Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
R 12/2009
21.01.2009
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
17.02.2009
Kreistag
25.03.2009
Kommunale Überlebensfähigkeit sichern
hier: Resolution der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, über folgende Resolution abstimmen zu lassen:
Der Kreis Euskirchen fordert von der Landes- und Bundesregierung:
Kommunale Überlebensfähigkeit sichern
Der finanzielle Handlungsspielraum des Kreises Euskirchen geht gegen Null. Jahr für Jahr entstehen
dramatische Haushaltsverluste, mit Einführung des NKF ist der Kreis nicht in der Lage, Eigenkapital
auszuweisen oder eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Dabei sind die negativen Auswirkungen der
weltweiten Finanzkrise noch gar nicht absehbar.
Privatrechtlich müsste der Kreis Euskirchen mit der Ausweisung von Negativkapital in der
Eröffnungsbilanz Insolvenz anmelden. Dabei wird den Bürgerinnen und Bürgern durch Einsparungen
seit Jahren einiges zugemutet; an eine ordentliche Unterhaltung der kommunalen Infrastrukturen ist
kaum mehr zu denken
Selbst ein theoretischer Verzicht auf sämtliche freiwilligen Leistungen würde im Kreis Euskirchen
nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt führen.
Ein Großteil der kommunalen Belastungsfaktoren hat externe Ursachen: beständig steigende
Ausgaben für kommunale Pflichtaufgaben (Jugendhilfe und Soziales), regelmäßige Verstöße von
Bund und Land gegen das Konnexitätsprinzip, Beschränkung des Bundes und Landes auf anteilige
Investitionskostenförderung für den Ausbau von Betreuungsangeboten (Schul- und Kita-Bereich),
fehlende Finanzierung der Folgekosten sowie ein exorbitanter Anstieg der Energiepreise.
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Bund und Land haben in den vergangenen Jahren systematisch Leistungen auf die kommunalen
Gebietskörperschaften abgewälzt oder ihre Haushalte auf Kosten der Kreise und Gemeinden
entlastet. Ergebnis: Die Kommunen stehen vor kaum zu bewältigenden Aufgaben. Von oben diktierte
Konsolidierungsvorgaben der Kommunalaufsicht lösen die Problematik nicht, sondern verstärken sie.
Selbstverständlich stellen wir uns auch weiterhin der Aufgabe, intensive eigene Anstrengungen zur
Konsolidierung des Kreishaushalts zu unternehmen. Die Verschuldung darf nicht dauerhaft an die
nachfolgenden Generationen weitergegeben werden.
Dies ist eine unverantwortliche Verlagerung der Probleme auf unsere Kinder und Enkelkinder.
Vor allem die nordrhein-westfälische Landesregierung, aber auch die Bundesregierung, ist nun
gefordert, ihrer Gesamtverantwortung gerecht zu werden und die maßgeblich von diesen Ebenen
erzeugte finanzielle Schieflage zu beseitigen. Nur so kann der Kreis Euskirchen die Abwärtsspirale
überwinden.
Daher fordert der Kreis Euskirchen:
Eine wirkliche und faire Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die die Situation
nachhaltig verbessert
In diesem Zusammenhang ist ein Fonds für bedürftige nordrhein-westfälische
Gebietskörperschaften zur konkreten finanziellen Unterstützung und zum Abbau der
Altschulden zu gründen. Diesen Fonds müssen vor allem Land und Bund tragen. Wer die
private Bankenlandschaft in einer selbstverschuldeten Krise schützt, muss einen solchen
Schutz erst recht für hilfebedürftige Kreise und Kommunen anbieten.
Die verbindliche Einhaltung des „Konnexitätsprinzips“
Wer die Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen. Wenn Bundesfamilienministerin von der
Leyen den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz in der Ausgestaltung des
Kinderförderungsgesetzes regeln lässt, muss der Bund auch alle Mittel dafür bereitstellen.
Wenn Bundesbildungsministerin Schavan eine verbesserte Bildungslandschaft verspricht,
muss der Bund auch das Geld geben. Und wenn NRW-Ministerpräsident Rüttgers und
Schulministerin Sommer nun die Verbesserung der Übermittagbetreuung an nordrheinwestfälischen Schulen versprechen, muss das Land auch die Zeche bezahlen – und zwar die
ganze. Die „Kommunalisierung“ der Versorgungs- und Umweltverwaltung durch das Land war
ein besonders eklatanter Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip, denn sie wurde den
Kommunen aufgedrückt, ohne die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel
bereitzustellen. Hier ist unverzüglich finanziell nachzubessern.
Die kostengerechte Beteiligung von Bund und Land an sozialen Transferleistungen
Bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV und der Verteilung der
Landesersparnisse bei den Wohngeldausgaben ziehen die Kreise und Kommunen den
Kürzeren. Die durch einen untauglichen und willkürlichen Schlüssel bedingte Absenkung der
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, die im Kreis Euskirchen zu
Mindereinnahmen im Millionenbereich führt, muss unterbleiben.
Eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems ostdeutscher Kommunen
Seit nunmehr 13 Jahren zahlen westdeutsche Gebietskörperschaften Millionenbeträge im
Wege ihres Solidarbeitrages, die sie zur Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur dringend
selbst benötigen. Die alte Ost-West-Trennung ist überholt und wird der realen Entwicklung
nicht mehr gerecht. Hier erwarten wir schnellstens eine Initiative des Landes NRW und des
Bundes zur Änderung der antiquierten rechtlichen Regelungen.
Eine Neuausrichtung der Strukturförderung, orientiert am Rahmen der tatsächlichen
Anforderungen der Kreise und Kommunen
Das Land hat durch Einflussnahme auf die Kommunalaufsicht sicherzustellen, dass bedürftige
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Gebietskörperschaften diese Strukturförderungen durch die Genehmigung ihres Eigenanteils
auch annehmen dürfen und einsetzen können.
Der Kreis Euskirchen steht zur Verantwortung gegenüber den Menschen unserer Region. Er wird sich
offensiv an der Diskussion um weitere Einsparungen beteiligen und weitere inhaltliche Beiträge zur
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten.
Mit freundlichem Gruß
gez. Uwe Schmitz
(Fraktionsvorsitzender)
F. d. R.:
gez. Oliver Minich
(Fraktionsgeschäftsführer)