Daten
Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
13.06.12, 18:03
Aktualisiert
13.06.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8124/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 80.20 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
19.06.2012
Betreff:
Nachhaltiger Breitbandausbau für die kommenden Jahrzehnte
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Derzeit arbeitet die Verwaltung an der stadtgebietsweiten Herstellung der
Mindestversorgung mit Breitbandtechnik. Hierfür wurden und werden verschiedene
technische Lösungen herangezogen, damit der aktuelle Mindestbedarf an Bandbreite zur
mittelfristigen Standortsicherung gewährleistet ist.
Der Breitbandbedarf ist in den letzten Jahren stark gewachsen und wird weiter steigen.
Das Wachstum und die zunehmend multimedialen Inhalte sorgen für einen wachsenden
Grundbedarf an Übertragungsbreite.
Aus diesem Grunde ist ein nachhaltiger Breitbandausbau unbedingt als notwendige
Daseinsvorsorge für die nächsten Jahrzehnte zu berücksichtigen. Dies gelingt aber nur mit
einer Basis an Planung und Ausführungskontrolle welche nachhaltig den
Infrastrukturaufbau sicherstellt.
Entwicklungen im Breitbandmarkt:
Von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung sind folgende Aspekte:
• Der Breitband-Bedarf pro Endnutzer steigt pro Jahr um ca. 10%;
• Der globale IP-Verkehr vervierfacht sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2015;
• Streaming (YouTube), Cloud-Computing, Internet-Telefonie, E-Government usw. bringen
die bestehende Infrastruktur an ihre Grenzen;
• Übertragungsraten von 50 bis über 100 MBit/s werden flächendeckend erforderlich sein,
um die künftigen Internetdienste verbreiten und die hierbei anfallenden Spitzenlasten
bewältigen zu können;
• Das vorrangig zu betrachtende Übertragungsmedium zur Erreichung dieses Ziels ist die
Glasfaser. Nur die Glasfaser bietet ein unbegrenztes Bandbreitenpotential, das
Zukunftssicherheit für die kommenden Jahrzehnte gewährleistet;
• LTE ist keine Alternative für stationäre Anbindungen, da das notwendige
Frequenzspektrum knapp ist, und erzielbare Bandbreiten liegen bislang eine
Größenordnung unter leitungsgebundenen Lösungen haben. Es ist zudem ein Shared
Medium, d.h. alle Endnutzer teilen sich die vorhandene Bandbreite.
Die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in ländlichen Räumen
(außerhalb von Siedlungskernen) in weiten Teilen nicht wettbewerbsgetrieben.
Ursachen hierfür sind:
(1) die in ländlichen Räumen üblichen längeren Wege und geringeren Nutzerdichten
setzen wirtschaftliche und technische Grenzen für herkömmliche Ausbaumodelle;
(2) die hohen Kosten für die passive Infrastruktur, die vergleichbar mit anderen
Versorgungsinfrastrukturen sind,
(3) die von den Telekommunikations-Anbietern angestrebten kurzen
Abschreibungszeiträume für die getätigten Investitionen;
(4) wegen fehlendem Wettbewerb besteht aufgrund niedriger Mehrumsätze kaum ein
Anreiz für einen weiteren Ausbau.
Beschlussvorlage WP8-124/2012
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Zielsetzungen für Breitbandaktivitäten des Kreises bzw. der Kommune:
Moderne Kommunikation ist ohne Glasfaserleitungen nicht vorstellbar. Ein maßgeblicher
Kostenfaktor hierbei sind die erforderlichen Erdarbeiten, um Glasfaserleitungen zu
verlegen.
Daher ist bei der Erstellung eines nachhaltigen Breitband-Konzeptes der gesamte
Technologie-Mix zu betrachten und insbesondere als Brücken-Lösung sind der Ausbau mit
Fiber-to-the-Curb (FttC = Glasfaserleitung bis zum nächsten innerörtlichen Verteiler) unter
Nutzung der Kupferdoppelader zum Hausanschluss oder auch Funklösungen zu
berücksichtigen.
Eine nachhaltige Entwicklung beim Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und eine
kontinuierlich zunehmende Versorgung mit Breitbanddiensten werden am besten dann
gewährleistet, wenn ...
− die hohen Gesamtinvestitionen in eine leistungsfähige Infrastruktur über einen langen
Zeitraum gestreckt werden;
− Erdarbeiten im Straßenraum, die in anderen Belangen (Strom, Gas Wasser, Abwasser,
Fernheizung, Straßenbau, Eisenbahnbau, Radwegebau usw.) erforderlich sind, mitgenutzt
werden, um die Breitband-Infrastruktur im Anschlussnetz auszubauen;
− gleichzeitig mit dem Entstehen der Infrastruktur eine zunehmende Nutzung zu
Marktpreisen einsetzt, die die Infrastruktur in Gebrauch nimmt und über die so
entstehenden Erlöse zur Refinanzierung der getätigten Investitionen beiträgt;
− Impulse für andere Infrastrukturbetreiber gesetzt werden, den Ausbau von
Glasfaserhausanschlussnetzen als rentierliches Geschäft zu erkennen und eigene
Ausbauleistungen zu übernehmen;
Übergreifende Aufgaben für den Infrastrukturaufbau:
Um die Breitbandversorgung im Kreisgebiet nachhaltig sicherzustellen, sollte der RheinErft-Kreis eine Reihe von übergreifenden und dauerhaften Aufgaben übernehmen, damit
über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren die Voraussetzungen in Form eines passiven
Anschlussnetzes von Kabelschutzrohren (Micro-Ducts) und Lichtwellenleiter-(LWL)-Kabel
bis zu allen Hausanschlüssen geschaffen werden. Das Anschlussnetz kann an ein
nationales Backbone-Netz angebunden und von einem Netzbetreiber betrieben werden
kann.
Zu den übergreifenden Aufgaben, die durch den Kreis erbracht werden sollten, gehören:
− ... vorhandene Infrastrukturen der Kommunen und Versorgungsunternehmen zu
erfassen und zu dokumentieren sowie auf den Abschluss von Nutzungsverträgen mit den
Eigentümern drängen,
− ... die aktuelle Versorgungssituation in den schwach versorgten Wohn- und
Gewerbegebieten zu analysieren, sofern die Kommunen noch keine eigenen
Bedarfserhebungen durchgeführt haben;
− ... die Erstellung eines Masterplans für die schwach versorgten Gebiete bis auf
Straßenzugsebene zu beauftragen, damit eine Verlegung im Beilauf zielführend erfolgen
kann;
− ... Kenntnisse über möglichst alle anstehenden Versorgungs- und Infrastrukturprojekte
im Kreisgebiet zu sammeln (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernheizung, Straßenbau,
Eisenbahnbau, Radwegebau usw.);
− ... zu prüfen, ob die geplanten Strecken gemäß Masterplan genutzt werden können für
den Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Kreisgebiet;
Beschlussvorlage WP8-124/2012
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Sitzungsvorlage
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− ... mit den Kommunen und den Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser,
Abwasser, Fernheizung, Straßenbau usw. zu klären, ob sie die geplante Struktur aus
eigenwirtschaftlichen Zielsetzungen mit zu verlegen bereit sind;
− ... parallel zur Planung zu ermitteln, mit welchen über die Mit-Verlegungsmöglichkeit
hinausgehenden weiteren Investitionen Ortslagen schneller versorgt werden können;
− ... Städte und Gemeinden bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu
unterstützen, die der kurzfristigen Verbesserung der Versorgung dienen;
− ... für die Kommune die Möglichkeit zur Nutzung von öffentlichen Fördermitteln zu
prüfen, z.B. aus dem GRW-Programm für die Verlegung von Kabelschutzrohren;
− ... bei Fragen zur Finanzierung der Infrastruktur-Verlegung zu informieren über die
Programme von NRW.Bank und KfW;
− ... alle neu entstehenden Infrastruktur-Elemente zu dokumentieren und für eine
regelmäßige Fortschreibung des Masterplans zu sorgen;
− ... die Kommunen bei der Prüfung von beihilferechtlichen Aspekten zu unterstützen;
− ... Verhandlungen mit geeigneten Netzbetreibern (Deutsche Telekom, NetAachen,
Versatel, NDIX, inexio, Telemark, LCC-Telecom etc.) darüber zu führen, die passiven
Infrastrukturen nach Fertigstellung zu nutzen und die Versorgung der betreffenden
Ortslagen mit Breitbanddiensten vorzunehmen;
− ... die Kommune bei der Umsetzung von Vermarktungsmodellen z.B. mit Vorschlägen zu
Baukostenzuschüssen für den Hausanschluss, Konzepte zur „sanften“ Migration oder
Pilotvorhaben mit Anschluss- und Benutzungszwang zu begleiten (hierbei enge
Kooperation mit dem Breitbandconsulting.NRW);
Neben den übergreifenden Aufgaben kann der Rhein-Erft-Kreis nach Durchführung der
Analyse- und Planungs-Arbeiten selber bei der Verlegung von Infrastruktur aktiv werden.
Falls kein Investor gefunden wird, kann er fallweise mit eigenen Mitteln die (Mit)-Verlegung
der benötigten Kabelbündel finanzieren, wenn in der betreffenden Ortslage eine relevante
Nachfrage geäußert wird, und wenn ein Netzbetreiber gefunden wird, der diese
Infrastruktur anmietet und Dienste vermarktet um so seine Finanzsituation zu verbessern.
Ein entsprechender Masterplan sollte dann folgenden Anforderungen gerecht werden:
- Identifikation der Gebiete, in denen der Kreis aus beihilferechtlichen Erwägungen
(Fördermittel) heraus tätig werden kann (insbesondere in schwach versorgten Gebieten
unter 25 MBit/s)
- Vorhandene Infrastrukturen, die für Lichtwellenleiter genutzt werden können,und
bekannte Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben in den ausgewählten Gebieten werden
ermittelt und berücksichtigt
- Positionierung der PoP‘s („Point of Presence“ = Netzknotenpunkte) erfolgt unter
Optimierung der Netztopologie und der Nutzung vorhandener Infrastrukturen
- Die Vernetzung der PoP‘s mit dem Backbone-Netz erfolgt möglichst unter Nutzung
vorhandener Schutzrohre
- Die Planung erfolgt auf der Basis von durchgängigen, individuellen Microducts
(Schutzrohre) je anzuschließendem Haushalt oder Betrieb vom PoP bis zum
Hausanschluss mit Bündelung im Straßenraum und mit möglichst geringen
Unterbrechungen
- Die Planung schließt strategische Muffen und Schächte ein, die später genutzt werden
können, um Netzstrukturen zu verbinden oder nachträgliche Hausanschlüsse zu
realisieren
Beschlussvorlage WP8-124/2012
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Sitzungsvorlage
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- Im Masterplan werden zusammenhängende Gebiete identifiziert, die sich mit begrenztem
Aufwand für die Verlegung ohne Synergien erschließen lassen und mit aktiver Technik
versehen werden können
- Zunächst erfolgt eine Planung auf der Ebene der Straßenzüge unter Berücksichtigung
der Anzahl der Häuser und der Zuführung zum PoP aber ohne Berücksichtigung von
anderen Versorgungsleitungen, damit anstehende Tiefbaumaßnahmen genutzt werden
können. Hierbei ist die Bündelung der Microducts und die Konfektionierung der
Schutzrohr-Bündel zu ermitteln
- Die eigentliche Feinplanung im Straßenraum mit Positionierung im Vergleich zu anderen
Versorgungsleitungen und den Ausstiegen zu den Hausanschlüssen als Grundlage für
Ausschreibungen zur Mitverlegung (oder zur gesonderten Verlegung) erfolgt bei konkreter
Ausbauplanung innerhalb von zwei Jahren, bei späterer Umsetzung nur auf der Ebene
von Straßenzügen
Fazit:
Da die Breitbandversorgung jetzt und in Zukunft als Standort- und Wirtschaftsfaktor maßgeblich
ist, muss der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation (Glasfaser-NGA) als eine
zentrale und dauerhafte Infrastrukturaufgabe der kommenden Jahrzehnte wahrgenommen werden.
Aus diesem Grunde ist dem Rhein-Erft-Kreis als verantwortlicher Träger der
übergeordneten Standort- und Wirtschaftsförderung nahe zu legen, den vorgenannten
Aufgabenkatalog umzusetzen.
Sollte der Rhein-Erft-Kreis diese Aufgabe aus politischen Gründen, aufgrund der Kosten
oder aus sonstigen Gründen nicht umsetzen, so wäre die Durchführung auf städtischer
Ebene erforderlich, damit eine nachhaltige Standortsicherung für Bedburg gewährleistet
wird.
Die Anforderungen müssen dann auf die örtliche Situation der Stadt Bedburg angepasst werden.
Die absehbaren Kosten liegen für eine Stadt von der Größe Bedburgs im Bereich von 30.000.- €
bis 70.000.- € (ohne Tiefbauplanung). Für die Umsetzung gibt es einschlägige Ingenieurbüros (tktTeleconsult aus Backnang, S.I.G. Schroll Consult aus Saarbrüpcken, LCC-Telecom, CSS CityService-Solutions aus Langenhangen und einige mehr). Der Aufwand und somit die Kosten
hängen stark ab von der Topographie und Siedlungsstruktur, es macht daher Sinn, vorab mit den
potentiellen Unternehmen zu sprechen.
Die Vorlage wurde unter freundlicher Mithilfe von Herrn Dr. Jürgen Kaack (STZ-Consulting Group)
gefertigt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beeinflussung des Standort- und Wirtschaftsfaktors
Beschlussvorlage WP8-124/2012
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
gesehen:
----------------------------------Harad Schreier
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-124/2012
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