Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
48 kB
Datum
04.08.2015
Erstellt
22.07.15, 18:00
Aktualisiert
22.07.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.07.2015
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-56/2015
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 04.08.2015
- öffentlich -
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 3 KWahlO verpflichtet der Wahlleiter als Vorsitzender des
Wahlausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und
zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten.
Beschlussvorschlag:
Die Beisitzer des Wahlausschusses nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.