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Vorlage (Anlage 7 -landschaftspflegerischer Begleitplan-)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
2,5 MB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
15.01.16, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Aufstellung Bebauungsplan „Lh-2“ Gemarkung: Lüxheim Gemeinde: Vettweiß Kreis: Düren Regierungsbezirk: Köln Land: Nordrhein-Westfalen  Landschaftspflegerischer Begleitplan November 2015 Bearbeitung durch: Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Abbildungen und Tabellen 2 1 3 Einleitung 1.1 Beschreibung des Plangebietes 3 1.2 Beschreibung des Bauvorhabens 5 2 Rechtliche Grundlagen 6 3 Übergeordnete Planungen 8 4 Bestandsaufnahme und Bewertung 9 5 6 4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 4.2 Geologie und Boden 11 4.3 Wasser 12 4.4 Klima und Luft 12 4.5 Orts- und Landschaftsbild 13 4.6 Kultur- und Sachgüter 13 Konfliktanalyse 9 14 5.1 Konfliktpotential: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 14 5.2 Konfliktpotential: Boden 15 5.3 Konfliktpotential: Wasser 16 5.4 Konfliktpotential: Klima 16 5.5 Konfliktpotential: Orts- und Landschaftsbild 17 5.6 Konfliktpotential Kultur- und Sachgüter 17 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen 18 6.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 18 6.2 Kompensationsmaßnahmen 20 6.2.1 Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet 20 6.2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes 22 6.2.3 Tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen 23 7 Zusammenfassung 24 8 Referenzen 25 9 Anhang 27 1 Abbildungen und Tabellen Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Plangebietes. 3 Abb. 3: Gehölzstreifen entlang der „Nikolausstraße“. 4 Abb. 4: Hochstaudenflur und Intensivweide im Süden des Plangebietes. 4 Tab. 1: Bestand der Biotoptypen im Plangebiet. 9 Tab. 2: Kennzeichnende Eigenschaften der Böden im Plangebiet. 12 Tab. 3: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“. 28 2 1 Einleitung Die Gemeinde Vettweiß beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“ die Festsetzung der baulichen Nutzung „Mischgebiet“ auf einer Fläche von rund 0,27 ha. Mit Umsetzung der Planung soll am Ortsrand von Lüxheim nachfrageorientiert Bauland geschaffen werden. Die PE Becker GmbH wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans mit der Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt. Dieser LBP folgt im Planungsprozess auf die Umweltverträglichkeitsuntersuchung bzw. Umweltverträglichkeitsstudie und baut weitgehend auf den dort gewonnen Daten und Ergebnissen auf. Auch die Daten der Artenschutzrechtlichen Prüfung sind Grundlage für diesen LBP (PE 2015d). Dabei werden nur die wichtigsten LBP-relevanten Aussagen aus dem Umweltbericht übernommen, um in den Planfeststellungsunterlagen unnötige Wiederholungen zu vermeiden. 1.1 Beschreibung des Plangebietes Das ca. 2.670 m² große Plangebiet befindet sich, wie in Abb. 1 dargestellt, im Osten des Ortsteils Lüxheim der Gemeinde Vettweiß. Abgegrenzt wird die Fläche im Westen durch die Straße „Im Burgacker“; die senkrecht dazu verlaufende „Nikolausstraße“ begrenzt das Plangebiet nach Norden. Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Plangebietes (Kartengrundlage: GEOBASIS NRW 2015). 3 Im Süden begrenzt der „Kelzer Flutgraben“ den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Ca. 40 m² des Plangebietes sind entsprechend der Ortslagenabgrenzung der Gemeinde als Innenbereich ausgewiesen. Diese Teilfläche des Plangebietes wird folglich nicht in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz dieses LBP bilanziert. Abb. 2: Gehölzstreifen entlang der „Nikolausstraße“. Abb. 3: Hochstaudenflur und Intensivweide im Süden des Plangebietes. 4 Die von der Planung betroffenen Flächen werden aktuell größtenteils als Wirtschaftsgrünland genutzt (siehe Abb. 3). Zusätzlich beinhaltet das Plangebiet einen straßenbegleitenden Gehölzstreifen (Abb. 2), eine Saumflur entlang einer Intensivweide sowie eine Hochstaudenflur im Süden des Plangebietes (Abb. 3). 1.2 Beschreibung des Bauvorhabens Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche als „Mischgebiet“ (MI) festgesetzt werden. Im Vergleich zu anderen Standorten besteht für das Plangebiet aufgrund der vorhandenen Bebauung im Umkreis des Plangebietes und dem Vorteil der damit verbundenen günstigen Anbindungsmöglichkeit eine Vorprägung. Teile der „Nikolausstraße“ liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Für diesen Bereich ist der Ausbau des Gehweges auf der nördlichen Straßenseite vorgesehen. Außerdem wird eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektizität ausgewiesen. Die Nikolausstraße wird außerdem verkehrstechnisch ausgebaut. Auch entlang der Straße „Am Burgacker“ ist der Ausbau des Gehweges vorgesehen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Bebauung mit Einzelhäusern in offener Bauweise ermöglicht werden. Die Zahl der Vollgeschosse wird mit 1 festgesetzt, wobei die Grundflächenzahl 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,8 betragen werden. Entlang des „Kelzer Flurtgrabens“ sieht der Bebauungsplan eine private Grünfläche vor. 5 2 Rechtliche Grundlagen Nach der Föderalismusreform des Jahres 2006 und dem Wechsel des Rechtes über den Naturschutz und die Landschaftspflege aus der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes in die konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungskompetenz der Länder gemäß Art. 74 Abs. 1 Ziffer 29 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 3 Ziffer 2 Grundgesetz, sind nun das novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 sowie das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) vom 21.07.2000 beachtlich. Das Erfordernis zur Aufstellung eines LBP ergibt sich aus dem BNatSchG, das besagt, dass ein Planungsträger bei Eingriffen, die auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden sollen, einen landschaftspflegerischen Begleitplan zu erstellen hat. Durch diesen Plan sollen die Sicherung oder Wiederherstellung der vor dem Eingriff vorhandenen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Erhaltung, Wiederherstellung oder Neugestaltung des angetroffenen Landschaftsbildes erreicht werden. Der LBP ist Bestandteil des Fachplans, der durch den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung rechtsverbindlich wird. Der LBP hat gemäß den gesetzlichen Anforderungen zum Ziel, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen begründet sein und sind zu minimieren und auszugleichen bzw. durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen Ersatz zu schaffen. Hierbei sind die im BNatSchG und im LG NRW festgelegten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG, § 1 LG NRW) sowie die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele (§ 2 BNatSchG) und deren Grundsätze (§ 2 LG NRW) zu beachten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 14 Abs. 1 BNatSchG Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Konkrete Vorgehensweisen bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft werden in den §§ 15 bis 17 BNatSchG sowie den §§ 4a bis 6 LG NRW erläutert. Die Inhalte des LBP werden in § 6 Abs. 2 LG NRW wie folgt genannt: 1. Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten unter besonderer Hervorhebung wertvoller Biotope und der betroffenen Waldfläche, 2. die Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und 3. die Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen. 6 § 17 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 2 BNatSchG ergänzt in diesem Zusammenhang die unter Punkt 3 genannten Inhalte um Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. Darüber hinaus soll der LBP nach § 17 Abs. 4 BNatSchG auch Angaben zu den zur Sicherung des Zusammenhanges des Schutzgebietssystems „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen und den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach diesem Gesetz enthalten, sofern diese Vorschriften für das Vorhaben von Belang sind. 7 3 Übergeordnete Planungen Für das Plangebiet gilt der Teilabschnitt Aachen des Regionalplans der Bezirksregierung Köln. Der Geltungsbereich ist an der östlichen Grenze als Gebiet für den „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (G7_BSLE_Nor-Hochkirchen) ausgewiesen. Größtenteils liegt das Plangebiet im „allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ (G7_AFA_Vet-Sievenich). Für das Plangebiet gilt der Landschaftsplan 1 – Vettweiß (2. Änderung) des Kreises Düren vom 12. März 2005. Demnach ist für das Plangebiet der „Erhalt einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ und „Ausbau für die naturnahe Erholung“ festgesetzt. Das Plangebiet liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet „Neffelbachtal-Große BuschKirchenbusch“ (LSG-5205-0005), welches nach § 21 a), b) und c) LG NRW festgesetzt ist. Schutzzweck für dieses Gebiet ist die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. In 550 m Entfernung vom Plangebiet liegt das Naturschutzgebiet „Regenshauser Mühle“ (DN-011). Gemäß § 29 (4) LG NRW treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans im Plangebiet mit In-Kraft-Treten des Bebauungsplans außer Kraft, soweit die untere Landschaftsbehörde im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen hat. Als städtebaulicher Ziel- und Leitplan fungiert der seit 1999 gültige Flächennutzungsplan des Kreises Düren. Der Bebauungsplan wird aus dem zu Grunde liegenden FNP entwickelt. Demnach ist das Plangebietes bereits als „gemischte Baufläche“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB ausgewiesen. Um das Plangebiet herum ist im Westen gemischte Baufläche, im Norden, Osten und Süden überwiegend Grünland als Nutzung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB ausgewiesen. Etwa 40 m² des Plangebietes sind entsprechend der Ortslagenabgrenzung der Gemeinde als Innenbereich ausgewiesen. Diese Teilfläche des Plangebietes wird folglich nicht in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung dieses LBP berücksichtigt. 8 4 Bestandsaufnahme und Bewertung In diesem Kapitel wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes beschrieben und bewertet. Dazu werden die wichtigsten Ergebnisse aus dem Umweltbericht zusammengefasst und ggf. ergänzt (PE 2015e). Das Plangebiet befindet sich innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit der „Zülpicher Börde“, welche dem Südteil der Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ entspricht. Sie wird durch lössbedeckte Terrassenflächen geprägt, die durch zum Teil breite Talniederungen zerschnitten werden. Der in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet verlaufende Neffelbach ist eines dieser Fließgewässer. Erdgeschichtlich ist die Niederrheinische Bucht eine tertiäre Senkungszone, die mit marinen Sedimenten und fluvial-limnischen Ablagerungen verfüllt ist. Die potenziell natürliche Vegetation der Einheit ist der Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwald der Niederrheinischen Bucht. In Tälern und Niederungen stellen EichenUlmenwald sowie Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder die potenziell natürliche Vegetation dar (LANUV NRW 2015b). 4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen wurden vor Ort nach BIEDERMANN et al. (2008) am 28.08.2014 kartiert und für das Plangebiet in einem Bestandsplan dargestellt. Dieser ist im Anhang (vgl. Plan-Nr. 1) beigefügt. Tab. 1 listet die vorkommenden Biotoptypen mit dem entsprechenden Kürzel, dem Biotopwert und der anteiligen Fläche im Plangebiet. Tab. 1: Bestand der Biotoptypen im Plangebiet. Biotopwert Fläche [%] Biotoptyp Code Intensiv- (mäh)weide EB, xd2 3 72,1 Hochstaudenflur K, neo4 4 12,8 Saumflur K, neo2 5 7,5 Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz BF390, ta2 7 0,6 Strauchgruppe, lebensraumtyp. BB0100 6 1,1 Gehölzstreifen, lebensraumtyp. BD3100, ta2 7 1,6 Versiegelte Fläche VF0 0 2,9 Innenbereich - - 1,5 Große Teile des Plangebietes werden durch eine artenarme Intensivweide (72,1 %) geprägt. Entlang der nördlichen „Nikolausstraße“ befindet sich ein Gehölzstreifen mit überwiegend lebensraumtypischen Arten (u.a. Cornus Sanguinea, Sorbus aucuparia, Euony9 mus europaeus, Crataegus monogyna) der z.T. innerhalb des Geltungsbereichs liegt (1,6 %). Nicht lebensraumtypisch ist z.B. das Vorkommen der Echten Walnuss (Juglans regia) innerhalb des Gehölzstreifens. Südlich der „Nikolausstraße“ und entlang der Straße „Am Burgacker“ grenzt eine Saumflur –geprägt durch das Vorkommen von Störzeigern (25 – 50 %), die auf Stickstoffreichtum hinweisen– die Verkehrswege von der Intensivweide ab. Im südlichen Teil dieser Saumflur befindet sich eine lebensraumtypische Strauchgruppe (u.a. Cornus sanguinea). Die Vegetation der Weide ist geprägt durch Nährstoffzeiger wie Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Weiß-Klee (Trifolium repens), Kriechenden Hahnenfuß (Ranunculus repens) und Großen Sauerampfer (Rumex acetosa), was auf eine intensive Nutzung schließen lässt. Vor allem in den Randbereichen der Weide findet sich der Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium). Das vorhandene Artenspektrum spricht für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung. Im Übergangsbereich zur randlichen Saumflur werden die Charakterarten des Intensivgrünlandes durch das ausgeprägte Vorkommen der Großen Brennnessel (Urtica dioica) abgelöst. Ganz im Norden der betrachteten Flächen erstreckt sich von einem Flutgraben ausgehend eine Hochstaudenflur auf einer Breite von ca. 10 m. Diese wird durch das Vorkommen der Großen Brennnesseln (Urtica dioica) dominiert. Innerhalb der Hochstraudenflur befindet sich ein Individuum von Holunder (Sambucus nigra). Des Weiteren existieren mit der „Nikolausstraße“ vollständig versiegelte Flächen im Plangebiet. Die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen sind nicht auf der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen geführt und gelten somit als nicht gefährdet (VERBÜCHELN ET AL. 1999). Zudem existieren die genannten Biotoptypen ebenfalls im Umfeld des Plangebietes. Die ökologische Bedeutung der Biotoptypen ist insgesamt als gering bis mittel zu beurteilen. Das Plangebiet ist Teil des schutzwürdigen Biotopes „Neffelbach zwischen Sievernich und Lüxheim“ (BK-5205-0013) und liegt des Weiteren in zwei Biotopverbundflächen. Von besonderer Bedeutung ist die „Vettweißer Börde“ (VB-K-5205-003). Diese hat das Schutzziel, die offene Agrarlandschaft der Börde mit allen vorhandenen strukturierenden Landschaftselementen und kulturhistorisch wertvollen Kleinbiotopen zu erhalten. Im Bereich dieses Biotopverbundes soll eine reich gegliederte Kulturlandschaft mit einem Netz aus Saum- und 10 Linienbiotopen durch Anreicherung mit landschaftstypischen Strukturelementen, insbesondere durch die Förderung extensiv genutzter Flächen usw. entwickelt werden. Die im Osten liegende Biotopverbundfläche (VB-K-5105-013) hat mit dem Neffelbachtal mit seinen Seitentälchen eine herausragende Bedeutung. Die Bachaue mit ihren Nebentälern soll aufgrund der naturnahen Gewässerabschnitte, Auwaldrelikten und Ufergehölzen, strukturreichem (Feucht-) Gründland und Obstbaumbeständen erhalten bleiben. Als Entwicklungsziel für diese Fläche ist die Entwicklung zu einem naturnahen Zustand der Fließgewässer beschrieben. Die Grünlandnutzung soll extensiviert sowie Ufergehölze entwickelt werden. Neben den für die landwirtschaftliche Nutzung typischen, resultieren aus den umgebenden Nutzungen als Wohngebiet und Gewerbefläche weitere anthropogene Vorbelastungen für Flora, Fauna oder biologischer Vielfalt. In einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde geprüft, ob artenschutzrechtliche Belange der Aufstellung des Bebauungsplans entgegenstehen und ob Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG mit Umsetzung der Planung entstünden. Die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung ist den Planungsunterlagen beigefügt. Die Planung ist unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich. 4.2 Geologie und Boden Das Plangebiet wird geologisch durch Terrassenablagerungen in Bach- und Flusstälern aus dem Holozän geprägt. Ausgangsubstrat für die Bodenbildung sind Schluff, der tonig oder auch sandig sein kann sowie Sand mit verschiedenen Anteilen an Schluff und Kies (GD NRW 2015a). Im Plangebiet finden sich Gleye der Bodeneinheiten L5304_G344GW2 (GD NRW 2015b). Tab. 2 fasst die wichtigsten Bodeneigenschaften der vorkommenden Böden im Plangebiet zusammen. Die durch Grundwassereinfluss geprägten Böden weisen eine mittlere bis hohe Fruchtbarkeit auf. Aufgrund des anstehenden Grundwassers sind sie zu nass für die Versickerung. Die nutzbare Feldkapazität für Pflanzen ist mittel. Die Gesamtfilterfähigkeit ist hoch. 11 Tab. 2: Kennzeichnende Eigenschaften der Böden im Plangebiet (GEOLOGISCHER DIENST 2015b). Eigenschaften Bodentyp Bodeneinheit L5304_G344GW2 Gley Grundwasserstand 4 bis 8 dm Vernässung grundnass Bodenschätzung 50 bis 70 Nutzbare Feldkapazität mittel Erodierbarkeit hoch Ökologische Feuchtestufe feucht Versickerungseignung Gesamtfilterfähigkeit zu nass hoch Die natürlichen Bodenfunktionen im Plangebiet sind aktuell nicht beeinträchtigt. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung können Vorbelastungen durch Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie Störungen des Bodengefüges vorhanden sein. Informationen über Altlasten oder Altablagerungen liegen nach jetzigem Kenntnisstand nicht vor. 4.3 Wasser Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Im Süden grenzt der „Kelzer Flutgraben“ an das Plangebiet an, der „Neffelbach“ (DE_NRW_2746_18079) mit seiner begleitenden Vegetation verläuft in etwa 60 m östlich. Im Osten grenzt zudem ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet an die beplante Fläche an, welches nachrichtlich übernommen wird (ELWAS 2015). Als Retentionsraum und Überflutungsgebiet kommt dem Plangebiet und daran angrenzenden Flächen eine mittlere bis hohe Bedeutung zu. Das Plangebiet gehört zum Grundwasserkörper „Hauptterrassen des Rheinlandes“ (274_07). Der Porengrundwasserleiter besteht vorwiegend aus silikatischen Kiesen und Sanden. Die Bedeutung für die Grundwasserneubildung und Trinkwasserbereitstellung ist mittel bis hoch. Insgesamt kommt dem Grundwasserkörper folglich eine gewisse wasserwirtschaftliche Bedeutung zu (ELWAS 2015). Maßgebliche Vorbelastungen von Oberflächengewässern oder dem Grundwasser sind nicht bekannt. Wie die grundwasserbeeinflussten Böden des Plangebietes bezeugen, steht das Grundwasser oberflächennah (40-80 cm) an. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und damit verbundenen Drainagen sowie aufgrund des angrenzenden Flurgrabens ist der natürliche Grundwasserstand beeinträchtigt. 12 4.4 Klima und Luft Für den Bezugszeitraum 1981 bis 2010 weist das Plangebiet eine Jahresdurchschnittstemperatur von 10 bis 11 °C und eine durchschnittliche jährliche Niederschlagssumme von 600 bis 700 mm auf. Daraus leitet sich eine Vegetationslänge von 216 bis 220 Tagen pro Jahr ab (LANUV NRW 2015). Diese generalisierten Werte sind jedoch kleinklimatisch von vielen Faktoren abhängig und können daher nur einen groben Maßstab bilden. Die im Plangebiet vorhanden Grünfläche stellt eine Kaltluftproduktionsfläche dar, die von mittlerer bis hoher Bedeutung für die siedlungsklimatisch vorbelasteten Nachbarflächen sein können. Die vorhandene Vegetation sorgt zu einem geringen Teil für Frischluft und leistet einen geringen bis mittleren Beitrag zur Schadstofffilterung. Aufgrund der guten Durchlüftung der umliegenden Bereiche sind die Funktionen allerdings vernachlässigbar bzw. nur von mikroklimatischer Relevanz (LANUV NRW 2015). Es können für die landwirtschaftliche Nutzung und angrenzende Siedlungsbereiche typische Vorbelastungen vorhanden sein. 4.5 Orts- und Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird einerseits durch die Ortsrandlage von Lüxheim mit der bestehenden Bebauung im Westen geprägt, andererseits durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Plangebiet selbst und im Norden und Süden. Im Osten dominieren bezüglich des Landschaftsbildes der Waldrand und die Ufervegetation des Neffelbachs. Hinsichtlich der Erholungsfunktion stellt das Plangebiet keine besonderen Strukturen bereit. Die durch das Plangebiet verlaufende Stromleitung stellt eine Vorbelastung dar. 4.6 Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet sind verschiedenen Kultur- und Sachgüter vorhanden. Eine Stromleitung verläuft durch das südliche Plangebiet von Nordosten nach Südwesten. Auf der Nikolausstraße befinden sich zudem Glascontainer. Nördlich der „Nikolausstraße“ befindet sich das Bodendenkmal „Wasserburg, Hof Dunkelsburg“ (Nr. 81, Kennziffer 358062) aus dem 15. Jahrhundert. Das Bodendenkmal wird durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt. 13 5 Konfliktanalyse In diesem Kapitel werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten nachteiligen Umweltauswirkungen hinsichtlich der naturschutzfachlich relevanten Beeinträchtigungen zusammengefasst. Es werden sowohl die erheblichen als auch die unerheblichen Beeinträchtigungen dargestellt. Im Rahmen dieser Konfliktanalyse und Eingriffsermittlung werden auch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen als erste landschaftspflegerische Maßnahmen formuliert. Im Anschluss daran wird für jeden Konflikt geprüft, ob trotz dieser Maßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Umwelt verbleibt. Mit Umsetzung der Planung werden 4.900 m² des Plangebietes als „Mischgebiet“ ausgewiesen. 5.1 Konfliktpotential: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konflikt T 1: Verlust von Vegetationsflächen (anlagebedingt) Durch die Realisierung des Bauvorhabens werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die vorhandene Saumstruktur sowie z.T. die Hochstaudenflur überprägt. Damit gehen freie Vegetationsflächen und damit assoziierte Lebensräume dauerhaft verloren. Dieser Eingriff kann nicht vermieden oder vermindert werden, wodurch ein nachhaltiger und erheblicher Eingriff in Natur und Umwelt verbleibt. Konflikt T 2: Verlust von Gehölzen (anlagebedingt) Durch die Umsetzung werden für die Errichtung der Wohnbebauung und für die Erschließung der Baugrundstücke werden die vorhandenen Gehölze im Plangebiet zum Teil in Anspruch genommen. Der Gehölzstreifen entlang der Nikolausstraße wird anteilig im Bereich des auszubauenden Gehweges zurückgenommen. Die Strauchgruppe an der Straße „Am Burgacker“ wird vollständig in Anspruch genommen. Dieser Eingriff kann nicht vermieden oder vermindert werden wodurch ein nachhaltiger und erheblicher Eingriff in Natur und Umwelt verbleibt. Konflikt T 3: Verschmutzung/Schadstoffbelastung und Eutrophierung von Biotopen (baubedingt und betriebsbedingt) Durch die Realisierung des Bauvorhabens kann es baubedingt, durch den Eintrag von Stoffen, zu einer Anreicherung der Umwelt mit Schadstoffen etc. kommen, was sich auf die Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt direkt auswirken kann. Betriebsbedingt können durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder Hausbrände, ebenfalls vermehrt Schadstoffe in die Umwelt eingetragen werden. 14 Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten. Konflikt T 4: Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Durch die Realisierung des Bauvorhabens kann es baubedingt zu einer Schädigung von Tieren oder dessen Ruhe- und Fortpflanzungsstätten kommen. Wie die Artenschutzrechtliche Prüfung zeigt, besteht jedoch bei Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kein artenschutzrechtlicher Konflikt und damit auch keine erhebliche Beeinträchtigung des Artenschutzes. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten. 5.2 Konfliktpotential: Boden Konflikt B 1: Flächenversiegelung (anlagebedingt) Durch die Umsetzung des Bauvorhabens kommt es zu einer Neuversiegelung von Freiflächen und somit zum irreversiblen Verlust von Bodenfunktionen. Innerhalb der Baufenster entstehen Wohnhäuser. Außerdem wird Boden an der Nikolausstraße neu versiegelt. Trotz der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt eine erhebliche nachhaltige Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Neuversiegelung. Konflikt B 2: Entstehung von Aushub- und Abtragungsmaterial (baubedingt) Im Rahmen der Baumaßnahmen entstehen Aushub- und Abtragungsmaterial. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten. Konflikt B 3: Schadstoffeintrag bzw. –akkumulation (baubedingt) Durch die Realisierung des Bauvorhabens entstehen Belastung des Bodens durch baubedingte Schadstoffemissionen (Aktivierung von Bestandteilen unbekannter Materialien, Arbeitsmaschinen, Verkehr, umweltgefährdende Stoffe). Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen verbleiben. Konflikt B 4: Bodenverdichtung und Veränderung der Bodenstruktur (baubedingt) Durch die Realisierung des Bauvorhabens kommt es in den Abgrabungs- und unversiegelten Aufschüttungsbereichen durch Umlagerung und notwendige Verdichtungen zu einer Störung der Bodenfunktion. 15 Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen lassen nachhaltige Beeinträchtigungen nicht gänzlich ausschließen. Erhebliche negative Auswirkungen sind jedoch nicht zu erwarten. 5.3 Konfliktpotential: Wasser Konflikt W 1: Möglicher Schadstoffeintrag in das Grund- und Oberflächenwasser (baubedingt) Während der Bauphase kann es durch Schadstoffe, die über den Luft- und Bodenpfad eingetragen werden können, zu Einträgen in Oberflächen- und Grundwasser kommen. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten. Konflikt W 2: Verringerung der Grundwasserneubildungsfläche durch Flächenversiegelung (anlagebedingt) Durch die Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einer Versiegelung von bislang unbefestigten Flächen und einer Verringerung der Grundwasserneubildungsfläche. Trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsfunktion durch Neuversiegelung. Die Beeinträchtigung ist jedoch aufgrund der natürlichen Begebenheiten nicht erheblich. Konflikt W 3: Verringerung des Retentionsraums durch Flächenversiegelung (anlagebedingt) Die Überbauung und Versiegelung von bisher unversiegelten Freiflächen verringert das Gebiet, das für die Rückhaltung von Niederschlagswasser, aber auch für die Pufferung von Schadstoffen, zur Verfügung stehen. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Neffelbachs wird nicht direkt beeinträchtigt. Indirekte Beeinträchtigungen durch die Flächenversiegelung sind nicht erheblich. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung. 5.4 Konfliktpotential: Klima Konflikt K 1: Inanspruchnahme von Kalt- und Frischluftproduktionsflächen (anlagebedingt) Durch die Umsetzung der Planung kommt es zum Verlust von Kalt- und Frischluftproduktionsflächen. 16 Auch bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bleibt eine nachhaltige Beeinträchtigung, die jedoch nicht erheblich ist. Konflikt K 2: Belastung der Luft mit Schadstoffen (baubedingt, betriebsbedingt) Durch Baumaßnahmen (Baumaschinen, LKWs etc.) kommt es zu einer temporären Belastung der Luft. Betriebsbedingt können durch Hausbrände oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vermehrt Schadstoffe in die Luft eingetragen werden. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung. 5.5 Konfliktpotential: Orts- und Landschaftsbild Konflikt L 1: Verlärmung angrenzender Bereiche (baubedingt) Während der Bauphase wird es zur Verlärmung angrenzender Bereiche durch die Arbeiten vor Ort sowie den Baustellenverkehr kommen. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen erwartet Konflikt L 1: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (baubedingt, anlagebedingt) Während der Bauphase wird das Landschaftsbild durch die Bautätigkeit beeinträchtigt, wodurch jedoch keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen entstehen. Durch die Errichtung baulicher Anlagen wird sich auch langfristig das Orts- und Landschaftsbild im Plangebiet verändern. Die Veränderung des Landschaftsbildes ist nicht als erheblich einzuschätzen, da sich die entstehende Bebauung an die Ortsrandlage angliedert und diese dadurch abrundet. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans ist die zulässige Bebauung ortstypisch begrenzt. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes wird mit Umsetzung der Planung nicht erwartet. 5.6 Konfliktpotential Kultur- und Sachgüter Konflikt KS1: Verlegung der Stromleitungen (anlagebedingt) Durch die Schaffung von Baugrundstücken müssen die vorhandenen Stromleitungen in Anspruch genommen werden. Diese sind nicht dinglich gesichert und werden mit Umsetzung der Planung unterirdisch entlang der vorhandenen Straßenkörper verlegt. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen. 17 6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen 6.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Gemäß § 1a (3) BauGB sind auch die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans umzusetzenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden im Folgenden beschrieben. Grundsätzlich ist die bauausführende Firma über die Bedeutung empfindlicher Schutzgüter bzw. die möglichen Konflikte sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu informieren. V1 Die Bauzeit ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. V2 Die Baufeldfreimachung muss außerhalb der Vogelbrutzeit (01. März bis 30. September) durchgeführt werden. Eine Freimachung innerhalb der Vogelbrutzeit ist nur mit vorheriger gutachterlicher Prüfung des Plangebietes zulässig. V3 Die neu versiegelte Fläche ist so gering wie möglich zu dimensionieren (z.B. durch angemessene Grundflächenzahl). V4 Verhaltensregeln während des Baubetriebes (ordnungsgemäße Inspektion der Fahrzeuge, kontrollierter Umgang mit gefährlichen Stoffen; Verwendung biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten, Mitführen von Havarie Sets für Ölunfälle) sind einzuhalten. V5 Bei Baumaßnahmen im Umfeld von zu erhaltenden Gehölzbeständen sind die Gehölze gemäß der DIN 18920 in ihrem Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich zu schützen. V6 Die in der Planzeichnung und textlichen Festsetzung des Bebauungsplans zum Erhalt festgeschriebenen Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und bei Ausfällen stetig zu ersetzen. V7 Sollten Wurzeln, Äste oder der Stamm von Gehölzen durch die Baumaßnahmen geschädigt werden, sind diese fachgerecht nachzuschneiden und die entstandenen Wunden ordnungsgemäß zu versorgen. V8 Die Hochstaudenflur am „Kelzer Flutgraben“ ist entsprechend der Planzeichnung (Festsetzung als Grünfläche) und textlichen Festsetzung zu erhalten und zu pflegen. 18 Die Lagerung von Baustoffen, Bodenaushub usw. sowie das Abstellen und Befahren mit Baumaschinen ist in diesem Bereich untersagt. V9 Nach Möglichkeit sollten wasserdurchlässige Beläge (breitfugiges oder wasserdurchlässiges Pflaster, Schotterrasen, wassergebundene Decken usw.) verwendet werden. V10 Der Oberboden ist entsprechend § 202 BauGB und DIN 18915 von allen bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung zu lagern. Für die Lagerung müssen wertvolle Flächen in der Umgebung der Baumaßnahme ausgenommen werden. Die Lagerung ist auf bereits gestörten Flächen anzustreben. Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Schutz vor Bodenerosion sind Oberbodenmieten spätestens nach sechs Wochen mit geeignetem Saatgut (Luzerne oder andere stark wurzelnde Leguminosen) einzusäen. Wahlweise sind die Bodenmieten abzudecken. Die Kronentraufbereiche vorhandener Gehölze sind von Bodenbedeckungen freizuhalten. V11 Bei Abtragung des Geländes anfallendes, nicht verwertbares Material ist den hierfür zugelassenen Entsorgungsanlagen zuzuführen. V12 Unvermeidbare Belastungen des Bodens, wie Verdichtung oder Vermischung mit Fremdstoffen, sind nach Beendigung der Baumaßnahme zu beseitigen. Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass eine Verschmutzung des Bodens ausgeschlossen wird. V13 Während der Bauphase haben die Deponierung und der Einbau des anfallenden Aushubmaterials in möglichst geringer Entfernung stattzufinden. V14 Archäologische Hinweise, die sich im Zuge von Bauarbeiten ergeben, sind unverzüglich dem LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133 in 53115 Bonn zu melden. Der Fortgang der Arbeiten ist einvernehmlich abzustimmen. V15 Abfälle und Abwässer sind im Rahmen der regulären Entsorgungswege sachgerecht zu behandeln. Die anfallenden Schmutzwässer sind der öffentlichen Kanalisation zuzuleiten. V16 Die rechtlichen Vorgaben zum Zwecke der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie sowie der Nutzung erneuerbarer Energien sind zu beachten. Öffentliche Förderprogramme diesbezüglich sollten möglichst in Anspruch genommen werden. V17 Die Errichtung von Photovoltaik- oder Solaranlagen auf den Dachflächen ist anzustreben. V18 Aufgrund des flurnahen Grundwasserstandes sind tiefgründige Bauwerke mit entsprechenden baulichen Maßnahmen zum Schutz vor hohen Grundwasserständen 19 zu sichern. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung ist nicht zulässig. Dies schließt auch ein zeitweiliges Abpumpen nach Errichtung der baulichen Anlagen mit ein. 6.2 Kompensationsmaßnahmen Die Eingriffsermittlung und Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hat ergeben, dass zwei Konflikte nicht vermieden werden können. Erheblich und nachhaltig werden die Schutzgüter Boden und Vegetation beeinträchtigt, da Vegetationsflächen und Gehölze anlagebedingt verloren gehen (Konflikt T 1 und T 2) und freie Flächen anlagebedingt versiegelt werden (Konflikt B 1). Diese verbleibenden Konflikte machen es notwendig landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigung zu formulieren. Der Eingriff durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der erforderliche Ausgleich wurden in Tab. 3 nach BIEDERMANN et al. (2008) bilanziert. Der ökologische Wert der Biotope des Plangebietes wurde in einer Biotoptypenkartierung am 28. August 2014 im Plangebiet erhoben. Mithilfe der Daten aus der Kartierung, Auswertung von Luftbildern und Vermessungsgrundlagen des Plangebietes wurde die Fläche der einzelnen Biotoptypen ermittelt. Multipliziert mit dem Biotopwert ergibt sich in Summe der Gesamtflächenwert für den Ausgangszustand des Untersuchungsraums. Ebenso wurde der Gesamtflächenwert für den Zustand des Untersuchungsraumes nach der Durchführung der Planung und Maßnahmen berechnet, woraus sich in Tab. 3 eine Zwischenbilanz ergibt. Die Gesamtbilanz berücksichtigt zudem externe Kompensationsmaßnahmen. Im Folgenden werden die internen sowie externen Kompensationsmaßnahmen einzeln vorgestellt. Die Durchführung dieser Maßnahmen hat innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu erfolgen. Die Pflanzarbeiten für Gehölze sind grundsätzlich gemäß der DIN 18916 „Pflanzen und Pflanzarbeiten“ durchzuführen. 6.2.1 Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet Maßnahme K1: Anpflanzung von Straßenbäumen Entlang der Nikolausstraße sind drei Straßenbäume (Obst- und/oder Laubbäume) entsprechend der untenstehenden Artenlisten anzupflanzen. Diese Maßnahme dient neben der 20 Kompensation des Verlustes von Gehölzen auch der Gliederung des Straußenraums. Die Pflanzungen sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind stetig zu ersetzen. Als Zielbiotop werden lebensraumtypische Einzelbäume mit geringem Baumholz und einem Biotopwert von 7 angestrebt (BF390, ta2). Für die Bilanzierung wird ein Kronentraufbereich von 30 m² pro Baum angenommen. Es ist folgende Mindestqualität bei der Pflanzung von Laubbäumen einzuhalten:  Hochstamm, 3-mal verpflanzt, Stammumfang min. 10-12 cm und 200 cm Höhe. Laubbäume (beispielhafte Auswahl): Acer campestre Feldahorn Acer platanoides Spitzahorn Carpinus betulus Hainbuche Fraxinus excelsior gewöhnliche Esche Quercus robur Stieleiche Für die Pflanzung von Obstbäumen ist folgende Mindestqualität zu beachten:  Hochstamm, 2-mal verpflanzt, Stammumfang min. 7 - 8 cm und 180 cm Höhe. Obstbäume (beispielhafte Auswahl): Äpfel: Baumanns Renette, Charlamowsky, Dülmener Rosenapfel, graue französische Renette, Gravensteiner, rote Bellefieur, rote Sternrenette, Schafsnase Birnen: Alexander Lucas, Clapps Liebling, Conference, Frühe aus Trevoux, Köstliche von Charneux, Pastorenbirne, Vereinsdechantsbirne Steinobst: Büttners rote Knorpelkirsche, Donissens gelbe Knorpel, große schwarze Knorpelkirsche, Kassins Frühe, Prinzesskirsche, Schneiders Späte, Bühler Frühzwetsche, Hauszwetsche, Große grüne Reneclode, Nancy Mirabelle K2: Anpflanzung einer Hecke Diese Anpflanzung dient zum einem der Einfriedung der Baugrundstücke und dem Ausgleich der mit dem Bauvorhaben verbundenen Inanspruchnahme von Gehölzen. Es sind mindestens 5 unterschiedliche Arten aus der untenstehenden Artenliste anzupflanzen, zu pflegen und bei Ausfällen stetig zu ersetzen. Die Pflanzungen sind in Gruppen mit jeweils 3 Individuen einer Art durchzuführen. Innerhalb der Gruppen darf der Abstand zwischen den 21 anzupflanzenden Sträuchern maximal 1,0 m betragen. Zwischen den Gruppen ist ein Abstand von bis zu 2,0 m zulässig. Für die Pflanzung der Sträucher ist folgende Mindestqualität zu beachten:  1-mal verpflanzte Sträucher, min. fünf Triebe, min. 40 bis 60 cm Höhe, Bündel- oder Containerware. Sträucher (beispielhafte Auswahl): Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Prunus spinosa Schlehe Ribes rubrum var. rubrum Rote Johannisbeere Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sambucus racemosa Trauben-Holunder Viburnum opulus Gemeiner Schneeball Als Zielbiotop wird eine Hecke mit standorttypischen Gehölzen und ohne regelmäßigen Formschnitt (BD0100) angestrebt, die einen Biotopwert von 5 aufweisen wird. 6.2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“ sind Maßnahmen außerhalb des Plangebietes vorgesehen, um den Eingriff in Natur und Umwelt zu kompensieren. K3: Extensivierung von Grünland Im Osten des Plangebietes schließt sich bis zum „Neffelbach“ Grünland an. Diese intensiv genutzte Fläche (Flurstück Nr. 160) soll zum Ausgleich des Eingriffs durch den Bebauungsplan auf einer Fläche von 1.900 m² extensiviert werden. Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG und § 4 a Abs. 2 und 3 LG NRW sind Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz zulässig und bei einer ökologischen Verbesserung bestehender landwirtschaftlicher Strukturen vorrangig zu nutzen. Die Extensivierung des Grünlands erfolgt nach den Vorgaben von BIEDERMANN et al. (2008). 22 Das zu entwickelnde Zielbiotop ist eine artenreiche Mähwiese (EA, xd1, veg1) oder Magerweide (ED, veg1). Um die Fläche erfolgreich zu extensivieren sind folgende Vorgaben hinsichtlich der Bewirtschaftung einzuhalten:      Verzicht auf jegliche Düngung sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Bei einer späteren Beweidung ist eine Besatzdichte von maximal vier Großvieheinheiten pro Hektar zulässig. Sollte die Fläche entwässert werden ist zudem ein naturnaher Wasserhaushalt herzustellen. Wird die Fläche nicht beweidet, so ist eine Mahd der Wiese erst ab dem 20.05. gestattet. Pflegeumbruch oder Nachsaat sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Grünlandfläche wird nach Umsetzung der Kompensationsmaßnahme einen Biotopwert von 5 aufweisen, was einer Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte entspricht. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Artenschutz ist die externe Maßnahme spätestens ein Jahr vor Beginn der Baufeldfreimachung durchzuführen. 6.2.3 Tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen Die für den Ausgleich benötigten Flächen liegen innerhalb des Plangebietes und östlich daran angrenzend auf demselben Flurstück. Es handelt sich bei allen Flächen um Eigentum des Vorhabenträgers bzw. des Grundstückseigentümers. Daher wird davon ausgegangen, dass die tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen als geprüft angesehen werden kann. Alle aufgeführten Kompensationsmaßnahmen sind nach ihrer Fertigstellung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren zur Abnahme mitzuteilen. 23 7 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplan „Lh-2“ wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der den Eingriff in Natur und Umwelt bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich formuliert. Das Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteils Lüxheim an der „Nikolausstraße“ Ecke „Im Burgacker“. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen als „Mischgebiet“ ausgewiesen werden. Auf insgesamt 2.670 m² sollen Einzelhäuser in offener Bebauung entstehen. Das Plangebiet weist neben Wirtschaftsgrünland eine Hochstaudenflur, eine Saumflur einen Gehölzstreifen sowie verschiedene Einzelgehölze als prägende Biotoptypen auf. Diese werden mit Umsetzung der Planung größtenteils beeinträchtigt. Erhalten bleibt ein größerer Teil der Hochstaudenflur und ein Einzelbaum. Mit Umsetzung der Planung entstehen neben der geplanten Bebauung, Verkehrswege mit entsprechender Grüninfrastruktur und Gärten mit landschaftsraumtypischen Gehölzen. Die Planung ist unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich (vgl. Artenschutzrechtliche Prüfung). Die meisten Konflikte die mit Umsetzung der Planung für Natur und Umwelt entstehen, werden durch geeignete Maßnahmen vermieden oder vermindert. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen sind die Versiegelung, der Verlust von Vegetationsflächen sowie der Verlust von Gehölzen. Für den Ausgleich dieser Eingriffe wurden landschaftspflegerische Maßnahmen formuliert. Neben der Anpflanzung einer naturnahen Strauchhecke werden auf den Baugrundstücken etwa neun und als Straßenrandbäume drei Laub- und/oder Obstbäume angepflanzt. Vor der Planung ergibt sich für die vorhandenen Biotoptypen ein Gesamtflächenwert von 8.717 Punkten. Nach Umsetzung der Planung wird ein Gesamtflächenwert von 6.439 Punkten prognostiziert. Daraus ergibt sich ein Kompensationsdefizit von – 2.278 Punkten. Auf der im Osten an das Plangebiet grenzenden Fläche wird ein Grünlandstreifen entlang des „Kelzer Flutgrabens“ extensiviert. Als vorgezogene Maßnahme für den Artenschutz ist diese ein Jahr vor Baubeginn durchzuführen. Als Zielbiotop soll im Rahmen dieser externen Kompensationsmaßnahme eine artenreiche Mähwiese oder Magerweide entwickelt werden. Durch die Aufwertung des Streifens werden 3.800 Punkte im Sinne der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erreicht. Das Kompensationsdefizit kann somit vollständig ausgeglichen werden und es verbleibt ein Überschuss von 1.522 Punkten. 24 8 Referenzen BIEDERMANN, U., WERKING-RADTKE, J., WOIKE, M. u. H. KÖNIG (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen. Stand September 2008. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen. ELWAS [Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschafsverwaltung in Nordrhein-Westfalen] (2015): Fachinformationssystem ELWAS. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW. URL: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf (Stand: 15.11.2015). GD NRW [Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen] (2015a): Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100000, Geologischer Dienst NRW. URL: http://www.wms.nrw.de/gd/GK100? (Stand: 02.02.2015). GD NRW [Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen] (2015b): Informationssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50000, Geologischer Dienst NRW. URL:http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? (Stand: 02.02.2015). GEMEINDE VETTWEIß (1999): Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß. URL: http://geoserver.kreis-dueren.de/mapitserver/VE-FNP-1.html (Stand: 02.02.2015). GEOBASIS NRW (2015): Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW. Liegenschaftskarte NRW. WMS NW ALK VEKTOR. URL: http://www.wms.- nrw.de/geobasis/wms_nw_alk_vektor? (Stand: 02.02.2015). LANUV NRW [Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen] (2015a): Klimaatlas Nordrhein-Westfalen. URL: http://www.klimaatlas.nrw.de/site/ (Stand: 02.02.2015). LANUV NRW [Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen] (2015b): Landschaftsinformationssammlung Westfalen. URL: LINFOS des Landes Nordrhein- http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp (Stand: 02.02.2015). PE (2015a): Textliche Festsetzung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall. PE (2015b): Begründung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall. 25 PE (2015c): Planzeichnung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall. PE (2015d): Artenschutzrechtliche Prüfung zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall. PE (2015e): Umweltbericht zu Bebauungsplan „Lh-2“ der Gemeinde Vettweiß – PE BECKER GmbH, Kall. VERBÜCHELN, G., SCHULTE, G. u. R. WOLFF-STRAUB (1999): Rote Liste der gefährdeten Biotope in Nordrhein-Westfalen. 2. Fassung. LÖBF/LAFAO NRW [Hrsg.]: Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Jg., S. 37-56. 26 9 Anhang    Ausgleichsbilanzierung Bestandsplan ENTWURF Maßnahmenplan 27 Tab. 3: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lh-2“. Stand: Sept. 2015 Aufstellung des Bebauungsplan Nr. "Lh-2", Gemeinde Vettweiß Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Bilanzierung nach BIEDERMANN et al. (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen. A. Ausgangszustand des Plangebietes 1 2 Biotoptyp 3 Code 4 5 Fläche [m²] Biotopwert Fläche x Biotopwert 1.924 343 200 15 29 42 77 40 2.670 3 4 5 7 6 7 0 Gesamtflächenwert (Summe Spalte 5) 5.772 1.372 1.000 105 174 294 0 8.717 3 4 5 Fläche [m²] Biotopwert Fläche x Biotopwert 132 15 90 164 860 18 254 15 1.082 40 2.670 4 7 7 lt. Biotoptypenwertliste Geltungsbereich EB, xd2 K, neo4 K, neo2 BF390, ta2 BB0100 BD3100, ta2 VF0 Innenbereich Intensiv- (mäh)weide Hochstaudenflur Saumflur Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz Strauchgruppe, lebensraumtyp. Gehölzstreifen, lebensraumtyp., mittleres Baumholz Versiegelte Fläche Gesamtfläche (Summe Spalte 3) B. Zustand des Plangebietes nach Durchführung der geplanten Maßnahmen 1 2 Biotoptyp Code lt. Biotoptypenwertliste Geltungsbereich K, neo4 Hochstaudenflur Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz (Erhalt) BF390, ta2 BF390, ta2 Einzelbaum, lebensraumtyp., geringes Baumholz (3 Pflanzungen*) BD0100, kb Hecke, kein regelmäßiger Formschnitt VF0 Versiegelte Fläche (GRZ: 0,4) VF0 Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen VF0 versiegelte Verkehrsfläche** VA, mr4 Straßenbegleitgrün/Baumscheiben usw. ** HJ, ka6 Garten Innenbereich Gesamtfläche (Summe Spalte 3) * bei Neupflanzungen angenommener Kronentraufbereich 30 m² ** Angenommene Versiegelung der Verkehrsfläche 80 % 5 0 0 0 2 4 Gesamtflächenwert (Summe Spalte 5) C. Zwischenbilanz D. Kompensationsmßanhamen außerhalb des Plangebietes Östlich des Plangebiets wird auf Flurstück Nr. 160 ein Grünlandstreifen (EA, xd2) extensiviert. Das Zielbiotop ist eine artenreiche Mähwiese (EA, xd1, veg1) oder Magerweide (ED, veg1) mit einem Biotopwert von 5. Daraus ergibt sich eine Aufwertung um 2 Punkte. E. Gesamtbilanz 528 105 630 820 0 0 0 30 4.326 6.439 -2.278 Fläche [m²] Biotopwert [Aufwertung] Fläche x Biotopwert 1.900 2 3.800 1.522 28 Legende Geltungsbereich Innenbereich 0 10 20 30 40 50 m Biotoptypen nach BIEDERMANN et al. (2008) versiegelte Fläche, VF0 Auftraggeber Strauchgruppe, BB0100 Gemeinde Vettweiß Projekt Einzelbaum, BF390,ta2 Aufstellung Bebauungsplan Nr. "Lh-2" Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW <2015> J. Michels 24.425 Bestandsplan Maßstab 14.09.2015 JM ENTWURF Plan-Nr. Intensivwiese, EA,xd2 17.02.2015 JM Planinhalt Intensiv- (mäh)weide, EB,xd2 gez. Hochstaudenflur, K,neo4 Prj. Nr. Bearb. Saumflur, K,neo2 geä. Gehölzstreifen, BD3100,ta2 1: 500 -1- K1 K1 K1 K3 K2 Legende Teil der Innenbereichssatzung Biotoptypen nach Umsetzung der Planung 0 10 20 30 40 50 m nach BIEDERMANN et al. (2008) priv. Grünfläche; Hochstaudenflur, K,neo4 Einzelbaum, BF390.ta2 Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, VF0 versiegelte Fläche, VF0 und Straßenbegleitgrün, VA,mr4 Mischgebiet, VF0, HJ,ka6 Auftraggeber Strauchhecke, BD0100,kb Gemeinde Vettweiß Projekt Einzelbaum, BF390,ta2 Aufstellung Bebauungsplan Nr. "Lh-2" J. Michels 24.425 Maßnahmenplan Maßstab Planinhalt 14.09.2015 JM ENTWURF Plan-Nr. Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW <2015> gez. artenreiche Mähwiese/-weide, EA/D, xd1, veg1 17.02.2015 JM Prj. Nr. Bearb. nummer geä. Baufenster 1: 500 -1-