Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 18:03
Aktualisiert
22.08.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8161/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
28.08.2012
Betreff:
Wegfall bzw. Umlegung von Standorten für das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Inhalt der Mitteilung:
Mit Schreiben vom 11.09.2011 (Anlage 1) und 18.07.2012 (Anlage 2) beantragt die Firma
Schönmackers GmbH & Co. KG, beauftragtes Entsorgungsunternehmen für Sammlung, Transport
und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Mengen in der Stadt Bedburg, die
Schließung der Standorte in Pütz und Lipp.
Zur Begründung werden die fehlenden, in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 520 (TRGS
520) festgelegten, Anforderungen an Sammelstellen für die mobile Schadstoffsammlung angeführt.
Gemäß Nr. 4.1 Abs. 5 sind mobile Sammelstellen nur an Standorten einzurichten, die in
Absprache mit den zuständigen Behörden, auf zentral gelegenen, befestigten und frei nutzbaren
öffentlichen oder gewerblichen Flächen im jeweiligen Sammelgebiet festgelegt sind. Grundsätzlich
auszunehmen sind Flächen in unmittelbarer Nähe von Kindergärten sowie auf Schul- und
Krankenhausgeländen. Sie sind so aufzustellen, dass die Entgegennahme der Abfälle ohne
Gefährdung der Anlieferer, Anlieger und des Sammelpersonals sowie ohne Verkehrsbehinderung
möglich ist. Zu den nächstliegenden Gebäuden muss ein Abstand von mindestens 5 m
eingehalten werden (Anlage 3). Sowohl beim Standort in Pütz (privater, unbefestigter Platz an der
Nepomukstraße) als auch beim Standort in Lipp (Parkplatz Kindergarten/Sportplatz Am Pützbach)
liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor. Obwohl der Standort Kirchherten (Grundschule) im
Antrag der Fa. Schönmackers nicht erwähnt ist, muss festgestellt werden, dass auch hier die
Anforderungen der TRGS 520 nicht in vollem Umfang erfüllt sind.
Zusätzlich muss angemerkt werden, dass ab dem Jahr 2013 durch die Fa. Schönmackers ein
neues Schadstoffmobil eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich zukünftig um ein Fahrzeug mit
Sattelauflieger und einem Gewicht von ca. 30 t. Hierfür wird eine Aufstellfläche von rund 20-25 m
benötigt. Da bereits jetzt die Flächen in Pütz und Lipp für die bislang eingesetzten zwei erheblich
kleineren Fahrzeuge sehr knapp bemessen sind, wird deutlich, dass künftig hier ein
ordnungsgemäßes Aufstellen des Fahrzeuges nicht mehr möglich ist.
Die bisherigen Standorte sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Stadt Bedburg und der Fa.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG. Änderungen sind in beiderseitigem Einvernehmen
möglich
Da sowohl im Ortsteil Pütz als auch im Ortsteil Lipp keine geeignete Ausweichfläche vorhanden
ist, wird in beiden Ortsteilen ab dem Jahr 2013 keine Sammelstelle für das Schadstoffmobil mehr
angeboten werden. Im Ortsteil Kirchherten wird das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2013 auf dem
Kirmesplatz in der Schulgasse den Standort haben. Eine Anpassung bzw. Ausweitung der übrigen
Standzeiten infolge der aufgegebenen Standorte wird im Abfallentsorgungskalender 2013 bekannt
gegeben.
Die jeweiligen Termine für die Schadstoffentsorgung werden speziell im Hinblick auf die
Brauchtumsfeste vor Drucklegung des Abfallkalenders zwischen der Stadt Bedburg und der Firma
Schönmackers abgestimmt und gegebenenfalls angepasst.
Die Ortsbürgermeister der betroffenen Stadtteile wurden im Vorfeld über die Änderungen
unterrichtet.
Die übrigen Standorte sind von möglichen Änderungen nicht betroffen. Speziell der Standort in
Kirchtroisdorf kann nach wie vor bedient werden, da momentan das Schadstoffmobil rechts neben
der alten Schule auf einem adäquaten Stellplatz aufgebaut werden kann. Nach Fertigstellung der
Begegnungsstätte kann dann wieder der Platz genutzt werden, der auch in der Vergangenheit zur
Verfügung stand.
Mitteilungsvorlage WP8-161/2012
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Jütten
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
gesehen:
----------------------------------Brabender-Lipej
Allgem. Vertreterin des
Bürgermeisters
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