Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
22.08.12, 18:03
Aktualisiert
22.08.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-95/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
08.05.2012
Betreff:
Beratung über den Entwurf einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Inhalt der Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg den Erlass einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Bedburg.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 24.02.2012 hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Deutschen Bundesrates das
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen. Dieses Gesetz tritt am 01.06.2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW- /AbfG) vom 27. September 1994
außer Kraft.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrheinwestfalen hat mit Schnellbrief Nr. 49/2012 vom
28.03.2012 den Kommunen empfohlen, die jeweiligen Abfallentsorgungssatzungen an die neue
Gesetzeslage anzupassen, weil bei einer Nichtanpassung etwaige verwaltungsgerichtliche
Verfahren zum Nachteil für die Stadt bzw. Gemeinde ausgehen können, denn die kommunale
Abfallentsorgungssatzung muss mit dem jeweils geltenden Bundesrecht im Einklang stehen. Der
Schnellbrief ist als Anlage beigefügt (Anlage 1). Gleichzeitig hat der Städte- und Gemeindebund
eine neue, die geänderten gesetzlichen Regelungen widerspiegelnde, Mustersatzung
herausgegeben.
Der Vergleich zwischen der jetzt gültigen Satzung über die Abfallentsorgung und der neuen
Mustersatzung zeigt, dass es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt. Da hier eine
Vielzahl von Verweisen auf das KrW-/AbfG (alt) bzw. auf das KrWG (neu) vorliegen, empfiehlt die
Verwaltung aus Gründen der besseren Übersicht auf eine Änderungssatzung zu verzichten und
stattdessen eine neue Satzung zu beschließen.
In dieser neuen Satzung hat die Verwaltung im Vergleich zur bisher gültigen Satzung im § 6 den
Absatz 4 eingefügt, der einen Hinweis auf die Regelung über das Abbrennen von
Brauchtumsfeuern in der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg enthält.
Eine Gegenüberstellung (Synopse) der bislang gültigen Satzung und der neu zu beschließenden
Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 2). Verschiebungen innerhalb der
Paragraphen bzw. anders lautende Titel von Paragraphen begründen sich in der Anpassung der
Mustersatzung auf die örtlichen Gegebenheiten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-95/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
----------------------------------Jütten
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Seite: 3
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-95/2012
Seite 3