Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
22.08.12, 18:03
Aktualisiert
22.08.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Schnellbrief 49/2012
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211•4587-1
Telefax 0211•4587-211
E-Mail: info@ kommunen-in-nrw.de
Internet: www. kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: II/2 31-10 qu-ko
Ansprechpartner/in: Hauptreferent Dr. Queitsch
Durchwahl 0211•4587-237
28.03.2012
Neue Muster-Abfallsatzung 2012 für das neue Abfallrecht (01.06.2012)
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
am 01.06.2012 tritt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz zum heutigen Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft. Deshalb ist es erforderlich, die kommunalen Abfallentsorgungssatzungen ab dem 01.06.2012
an das neue Abfallrecht des Bundes anzupassen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die als Anlage zu diesem Schnellbrief beigefügte Muster-Abfallsatzung 2012 erarbeitet, die Ihnen bei der Überarbeitung der Abfallentsorgungssatzung vor Ort
eine Hilfestellung geben soll. Die Muster-Satzung ist in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Ministerium für Inneres und Kommunales
erstellt worden.
Die Muster-Abfallsatzung 2012 ist an die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde vor Ort anzupassen.
Das Landesabfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist noch nicht an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz angepasst
worden. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Anpassung der örtlichen Abfallentsorgungssatzung ist erforderlich, weil bei einer Nichtanpassung etwaige verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum Nachteil für die Stadt bzw. Gemeinde
ausgehen können, denn die kommunale Abfallentsorgungssatzung muss mit dem jeweils geltenden Bundesrecht im Einklang
stehen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Rudolf Graaff
Anlage