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Vorlage (Generelle Verfahrensweise bei beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen (am Beispiel der Hariggasse))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
05.04.16, 18:01
Aktualisiert
05.04.16, 18:01
Vorlage (Generelle Verfahrensweise bei beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen (am Beispiel der Hariggasse))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.04.2016 Dezernat: II Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-38/2016 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 12.04.2016 Gemeinderat am 28.04.2016 - öffentlich - Generelle Verfahrensweise bei beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen (am Beispiel der Hariggasse) Begründung: Für anstehende Straßenausbaumaßnahmen ist künftig eine generelle Regelung geplant. Die betroffenen Anlieger sollen in einem 2 bzw. 4 Jahresrhythmus angeschrieben werden. Zielvorgabe ist dabei, dass die jeweilige Maßnahme spätestens nach der 2. Anliegerbefragung umgesetzt wird. Am Beispiel der Hariggasse würde dies bedeuten, dass die Anlieger in 2017 erneut angeschrieben werden. Auf dem Antwortbogen haben sie dann die Möglichkeit anzukreuzen, ob sie einen Ausbau in 2018 oder 2020 wünschen. Sollte dies nicht der Fall sein erfolgt in der Befragung ein Hinweis, dass der Ausbau dann in 2022 umgesetzt wird, wobei selbstverständlich vorher eine entsprechende Bürgerversammlung durchgeführt wird. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat künftig so zu verfahren. Auswirkungen auf den Haushalt: