienst auch Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, die eigentlich dem Arzt obliegen´, ist rechtlich äußerst bedenklich. Zum einen wird hierdurch eine Ausnahmebeschreibung der Bundesärztekammer zum Regelfall hochgestuft. Insbesondere signalisiert der Rhein-Erft-Kreis hierdurch aber selbst, dass das im Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises vorgegebene Schutzziel - `für Leistungen der Notfallrettung mit Notarzt wird eine Hilfsfrist von 12 Minuten und einem Zielerreichungsgrad von 90 % festgelegt´ - im das Stadtgebiet Bedburg offensichtlich nicht gehalten werden kann und dies billigend in Kauf genommen wird. So können selbst bei einer ständigen Verfügbarkeit des in Bergheim stationierten NEF - hiervon kann allerdings aufgrund der deutlich höheren Einsatzfrequenz keinesfalls ausgegangen werden - schon alleine aufgrund der kilometermäßigen Entfernung Ortsteile im nördlichen Bereich des Stadtgebiets Bedburg nicht innerhalb des Schutzziels erreicht werden. Ungeachtet dessen, dass der Verwaltung weder nachprüfbare Daten zum Einsatzaufkommen noch Einsatzprotokolle und/ oder Einsatzverlaufszeiten zu Notarzteinsatzanforderungen vorgelegt wurden, formuliert der Rhein-Erft-Kreis lapidar, `ich habe festgestellt, dass von den bisher anfallenden Gesamteinsatzanforderungen im Notarzteinsatzbereich Bedburg in lediglich 58 % der Fälle eine Transportbegleitung durch den Notarzt zum Krankenhaus stattgefunden hat, ... es ist zu erwarten, dass das mittlere Einsatzaufkommen im Stadtgebiet Bedburg weiter absinken wird´. Wie bereits in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss seitens der Verwaltung mitgeteilt, hat aufgrund der bedingt durch die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans erheblichen Auswirkungen auf die notärztliche Versorgung unter Datum vom 21.06.2012 ein Verwaltungsgespräch beim Rhein-Erft-Kreis stattgefunden; an dem Gespräch haben neben dem zuständigen Dezernenten auch Vertreter der Kommunen Bergheim, Kerpen und Bedburg, wie auch des Krankenhauses St. Hubertusstift Bedburg, teilgenommen. Im Verlauf des Gesprächs wurden seitens der Vertreter aus dem Stadtgebiet Bedburg sämtliche o. a. Positionen und Bedenken vorgetragen; ergänzend äußerte Herr Schall, Geschäftsführer St. Hubertusstift, seine Verwunderung, dass das aufgrund der Synergien Krankenhaus und Rettungsdienst - mit Abstand günstigste NEF im Rhein-Erft-Kreis zur Verbesserung der Notarztversorgung im Stadtgebiet Kerpen aufgegeben werde. V. g. Bedenken und Einwände wurden seitens Dezernent Schmitz nicht geteilt; im Ergebnis wertet er die Fortschreibung des Bedarfsplans weiterhin als Geschäft der laufenden Verwaltung mit der Konsequenz, dass eine Umsetzung zum 01.07.2012 erfolgen solle. Die Stadt Bedburg hat aufgrund der nach wie vor erheblichen Bedenken unter Datum vom 22.06.2012 in der Thematik `Durchführung des Rettungsdienstes´ ein Schreiben an den Landrat gesandt; das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Aufgrund des nicht erkennbaren Zeitdrucks in der Umsetzung und der aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zwischen der Stadt Bergheim und dem Krankenhaus St. Hubertusstift (Vereinbarung zur Stellung von Notärztinnen und Notärzten für den Rettungsdienst der Stadt Bergheim gem. § 11 Abs. 2 RettG NW zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben) ohnehin bis Dezember 2013 bestehenden Zahlungsverpflichtungen hat die Verwaltung den Landrat gebeten, bis zur Ausräumung/ Klärung der bestehenden Bedenken die Umsetzung der Fortschreibung auszusetzen. Sollte die Umsetzung zum 01.07.2012 vollzogen werden, sollte die Verwaltung vom Rat aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses - zum wiederholten Male hat die Stadt Bergheim nicht konform der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gehandelt – beauftragt werden, die tatsächlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Kündigung der öffentlichrechtliche Vereinbarung zum Betrieb der Rettungswache zur nächsten Ratssitzung vorzubereiten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x mit textlicher Erläuterung: Kann aufgrund der Kürze der Zeit nicht seriös beziffert werden; die Verwaltung wird die Thematik zeitnah aufbereiten. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister