Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
48 kB
Datum
04.08.2015
Erstellt
22.07.15, 18:00
Aktualisiert
22.07.15, 18:00
Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

öffnen download melden Dateigröße: 48 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.07.2015 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-56/2015 Vorlage für den Wahlausschuss am 04.08.2015 - öffentlich - Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses Begründung: Gemäß § 6 Abs. 3 KWahlO verpflichtet der Wahlleiter als Vorsitzender des Wahlausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Beschlussvorschlag: Die Beisitzer des Wahlausschusses nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.