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Mitteilungsvorlage (Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg - Schuljahr 2011/ 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
29.08.12, 18:02
Aktualisiert
29.08.12, 18:02
Mitteilungsvorlage (Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg 
- Schuljahr 2011/ 2012) Mitteilungsvorlage (Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg 
- Schuljahr 2011/ 2012) Mitteilungsvorlage (Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg 
- Schuljahr 2011/ 2012) Mitteilungsvorlage (Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg 
- Schuljahr 2011/ 2012)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8149/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 04.09.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg - Schuljahr 2011/ 2012 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Auf Wunsch der Politik berichtet die Verwaltung seit letztem Jahr über die EntlassschülerInnen der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bedburg und deren `weiterer Werdegang´. Entlassschüler der Gemeinschaftshauptschule Bedburg 2011/ 2012 An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Mit der Versetzung in Klasse 10 wird am Ende der Klasse 9 ohne zentrales Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben. Abhängig von den erbrachten Leistungen besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder die Klasse 10 Typ A oder die Klasse 10 Typ B. Am Ende der Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben. Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach erfolgreichem zentralen Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Bei besonders guten Leistungen wird über den mittleren Schulabschluss hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt. Die diesjährigen Abgangszahlen der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg können nachfolgender Tabelle entnommen werden: absolut Prozentual Entlassschüler insgesamt 66 100,0 davon ohne Abschluss 0 0,0 davon mit Hauptschulabschluss Klasse 9 4 6,1 davon mit Hauptschulabschluss Klasse 10 A 36 54,5 davon mit Hauptschulabschluss Klasse 10 B 11 16,7 davon mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymn. 12 18,2 GU-Abschluss 3 4,5 Der weitere schulische Werdegang der Entlassschüler der Arnold-von-Harff-Schule von 2012: absolut prozentual Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis 20 30,3 Besuch der Fachoberschule 11 16,7 Besuch der Berufsfachschule 26 39,4 Besuch des Gymnasiums 1 1,5 Besuch des Berufsbildungswerks 3 4,5 Keine Informationen vorliegend 5 7,6 Mitteilungsvorlage WP8-149/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Entlassschüler der Realschule Bedburg 2011/ 2012 Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung; hierbei werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 - er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss. Die diesjährigen Abgangszahlen der Realschule Bedburg können nachfolgender Tabelle entnommen werden: absolut Prozentual Entlassschüler insgesamt 78 100,0 davon ohne Abschluss 0 0,0 davon mit Fachoberschulreife (Realschulabschluss) 28 35,9 davon mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymn. 50 64,1 Der weitere schulische Werdegang der Entlassschüler der Realschule von 2012: absolut prozentual Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis 25 32,0 Besuch der Fachoberschule 4 5,1 Besuch der Berufsfachschule 27 34,6 Besuch der Berufsgrundschule 7 9,0 Besuch des Gymnasiums 14 18,0 Besuch eines Werkstattjahres 1 1,3 Entlassschüler des Silverberg-Gymnasiums 2011/ 2012 Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert; der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/ 10 gibt es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I; dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2012/ 2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit ablegen. Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht. Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben. Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss und am Ende der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) Mitteilungsvorlage WP8-149/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage erworben. Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium). Die diesjährigen Abgangszahlen des Silberberg-Gymnasiums der Stadt Bedburg können nachfolgender Tabelle entnommen werden: absolut Prozentual Entlassschüler insgesamt 90 100,0 davon ohne Abschluss *) 6 6,7 davon mit Hauptschulabschluss Klasse 9 1 1,1 davon mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymn. 8 8,9 davon mit Allgemeiner Hochschulreife 75 83,3 *) hierbei handelt es sich um SchülerInnen, die an andere Schulen gewechselt haben Der weitere Werdegang der Entlassschüler wird seitens des Gymnasiums statistisch nicht erfasst und kann insofern nicht dargestellt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-149/2012 Seite 4