Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
16.05.12, 18:03
Aktualisiert
16.05.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8100/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
22.05.2012
Betreff:
Stellvertreter des Bürgermeisters
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 22.04.2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Mit Schreiben vom 22.04.2012, das der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, hat die
FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt, den Rat darüber zu informieren, in
welchem Umfang die drei Stellvertreter des Bürgermeisters bislang Vertretungen
wahrgenommen haben.
Die FWG-Fraktion wirft in ihrem Antrag zudem die Frage auf, ob tatsächlich drei
Stellvertreter – auch vor dem Hintergrund allgemeiner Sparbemühungen – erforderlich
sind. Auf den Antrag wird verwiesen.
Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) wählt der Rat für die Dauer
seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des
Bürgermeisters. Eine konkrete Anzahl der zu bestellenden ehrenamtlichen Stellvertreter ist
von der GO grundsätzlich nicht vorgegeben. Aus der Formulierung des Gesetzestextes
ergibt sich aber, dass mindestens zwei ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen sind, was
auch durch die einschlägigen Kommentierungen sowie den Städte- und Gemeindebund
bestätigt wird.
Der Rat der Stadt Bedburg hat nach der Kommunalwahl 2009 in seiner Sitzung am
03.11.2009 beschlossen, für die Dauer der derzeit laufenden 8. Wahlperiode des Rates
drei stellvertretende Bürgermeister zu wählen. Dies ist sodann in der gleichen Sitzung
auch erfolgt. Heinz-Gerd Schmitz wurde dabei zum ersten, Helmut Breuer zum zweiten
und Jürgen Mitter zum dritten stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 GO vertreten die Stellvertreter den Bürgermeister bei der
Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Zu Beginn des Jahres 2010 haben
der Bürgermeister und seine Stellvertreter einvernehmlich eine Aufteilung der
Repräsentationspflichten festgelegt. Dabei hat man sich unter anderem darauf verständigt,
dass die Stellvertreter den Bürgermeister neben der Übernahme grundsätzlicher
Vertretungsfälle insbesondere bei der Wahrnehmung der Gratulationsbesuche bei
Altersjubiläen unterstützen.
Im Jahr 2010 haben sich nach überschläglichen Ermittlungen für den ersten Stellvertreter
44, für den zweiten Stellvertreter 71 und für den dritten Stellvertreter 58
Repräsentationstermine ergeben.
Im Jahr 2011 haben sich nach überschläglichen Ermittlungen für den ersten Stellvertreter
28, für den zweiten Stellvertreter 76 und für den dritten Stellvertreter 77
Repräsentationstermine ergeben.
Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung der Stellvertreter wird darauf hingewiesen, dass
gemäß § 3 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung der erste Stellvertreter des
Bürgermeisters grundsätzlich den 3-fachen und jeder weitere Stellvertreter grundsätzlich
den 1,5-fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder
zusätzlich erhält.
Allerdings ist darüber hinaus in § 4 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung geregelt, dass
Stellvertreter des Bürgermeisters, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende sind, nur eine
Aufwandsentschädigung nach § 3 erhalten.
Mitteilungsvorlage WP8-100/2012
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Das hat zur Folge, dass der hiesige dritte stellvertretende Bürgermeister, Jürgen Mitter,
aufgrund seiner gleichzeitigen Tätigkeit als Vorsitzender der FDP-Fraktion, für die
Ausübung des Amtes als stellvertretender Bürgermeister keine Aufwandsentschädigung
erhält.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass für eine Reduzierung der Zahl der Stellvertreter,
sprich die Abberufung der Stellvertreter gemäß § 67 Abs. 4 GO während der laufenden
Wahlperiode ein Antrag erforderlich wäre, der von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Ratsmitglieder (19) gestellt werden müsste. Der folgende Beschluss über die Abberufung
bedürfte sodann einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder
(25).
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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