Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.01.09, 04:21
Aktualisiert
23.01.09, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 494/2009
07.01.2009
Az.: 60.3/ 629-61/36a
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
04.02.2009
Kreisausschuss
17.02.2009
Kreistag
25.03.2009
Landschaftsplan 36a "Schleiden"
hier: a) Beschluss über den Entwurf und
b) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche
Auslegung des Entwurfs
Sachbearbeiter/in: Frau Kröger
Tel.: 579
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
--------
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
a) den Entwurf des Landschaftsplanes 36a “Schleiden“, bestehend aus
den textlichen Festsetzungen
der Entwicklungskarte
der Festsetzungskarte und
dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung
in der Fassung der Anlage, Stand: Januar 2009 sowie
€
€
2
b) die zeitgleiche Durchführung der Betetilgung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a
Landschaftsgesetz (LG NW)* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines
Monats gemäß § 27 c LG NW
_______________________________________________________________________________________________________________
*Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000
(GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226)
Begründung:
Mit der Info 167/2008 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am
14.05.2008 über die Grundzüge des Entwurfs zum Landschaftsplan Schleiden im
Neuaufstellungsverfahren informiert worden. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf des
Landschaftsplanes überarbeitet bzw. neu aufgestellt.
Der Kreis Euskirchen hat 2008 mit der Bekanntmachung der Landschaftspläne Zülpich und Bad
Münstereifel das Ziel einer flächendeckenden Landschaftsplanung erreicht. Die Aufstellungsverfahren
erstrecken sich nun mehr über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. In dieser Zeit wurde nicht nur das
Naturschutzrecht weiterentwickelt (Novellen von BNatSchG und Landschaftsgesetz); vor allem der
Diskussionsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachbehörden, Kommunen und zu beteiligenden
Institutionen hat in den jüngeren Landschaftsplanverfahren zu einer Weiterentwicklung der
Festsetzungen geführt und wesentlich zu einer Beschleunigung der Planverfahren beigetragen.
Insofern soll in 2009 durch eine Harmonisierung der textlichen Festsetzungen sowie deren
Systematik in allen Planverfahren eine Gleichbehandlung aller von der Planung betroffenen
Eigentümer und Bewirtschafter im gesamten Kreisgebiet erreicht werden.
Naturgemäß ist dabei der Überarbeitungsbedarf bei den älteren Planverfahren größer als bei den
neueren. Insofern sollen in einem ersten Schritt die Landschaftspläne Schleiden (aus formellen
Gründen als Neuaufstellung) sowie Dahlem und Dahlem-West (jeweils als 1. Änderung) überarbeitet
werden.
Die allgemeinen textlichen Festsetzungen (Präambel, in den Schutzgebieten bzw. für die
Schutzobjekte geltende Ver- und Gebote, Unberührtheitsklauseln, allg. Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen) wurden dabei an die zuletzt angezeigten Pläne Zülpich und Bad
Münstereifel angepasst. Diese stellen den aktuellsten Stand der einvernehmlichen Abstimmung mit
Behörden und Institutionen dar. Darüber hinaus wurden die seitens der Bezirksregierung zu den v.g.
Verfahren vorgetragenen Hinweise berücksichtigt. Hierzu erfolgt ergänzend am 27.01.2009 ein
weiteres
Abstimmungsgespräch
mit
der
Bezirksregierung
unter
Einbeziehung
der
Landwirtschaftskammer Rheinland. Auch dem Landesbetrieb Wald und Holz liegt die aktuelle
Fassung der Plantexte vor.
Mit der Stadt Schleiden erfolgte frühzeitig eine einvernehmliche Abstimmung der neuen
Festsetzungen des Landschaftsplans Schleiden und der Bauleitplanung sowie weiteren durch die
Stadt vorgetragenen Anregungen.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem derzeit geltenden Landschaftsplan 36 sind nachfolgend
dargestellt:
Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen:
Der Katalog der für die Schutzgebiete geltenden allgemeinen Verbote und Unberührtheitsklauseln
wurde im Laufe der Verfahren in den anderen Kommunen insbesondere mit der Land- und
Forstwirtschaft abgestimmt. Gegenüber den bisherigen Festsetzungen ergeben sich hieraus nach
Auffassung des Kreises für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter keine zusätzlichen
Einschränkungen, die Änderungen führen vielmehr zur Klarstellung und Verbesserung hinsichtlich der
Lesbarkeit der Vorschriften.
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Entwicklungsziele
Entsprechend der Systematik in den übrigen Landschaftsplänen wurde eine stärkere Differenzierung
der Entwicklungsziele vorgenommen. Künftig lassen diese auch Vorgaben des europäischen
Naturschutzrechts (FFH-Richtline) erkennen und berücksichtigen die landschaftliche Ausgestaltung
von Offenland- und Waldbereichen.
Festsetzungen
Grundsätzlich erfolgen mit der Neuaufstellung Ergänzungen hinsichtlich der auf konkrete
Schutzgebiete bezogenen Festsetzungen sowie die Überarbeitungen der Schutzzwecke und
Erläuterungen.
Wesentliche Flächen des bisherigen NSG 2.1-1 „Kermeter“ liegen nunmehr im Nationalpark Eifel.
Nach Maßgabe der Genehmigung des LP Schleiden 36 vom 13.12.1999 sind vier als Naturdenkmale
ausgewiesenen Bach- und Talauen aufgrund ihrer Größe und ihres Schutzzweckes als
Naturschutzgebiet festzusetzen.
Mit der Neuaufstellung erfolgt eine Zusammenführung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) aus
bisherigen 22 auf 6 große Gebiete, die entsprechend der anderen Planverfahren im Kreis an Hand
der naturräumlichen Gegebenheit und der aktuellen Bewirtschaftung (Wald und Offenland)
abgegrenzt werden.
Die bisherigen umfangreichen forstlichen Festsetzungen werden auf Grundlage einer Überprüfung an
die Festsetzungen in den anderen Planverfahren angepasst und beziehen sich somit ausschließlich
auf die ausgewiesenen Naturschutzgebiete.
Insbesondere die umfangreichen Anpflanzungsfestsetzungen, aber auch weitere flächenscharfe
Maßnahmenfestsetzungen sind überprüft worden und werden künftig schutzgebietsbezogen
festgesetzt. Hiermit erfolgt eine Entfrachtung, so dass nur noch flächenscharfe Einzelmaßnahmen
bestehen, die aus fachlicher Sicht prioritär sind.
Zeichnerische Darstellungen:
Entwicklungsziele:
Wie ausgeführt, erfolgt auch zeichnerisch eine stärkere Differenzierung der Teil-Entwicklungsziele,
welche die unterschiedlichen Schutzkategorien berücksichtigt. Diese orientiert sich inhaltlich an den
naturräumlichen Differenzierungen und der aktuellen Bewirtschaftung (Wald, Offenland, Tallagen / auen) im Stadtgebiet Schleiden
Festsetzungskarte:
Naturschutzgebiete
Als zusätzlich ausgewiesene Naturschutzgebiete werden vier im LP Schleiden 36 als Naturdenkmale
ausgewiesenen Bach- und Talauenbereiche als Naturschutzgebiete festgesetzt. Diese Maßgabe
bestand aus dem Genehmigungsbescheid zum LP Schleiden 36.
Ein Seitensiefen des Schafbachtals NSG 2.1-11 wird auf Grund seines naturnahen Gewässerverlaufs
und des Entwicklungspotentials zusätzlich als NSG ausgewiesen.
Die Aue des Oleftals zwischen Schleiden und Olef wird als NSG 2.1-14 ebenfalls neu als NSG
ausgewiesen.
Darüber hinaus werden die heute noch privaten Flächen innerhalb der Grenze des Nationalparks
Eifel, als Naturschutzgebiet 2.1-1 „Kermeter“ festgesetzt.
Landschaftsschutzgebiete
Es erfolgt eine Zusammenführung von bisher 22 auf 6 große Landschaftsschutzgebiete (s.o.). Die
Festsetzung des temporären Landschaftsschutzes auf Flächen, die im aktuellen
Flächennutzungsplan für eine bauliche Entwicklung vorgesehen sind, wurden mit der Stadt Schleiden
abgestimmt. Bisher ohne Flächenfestsetzung dargestellte Bereiche um die Ortslagen werden
entsprechend der anderen Planverfahren in den Landschaftsschutz übernommen. Der südliche
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Bereich des Teilflächennutzungsplans Vogelsang, welcher nicht baulich geprägt ist, wird als
temporäres LSG festgesetzt.
Naturdenkmale
Über die bisherige Festsetzung der Naturdenkmale hinaus werden keine zusätzlichen Schutzobjekte
festgesetzt.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Die bisherigen Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) werden, soweit diese nicht im heutigen
Nationalpark Eifel liegen, weiterhin festgesetzt. Zusätzlich werden prägenden Baumreihen und Alleen
an klassifizierten Straßen und Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Scheiden auf Grundlage einer
Überprüfung vor Ort als GLBs festgesetzt.
Geschützte Biotope nach § 62 LG NW
Die nachrichtliche Darstellung der §-62-Biotope wurde aktualisiert (Stand: Februar 2008).
Nach § 47 LG NW Geschützte Landschaftsbestandteile
Die im Flurbereinigungsverfahren Ettelscheid erfolgten Anpflanzungen sowie die im Rahmen der 1.
Durchführung von Maßnahmen des Landschaftsplans Schleiden 36 erfolgten Neupflanzungen
werden als landschaftsgestaltenden Anlagen nachrichtlich als GLB nach § 47 LG NW aufgenommen.
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Gemäß § 17 Abs. 1 LG NW bedarf es bei einer Neuaufstellung eines Landschaftsplanes einer
Strategischen Umweltprüfung. Im Ergebnis der durchgeführten SUP ergeben sich durch die
Neufestsetzungen, Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplans Schleiden keine Anhaltpunkte für
erhebliche Umweltauswirkungen auf andere Schutzgüter. Diese ist in der Anlage ebenfalls beigefügt.
Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus
Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und
Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt.
Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten.
Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen
Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren
Landschaftsbehörde im Kreishaus aus.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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