Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
2,5 MB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
15.01.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Aufstellung Bebauungsplan „Lh-2“
Gemarkung:
Lüxheim
Gemeinde:
Vettweiß
Kreis:
Düren
Regierungsbezirk:
Köln
Land:
Nordrhein-Westfalen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
November 2015
Bearbeitung durch:
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1
Abbildungen und Tabellen
2
1
3
Einleitung
1.1
Beschreibung des Plangebietes
3
1.2
Beschreibung des Bauvorhabens
5
2
Rechtliche Grundlagen
6
3
Übergeordnete Planungen
8
4
Bestandsaufnahme und Bewertung
9
5
6
4.1
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
4.2
Geologie und Boden
11
4.3
Wasser
12
4.4
Klima und Luft
12
4.5
Orts- und Landschaftsbild
13
4.6
Kultur- und Sachgüter
13
Konfliktanalyse
9
14
5.1
Konfliktpotential: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
14
5.2
Konfliktpotential: Boden
15
5.3
Konfliktpotential: Wasser
16
5.4
Konfliktpotential: Klima
16
5.5
Konfliktpotential: Orts- und Landschaftsbild
17
5.6
Konfliktpotential Kultur- und Sachgüter
17
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher nachteiliger
Umweltauswirkungen
18
6.1
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
18
6.2
Kompensationsmaßnahmen
20
6.2.1 Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet
20
6.2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
22
6.2.3 Tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen
23
7
Zusammenfassung
24
8
Referenzen
25
9
Anhang
27
1
Abbildungen und Tabellen
Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Plangebietes.
3
Abb. 3: Gehölzstreifen entlang der „Nikolausstraße“.
4
Abb. 4: Hochstaudenflur und Intensivweide im Süden des Plangebietes.
4
Tab. 1: Bestand der Biotoptypen im Plangebiet.
9
Tab. 2: Kennzeichnende Eigenschaften der Böden im Plangebiet.
12
Tab. 3: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“.
28
2
1
Einleitung
Die Gemeinde Vettweiß beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“ die
Festsetzung der baulichen Nutzung „Mischgebiet“ auf einer Fläche von rund 0,27 ha. Mit
Umsetzung der Planung soll am Ortsrand von Lüxheim nachfrageorientiert Bauland geschaffen werden. Die PE Becker GmbH wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans mit der Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt.
Dieser LBP folgt im Planungsprozess auf die Umweltverträglichkeitsuntersuchung bzw.
Umweltverträglichkeitsstudie und baut weitgehend auf den dort gewonnen Daten und Ergebnissen auf. Auch die Daten der Artenschutzrechtlichen Prüfung sind Grundlage für diesen LBP (PE 2015d). Dabei werden nur die wichtigsten LBP-relevanten Aussagen aus dem
Umweltbericht übernommen, um in den Planfeststellungsunterlagen unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
1.1
Beschreibung des Plangebietes
Das ca. 2.670 m² große Plangebiet befindet sich, wie in Abb. 1 dargestellt, im Osten des
Ortsteils Lüxheim der Gemeinde Vettweiß. Abgegrenzt wird die Fläche im Westen durch die
Straße „Im Burgacker“; die senkrecht dazu verlaufende „Nikolausstraße“ begrenzt das
Plangebiet nach Norden.
Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Plangebietes (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2015).
3
Im Süden begrenzt der „Kelzer Flutgraben“ den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Ca.
40 m² des Plangebietes sind entsprechend der Ortslagenabgrenzung der Gemeinde als Innenbereich ausgewiesen. Diese Teilfläche des Plangebietes wird folglich nicht in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz dieses LBP bilanziert.
Abb. 2: Gehölzstreifen entlang der „Nikolausstraße“.
Abb. 3: Hochstaudenflur und Intensivweide im Süden des Plangebietes.
4
Die von der Planung betroffenen Flächen werden aktuell größtenteils als Wirtschaftsgrünland genutzt (siehe Abb. 3). Zusätzlich beinhaltet das Plangebiet einen straßenbegleitenden Gehölzstreifen (Abb. 2), eine Saumflur entlang einer Intensivweide sowie eine Hochstaudenflur im Süden des Plangebietes (Abb. 3).
1.2
Beschreibung des Bauvorhabens
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche als „Mischgebiet“ (MI) festgesetzt werden. Im Vergleich zu anderen Standorten besteht für das Plangebiet aufgrund der vorhandenen Bebauung im Umkreis des Plangebietes und dem Vorteil der damit verbundenen günstigen Anbindungsmöglichkeit eine
Vorprägung. Teile der „Nikolausstraße“ liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Für diesen
Bereich ist der Ausbau des Gehweges auf der nördlichen Straßenseite vorgesehen. Außerdem wird eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektizität ausgewiesen. Die Nikolausstraße wird außerdem verkehrstechnisch ausgebaut. Auch
entlang der Straße „Am Burgacker“ ist der Ausbau des Gehweges vorgesehen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Bebauung mit Einzelhäusern in offener
Bauweise ermöglicht werden. Die Zahl der Vollgeschosse wird mit 1 festgesetzt, wobei die
Grundflächenzahl 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,8 betragen werden.
Entlang des „Kelzer Flurtgrabens“ sieht der Bebauungsplan eine private Grünfläche vor.
5
2
Rechtliche Grundlagen
Nach der Föderalismusreform des Jahres 2006 und dem Wechsel des Rechtes über den
Naturschutz und die Landschaftspflege aus der Rahmengesetzgebungskompetenz des
Bundes in die konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungskompetenz der Länder gemäß Art. 74 Abs. 1 Ziffer 29 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Ziffer 2 Grundgesetz, sind nun
das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 sowie das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) vom 21.07.2000 beachtlich.
Das Erfordernis zur Aufstellung eines LBP ergibt sich aus dem BNatSchG, das besagt,
dass ein Planungsträger bei Eingriffen, die auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden sollen, einen landschaftspflegerischen Begleitplan zu erstellen hat. Durch diesen Plan sollen die Sicherung oder Wiederherstellung der
vor dem Eingriff vorhandenen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie
die Erhaltung, Wiederherstellung oder Neugestaltung des angetroffenen Landschaftsbildes
erreicht werden. Der LBP ist Bestandteil des Fachplans, der durch den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung rechtsverbindlich wird.
Der LBP hat gemäß den gesetzlichen Anforderungen zum Ziel, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen begründet sein und sind zu minimieren und auszugleichen bzw. durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen Ersatz zu schaffen. Hierbei sind die im BNatSchG und im LG NRW
festgelegten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG,
§ 1 LG NRW) sowie die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele (§ 2 BNatSchG) und deren Grundsätze (§ 2 LG NRW) zu beachten.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 14 Abs. 1 BNatSchG Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderung des mit der belebten Bodenschicht
in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Konkrete
Vorgehensweisen bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft werden in den
§§ 15 bis 17 BNatSchG sowie den §§ 4a bis 6 LG NRW erläutert. Die Inhalte des LBP werden in § 6 Abs. 2 LG NRW wie folgt genannt:
1.
Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten unter besonderer Hervorhebung wertvoller Biotope und der betroffenen Waldfläche,
2.
die Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und
3.
die Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen.
6
§ 17 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 2 BNatSchG ergänzt in diesem Zusammenhang die unter Punkt 3
genannten Inhalte um Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für
Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen.
Darüber hinaus soll der LBP nach § 17 Abs. 4 BNatSchG auch Angaben zu den zur Sicherung des Zusammenhanges des Schutzgebietssystems „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen und den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach diesem Gesetz enthalten, sofern diese Vorschriften für das Vorhaben von Belang sind.
7
3
Übergeordnete Planungen
Für das Plangebiet gilt der Teilabschnitt Aachen des Regionalplans der Bezirksregierung
Köln. Der Geltungsbereich ist an der östlichen Grenze als Gebiet für den „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (G7_BSLE_Nor-Hochkirchen) ausgewiesen.
Größtenteils
liegt
das
Plangebiet
im
„allgemeinen
Freiraum
und
Agrarbereich“
(G7_AFA_Vet-Sievenich).
Für das Plangebiet gilt der Landschaftsplan 1 – Vettweiß (2. Änderung) des Kreises Düren
vom 12. März 2005. Demnach ist für das Plangebiet der „Erhalt einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ und „Ausbau für die naturnahe Erholung“ festgesetzt.
Das Plangebiet liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet „Neffelbachtal-Große BuschKirchenbusch“ (LSG-5205-0005), welches nach § 21 a), b) und c) LG NRW festgesetzt ist.
Schutzzweck für dieses Gebiet ist die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
Landschaft. In 550 m Entfernung vom Plangebiet liegt das Naturschutzgebiet „Regenshauser Mühle“ (DN-011).
Gemäß § 29 (4) LG NRW treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des
Landschaftsplans im Plangebiet mit In-Kraft-Treten des Bebauungsplans außer Kraft, soweit die untere Landschaftsbehörde im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen hat.
Als städtebaulicher Ziel- und Leitplan fungiert der seit 1999 gültige Flächennutzungsplan
des Kreises Düren. Der Bebauungsplan wird aus dem zu Grunde liegenden FNP entwickelt. Demnach ist das Plangebietes bereits als „gemischte Baufläche“ gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 1 BauGB ausgewiesen. Um das Plangebiet herum ist im Westen gemischte Baufläche,
im Norden, Osten und Süden überwiegend Grünland als Nutzung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9
und Abs. 4 BauGB ausgewiesen.
Etwa 40 m² des Plangebietes sind entsprechend der Ortslagenabgrenzung der Gemeinde
als Innenbereich ausgewiesen. Diese Teilfläche des Plangebietes wird folglich nicht in der
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung dieses LBP berücksichtigt.
8
4
Bestandsaufnahme und Bewertung
In diesem Kapitel wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes beschrieben und bewertet. Dazu werden die wichtigsten Ergebnisse aus dem Umweltbericht zusammengefasst und ggf. ergänzt (PE 2015e).
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit der „Zülpicher
Börde“, welche dem Südteil der Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ entspricht. Sie
wird durch lössbedeckte Terrassenflächen geprägt, die durch zum Teil breite Talniederungen zerschnitten werden. Der in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet verlaufende Neffelbach ist eines dieser Fließgewässer. Erdgeschichtlich ist die Niederrheinische Bucht eine
tertiäre Senkungszone, die mit marinen Sedimenten und fluvial-limnischen Ablagerungen
verfüllt ist. Die potenziell natürliche Vegetation der Einheit ist der Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwald der Niederrheinischen Bucht. In Tälern und Niederungen stellen EichenUlmenwald sowie Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder die potenziell natürliche Vegetation dar (LANUV NRW 2015b).
4.1
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen wurden vor Ort nach BIEDERMANN et al.
(2008) am 28.08.2014 kartiert und für das Plangebiet in einem Bestandsplan dargestellt.
Dieser ist im Anhang (vgl. Plan-Nr. 1) beigefügt.
Tab. 1 listet die vorkommenden Biotoptypen mit dem entsprechenden Kürzel, dem Biotopwert und der anteiligen Fläche im Plangebiet.
Tab. 1: Bestand der Biotoptypen im Plangebiet.
Biotopwert
Fläche
[%]
Biotoptyp
Code
Intensiv- (mäh)weide
EB, xd2
3
72,1
Hochstaudenflur
K, neo4
4
12,8
Saumflur
K, neo2
5
7,5
Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz
BF390, ta2
7
0,6
Strauchgruppe, lebensraumtyp.
BB0100
6
1,1
Gehölzstreifen, lebensraumtyp.
BD3100, ta2
7
1,6
Versiegelte Fläche
VF0
0
2,9
Innenbereich
-
-
1,5
Große Teile des Plangebietes werden durch eine artenarme Intensivweide (72,1 %) geprägt. Entlang der nördlichen „Nikolausstraße“ befindet sich ein Gehölzstreifen mit überwiegend lebensraumtypischen Arten (u.a. Cornus Sanguinea, Sorbus aucuparia, Euony9
mus europaeus, Crataegus monogyna) der z.T. innerhalb des Geltungsbereichs liegt (1,6
%). Nicht lebensraumtypisch ist z.B. das Vorkommen der Echten Walnuss (Juglans regia)
innerhalb des Gehölzstreifens.
Südlich der „Nikolausstraße“ und entlang der Straße „Am Burgacker“ grenzt eine Saumflur
–geprägt durch das Vorkommen von Störzeigern (25 – 50 %), die auf Stickstoffreichtum
hinweisen– die Verkehrswege von der Intensivweide ab. Im südlichen Teil dieser Saumflur
befindet sich eine lebensraumtypische Strauchgruppe (u.a. Cornus sanguinea).
Die Vegetation der Weide ist geprägt durch Nährstoffzeiger wie Spitzwegerich (Plantago
lanceolata), Weiß-Klee (Trifolium repens), Kriechenden Hahnenfuß (Ranunculus repens)
und Großen Sauerampfer (Rumex acetosa), was auf eine intensive Nutzung schließen
lässt. Vor allem in den Randbereichen der Weide findet sich der Wiesen-Bärenklau
(Heracleum sphondylium). Das vorhandene Artenspektrum spricht für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung. Im Übergangsbereich zur randlichen Saumflur werden die Charakterarten des Intensivgrünlandes durch das ausgeprägte Vorkommen der Großen Brennnessel (Urtica dioica) abgelöst.
Ganz im Norden der betrachteten Flächen erstreckt sich von einem Flutgraben ausgehend
eine Hochstaudenflur auf einer Breite von ca. 10 m. Diese wird durch das Vorkommen der
Großen Brennnesseln (Urtica dioica) dominiert. Innerhalb der Hochstraudenflur befindet
sich ein Individuum von Holunder (Sambucus nigra).
Des Weiteren existieren mit der „Nikolausstraße“ vollständig versiegelte Flächen im Plangebiet.
Die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen sind nicht auf der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen geführt und gelten somit als nicht gefährdet (VERBÜCHELN ET AL. 1999). Zudem existieren die genannten Biotoptypen ebenfalls im Umfeld
des Plangebietes. Die ökologische Bedeutung der Biotoptypen ist insgesamt als gering bis
mittel zu beurteilen.
Das Plangebiet ist Teil des schutzwürdigen Biotopes „Neffelbach zwischen Sievernich und
Lüxheim“ (BK-5205-0013) und liegt des Weiteren in zwei Biotopverbundflächen. Von besonderer Bedeutung ist die „Vettweißer Börde“ (VB-K-5205-003). Diese hat das Schutzziel,
die offene Agrarlandschaft der Börde mit allen vorhandenen strukturierenden Landschaftselementen und kulturhistorisch wertvollen Kleinbiotopen zu erhalten. Im Bereich dieses Biotopverbundes soll eine reich gegliederte Kulturlandschaft mit einem Netz aus Saum- und
10
Linienbiotopen durch Anreicherung mit landschaftstypischen Strukturelementen, insbesondere durch die Förderung extensiv genutzter Flächen usw. entwickelt werden.
Die im Osten liegende Biotopverbundfläche (VB-K-5105-013) hat mit dem Neffelbachtal mit
seinen Seitentälchen eine herausragende Bedeutung. Die Bachaue mit ihren Nebentälern
soll aufgrund der naturnahen Gewässerabschnitte, Auwaldrelikten und Ufergehölzen, strukturreichem (Feucht-) Gründland und Obstbaumbeständen erhalten bleiben. Als Entwicklungsziel für diese Fläche ist die Entwicklung zu einem naturnahen Zustand der Fließgewässer beschrieben. Die Grünlandnutzung soll extensiviert sowie Ufergehölze entwickelt
werden.
Neben den für die landwirtschaftliche Nutzung typischen, resultieren aus den umgebenden
Nutzungen als Wohngebiet und Gewerbefläche weitere anthropogene Vorbelastungen für
Flora, Fauna oder biologischer Vielfalt.
In einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde geprüft, ob artenschutzrechtliche Belange
der Aufstellung des Bebauungsplans entgegenstehen und ob Verstöße gegen die Verbote
des § 44 BNatSchG mit Umsetzung der Planung entstünden. Die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung ist den Planungsunterlagen beigefügt. Die Planung ist unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich.
4.2
Geologie und Boden
Das Plangebiet wird geologisch durch Terrassenablagerungen in Bach- und Flusstälern aus
dem Holozän geprägt. Ausgangsubstrat für die Bodenbildung sind Schluff, der tonig oder
auch sandig sein kann sowie Sand mit verschiedenen Anteilen an Schluff und Kies (GD
NRW 2015a). Im Plangebiet finden sich Gleye der Bodeneinheiten L5304_G344GW2 (GD
NRW 2015b). Tab. 2 fasst die wichtigsten Bodeneigenschaften der vorkommenden Böden
im Plangebiet zusammen. Die durch Grundwassereinfluss geprägten Böden weisen eine
mittlere bis hohe Fruchtbarkeit auf. Aufgrund des anstehenden Grundwassers sind sie zu
nass für die Versickerung. Die nutzbare Feldkapazität für Pflanzen ist mittel. Die Gesamtfilterfähigkeit ist hoch.
11
Tab. 2: Kennzeichnende Eigenschaften der Böden im Plangebiet (GEOLOGISCHER DIENST
2015b).
Eigenschaften
Bodentyp
Bodeneinheit
L5304_G344GW2
Gley
Grundwasserstand
4 bis 8 dm
Vernässung
grundnass
Bodenschätzung
50 bis 70
Nutzbare Feldkapazität
mittel
Erodierbarkeit
hoch
Ökologische Feuchtestufe
feucht
Versickerungseignung
Gesamtfilterfähigkeit
zu nass
hoch
Die natürlichen Bodenfunktionen im Plangebiet sind aktuell nicht beeinträchtigt. Aufgrund
der landwirtschaftlichen Nutzung können Vorbelastungen durch Düngung und den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln sowie Störungen des Bodengefüges vorhanden sein. Informationen über Altlasten oder Altablagerungen liegen nach jetzigem Kenntnisstand nicht vor.
4.3
Wasser
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Im Süden grenzt der „Kelzer Flutgraben“ an das Plangebiet an, der „Neffelbach“ (DE_NRW_2746_18079) mit seiner begleitenden Vegetation verläuft in etwa 60 m östlich. Im Osten grenzt zudem ein festgesetztes
Überschwemmungsgebiet an die beplante Fläche an, welches nachrichtlich übernommen
wird (ELWAS 2015). Als Retentionsraum und Überflutungsgebiet kommt dem Plangebiet
und daran angrenzenden Flächen eine mittlere bis hohe Bedeutung zu.
Das Plangebiet gehört zum Grundwasserkörper „Hauptterrassen des Rheinlandes“
(274_07). Der Porengrundwasserleiter besteht vorwiegend aus silikatischen Kiesen und
Sanden. Die Bedeutung für die Grundwasserneubildung und Trinkwasserbereitstellung ist
mittel bis hoch. Insgesamt kommt dem Grundwasserkörper folglich eine gewisse wasserwirtschaftliche Bedeutung zu (ELWAS 2015).
Maßgebliche Vorbelastungen von Oberflächengewässern oder dem Grundwasser sind
nicht bekannt. Wie die grundwasserbeeinflussten Böden des Plangebietes bezeugen, steht
das Grundwasser oberflächennah (40-80 cm) an. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und damit verbundenen Drainagen sowie aufgrund des angrenzenden Flurgrabens ist
der natürliche Grundwasserstand beeinträchtigt.
12
4.4
Klima und Luft
Für den Bezugszeitraum 1981 bis 2010 weist das Plangebiet eine Jahresdurchschnittstemperatur von 10 bis 11 °C und eine durchschnittliche jährliche Niederschlagssumme von 600
bis 700 mm auf. Daraus leitet sich eine Vegetationslänge von 216 bis 220 Tagen pro Jahr
ab (LANUV NRW 2015). Diese generalisierten Werte sind jedoch kleinklimatisch von vielen
Faktoren abhängig und können daher nur einen groben Maßstab bilden.
Die im Plangebiet vorhanden Grünfläche stellt eine Kaltluftproduktionsfläche dar, die von
mittlerer bis hoher Bedeutung für die siedlungsklimatisch vorbelasteten Nachbarflächen
sein können. Die vorhandene Vegetation sorgt zu einem geringen Teil für Frischluft und
leistet einen geringen bis mittleren Beitrag zur Schadstofffilterung. Aufgrund der guten
Durchlüftung der umliegenden Bereiche sind die Funktionen allerdings vernachlässigbar
bzw. nur von mikroklimatischer Relevanz (LANUV NRW 2015).
Es können für die landwirtschaftliche Nutzung und angrenzende Siedlungsbereiche typische Vorbelastungen vorhanden sein.
4.5
Orts- und Landschaftsbild
Das Landschaftsbild wird einerseits durch die Ortsrandlage von Lüxheim mit der bestehenden Bebauung im Westen geprägt, andererseits durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen
im Plangebiet selbst und im Norden und Süden. Im Osten dominieren bezüglich des Landschaftsbildes der Waldrand und die Ufervegetation des Neffelbachs.
Hinsichtlich der Erholungsfunktion stellt das Plangebiet keine besonderen Strukturen bereit.
Die durch das Plangebiet verlaufende Stromleitung stellt eine Vorbelastung dar.
4.6
Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet sind verschiedenen Kultur- und Sachgüter vorhanden. Eine Stromleitung verläuft durch das südliche Plangebiet von Nordosten nach Südwesten. Auf der Nikolausstraße befinden sich zudem Glascontainer.
Nördlich der „Nikolausstraße“ befindet sich das Bodendenkmal „Wasserburg, Hof Dunkelsburg“ (Nr. 81, Kennziffer 358062) aus dem 15. Jahrhundert. Das Bodendenkmal wird durch
die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt.
13
5
Konfliktanalyse
In diesem Kapitel werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten nachteiligen Umweltauswirkungen hinsichtlich der naturschutzfachlich relevanten Beeinträchtigungen zusammengefasst. Es werden sowohl die erheblichen als auch die unerheblichen Beeinträchtigungen dargestellt. Im Rahmen dieser Konfliktanalyse und Eingriffsermittlung werden auch
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen als erste landschaftspflegerische Maßnahmen formuliert. Im Anschluss daran wird für jeden Konflikt geprüft, ob trotz dieser Maßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Umwelt verbleibt.
Mit Umsetzung der Planung werden 4.900 m² des Plangebietes als „Mischgebiet“ ausgewiesen.
5.1
Konfliktpotential: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konflikt T 1: Verlust von Vegetationsflächen (anlagebedingt)
Durch die Realisierung des Bauvorhabens werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die vorhandene Saumstruktur sowie z.T. die Hochstaudenflur überprägt. Damit gehen
freie Vegetationsflächen und damit assoziierte Lebensräume dauerhaft verloren.
Dieser Eingriff kann nicht vermieden oder vermindert werden, wodurch ein nachhaltiger und
erheblicher Eingriff in Natur und Umwelt verbleibt.
Konflikt T 2: Verlust von Gehölzen (anlagebedingt)
Durch die Umsetzung werden für die Errichtung der Wohnbebauung und für die Erschließung der Baugrundstücke werden die vorhandenen Gehölze im Plangebiet zum Teil in Anspruch genommen. Der Gehölzstreifen entlang der Nikolausstraße wird anteilig im Bereich
des auszubauenden Gehweges zurückgenommen. Die Strauchgruppe an der Straße „Am
Burgacker“ wird vollständig in Anspruch genommen.
Dieser Eingriff kann nicht vermieden oder vermindert werden wodurch ein nachhaltiger und
erheblicher Eingriff in Natur und Umwelt verbleibt.
Konflikt T 3: Verschmutzung/Schadstoffbelastung und Eutrophierung von Biotopen
(baubedingt und betriebsbedingt)
Durch die Realisierung des Bauvorhabens kann es baubedingt, durch den Eintrag von Stoffen, zu einer Anreicherung der Umwelt mit Schadstoffen etc. kommen, was sich auf die Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt direkt auswirken kann. Betriebsbedingt können durch
ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder Hausbrände, ebenfalls vermehrt Schadstoffe in die
Umwelt eingetragen werden.
14
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen
oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Konflikt T 4: Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
Durch die Realisierung des Bauvorhabens kann es baubedingt zu einer Schädigung von
Tieren oder dessen Ruhe- und Fortpflanzungsstätten kommen. Wie die Artenschutzrechtliche Prüfung zeigt, besteht jedoch bei Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kein artenschutzrechtlicher Konflikt und damit auch keine erhebliche Beeinträchtigung des Artenschutzes.
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen
und nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten.
5.2
Konfliktpotential: Boden
Konflikt B 1: Flächenversiegelung (anlagebedingt)
Durch die Umsetzung des Bauvorhabens kommt es zu einer Neuversiegelung von Freiflächen und somit zum irreversiblen Verlust von Bodenfunktionen. Innerhalb der Baufenster
entstehen Wohnhäuser. Außerdem wird Boden an der Nikolausstraße neu versiegelt.
Trotz der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt eine erhebliche nachhaltige Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Neuversiegelung.
Konflikt B 2: Entstehung von Aushub- und Abtragungsmaterial (baubedingt)
Im Rahmen der Baumaßnahmen entstehen Aushub- und Abtragungsmaterial.
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen
und nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Konflikt B 3: Schadstoffeintrag bzw. –akkumulation (baubedingt)
Durch die Realisierung des Bauvorhabens entstehen Belastung des Bodens durch baubedingte Schadstoffemissionen (Aktivierung von Bestandteilen unbekannter Materialien, Arbeitsmaschinen, Verkehr, umweltgefährdende Stoffe).
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden keine erheblichen
und nachhaltigen Beeinträchtigungen verbleiben.
Konflikt B 4: Bodenverdichtung und Veränderung der Bodenstruktur (baubedingt)
Durch die Realisierung des Bauvorhabens kommt es in den Abgrabungs- und unversiegelten Aufschüttungsbereichen durch Umlagerung und notwendige Verdichtungen zu einer
Störung der Bodenfunktion.
15
Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen lassen nachhaltige Beeinträchtigungen
nicht gänzlich ausschließen. Erhebliche negative Auswirkungen sind jedoch nicht zu erwarten.
5.3
Konfliktpotential: Wasser
Konflikt W 1: Möglicher Schadstoffeintrag in das Grund- und Oberflächenwasser
(baubedingt)
Während der Bauphase kann es durch Schadstoffe, die über den Luft- und Bodenpfad eingetragen werden können, zu Einträgen in Oberflächen- und Grundwasser kommen.
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen
und nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Konflikt W 2: Verringerung der Grundwasserneubildungsfläche durch Flächenversiegelung (anlagebedingt)
Durch die Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einer Versiegelung von bislang unbefestigten Flächen und einer Verringerung der Grundwasserneubildungsfläche.
Trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsfunktion durch Neuversiegelung. Die Beeinträchtigung
ist jedoch aufgrund der natürlichen Begebenheiten nicht erheblich.
Konflikt W 3: Verringerung des Retentionsraums durch Flächenversiegelung (anlagebedingt)
Die Überbauung und Versiegelung von bisher unversiegelten Freiflächen verringert das
Gebiet, das für die Rückhaltung von Niederschlagswasser, aber auch für die Pufferung von
Schadstoffen, zur Verfügung stehen. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Neffelbachs wird nicht direkt beeinträchtigt. Indirekte Beeinträchtigungen durch die Flächenversiegelung sind nicht erheblich.
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erhebliche und
nachhaltige Beeinträchtigung.
5.4
Konfliktpotential: Klima
Konflikt K 1: Inanspruchnahme von Kalt- und Frischluftproduktionsflächen (anlagebedingt)
Durch die Umsetzung der Planung kommt es zum Verlust von Kalt- und Frischluftproduktionsflächen.
16
Auch bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bleibt eine nachhaltige Beeinträchtigung, die jedoch nicht erheblich ist.
Konflikt K 2: Belastung der Luft mit Schadstoffen (baubedingt, betriebsbedingt)
Durch Baumaßnahmen (Baumaschinen, LKWs etc.) kommt es zu einer temporären Belastung der Luft. Betriebsbedingt können durch Hausbrände oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vermehrt Schadstoffe in die Luft eingetragen werden.
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erhebliche und
nachhaltige Beeinträchtigung.
5.5
Konfliktpotential: Orts- und Landschaftsbild
Konflikt L 1: Verlärmung angrenzender Bereiche (baubedingt)
Während der Bauphase wird es zur Verlärmung angrenzender Bereiche durch die Arbeiten
vor Ort sowie den Baustellenverkehr kommen.
Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden keine erheblichen
und nachhaltigen Beeinträchtigungen erwartet
Konflikt L 1: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (baubedingt, anlagebedingt)
Während der Bauphase wird das Landschaftsbild durch die Bautätigkeit beeinträchtigt,
wodurch jedoch keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen entstehen. Durch
die Errichtung baulicher Anlagen wird sich auch langfristig das Orts- und Landschaftsbild im
Plangebiet verändern. Die Veränderung des Landschaftsbildes ist nicht als erheblich einzuschätzen, da sich die entstehende Bebauung an die Ortsrandlage angliedert und diese
dadurch abrundet. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans ist die zulässige Bebauung ortstypisch begrenzt.
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes wird mit Umsetzung der Planung nicht
erwartet.
5.6
Konfliktpotential Kultur- und Sachgüter
Konflikt KS1: Verlegung der Stromleitungen (anlagebedingt)
Durch die Schaffung von Baugrundstücken müssen die vorhandenen Stromleitungen in Anspruch genommen werden. Diese sind nicht dinglich gesichert und werden mit Umsetzung
der Planung unterirdisch entlang der vorhandenen Straßenkörper verlegt.
Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen.
17
6
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen
6.1
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Gemäß § 1a (3) BauGB sind auch die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans umzusetzenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden im Folgenden beschrieben.
Grundsätzlich ist die bauausführende Firma über die Bedeutung empfindlicher Schutzgüter
bzw. die möglichen Konflikte sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu informieren.
V1
Die Bauzeit ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
V2
Die Baufeldfreimachung muss außerhalb der Vogelbrutzeit (01. März bis 30. September) durchgeführt werden. Eine Freimachung innerhalb der Vogelbrutzeit ist nur
mit vorheriger gutachterlicher Prüfung des Plangebietes zulässig.
V3
Die neu versiegelte Fläche ist so gering wie möglich zu dimensionieren (z.B. durch
angemessene Grundflächenzahl).
V4
Verhaltensregeln während des Baubetriebes (ordnungsgemäße Inspektion der
Fahrzeuge, kontrollierter Umgang mit gefährlichen Stoffen; Verwendung biologisch
schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten, Mitführen von Havarie Sets für Ölunfälle)
sind einzuhalten.
V5
Bei Baumaßnahmen im Umfeld von zu erhaltenden Gehölzbeständen sind die Gehölze gemäß der DIN 18920 in ihrem Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich zu
schützen.
V6
Die in der Planzeichnung und textlichen Festsetzung des Bebauungsplans zum Erhalt festgeschriebenen Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und bei Ausfällen stetig
zu ersetzen.
V7
Sollten Wurzeln, Äste oder der Stamm von Gehölzen durch die Baumaßnahmen
geschädigt werden, sind diese fachgerecht nachzuschneiden und die entstandenen
Wunden ordnungsgemäß zu versorgen.
V8
Die Hochstaudenflur am „Kelzer Flutgraben“ ist entsprechend der Planzeichnung
(Festsetzung als Grünfläche) und textlichen Festsetzung zu erhalten und zu pflegen.
18
Die Lagerung von Baustoffen, Bodenaushub usw. sowie das Abstellen und Befahren mit Baumaschinen ist in diesem Bereich untersagt.
V9
Nach Möglichkeit sollten wasserdurchlässige Beläge (breitfugiges oder wasserdurchlässiges Pflaster, Schotterrasen, wassergebundene Decken usw.) verwendet
werden.
V10
Der Oberboden ist entsprechend § 202 BauGB und DIN 18915 von allen bau- und
Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung zu lagern. Für die Lagerung müssen wertvolle Flächen in der Umgebung der
Baumaßnahme ausgenommen werden. Die Lagerung ist auf bereits gestörten Flächen anzustreben. Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Schutz vor Bodenerosion sind Oberbodenmieten spätestens nach sechs Wochen mit geeignetem
Saatgut (Luzerne oder andere stark wurzelnde Leguminosen) einzusäen. Wahlweise sind die Bodenmieten abzudecken. Die Kronentraufbereiche vorhandener Gehölze sind von Bodenbedeckungen freizuhalten.
V11
Bei Abtragung des Geländes anfallendes, nicht verwertbares Material ist den hierfür
zugelassenen Entsorgungsanlagen zuzuführen.
V12
Unvermeidbare Belastungen des Bodens, wie Verdichtung oder Vermischung mit
Fremdstoffen, sind nach Beendigung der Baumaßnahme zu beseitigen. Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass eine Verschmutzung des Bodens ausgeschlossen wird.
V13
Während der Bauphase haben die Deponierung und der Einbau des anfallenden
Aushubmaterials in möglichst geringer Entfernung stattzufinden.
V14
Archäologische Hinweise, die sich im Zuge von Bauarbeiten ergeben, sind unverzüglich dem LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße
133 in 53115 Bonn zu melden. Der Fortgang der Arbeiten ist einvernehmlich abzustimmen.
V15
Abfälle und Abwässer sind im Rahmen der regulären Entsorgungswege sachgerecht zu behandeln. Die anfallenden Schmutzwässer sind der öffentlichen Kanalisation zuzuleiten.
V16
Die rechtlichen Vorgaben zum Zwecke der sparsamen und effizienten Nutzung von
Energie sowie der Nutzung erneuerbarer Energien sind zu beachten. Öffentliche
Förderprogramme diesbezüglich sollten möglichst in Anspruch genommen werden.
V17
Die Errichtung von Photovoltaik- oder Solaranlagen auf den Dachflächen ist anzustreben.
V18
Aufgrund des flurnahen Grundwasserstandes sind tiefgründige Bauwerke mit entsprechenden baulichen Maßnahmen zum Schutz vor hohen Grundwasserständen
19
zu sichern. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung ist nicht zulässig. Dies schließt auch ein zeitweiliges Abpumpen nach Errichtung der baulichen
Anlagen mit ein.
6.2
Kompensationsmaßnahmen
Die Eingriffsermittlung und Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
hat ergeben, dass zwei Konflikte nicht vermieden werden können. Erheblich und nachhaltig
werden die Schutzgüter Boden und Vegetation beeinträchtigt, da Vegetationsflächen und
Gehölze anlagebedingt verloren gehen (Konflikt T 1 und T 2) und freie Flächen anlagebedingt versiegelt werden (Konflikt B 1).
Diese verbleibenden Konflikte machen es notwendig landschaftspflegerische Maßnahmen
zur Kompensation der Beeinträchtigung zu formulieren.
Der Eingriff durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der erforderliche Ausgleich
wurden in Tab. 3 nach BIEDERMANN et al. (2008) bilanziert. Der ökologische Wert der
Biotope des Plangebietes wurde in einer Biotoptypenkartierung am 28. August 2014 im
Plangebiet erhoben. Mithilfe der Daten aus der Kartierung, Auswertung von Luftbildern und
Vermessungsgrundlagen des Plangebietes wurde die Fläche der einzelnen Biotoptypen
ermittelt. Multipliziert mit dem Biotopwert ergibt sich in Summe der Gesamtflächenwert für
den Ausgangszustand des Untersuchungsraums.
Ebenso wurde der Gesamtflächenwert für den Zustand des Untersuchungsraumes nach
der Durchführung der Planung und Maßnahmen berechnet, woraus sich in Tab. 3 eine Zwischenbilanz ergibt. Die Gesamtbilanz berücksichtigt zudem externe Kompensationsmaßnahmen.
Im Folgenden werden die internen sowie externen Kompensationsmaßnahmen einzeln
vorgestellt. Die Durchführung dieser Maßnahmen hat innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu erfolgen. Die Pflanzarbeiten für Gehölze sind grundsätzlich
gemäß der DIN 18916 „Pflanzen und Pflanzarbeiten“ durchzuführen.
6.2.1 Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet
Maßnahme K1: Anpflanzung von Straßenbäumen
Entlang der Nikolausstraße sind drei Straßenbäume (Obst- und/oder Laubbäume) entsprechend der untenstehenden Artenlisten anzupflanzen. Diese Maßnahme dient neben der
20
Kompensation des Verlustes von Gehölzen auch der Gliederung des Straußenraums. Die
Pflanzungen sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind stetig zu ersetzen.
Als Zielbiotop werden lebensraumtypische Einzelbäume mit geringem Baumholz und einem
Biotopwert von 7 angestrebt (BF390, ta2). Für die Bilanzierung wird ein Kronentraufbereich
von 30 m² pro Baum angenommen.
Es ist folgende Mindestqualität bei der Pflanzung von Laubbäumen einzuhalten:
Hochstamm, 3-mal verpflanzt, Stammumfang min. 10-12 cm und 200 cm Höhe.
Laubbäume (beispielhafte Auswahl):
Acer campestre
Feldahorn
Acer platanoides
Spitzahorn
Carpinus betulus
Hainbuche
Fraxinus excelsior
gewöhnliche Esche
Quercus robur
Stieleiche
Für die Pflanzung von Obstbäumen ist folgende Mindestqualität zu beachten:
Hochstamm, 2-mal verpflanzt, Stammumfang min. 7 - 8 cm und 180 cm Höhe.
Obstbäume (beispielhafte Auswahl):
Äpfel:
Baumanns Renette, Charlamowsky, Dülmener Rosenapfel, graue französische Renette, Gravensteiner, rote Bellefieur, rote Sternrenette, Schafsnase
Birnen:
Alexander Lucas, Clapps Liebling, Conference, Frühe aus Trevoux, Köstliche
von Charneux, Pastorenbirne, Vereinsdechantsbirne
Steinobst:
Büttners rote Knorpelkirsche, Donissens gelbe Knorpel, große schwarze
Knorpelkirsche, Kassins Frühe, Prinzesskirsche, Schneiders Späte, Bühler
Frühzwetsche, Hauszwetsche, Große grüne Reneclode, Nancy Mirabelle
K2: Anpflanzung einer Hecke
Diese Anpflanzung dient zum einem der Einfriedung der Baugrundstücke und dem Ausgleich der mit dem Bauvorhaben verbundenen Inanspruchnahme von Gehölzen. Es sind
mindestens 5 unterschiedliche Arten aus der untenstehenden Artenliste anzupflanzen, zu
pflegen und bei Ausfällen stetig zu ersetzen. Die Pflanzungen sind in Gruppen mit jeweils 3
Individuen einer Art durchzuführen. Innerhalb der Gruppen darf der Abstand zwischen den
21
anzupflanzenden Sträuchern maximal 1,0 m betragen. Zwischen den Gruppen ist ein Abstand von bis zu 2,0 m zulässig.
Für die Pflanzung der Sträucher ist folgende Mindestqualität zu beachten:
1-mal verpflanzte Sträucher, min. fünf Triebe, min. 40 bis 60 cm Höhe, Bündel- oder
Containerware.
Sträucher (beispielhafte Auswahl):
Cornus mas
Kornelkirsche
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
Corylus avellana
Haselnuss
Crataegus monogyna
Eingriffliger Weißdorn
Prunus spinosa
Schlehe
Ribes rubrum var. rubrum
Rote Johannisbeere
Ribes nigrum
Schwarze Johannisbeere
Sambucus nigra
Schwarzer Holunder
Sambucus racemosa
Trauben-Holunder
Viburnum opulus
Gemeiner Schneeball
Als Zielbiotop wird eine Hecke mit standorttypischen Gehölzen und ohne regelmäßigen
Formschnitt (BD0100) angestrebt, die einen Biotopwert von 5 aufweisen wird.
6.2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“ sind Maßnahmen außerhalb des Plangebietes vorgesehen, um den Eingriff in Natur und Umwelt zu kompensieren.
K3: Extensivierung von Grünland
Im Osten des Plangebietes schließt sich bis zum „Neffelbach“ Grünland an. Diese intensiv
genutzte Fläche (Flurstück Nr. 160) soll zum Ausgleich des Eingriffs durch den Bebauungsplan auf einer Fläche von 1.900 m² extensiviert werden. Gemäß § 15 Abs. 3
BNatSchG und § 4 a Abs. 2 und 3 LG NRW sind Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen
zum Ausgleich oder Ersatz zulässig und bei einer ökologischen Verbesserung bestehender
landwirtschaftlicher Strukturen vorrangig zu nutzen. Die Extensivierung des Grünlands erfolgt nach den Vorgaben von BIEDERMANN et al. (2008).
22
Das zu entwickelnde Zielbiotop ist eine artenreiche Mähwiese (EA, xd1, veg1) oder Magerweide (ED, veg1). Um die Fläche erfolgreich zu extensivieren sind folgende Vorgaben hinsichtlich der Bewirtschaftung einzuhalten:
Verzicht auf jegliche Düngung sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Bei einer späteren Beweidung ist eine Besatzdichte von maximal vier Großvieheinheiten pro Hektar zulässig.
Sollte die Fläche entwässert werden ist zudem ein naturnaher Wasserhaushalt herzustellen.
Wird die Fläche nicht beweidet, so ist eine Mahd der Wiese erst ab dem 20.05. gestattet.
Pflegeumbruch oder Nachsaat sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Die Grünlandfläche wird nach Umsetzung der Kompensationsmaßnahme einen Biotopwert
von 5 aufweisen, was einer Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte entspricht. Als vorgezogene
Ausgleichsmaßnahme für den Artenschutz ist die externe Maßnahme spätestens ein Jahr
vor Beginn der Baufeldfreimachung durchzuführen.
6.2.3 Tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen
Die für den Ausgleich benötigten Flächen liegen innerhalb des Plangebietes und östlich daran angrenzend auf demselben Flurstück. Es handelt sich bei allen Flächen um Eigentum
des Vorhabenträgers bzw. des Grundstückseigentümers. Daher wird davon ausgegangen,
dass die tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen als geprüft angesehen werden kann.
Alle aufgeführten Kompensationsmaßnahmen sind nach ihrer Fertigstellung der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Düren zur Abnahme mitzuteilen.
23
7
Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplan „Lh-2“ wurde ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan erstellt, der den Eingriff in Natur und Umwelt bewertet und Maßnahmen zur
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich formuliert.
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteils Lüxheim an der „Nikolausstraße“ Ecke
„Im Burgacker“. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen bisher landwirtschaftlich
genutzte Flächen als „Mischgebiet“ ausgewiesen werden. Auf insgesamt 2.670 m² sollen
Einzelhäuser in offener Bebauung entstehen.
Das Plangebiet weist neben Wirtschaftsgrünland eine Hochstaudenflur, eine Saumflur einen Gehölzstreifen sowie verschiedene Einzelgehölze als prägende Biotoptypen auf. Diese
werden mit Umsetzung der Planung größtenteils beeinträchtigt. Erhalten bleibt ein größerer
Teil der Hochstaudenflur und ein Einzelbaum. Mit Umsetzung der Planung entstehen neben
der geplanten Bebauung, Verkehrswege mit entsprechender Grüninfrastruktur und Gärten
mit landschaftsraumtypischen Gehölzen.
Die Planung ist unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
aus artenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich (vgl. Artenschutzrechtliche Prüfung). Die
meisten Konflikte die mit Umsetzung der Planung für Natur und Umwelt entstehen, werden
durch geeignete Maßnahmen vermieden oder vermindert. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen sind die Versiegelung, der Verlust von Vegetationsflächen sowie der Verlust von Gehölzen.
Für den Ausgleich dieser Eingriffe wurden landschaftspflegerische Maßnahmen formuliert.
Neben der Anpflanzung einer naturnahen Strauchhecke werden auf den Baugrundstücken
etwa neun und als Straßenrandbäume drei Laub- und/oder Obstbäume angepflanzt.
Vor der Planung ergibt sich für die vorhandenen Biotoptypen ein Gesamtflächenwert von
8.717 Punkten. Nach Umsetzung der Planung wird ein Gesamtflächenwert von 6.439 Punkten prognostiziert. Daraus ergibt sich ein Kompensationsdefizit von – 2.278 Punkten.
Auf der im Osten an das Plangebiet grenzenden Fläche wird ein Grünlandstreifen entlang
des „Kelzer Flutgrabens“ extensiviert. Als vorgezogene Maßnahme für den Artenschutz ist
diese ein Jahr vor Baubeginn durchzuführen. Als Zielbiotop soll im Rahmen dieser externen
Kompensationsmaßnahme eine artenreiche Mähwiese oder Magerweide entwickelt werden. Durch die Aufwertung des Streifens werden 3.800 Punkte im Sinne der Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung erreicht. Das Kompensationsdefizit kann somit vollständig ausgeglichen werden und es verbleibt ein Überschuss von 1.522 Punkten.
24
8
Referenzen
BIEDERMANN, U., WERKING-RADTKE, J., WOIKE, M. u. H. KÖNIG (2008): Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen. Stand
September 2008. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen.
ELWAS [Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschafsverwaltung in Nordrhein-Westfalen] (2015): Fachinformationssystem ELWAS. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW.
URL: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf (Stand: 15.11.2015).
GD NRW [Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen] (2015a): Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100000, Geologischer Dienst NRW. URL:
http://www.wms.nrw.de/gd/GK100? (Stand: 02.02.2015).
