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Beschlussvorlage (Anlage 5, Schreiben Kerpen - zur Beschlussvorlage WP8-133/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
03.07.12, 14:56
Aktualisiert
03.07.12, 14:56
Beschlussvorlage (Anlage 5, Schreiben Kerpen - zur Beschlussvorlage WP8-133/2012) Beschlussvorlage (Anlage 5, Schreiben Kerpen - zur Beschlussvorlage WP8-133/2012) Beschlussvorlage (Anlage 5, Schreiben Kerpen - zur Beschlussvorlage WP8-133/2012)

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Inhalt der Datei

Kolpingstadt Kerpen Die Bürgermeisterin Kolpingstadt Kerpen · Postfach 2120 · 50151 Kerpen Hausadresse: Kolpingstadt Kerpen Amt 13 Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises Sindorfer Straße 26 50171 Kerpen Stadtverwaltung Bedburg Herrn Bürgermeister Gunnar Koerdt Am Rathaus 1 50181 Bedburg Telefon (02237) 9240-0 Telefax (02237) 9240-330 E-Mail: feuerwehr@stadt-kerpen.de Bearbeiter(in) Zeichen Abteilung Zimmer Durchwahl Datum Herr Graß 13 Gr/Fk Amt 13 A 114 9240-100 02.07.2012 Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 03.07.2012 Drucksache: WP 8-133/2012 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Koerdt, in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 03.07.2012 wird auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 die Thematik „Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und Rettungswagen“ im öffentlichen Teil der Sitzung erörtert. Das Schreiben der CDU-Fraktion vom 22.06.2012 ist der Sitzungsvorlage WP 8-133/2012 als Anlage 1 beigefügt. In dem vorbezeichneten Antrag der CDU-Fraktion werden teilweise falsche Behauptungen aufgestellt und der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises rechtswidriges Verhalten unterstellt. Ich möchte Sie bitten, dies in der morgigen Sitzung richtig zu stellen und möchte Ihnen hierzu folgende Hinweise geben: Zitat aus dem Schreiben der CDU-Fraktion: „Begründet wird dies mit einer geringen Einsatzzahl des Notarztes bei Einsätzen im Bedburger Stadtgebiet und mit der ausreichenden Erreichbarkeit der notwendigen Einsatzzeiten auch bei einem Einsatz von Kerpen aus“. Hierzu stelle ich fest, dass der Notarzt der Stadt Kerpen nicht primär für den Einsatz im Stadtgebiet Bedburg vorgesehen ist. Notfalleinsätze, die gemäß Indikationskatalog den Einsatz eines Notarztes bedürfen, werden wie bisher tagsüber durch den Notarzt Bedburg selbst durchgeführt und in den Nachtstunden vornehmlich durch den Notarzt der Stadt Bergheim. Bei Nichtverfügbarkeit des Bergheimer Notarztes in den Nachtstunden (in anderen Einsätzen gebunden) wird durch die Leitstelle der nächst gelegene freie Notarzt nach Bereichsfolge zur Einsatzstelle alarmiert. Dies ist im Übrigen bundesweite Praxis. Bankverbindungen der Stadtkasse Kerpen: Kreissparkasse Kerpen, Konto 149 000 013, BLZ 370 502 99 IBAN: DE52 3705 0299 0149 0000 13 SWIFT-BIC: COKSDE33 Raiffeisenbank v. 1895 Zweigniederlassung der Volksbank Erft eG, Konto 267 015, BLZ 370 692 52 IBAN: DE 88 3706 9252 0000 2670 15 SWIFT-BIC: GENODED1ERE Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 – 18.30 Uhr -2- Zitat: „Es erscheint uns zunächst als absolut unwahrscheinlich, dass die Einsatznotwendigkeit eines Notarztes im Bedburger Stadtgebiet in der statistischen Betrachtung eklatant geringer ist, als im Bereich von Kerpen. Aus diesem Grund sollte eine dezidierte Auswertung der Einsatzberichte erfolgen um festzustellen, wie die Einsatzprognose lautete und ob nicht möglicherweise eine günstigere Fallzahl zugunsten von Kerpen entstanden sein könnte, weil dort mit einer großzügigeren Einsatzprognose verfahren wurde.“ Hier wird unterstellt, dass die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises unterschiedliche Handlungskriterien für die Disposition des Notarztes zugunsten der Bevölkerung der Stadt Kerpen anwendet. Diese Unterstellung rechtswidrigen Verhaltens weise ich auf das Schärfste zurück. Mich verwundert doch sehr, dass eine solche Äußerung in einer öffentlichen Sitzung eingebracht wird. Die Stadt Kerpen hatte bei Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis 64.669 Einwohner - die Stadt Bedburg zum gleichen Zeitpunkt 24.782 Einwohner. Es liegt auf der Hand, dass aufgrund der deutlich höheren Einwohnerzahl sowie der zugewiesenen Autobahnabschnitte der BAB 4 und 61 entsprechend mehr medizinische Notfälle zu verzeichnen sind. Eine ähnliche Äußerung hatte vor einigen Wochen der Geschäftsführer des Krankenhauses Bedburg, Herr Schall, gegenüber dem Ordnungsdezernenten des Rhein-Erft-Kreises gemacht. Dieser hat daraufhin aufgrund der dort getätigten Vorwürfe den bei mir zuständigen Amtsleiter für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz über dessen Aussage in Kenntnis gesetzt. Aufgrund eines am gleichen Tage durchgeführten Gespräches zwischen dem Amtsleiter meines Fachamtes und dem Geschäftsführer des Krankenhauses hat dieser auf Verlangen der Stadt Kerpen seine Aussage gegenüber dem Ordnungsdezernenten des Kreises zurückgenommen. Es verwundert mich, dass nunmehr die gleiche Aussage erneut in dem bezeichneten CDU-Antrag wiederholt wird. Der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und Träger der Kreisleitstelle wird sicherlich gerne die von ihm vorgegebenen Indikationsstellungen zur Alarmierung des Notarztes erläutern. Ausschließlich hieran hat sich die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises zu halten. Zitat: „Es erscheint vollkommen unwahrscheinlich, dass die Gesundheitslage in Bedburg so eminent von der Gesundheitslage in Kerpen abweicht, dass sich in Bedburg regelmäßig und vor allem zu Nachtzeiten nur Bagatellerkrankungen ereignen.“ Diese Aussage kann nur im Zuge mangelnder Sachkenntnis getroffen worden sein. Ansonsten verweise ich auf meine vorherigen Ausführungen. Zitat: „Besonders bedenklich erachten wir auch die Einschätzung, dass die Rettungszeiten von Kerpen aus bis in alle Stadtteile von Bedburg erreicht werden können.“ Wie eingangs bereits erwähnt, ist der Notarzt der Stadt Kerpen nicht für die Grundversorgung der Stadt Bedburg vorgesehen. Daher ist diese Aussage nicht nachvollziehbar. V:\Bürgermeisterin\sonstiger Schriftverkehr\2012-07-02BMKoerdtNotarzt.doc -3- Ich möchte Sie, verehrter Herr Bürgermeister Koerdt, recht herzlich bitten, die verständliche Diskussion um die notärztliche Versorgung im Stadtgebiet Bedburg in der morgigen Ratssitzung auf eine sachliche Ebene zu bringen, die ohne Unterstellungen, die möglicherweise auf mangelnde Sachkenntnisse zurückzuführen sind, auskommt. Ich lege Wert darauf festzustellen, dass die Betriebszeitenerweiterung des Notarztes der Stadt Kerpen ausschl. anhand der in Kerpen indizierten Notarzteinsätze erfolgt ist und aus Sicht der Stadt Kerpen keinerlei Bezug auf die notärztliche Versorgung der Stadt Bedburg genommen wird. Abschließend möchte ich betonen, dass die bei mir beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises ausschl. nach dem ärztlichen Indikationskatalog sowie den Vorgaben des Rhein-Erft-Kreises den Rettungsdienst und somit auch den Notarzt disponieren und ihnen eine hervorragende Arbeit im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis bescheinigt werden kann. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn Sie mein Schreiben den Ratsmitgliedern zur Kenntnis geben würden. Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält der Rhein-Erft-Kreis zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Marlies Sieburg V:\Bürgermeisterin\sonstiger Schriftverkehr\2012-07-02BMKoerdtNotarzt.doc