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Mitteilungsvorlage (Wegfall bzw. Umlegung von Standorten für das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 18:03
Aktualisiert
22.08.12, 18:03
Mitteilungsvorlage (Wegfall bzw. Umlegung von Standorten für das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013) Mitteilungsvorlage (Wegfall bzw. Umlegung von Standorten für das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013) Mitteilungsvorlage (Wegfall bzw. Umlegung von Standorten für das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013) Mitteilungsvorlage (Wegfall bzw. Umlegung von Standorten für das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8161/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 28.08.2012 Betreff: Wegfall bzw. Umlegung von Standorten für das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Inhalt der Mitteilung: Mit Schreiben vom 11.09.2011 (Anlage 1) und 18.07.2012 (Anlage 2) beantragt die Firma Schönmackers GmbH & Co. KG, beauftragtes Entsorgungsunternehmen für Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Mengen in der Stadt Bedburg, die Schließung der Standorte in Pütz und Lipp. Zur Begründung werden die fehlenden, in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) festgelegten, Anforderungen an Sammelstellen für die mobile Schadstoffsammlung angeführt. Gemäß Nr. 4.1 Abs. 5 sind mobile Sammelstellen nur an Standorten einzurichten, die in Absprache mit den zuständigen Behörden, auf zentral gelegenen, befestigten und frei nutzbaren öffentlichen oder gewerblichen Flächen im jeweiligen Sammelgebiet festgelegt sind. Grundsätzlich auszunehmen sind Flächen in unmittelbarer Nähe von Kindergärten sowie auf Schul- und Krankenhausgeländen. Sie sind so aufzustellen, dass die Entgegennahme der Abfälle ohne Gefährdung der Anlieferer, Anlieger und des Sammelpersonals sowie ohne Verkehrsbehinderung möglich ist. Zu den nächstliegenden Gebäuden muss ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden (Anlage 3). Sowohl beim Standort in Pütz (privater, unbefestigter Platz an der Nepomukstraße) als auch beim Standort in Lipp (Parkplatz Kindergarten/Sportplatz Am Pützbach) liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor. Obwohl der Standort Kirchherten (Grundschule) im Antrag der Fa. Schönmackers nicht erwähnt ist, muss festgestellt werden, dass auch hier die Anforderungen der TRGS 520 nicht in vollem Umfang erfüllt sind. Zusätzlich muss angemerkt werden, dass ab dem Jahr 2013 durch die Fa. Schönmackers ein neues Schadstoffmobil eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich zukünftig um ein Fahrzeug mit Sattelauflieger und einem Gewicht von ca. 30 t. Hierfür wird eine Aufstellfläche von rund 20-25 m benötigt. Da bereits jetzt die Flächen in Pütz und Lipp für die bislang eingesetzten zwei erheblich kleineren Fahrzeuge sehr knapp bemessen sind, wird deutlich, dass künftig hier ein ordnungsgemäßes Aufstellen des Fahrzeuges nicht mehr möglich ist. Die bisherigen Standorte sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Stadt Bedburg und der Fa. Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG. Änderungen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich Da sowohl im Ortsteil Pütz als auch im Ortsteil Lipp keine geeignete Ausweichfläche vorhanden ist, wird in beiden Ortsteilen ab dem Jahr 2013 keine Sammelstelle für das Schadstoffmobil mehr angeboten werden. Im Ortsteil Kirchherten wird das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013 auf dem Kirmesplatz in der Schulgasse den Standort haben. Eine Anpassung bzw. Ausweitung der übrigen Standzeiten infolge der aufgegebenen Standorte wird im Abfallentsorgungskalender 2013 bekannt gegeben. Die jeweiligen Termine für die Schadstoffentsorgung werden speziell im Hinblick auf die Brauchtumsfeste vor Drucklegung des Abfallkalenders zwischen der Stadt Bedburg und der Firma Schönmackers abgestimmt und gegebenenfalls angepasst. Die Ortsbürgermeister der betroffenen Stadtteile wurden im Vorfeld über die Änderungen unterrichtet. Die übrigen Standorte sind von möglichen Änderungen nicht betroffen. Speziell der Standort in Kirchtroisdorf kann nach wie vor bedient werden, da momentan das Schadstoffmobil rechts neben der alten Schule auf einem adäquaten Stellplatz aufgebaut werden kann. Nach Fertigstellung der Begegnungsstätte kann dann wieder der Platz genutzt werden, der auch in der Vergangenheit zur Verfügung stand. Mitteilungsvorlage WP8-161/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Jütten ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) gesehen: ----------------------------------Brabender-Lipej Allgem. Vertreterin des Bürgermeisters Mitteilungsvorlage WP8-161/2012 Seite 4