Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
03.07.12, 14:56
Aktualisiert
03.07.12, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Kolpingstadt Kerpen Die Bürgermeisterin
Kolpingstadt Kerpen · Postfach 2120 · 50151 Kerpen
Hausadresse:
Kolpingstadt Kerpen
Amt 13
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst,
Katastrophenschutz und Leitstelle des
Rhein-Erft-Kreises
Sindorfer Straße 26
50171 Kerpen
Stadtverwaltung Bedburg
Herrn Bürgermeister
Gunnar Koerdt
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon (02237) 9240-0
Telefax (02237) 9240-330
E-Mail: feuerwehr@stadt-kerpen.de
Bearbeiter(in)
Zeichen
Abteilung
Zimmer
Durchwahl
Datum
Herr Graß
13 Gr/Fk
Amt 13
A 114
9240-100
02.07.2012
Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 03.07.2012
Drucksache: WP 8-133/2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Koerdt,
in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 03.07.2012 wird auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat
der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 die Thematik „Versorgung der Stadt Bedburg mit Notarzt- und
Rettungswagen“ im öffentlichen Teil der Sitzung erörtert. Das Schreiben der CDU-Fraktion vom
22.06.2012 ist der Sitzungsvorlage WP 8-133/2012 als Anlage 1 beigefügt. In dem vorbezeichneten
Antrag der CDU-Fraktion werden teilweise falsche Behauptungen aufgestellt und der Leitstelle des
Rhein-Erft-Kreises rechtswidriges Verhalten unterstellt.
Ich möchte Sie bitten, dies in der morgigen Sitzung richtig zu stellen und möchte Ihnen hierzu folgende Hinweise geben:
Zitat aus dem Schreiben der CDU-Fraktion:
„Begründet wird dies mit einer geringen Einsatzzahl des Notarztes bei Einsätzen im Bedburger
Stadtgebiet und mit der ausreichenden Erreichbarkeit der notwendigen Einsatzzeiten auch bei einem
Einsatz von Kerpen aus“.
Hierzu stelle ich fest, dass der Notarzt der Stadt Kerpen nicht primär für den Einsatz im Stadtgebiet
Bedburg vorgesehen ist. Notfalleinsätze, die gemäß Indikationskatalog den Einsatz eines Notarztes
bedürfen, werden wie bisher tagsüber durch den Notarzt Bedburg selbst durchgeführt und in den
Nachtstunden vornehmlich durch den Notarzt der Stadt Bergheim. Bei Nichtverfügbarkeit des Bergheimer Notarztes in den Nachtstunden (in anderen Einsätzen gebunden) wird durch die Leitstelle der
nächst gelegene freie Notarzt nach Bereichsfolge zur Einsatzstelle alarmiert. Dies ist im Übrigen
bundesweite Praxis.
Bankverbindungen der Stadtkasse Kerpen:
Kreissparkasse Kerpen, Konto 149 000 013, BLZ 370 502 99
IBAN: DE52 3705 0299 0149 0000 13 SWIFT-BIC: COKSDE33
Raiffeisenbank v. 1895
Zweigniederlassung der Volksbank Erft eG, Konto 267 015, BLZ 370 692 52
IBAN: DE 88 3706 9252 0000 2670 15 SWIFT-BIC: GENODED1ERE
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 – 18.30 Uhr
-2-
Zitat:
„Es erscheint uns zunächst als absolut unwahrscheinlich, dass die Einsatznotwendigkeit eines Notarztes im Bedburger Stadtgebiet in der statistischen Betrachtung eklatant geringer ist, als im Bereich
von Kerpen. Aus diesem Grund sollte eine dezidierte Auswertung der Einsatzberichte erfolgen um
festzustellen, wie die Einsatzprognose lautete und ob nicht möglicherweise eine günstigere Fallzahl
zugunsten von Kerpen entstanden sein könnte, weil dort mit einer großzügigeren Einsatzprognose
verfahren wurde.“
Hier wird unterstellt, dass die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises unterschiedliche Handlungskriterien
für die Disposition des Notarztes zugunsten der Bevölkerung der Stadt Kerpen anwendet. Diese Unterstellung rechtswidrigen Verhaltens weise ich auf das Schärfste zurück. Mich verwundert doch
sehr, dass eine solche Äußerung in einer öffentlichen Sitzung eingebracht wird. Die Stadt Kerpen
hatte bei Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis 64.669 Einwohner
- die Stadt Bedburg zum gleichen Zeitpunkt 24.782 Einwohner. Es liegt auf der Hand, dass aufgrund
der deutlich höheren Einwohnerzahl sowie der zugewiesenen Autobahnabschnitte der BAB 4 und 61
entsprechend mehr medizinische Notfälle zu verzeichnen sind.
Eine ähnliche Äußerung hatte vor einigen Wochen der Geschäftsführer des Krankenhauses Bedburg, Herr Schall, gegenüber dem Ordnungsdezernenten des Rhein-Erft-Kreises gemacht. Dieser
hat daraufhin aufgrund der dort getätigten Vorwürfe den bei mir zuständigen Amtsleiter für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz über dessen Aussage in Kenntnis gesetzt.
Aufgrund eines am gleichen Tage durchgeführten Gespräches zwischen dem Amtsleiter meines Fachamtes und dem Geschäftsführer des Krankenhauses hat dieser auf Verlangen der Stadt Kerpen
seine Aussage gegenüber dem Ordnungsdezernenten des Kreises zurückgenommen. Es verwundert
mich, dass nunmehr die gleiche Aussage erneut in dem bezeichneten CDU-Antrag wiederholt wird.
Der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und Träger der Kreisleitstelle wird sicherlich
gerne die von ihm vorgegebenen Indikationsstellungen zur Alarmierung des Notarztes erläutern.
Ausschließlich hieran hat sich die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises zu halten.
Zitat:
„Es erscheint vollkommen unwahrscheinlich, dass die Gesundheitslage in Bedburg so eminent von
der Gesundheitslage in Kerpen abweicht, dass sich in Bedburg regelmäßig und vor allem zu Nachtzeiten nur Bagatellerkrankungen ereignen.“
Diese Aussage kann nur im Zuge mangelnder Sachkenntnis getroffen worden sein. Ansonsten verweise ich auf meine vorherigen Ausführungen.
Zitat:
„Besonders bedenklich erachten wir auch die Einschätzung, dass die Rettungszeiten von Kerpen aus
bis in alle Stadtteile von Bedburg erreicht werden können.“
Wie eingangs bereits erwähnt, ist der Notarzt der Stadt Kerpen nicht für die Grundversorgung der
Stadt Bedburg vorgesehen. Daher ist diese Aussage nicht nachvollziehbar.
V:\Bürgermeisterin\sonstiger Schriftverkehr\2012-07-02BMKoerdtNotarzt.doc
-3-
Ich möchte Sie, verehrter Herr Bürgermeister Koerdt, recht herzlich bitten, die verständliche Diskussion um die notärztliche Versorgung im Stadtgebiet Bedburg in der morgigen Ratssitzung auf eine
sachliche Ebene zu bringen, die ohne Unterstellungen, die möglicherweise auf mangelnde Sachkenntnisse zurückzuführen sind, auskommt.
Ich lege Wert darauf festzustellen, dass die Betriebszeitenerweiterung des Notarztes der Stadt Kerpen ausschl. anhand der in Kerpen indizierten Notarzteinsätze erfolgt ist und aus Sicht der Stadt
Kerpen keinerlei Bezug auf die notärztliche Versorgung der Stadt Bedburg genommen wird.
Abschließend möchte ich betonen, dass die bei mir beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises ausschl. nach dem ärztlichen Indikationskatalog sowie den Vorgaben des Rhein-Erft-Kreises den Rettungsdienst und somit auch den Notarzt disponieren und ihnen
eine hervorragende Arbeit im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis bescheinigt
werden kann.
Mir wäre sehr daran gelegen, wenn Sie mein Schreiben den Ratsmitgliedern zur Kenntnis geben
würden.
Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält der Rhein-Erft-Kreis zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Sieburg
V:\Bürgermeisterin\sonstiger Schriftverkehr\2012-07-02BMKoerdtNotarzt.doc