Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
07.08.15, 18:00
Aktualisiert
07.08.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 07.08.2015
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-68/2015
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 18.08.2015
Gemeinderat am 03.09.2015
- öffentlich -
Antrag der CDU Fraktion vom 12.03.2015 bezüglich Wasserlauf II. Ordnung im
Bereich Hampeschstraße / Demmerweg
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.04.2015 wurde die Untere Wasserbehörde des Kreises Düren
hinsichtlich einer möglichen Verrohrung des Grabens um Stellungnahme gebeten. Mit
Schreiben vom 08.06.2015 teilt die Untere Wasserbehörde mit, dass es sich um kein
Gewässer im Sinne des Wasserrechts, sondern um einen Straßenseitengraben handelt.
Hinsichtlich der Unterhaltung des Grabens wird jedoch empfohlen, diesen für die
Straßenentwässerung bei Starkregenereignissen weiterhin offen zu halten.
Sollte man sich dennoch für eine Verrohrung des Grabens entscheiden, sollte dann auch im
Anschluss daran, aufgrund der beengten Verhältnisse des Demmerweges, die Anlegung
eines Bürgersteiges erfolgen. Da der Demmerweg in diesem Bereich noch eine Baustraße
ist, hätte dies den Endausbau zur Folge und wäre auch selbst eine beitragspflichtige
Maßnahme.
Im weiteren Verlauf der Hampeschstraße ist deutlich erkennbar, welches Bild ein offener
Graben abgeben kann, wenn die Anlieger bereit sind sich selbst in die Pflege einzubringen.
Entwässerungstechnisch wurde der Graben bereits entschlammt und ist im gemeindlichen
Pflegeprogramm enthalten, so dass aus Sicht der Verwaltung keine zusätzlichen
Maßnahmen erforderlich sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat dem Rat der Gemeinde Vettweiß den Straßenseitengraben entlang der Hampeschstraße
und des Demmerweges aus entwässerungstechnischen Gründen weiterhin offen zu halten.
Auswirkungen auf den Haushalt: