Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
18.01.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.01.2016
Dezernat: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-12/2016
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 26.01.2016
Gemeinderat am 18.02.2016
- öffentlich -
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Lüxheim "Lh-2" in der Ortschaft
Lüxheim
Begründung:
Für die Neuaufstellung des v. g. Bebauungsplanes wurde die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Aufgrund der Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für
Bodendenkmalpflege, vom 12.06.2015 (s. Abwägungstabelle lfd. Nr. 08) wurde
seitens des Vorhabenträgers und dessen beratendem Ingenieurbüro auf die
Überplanung der nördlich der Nikolausstraße gelegenen Flächen verzichtet (s.
Anlagen 1 und 2).
Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den
vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die diesbezügliche Stellungnahme
der Verwaltung und der entsprechende Wertungsvorschlag sind als Anlagen 3 und 4
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
A.
B.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß
der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge.
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ist mit Begründung, textlichen
Festsetzungen, landschaftspflegerischem Begleitplan, artenschutzrechtlicher
Prüfung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind
einzuholen.
Auswirkungen auf den Haushalt: