Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage 2 (3))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
1,1 MB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
15.01.16, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Aufstellung Bebauungsplan „Lh - 2“, Lüxheim Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 01 Amprion GmbH, Dortmund Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 29.05.2015 Im Geltungsbereich der o.a. Bauleitplanung ver- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. laufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Ein Beschluss ist hierzu nicht erforderlich. Unternehmens. Beschlussvorschlag Kein weitergehender schluss. Be- Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Weitere Leitungsträger-Unternehmen sind beteiligt weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen worden. Unternehmen beteiligt haben. 02 Landesbetrieb Straßenbau NRW 03.06.2015 RNL Ville-Eifel, Euskirchen Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der B 477, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Vettweiß. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Die B 477 (Ortsdurchfahrt) ist rund 190 m vom Plangebiet entfernt. Dazwischen liegt massive, geschlossene Ortsbebauung. Insofern wird es keine Verkehrslärm-Einwirkung auf die neuen Grundstücke geben, die in irgendeiner Weise nennenswert wäre. Im Übrigen könnten, da die Bundestraße bereits zuvor bestand, auch keine Ansprüche an den Landesbetrieb geltend gemacht werden. 1 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Der nebenstehenden gung wird gefolgt. Abwä- Kein weitergehender Beschluss erforderlich. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 02 03 04 Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder Landesbetrieb Straßenbau NRW textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, RNL Ville-Eifel, Euskirchen Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Deutsche Bahn AG DB Immobilien -Region WestKöln Westnetz GmbH, Düren RZ Westliches Rheinland Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Auf obige Ausführungen wird verwiesen. Die Auf- Kein weitergehender Beschluss nahme von Immissionsschutz-Darstellungen oder -festsetzungen zugunsten des Straßenbaulastträgers erscheint hier nicht erforderlich. Eine weitergehende Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 03.06.2015 Keine Anregungen oder Bedenken 08.06.2015 Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. - - - - - - Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Vettweiß bestehen unsererseits keine Bedenken, da keine in unserem Eigentum stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Vettweiß berührt werden. 05 LVR-Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement -Dezernat 2- Köln 12.06.2015 Hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert werden. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Beide Ämter wurden ebenfalls beteiligt. Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen. 2 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx - Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 06 07 08 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -Referat Infra I 3- Bonn Erftverband, Bergheim LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn Kurzinhalt der Stellungnahme 16.06.2015 Keine Anregungen 15.06.2015 Das Plangebiet grenzt direkt an das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Neffelbachs an. Bei Hochwasser ist im Kelzer Flurgraben mit Rückstau aus dem Neffelbach zu rechnen. Aus Gründen der Hochwassersicherheit sollte die Fußbodensockelhöhe bei mindestens 121 m ü. NHN (Leitnivellement 2005) liegen und unterhalb dieser Höhe keine Gebäudeöffnungen (Fenster, Eingänge) errichtet werden. Sollten Sie diesbezügliche Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin, Frau Haltof, Abt. G2 - Flussgebietsbewirtschaftung. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag - - Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die nebenstehenden Ausführungen werden zur Kenntnis Die Umgrenzung des Überschwemmungsgebietes genommen. Neffelbach, mit Ausläufer entlang des Flutgrabens, ist auf der B-Plan-Zeichnung nachrichtlich dargestellt und entsprechende Textteile als Hinweise enthalten. Die angeregte Fußboden-Mindesthöhe einhalten zu können, ist für das zulässige eine Vollgeschoss nach den BPlan-Festlegungen gewährleistet. Die ausgesprochene Empfehlung bzgl. Gebäudeöff- Die ausgesprochene Empfehnungen kann in den Textteilen noch ergänzt werden. lung bzgl. Gebäudeöffnungen ist in den Textteilen noch zu ergänzen. 12.06.2015 Der nördliche Teil des Plangebiets, nördlich der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nikolausstraße, ist Teil des ortsfesten Bodendenkmals „Mittelalterliche Wasserburg, Dunkelsburg“ und als solche in die Denkmalliste der Gemeinde Vettweiß eingetragen (Einzelheiten dazu: vgl. Anlage). Die hier im Boden erhaltenen Reste der Anlage bilden zusammen mit den umgebenden (heute verfüllten) Grabenanlagen ein bedeutendes Bodenarchiv zur Geschichte der Menschen. Die Reste mehrerer Bauperioden, verschiedenartiger Baukonstruktionen und -techniken sowie die verlandeten und erodierten Grabenbereiche bergen eine Vielzahl von Informationen zur Geschichte der Anlage, sie bilden mit dem umgebenden Medium Boden die als Bodendenkmal zu schützende Sache. Der Schutzbereich des Bodendenkmals wurde auf der Basis historischer Überlieferungen unter Berücksichtigung von Forschungsergebnissen vergleichbarer Objekte fixiert. 3 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 08 Fortsetzung LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Die Gemeinde Vettweiß hat im Rahmen der Bauleitplanung die Sicherung der Bodendenkmäler zu gewährleisten. Sicherung bedeutet unter Berücksichtigung der Zielvorgaben des Denkmalschutzgesetzes (ins. §§ 7, 8 DSchG NW) Erhaltung als Bodenarchiv für kommende Generation und dieser Erhaltungsauftrag wird über § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB iVm § 1 Abs. 3 DSchG NW zum Gegenstand der planerischen Abwägung. Da die Bauleitplanung dem denkmalrechtlichen Auftrag zur Sicherung des Bodendenkmals inhaltlich verpflichtet ist, ist eine Festsetzung anzustreben, die diesbezüglich eine eindeutige Rechtsposition vorgibt und damit schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Objektes verhindert. Dies kann nur durch die Festsetzung einer Grünfläche gewährleistet werden. Die Festsetzung als überbaubare Fläche - wie hier vorgesehen - ist nach Wertung des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege mit denkmalrechtlichen Belangen nicht zu vereinbaren. Hier würde planungsrechtlich eine Eigentumsposition geschaffen, die unter Berücksichtigung der §§ 29 BauGB und 9 DSchG NW grundsätzlich nicht umsetzbar ist. Zu der nebenstehenden Stellungnahme erfolgte eine vorbereitende Besprechung der Gemeindeverwaltung mit dem Vorhabenträger und dann ein Abstimmungstermin mit dem Amt für Bodendenkmalpflege. Beschlussvorschlag Die archäologischen Auflagen des LVR-Amtes im Das Ergebnis der BehördenabFalle eines Festhaltens an dem nördl. stimmung wird zur Kenntnis Bauflächenanteil hätten eine aufwändige genommen. Untersuchung des Bodendenkmals vor einer Überbauung erfordert. Da dies unter wirtschaftlichen Betrachtungen nicht tragfähig ist, wurde vom Vorhabenträger und dessen beratendem Ingenieurbüro auf den bisherigen nördlichen Teilbereich des BPlan-Gebietes verzichtet. Der Gebietsumgriff für die Entwurfsfassung wird ent- Der Gebietsumgriff für die Entsprechend verkleinert. wurfsfassung ist entsprechend zu verkleinern. Mit der Bitte, die Entwurfsplanung den Belangen des Denkmalschutzes anzupassen, verbleibe ich … Archäologische Bewertung: Siehe Anlage. 09 10 Bezirksregierung Köln, Dez. 33 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Idar-Oberstein 09.06.2015 Keine Bedenken - - 18.06.2015 Keine Bedenken - - 4 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 11 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 18.06.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Ein entsprechender Hinweis war bereits in den TextKampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbei- teilen enthalten. ten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Beschlussvorschlag - Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Die ausgesprochene Empfehlung kann bei dem vor- Die Empfehlung ist bei dem schen Belastungen, wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- handenen Hinweis noch ergänzt werden. vorhandenen Hinweis noch zu dungen, Verbauarbeiten etc., empfehle ich eine ergänzen. Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 12 Westnetz GmbH, Dortmund Spezialservice Strom 15.06.2015 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Weitere Leitungsträger-Unternehmen sind beteiligt weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen worden. Unternehmen beteiligt haben. 5 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Kein weitergehender Beschluss - Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 13 Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 19.06.2015 Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung des Gebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Die Planung und Abstimmung der Versorgungsmedien Bebauungsplan aufzunehmen: untereinander bzw. die Koordinierung mit dem Straßen- und Wegebau und Anpflanzungen im StraßenIn allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete raum erfolgt im Rahmen der sich noch anschließenund ausreichende Trassen mit einer Leitungszone den tiefbautechnischen Fachplanung. Dazu bedarf es in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung keiner eigenen Festsetzung im B-Plan. der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. 6 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Die Stellungnahme der Telekom wird zur Kenntnis genommen. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt. Kein weitergehender Beschluss. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 13 14 15 16 Fortsetzung Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen IHK Aachen Landwirtschaftskammer NRW Kreisstellen Aachen/Düren/ Euskirchen Regionalgas Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika- Dies ist Angelegenheit des mit der Tiefbauplanung tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Stra- beauftragten Ingenieurbüros. ßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. - Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau Die Stellungnahme der Telekom wird zur Kenntnis Ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den genommen. technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet. - 22.06.2015 Keine Bedenken - - 24.06.2015 Keine Bedenken - - 30.06.2015 Innerhalb des dargestellten Planbereiches sind Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Leitungen zur Erdgas-Versorgung nicht vorhanden. Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen somit keine Bedenken gegen die beabsichtigte Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die innerhalb des Planbereiches beabsichtigten Bebauungen könnten bei Bedarf von der Nikolausstraße und der Straße Am Burgacker aus mit Erdgas versorgt werden. 7 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Kein weitergehender Beschluss. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 16 Fortsetzung Regionalgas Euskirchen Wir weisen darauf hin, dass eventuelle Ausgleichsmaßnahmen und insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb der Leitungstrassen zu planen sind. Diesbezüglich verweisen wir auf das Merkblatt „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle (Ausgabe 2013)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. 17 NABU, Kreisverband Düren BUND, Kreisgruppe Düren 02.07.2015 Zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Lh-2“ in der Ortschaft Lüxheim geben der NABU und der Bund als anerkannte Naturschutzverbände wie folgt seine Stellungnahme: Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Planung und Abstimmung der Versorgungsme- Der nebenstehenden Abwädien, des Straßen- und Wegebaus und von Anpflan- gung wird gefolgt. zungen im Straßenraum erfolgt im Rahmen der sich noch anschließenden tiefbautechnischen Fachpla- Kein weitergehender Beschluss nung. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist dazu keine Beschlussfassung erforderlich. Die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Lh-2“ in der Ortschaft Lüxheim lehnen wir ab. Begründung: 1. Artenschutzrechtliche Prüfung 4.12 Artenschutzrechtliche Prüfung Grauammer: Wie aus den Darstellungen in Schieveling, A. et al (2014) und der Karte Grauammervorkommen Kreis Düren (2012) hervor geht, liegt Lüxheim im Hauptvorkommensgebiet der Grauammer im Kreis Düren. Ohne eine ordentliche Kartierung kann hier keine Aussage gemacht werden. Schwarzkehlchen: Wie der Gutachter richtig feststellt, ist eion Vorkommen nicht auszuschließen. Auch hier muss eine entsprechende Kartierung durchgeführt werden. Methodik und Ergebnisse sind in der artenschutzrechtlichen Prüfung, als Anlage zum B-Plan, dargelegt. Zunächst einmal hat sowohl die durchgeführte Expertenbefragung als auch das Fachinformationssystem LINFOS des LANUV NRW ergeben, dass keine der potenziellen planungsrelevanten Arten im Plangebiet dokumentiert wurde. Es ist davon auszugehen, dass die zu berücksichtigenden planungsrelevanten Arten mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche und der (bisher) intensiven Nutzung der Grünlandflächen keine, oder nur wenig geeignete Bedingungen für ein Vorkommen im Plangebiet selbst finden. Zahlreiche Vorbelastungen und damit verbundene Störungen schränken die Eignung der vorhandenen Lebensräume im Plangebiet ein. Der Artenschutzuntersuchung liegt sodann eine „Worst-Case“-Betrachtung, analog der „Verwaltungsvorschrift Artenschutz“, zugrunde. Demnach kann es ausreichen (siehe Seite 5 der VV-Artenschutz), die vermutlich betroffenen Arten durch eine Expertenbefragung und eine kombinierte Potenzial-Risiko-Analyse (d.h. ohne eine spezielle Kartierung) zu ermitteln. 8 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der artenschutzrechtlichen Belange wird gefolgt. Die für den Artenschutz erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind in die Entwurfsfassung für die öffentliche Auslegung des B-Plans aufzunehmen. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 17 Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung NABU, Kreisverband Düren BUND, Kreisgruppe Düren Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Fledermäuse: Aufgrund der Nähe zu einem Waldstreifen ist eine ordentliche Fledermauskartierung durchzuführen. Die im Gutachten ausgeführte Abschätzung ist unzureichend. 