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Mitteilungsvorlage (Stellvertreter des Bürgermeisters hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.04.2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
16.05.12, 18:03
Aktualisiert
16.05.12, 18:03
Mitteilungsvorlage (Stellvertreter des Bürgermeisters
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.04.2012) Mitteilungsvorlage (Stellvertreter des Bürgermeisters
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8100/2012 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 22.05.2012 Betreff: Stellvertreter des Bürgermeisters hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.04.2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Schreiben vom 22.04.2012, das der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, hat die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt, den Rat darüber zu informieren, in welchem Umfang die drei Stellvertreter des Bürgermeisters bislang Vertretungen wahrgenommen haben. Die FWG-Fraktion wirft in ihrem Antrag zudem die Frage auf, ob tatsächlich drei Stellvertreter – auch vor dem Hintergrund allgemeiner Sparbemühungen – erforderlich sind. Auf den Antrag wird verwiesen. Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Eine konkrete Anzahl der zu bestellenden ehrenamtlichen Stellvertreter ist von der GO grundsätzlich nicht vorgegeben. Aus der Formulierung des Gesetzestextes ergibt sich aber, dass mindestens zwei ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen sind, was auch durch die einschlägigen Kommentierungen sowie den Städte- und Gemeindebund bestätigt wird. Der Rat der Stadt Bedburg hat nach der Kommunalwahl 2009 in seiner Sitzung am 03.11.2009 beschlossen, für die Dauer der derzeit laufenden 8. Wahlperiode des Rates drei stellvertretende Bürgermeister zu wählen. Dies ist sodann in der gleichen Sitzung auch erfolgt. Heinz-Gerd Schmitz wurde dabei zum ersten, Helmut Breuer zum zweiten und Jürgen Mitter zum dritten stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 GO vertreten die Stellvertreter den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Zu Beginn des Jahres 2010 haben der Bürgermeister und seine Stellvertreter einvernehmlich eine Aufteilung der Repräsentationspflichten festgelegt. Dabei hat man sich unter anderem darauf verständigt, dass die Stellvertreter den Bürgermeister neben der Übernahme grundsätzlicher Vertretungsfälle insbesondere bei der Wahrnehmung der Gratulationsbesuche bei Altersjubiläen unterstützen. Im Jahr 2010 haben sich nach überschläglichen Ermittlungen für den ersten Stellvertreter 44, für den zweiten Stellvertreter 71 und für den dritten Stellvertreter 58 Repräsentationstermine ergeben. Im Jahr 2011 haben sich nach überschläglichen Ermittlungen für den ersten Stellvertreter 28, für den zweiten Stellvertreter 76 und für den dritten Stellvertreter 77 Repräsentationstermine ergeben. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung der Stellvertreter wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung der erste Stellvertreter des Bürgermeisters grundsätzlich den 3-fachen und jeder weitere Stellvertreter grundsätzlich den 1,5-fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder zusätzlich erhält. Allerdings ist darüber hinaus in § 4 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung geregelt, dass Stellvertreter des Bürgermeisters, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende sind, nur eine Aufwandsentschädigung nach § 3 erhalten. Mitteilungsvorlage WP8-100/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Das hat zur Folge, dass der hiesige dritte stellvertretende Bürgermeister, Jürgen Mitter, aufgrund seiner gleichzeitigen Tätigkeit als Vorsitzender der FDP-Fraktion, für die Ausübung des Amtes als stellvertretender Bürgermeister keine Aufwandsentschädigung erhält. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass für eine Reduzierung der Zahl der Stellvertreter, sprich die Abberufung der Stellvertreter gemäß § 67 Abs. 4 GO während der laufenden Wahlperiode ein Antrag erforderlich wäre, der von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (19) gestellt werden müsste. Der folgende Beschluss über die Abberufung bedürfte sodann einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (25). Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-100/2012 Seite 3