Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36a "Schleiden" hier: a) Beschluss über den Entwurf und b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.01.09, 04:21
Aktualisiert
23.01.09, 04:21
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36a "Schleiden"
hier: a) Beschluss über den Entwurf und
b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36a "Schleiden"
hier: a) Beschluss über den Entwurf und
b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36a "Schleiden"
hier: a) Beschluss über den Entwurf und
b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 36a "Schleiden"
hier: a) Beschluss über den Entwurf und
b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 494/2009 07.01.2009 Az.: 60.3/ 629-61/36a X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 04.02.2009 Kreisausschuss 17.02.2009 Kreistag 25.03.2009 Landschaftsplan 36a "Schleiden" hier: a) Beschluss über den Entwurf und b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs Sachbearbeiter/in: Frau Kröger Tel.: 579 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: -------- Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) den Entwurf des Landschaftsplanes 36a “Schleiden“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte der Festsetzungskarte und dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung in der Fassung der Anlage, Stand: Januar 2009 sowie € € 2 b) die zeitgleiche Durchführung der Betetilgung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Landschaftsgesetz (LG NW)* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW _______________________________________________________________________________________________________________ *Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226) Begründung: Mit der Info 167/2008 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 14.05.2008 über die Grundzüge des Entwurfs zum Landschaftsplan Schleiden im Neuaufstellungsverfahren informiert worden. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf des Landschaftsplanes überarbeitet bzw. neu aufgestellt. Der Kreis Euskirchen hat 2008 mit der Bekanntmachung der Landschaftspläne Zülpich und Bad Münstereifel das Ziel einer flächendeckenden Landschaftsplanung erreicht. Die Aufstellungsverfahren erstrecken sich nun mehr über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. In dieser Zeit wurde nicht nur das Naturschutzrecht weiterentwickelt (Novellen von BNatSchG und Landschaftsgesetz); vor allem der Diskussionsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachbehörden, Kommunen und zu beteiligenden Institutionen hat in den jüngeren Landschaftsplanverfahren zu einer Weiterentwicklung der Festsetzungen geführt und wesentlich zu einer Beschleunigung der Planverfahren beigetragen. Insofern soll in 2009 durch eine Harmonisierung der textlichen Festsetzungen sowie deren Systematik in allen Planverfahren eine Gleichbehandlung aller von der Planung betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter im gesamten Kreisgebiet erreicht werden. Naturgemäß ist dabei der Überarbeitungsbedarf bei den älteren Planverfahren größer als bei den neueren. Insofern sollen in einem ersten Schritt die Landschaftspläne Schleiden (aus formellen Gründen als Neuaufstellung) sowie Dahlem und Dahlem-West (jeweils als 1. Änderung) überarbeitet werden. Die allgemeinen textlichen Festsetzungen (Präambel, in den Schutzgebieten bzw. für die Schutzobjekte geltende Ver- und Gebote, Unberührtheitsklauseln, allg. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen) wurden dabei an die zuletzt angezeigten Pläne Zülpich und Bad Münstereifel angepasst. Diese stellen den aktuellsten Stand der einvernehmlichen Abstimmung mit Behörden und Institutionen dar. Darüber hinaus wurden die seitens der Bezirksregierung zu den v.g. Verfahren vorgetragenen Hinweise berücksichtigt. Hierzu erfolgt ergänzend am 27.01.2009 ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung unter Einbeziehung der Landwirtschaftskammer Rheinland. Auch dem Landesbetrieb Wald und Holz liegt die aktuelle Fassung der Plantexte vor. Mit der Stadt Schleiden erfolgte frühzeitig eine einvernehmliche Abstimmung der neuen Festsetzungen des Landschaftsplans Schleiden und der Bauleitplanung sowie weiteren durch die Stadt vorgetragenen Anregungen. Wesentliche Änderungen gegenüber dem derzeit geltenden Landschaftsplan 36 sind nachfolgend dargestellt: Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen: Der Katalog der für die Schutzgebiete geltenden allgemeinen Verbote und Unberührtheitsklauseln wurde im Laufe der Verfahren in den anderen Kommunen insbesondere mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmt. Gegenüber den bisherigen Festsetzungen ergeben sich hieraus nach Auffassung des Kreises für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter keine zusätzlichen Einschränkungen, die Änderungen führen vielmehr zur Klarstellung und Verbesserung hinsichtlich der Lesbarkeit der Vorschriften. 