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Vorlage (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Lüxheim "Lh-2" in der Ortschaft Lüxheim)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
18.01.16, 18:00
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.01.2016 Dezernat: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-12/2016 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 26.01.2016 Gemeinderat am 18.02.2016 - öffentlich - Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Lüxheim "Lh-2" in der Ortschaft Lüxheim Begründung: Für die Neuaufstellung des v. g. Bebauungsplanes wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Aufgrund der Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, vom 12.06.2015 (s. Abwägungstabelle lfd. Nr. 08) wurde seitens des Vorhabenträgers und dessen beratendem Ingenieurbüro auf die Überplanung der nördlich der Nikolausstraße gelegenen Flächen verzichtet (s. Anlagen 1 und 2). Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung und der entsprechende Wertungsvorschlag sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Beschlussvorschlag: A. B. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ist mit Begründung, textlichen Festsetzungen, landschaftspflegerischem Begleitplan, artenschutzrechtlicher Prüfung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind einzuholen. Auswirkungen auf den Haushalt: