Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
29.08.12, 18:02
Aktualisiert
29.08.12, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8149/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
04.09.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg
- Schuljahr 2011/ 2012
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Auf Wunsch der Politik berichtet die Verwaltung seit letztem Jahr über die EntlassschülerInnen der
weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg und deren `weiterer Werdegang´.
Entlassschüler der Gemeinschaftshauptschule Bedburg 2011/ 2012
An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Mit der
Versetzung in Klasse 10 wird am Ende der Klasse 9 ohne zentrales Abschlussverfahren der
Hauptschulabschluss erworben. Abhängig von den erbrachten Leistungen besuchen die
Schülerinnen und Schüler entweder die Klasse 10 Typ A oder die Klasse 10 Typ B. Am Ende der
Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss nach
Klasse 10 erworben. Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach erfolgreichem zentralen
Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Bei besonders guten
Leistungen wird über den mittleren Schulabschluss hinaus die Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe erteilt.
Die diesjährigen Abgangszahlen der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
können nachfolgender Tabelle entnommen werden:
absolut
Prozentual
Entlassschüler insgesamt
66
100,0
davon ohne Abschluss
0
0,0
davon mit Hauptschulabschluss Klasse 9
4
6,1
davon mit Hauptschulabschluss Klasse 10 A
36
54,5
davon mit Hauptschulabschluss Klasse 10 B
11
16,7
davon mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymn.
12
18,2
GU-Abschluss
3
4,5
Der weitere schulische Werdegang der Entlassschüler der Arnold-von-Harff-Schule von 2012:
absolut
prozentual
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
20
30,3
Besuch der Fachoberschule
11
16,7
Besuch der Berufsfachschule
26
39,4
Besuch des Gymnasiums
1
1,5
Besuch des Berufsbildungswerks
3
4,5
Keine Informationen vorliegend
5
7,6
Mitteilungsvorlage WP8-149/2012
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Sitzungsvorlage
Entlassschüler der Realschule Bedburg 2011/ 2012
Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung; hierbei
werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen
Zusammenhängen. In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben
werden: Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 - er berechtigt bei
mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe,
ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss und ein dem
Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
Die diesjährigen Abgangszahlen der Realschule Bedburg können nachfolgender Tabelle
entnommen werden:
absolut
Prozentual
Entlassschüler insgesamt
78
100,0
davon ohne Abschluss
0
0,0
davon mit Fachoberschulreife (Realschulabschluss)
28
35,9
davon mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymn.
50
64,1
Der weitere schulische Werdegang der Entlassschüler der Realschule von 2012:
absolut
prozentual
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
25
32,0
Besuch der Fachoberschule
4
5,1
Besuch der Berufsfachschule
27
34,6
Besuch der Berufsgrundschule
7
9,0
Besuch des Gymnasiums
14
18,0
Besuch eines Werkstattjahres
1
1,3
Entlassschüler des Silverberg-Gymnasiums 2011/ 2012
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium
notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert; der Unterricht soll zur
Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem,
analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem
durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 9) und die dreijährige gymnasiale
Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/ 10 gibt
es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I; dieser Jahrgang wird im
Schuljahr 2012/ 2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit
ablegen. Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender
vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht. Der mittlere Schulabschluss wird
nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
erworben. Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden ein dem
Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss und am Ende der Klasse 9 ein dem
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss. Der schulische Teil der
Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11)
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Sitzungsvorlage
erworben. Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen
Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht
letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil
der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben. Die Allgemeine
Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im
achtjährigen Gymnasium).
Die diesjährigen Abgangszahlen des Silberberg-Gymnasiums der Stadt Bedburg können
nachfolgender Tabelle entnommen werden:
absolut
Prozentual
Entlassschüler insgesamt
90
100,0
davon ohne Abschluss *)
6
6,7
davon mit Hauptschulabschluss Klasse 9
1
1,1
davon mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymn.
8
8,9
davon mit Allgemeiner Hochschulreife
75
83,3
*) hierbei handelt es sich um SchülerInnen, die an andere Schulen gewechselt haben
Der weitere Werdegang der Entlassschüler wird seitens des Gymnasiums statistisch nicht erfasst
und kann insofern nicht dargestellt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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