3 Entwicklungsziele Entsprechend der Systematik in den übrigen Landschaftsplänen wurde eine stärkere Differenzierung der Entwicklungsziele vorgenommen. Künftig lassen diese auch Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts (FFH-Richtline) erkennen und berücksichtigen die landschaftliche Ausgestaltung von Offenland- und Waldbereichen. Festsetzungen Grundsätzlich erfolgen mit der Neuaufstellung Ergänzungen hinsichtlich der auf konkrete Schutzgebiete bezogenen Festsetzungen sowie die Überarbeitungen der Schutzzwecke und Erläuterungen. Wesentliche Flächen des bisherigen NSG 2.1-1 „Kermeter“ liegen nunmehr im Nationalpark Eifel. Nach Maßgabe der Genehmigung des LP Schleiden 36 vom 13.12.1999 sind vier als Naturdenkmale ausgewiesenen Bach- und Talauen aufgrund ihrer Größe und ihres Schutzzweckes als Naturschutzgebiet festzusetzen. Mit der Neuaufstellung erfolgt eine Zusammenführung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) aus bisherigen 22 auf 6 große Gebiete, die entsprechend der anderen Planverfahren im Kreis an Hand der naturräumlichen Gegebenheit und der aktuellen Bewirtschaftung (Wald und Offenland) abgegrenzt werden. Die bisherigen umfangreichen forstlichen Festsetzungen werden auf Grundlage einer Überprüfung an die Festsetzungen in den anderen Planverfahren angepasst und beziehen sich somit ausschließlich auf die ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Insbesondere die umfangreichen Anpflanzungsfestsetzungen, aber auch weitere flächenscharfe Maßnahmenfestsetzungen sind überprüft worden und werden künftig schutzgebietsbezogen festgesetzt. Hiermit erfolgt eine Entfrachtung, so dass nur noch flächenscharfe Einzelmaßnahmen bestehen, die aus fachlicher Sicht prioritär sind. Zeichnerische Darstellungen: Entwicklungsziele: Wie ausgeführt, erfolgt auch zeichnerisch eine stärkere Differenzierung der Teil-Entwicklungsziele, welche die unterschiedlichen Schutzkategorien berücksichtigt. Diese orientiert sich inhaltlich an den naturräumlichen Differenzierungen und der aktuellen Bewirtschaftung (Wald, Offenland, Tallagen / auen) im Stadtgebiet Schleiden Festsetzungskarte: Naturschutzgebiete Als zusätzlich ausgewiesene Naturschutzgebiete werden vier im LP Schleiden 36 als Naturdenkmale ausgewiesenen Bach- und Talauenbereiche als Naturschutzgebiete festgesetzt. Diese Maßgabe bestand aus dem Genehmigungsbescheid zum LP Schleiden 36. Ein Seitensiefen des Schafbachtals NSG 2.1-11 wird auf Grund seines naturnahen Gewässerverlaufs und des Entwicklungspotentials zusätzlich als NSG ausgewiesen. Die Aue des Oleftals zwischen Schleiden und Olef wird als NSG 2.1-14 ebenfalls neu als NSG ausgewiesen. Darüber hinaus werden die heute noch privaten Flächen innerhalb der Grenze des Nationalparks Eifel, als Naturschutzgebiet 2.1-1 „Kermeter“ festgesetzt. Landschaftsschutzgebiete Es erfolgt eine Zusammenführung von bisher 22 auf 6 große Landschaftsschutzgebiete (s.o.). Die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzes auf Flächen, die im aktuellen Flächennutzungsplan für eine bauliche Entwicklung vorgesehen sind, wurden mit der Stadt Schleiden abgestimmt. Bisher ohne Flächenfestsetzung dargestellte Bereiche um die Ortslagen werden entsprechend der anderen Planverfahren in den Landschaftsschutz übernommen. Der südliche 4 Bereich des Teilflächennutzungsplans Vogelsang, welcher nicht baulich geprägt ist, wird als temporäres LSG festgesetzt. Naturdenkmale Über die bisherige Festsetzung der Naturdenkmale hinaus werden keine zusätzlichen Schutzobjekte festgesetzt. Geschützte Landschaftsbestandteile Die bisherigen Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) werden, soweit diese nicht im heutigen Nationalpark Eifel liegen, weiterhin festgesetzt. Zusätzlich werden prägenden Baumreihen und Alleen an klassifizierten Straßen und Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Scheiden auf Grundlage einer Überprüfung vor Ort als GLBs festgesetzt. Geschützte Biotope nach § 62 LG NW Die nachrichtliche Darstellung der §-62-Biotope wurde aktualisiert (Stand: Februar 2008). Nach § 47 LG NW Geschützte Landschaftsbestandteile Die im Flurbereinigungsverfahren Ettelscheid erfolgten Anpflanzungen sowie die im Rahmen der 1. Durchführung von Maßnahmen des Landschaftsplans Schleiden 36 erfolgten Neupflanzungen werden als landschaftsgestaltenden Anlagen nachrichtlich als GLB nach § 47 LG NW aufgenommen. Strategische Umweltprüfung (SUP) Gemäß § 17 Abs. 1 LG NW bedarf es bei einer Neuaufstellung eines Landschaftsplanes einer Strategischen Umweltprüfung. Im Ergebnis der durchgeführten SUP ergeben sich durch die Neufestsetzungen, Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplans Schleiden keine Anhaltpunkte für erhebliche Umweltauswirkungen auf andere Schutzgüter. Diese ist in der Anlage ebenfalls beigefügt. Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)