GD NRW [Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen] (2015b): Informationssystem Bodenkarte
von
Nordrhein-Westfalen
1:50000,
Geologischer
Dienst
NRW.
URL:http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? (Stand: 02.02.2015).
GEMEINDE VETTWEIß (1999): Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß. URL:
http://geoserver.kreis-dueren.de/mapitserver/VE-FNP-1.html (Stand: 02.02.2015).
GEOBASIS NRW (2015): Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW. Liegenschaftskarte
NRW.
WMS
NW
ALK
VEKTOR.
URL:
http://www.wms.-
nrw.de/geobasis/wms_nw_alk_vektor? (Stand: 02.02.2015).
LANUV NRW [Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen]
(2015a): Klimaatlas Nordrhein-Westfalen. URL: http://www.klimaatlas.nrw.de/site/
(Stand: 02.02.2015).
LANUV NRW [Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen]
(2015b):
Landschaftsinformationssammlung
Westfalen.
URL:
LINFOS
des
Landes
Nordrhein-
http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp
(Stand:
02.02.2015).
PE (2015a): Textliche Festsetzung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE
BECKER GmbH, Kall.
PE (2015b): Begründung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER
GmbH, Kall.
25
PE (2015c): Planzeichnung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall.
PE (2015d): Artenschutzrechtliche Prüfung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall.
PE (2015e): Umweltbericht zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall.
VERBÜCHELN, G., SCHULTE, G. u. R. WOLFF-STRAUB (1999): Rote Liste der gefährdeten Biotope in Nordrhein-Westfalen. 2. Fassung. LÖBF/LAFAO NRW [Hrsg.]: Rote
Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Jg., S. 37-56.
26
9
Anhang
Ausgleichsbilanzierung
Bestandsplan
ENTWURF
Maßnahmenplan
27
Tab. 3: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“.
Stand: Sept.
2015
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. "Lh-2", Gemeinde Vettweiß
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Bilanzierung nach BIEDERMANN et al. (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen.
A. Ausgangszustand des Plangebietes
1
2
Biotoptyp
3
Code
4
5
Fläche [m²]
Biotopwert
Fläche x
Biotopwert
1.924
343
200
15
29
42
77
40
2.670
3
4
5
7
6
7
0
Gesamtflächenwert
(Summe Spalte 5)
5.772
1.372
1.000
105
174
294
0
8.717
3
4
5
Fläche [m²]
Biotopwert
Fläche x
Biotopwert
132
15
90
164
860
18
254
15
1.082
40
2.670
4
7
7
lt. Biotoptypenwertliste
Geltungsbereich
EB, xd2
K, neo4
K, neo2
BF390, ta2
BB0100
BD3100, ta2
VF0
Innenbereich
Intensiv- (mäh)weide
Hochstaudenflur
Saumflur
Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz
Strauchgruppe, lebensraumtyp.
Gehölzstreifen, lebensraumtyp., mittleres Baumholz
Versiegelte Fläche
Gesamtfläche
(Summe Spalte 3)
B. Zustand des Plangebietes nach Durchführung der geplanten Maßnahmen
1
2
Biotoptyp
Code
lt. Biotoptypenwertliste
Geltungsbereich
K, neo4
Hochstaudenflur
Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz (Erhalt)
BF390, ta2
BF390, ta2
Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz (3 Pflanzungen*)
BD0100, kb
Hecke, kein regelmäßiger Formschnitt
VF0
Versiegelte Fläche (GRZ: 0,4)
VF0
Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen
VF0
versiegelte Verkehrsfläche**
VA, mr4
Straßenbegleitgrün/Baumscheiben usw. **
HJ, ka6
Garten
Innenbereich
Gesamtfläche
(Summe Spalte 3)
* bei Neupflanzungen angenommener Kronentraufbereich 30 m²
** Angenommene Versiegelung der Verkehrsfläche 80 %
5
0
0
0
2
4
Gesamtflächenwert
(Summe Spalte 5)
C. Zwischenbilanz
D. Kompensationsmßanhamen außerhalb des Plangebietes
Östlich des Plangebiets wird auf Flurstück Nr. 160 ein Grünlandstreifen (EA, xd2)
extensiviert. Das Zielbiotop ist eine artenreiche Mähwiese (EA, xd1, veg1) oder Magerweide
(ED, veg1) mit einem Biotopwert von 5. Daraus ergibt sich eine Aufwertung um 2 Punkte.
E. Gesamtbilanz
528
105
630
820
0
0
0
30
4.326
6.439
-2.278
Fläche [m²]
Biotopwert
[Aufwertung]
Fläche x
Biotopwert
1.900
2
3.800
1.522
28
Legende
Geltungsbereich
Innenbereich
0
10
20
30
40
50
m
Biotoptypen
nach BIEDERMANN et al. (2008)
versiegelte Fläche, VF0
Auftraggeber
Strauchgruppe, BB0100
Gemeinde Vettweiß
Projekt
Einzelbaum, BF390,ta2
Aufstellung Bebauungsplan Nr. "Lh-2"
Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen
und des Landes NRW © Geobasis NRW <2015>
J. Michels
24.425
Bestandsplan
Maßstab
14.09.2015 JM
ENTWURF
Plan-Nr.
Intensivwiese, EA,xd2
17.02.2015 JM
Planinhalt
Intensiv- (mäh)weide, EB,xd2
gez.
Hochstaudenflur, K,neo4
Prj. Nr. Bearb.
Saumflur, K,neo2
geä.
Gehölzstreifen, BD3100,ta2
1: 500
-1-
K1
K1
K1
K3
K2
Legende
Teil der Innenbereichssatzung
Biotoptypen nach Umsetzung der
Planung
0
10
20
30
40
50
m
nach BIEDERMANN et al. (2008)
priv. Grünfläche; Hochstaudenflur, K,neo4
Einzelbaum, BF390.ta2
Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, VF0
versiegelte Fläche, VF0 und
Straßenbegleitgrün, VA,mr4
Mischgebiet, VF0, HJ,ka6
Auftraggeber
Strauchhecke, BD0100,kb
Gemeinde Vettweiß
Projekt
Einzelbaum, BF390,ta2
Aufstellung Bebauungsplan Nr. "Lh-2"
J. Michels
24.425
Maßnahmenplan
Maßstab
Planinhalt
14.09.2015 JM
ENTWURF
Plan-Nr.
Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen
und des Landes NRW © Geobasis NRW <2015>
gez.
artenreiche Mähwiese/-weide, EA/D, xd1,
veg1
17.02.2015 JM
Prj. Nr. Bearb.
nummer
geä.
Baufenster
1: 500
-1-