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Mitteilungsvorlage (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 18:03
Aktualisiert
22.08.12, 18:03
Mitteilungsvorlage (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf) Mitteilungsvorlage (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf) Mitteilungsvorlage (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-31/2012 2. Ergänzung Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 14.02.2012 Bauausschuss 13.03.2012 Bauausschuss 28.08.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Der Rat der Stadt Bedburg hat – initiiert von einem entsprechenden Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg - in seiner Sitzung vom 14.02.2012 unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt „Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von PhotovoltaikAnlagen“ einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, intensiv zu prüfen, inwieweit Flächen auf städtischen Gebäuden gewinnbringend für die Installation von Photovoltaikanlagen nutzbar sind (sowohl durch Eigennutzung als auch über Verpachtung an Fremdbetreiber) und diese Ergebnisse bei der nächstmöglichen Ratssitzung oder Bauausschusssitzung zwecks Beratung über die weitere Vorgehensweise vorzustellen“ Der Bauausschuss hat hierzu in seiner Sitzung vom 13.03.2012, TOP 5, Drucksache WP831/2012, 1. Ergänzung einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Bauausschuss der Stadt Bedburg präferiert die Installation von Photovoltaikanlagen in städtischer Regie gegenüber der Verpachtung von städtischen Dachflächen an Dritte. Da der bereits beschlossene Haushalt für das Jahr 2012 hierfür keine Mittel vorsieht, beauftragt der Bauausschuss der Stadt Bedburg die Verwaltung, die Entwicklung der Photovoltaik-Thematik weiter zu verfolgen. Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 ist - für eine Entscheidungsfindung - unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen erneut zu berichten.“ Hintergrund des Beschlusses war insbesondere die zu dieser Zeit herrschende Unklarheit darüber, wie die Photovoltaik-Förderung zukünftig aussehen wird, da zu diesem Zeitpunkt über diese Frage politisch noch zu befinden war (sogenannter Solar-Kompromiss). Am 28.06.12 hat der Bundestag den Kompromiss der Solarförderung angenommen, einen Tag später hat der Bundesrat ebenfalls zugestimmt. Damit trat das Gesetz rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft. Eine Übersicht über die nun geltenden Vergütungssätze sind der Anlage 1 zu entnehmen. Hierbei findet eine Absenkung der Einspeisevergütung von jeweils 1 % statt für jeden Monat, in dem die Anlage später in Betrieb geht. Die Absenkung ab 11/2012 ist hierbei jedoch tatsächlich abhängig von dem Gesamtzubau an Photovoltaik-Leistung und kann daher auch höher oder niedriger ausfallen. Durch die nunmehr vorliegende Rechtslage sind die Unklarheiten bezüglich der Frage, wie der seinerzeit in Rede stehende Kompromiss zur Solarförderung aussehen soll, beseitigt. Da die Installation von größeren Photovoltaikanlagen Investitionen in erheblicher Höhe erfordern wird und sich über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren auswirken wird (festgeschriebener Zeitraum der Einspeisevergütung) , könnte hier eine Fehlannahme in der Wirtschaftlichkeitsberechnung deutliche negative Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bedburg haben. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind hier speziell komplexe steuerrechtliche Fragen evident, wie z. B. die Frage, inwieweit bzw. unter welchen Parametern die Stadt als Einspeiser größerer Mengen Strom ins Netzt die steuerrechtliche Unternehmereigenschaft zukommt, ob Vorsteuer-Abzugsberechtigung – speziell auch bei der Investiton - besteht und inwieweit ggfls. steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen. Mitteilungsvorlage WP8-31/2012 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Fachbereich IV sieht daher hier die zwingende Notwendigkeit, sich diesbezüglich kurzfristig durch Externe beraten lassen, um hier belastbare Zahlen zu liefern. Sobald diese Informationen vorliegen, wird die Politik kurzfristig informiert und um Entscheidung in dieser Angelegenheit gebeten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Schonung der Resourcen, langfristige Auswirkungen auf den Haushalt. Finanzielle Auswirkungen: Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 21. August 2012 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) gesehen: gesehen: ----------------------------------Baum ----------------------------------Brabender-Lipej Stadtkämmerer allgem. Vertreterin d. Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-31/2012 2. Ergänzung Seite 3