4.23 5. In diesem Zusammenhang ist es zulässig, mit Prognose-Wahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten. Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnislücken nicht ausschließen, dürfen auch „Worst-Case-Betrachtungen“ angestellt werden, sofern sie geeignet sind, den SachverInsgesamt ist für alle potentiell halt angemessen zu erfassen. Sind von konkreten vorkommenden planungsrelevanten Arten Bestandserfassungen vor Ort keine weiterführenden z. B. Feldlärche eine Kartierung durchzu- Erkenntnisse zu erwarten, müssen sie auch nicht führen. durchgeführt werden. Untersuchungen quasi „ins Blaue hinein“ sind nicht veranlasst. Vorprüfung der Wirkfaktoren Wiesenpiper: Zu berücksichtigen ist außerdem, dass sich im nahen Auch hier muss eine Kartierung erfolgen. Umfeld des Plangebietes ausreichende Freiflächen in Form von Acker- und Grünlandflächen sowie GehölzFazit: strukturen befinden, die ein Ausweichen der Arten auf Da der Gutachter keine eigenen Untersu- andere Nahrungshabitate erlauben. Dies gilt zumal der chungen durchgeführt hat, fragt man sich, nördliche Teil des Plangebietes mit der Gehölzstruktur auf welchen Kenntnisstand sich der Gut- entlang der Nikolausstraße wegen Bodendenkachter im letzten Absatz des Fazits beruft. malschutz nunmehr wegfällt. Aus den ausgewerteten Daten kann er nur Vermutungen anstellen, diese können Für die relevanten Fledermausarten und Beutegreifer aber eine ordentliche Kartierung nicht er- ist ein temporäres Vorkommen als Nahrungsgast im setzen. Plangebiet möglich. Dabei stellen die vorhandenen Biotope aufgrund der geringen Größe und ihrer Ausstattung keine essentiellen Habitate für die jeweilige Art dar. Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44, Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG treten mit Umsetzung der Planung nicht ein. Für die Arten Wiesenpieper, Grauammer und Schwarzkehlchen ist ein Brutvorkommen innerhalb des Plangebietes aufgrund der vorhandenen Störungen nicht wahrscheinlich. Da jedoch potenziell geeignete Habitate vorhanden sein können, welche mit Umsetzung der Planung im Sinne einer Worst-CaseBetrachtung beeinträchtigt würden, gilt es folgende Vermeidungsmaßnahmen zu beachten: 9 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Beschlussvorschlag Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 17 Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung NABU, Kreisverband Düren BUND, Kreisgruppe Düren Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 1. Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit und 2. Extensivierung von Grünland östlich des Plangebietes im Sinne einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme, wodurch geeignete Habitate im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang bereitgestellt werden. Durch das Festsetzen von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen lassen sich Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG erfolgreich abwenden. Abstimmung mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde ist erfolgt. 2. Landschaftspflegerischer Begleitplan 6.2.1 Kompensationsmaßnahmen: Maßnahme K1: Anpflanzung von Straßenbäumen. Die in der Liste aufgeführten Bäume sind mit 2 Ausnahmen für die Anpflanzung von Straßen ungeeignet. Es sei denn, die Straße führt durch einen Sumpf oder durchs Moor. Die erste Ausnahme wäre die Esche (Fraxinus excelsior), die aber aufgrund des Eschensterbens nicht gepflanzt werden darf. Die zweite Ausnahme, die Stieleiche (Quercus robur) ist aufgrund des weitreichenden Wurzelwerks eher ungeeignet. Die - nicht abschließende - Vorschlags-Artenliste für Die Vorschlags-Artenliste ist für die Baumpflanzungen wird vor Erstellung der Ent- die Entwurfsfassung der Plawurfsfassung für die öffentliche Auslegung nochmals nung zu überarbeiten. überarbeitet und einige andere Artenvorschläge aufgenommen. Für die Anpflanzung von Obstbäumen Dauerhafte Pflege und Unterhaltung der festgesetzten Kein weitergehender Beschluss muss eine entsprechende Pflege festge- Bepflanzungen war / ist in den textlichen Festsetsetzt werden. zungen enthalten (unter Ziff. A.3.2). 10 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 17 Fortsetzung NABU, Kreisverband Düren BUND, Kreisgruppe Düren Kurzinhalt der Stellungnahme K2 Sträucher: Arten, wie Traubenkirsche (Prunus padus) und Sal-Weide (Salix caprea), sind Bäume und keine Sträucher. Rote Johannisbeere (Ribes rubrum var. rubrum) und Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum) sind Arten der Edellaubholzaue bzw. des Erlenbruchwaldes und als Heckenpflanzung ungeeignet. Zusammenfassung: Da die Bebauung den Abstand zum Wald deutlich verkleinert und damit die Pufferwirkung zwischen Besiedlung und Wald erheblich beeinträchtigt und aufgrund der als Folge einer unzureichenden Datenbasis festgestellten Mängel ist der Bebauungsplan Lüxheim Lh-2 abzulehnen. 18 19 Eisenbahnbundesamt, Landeseisenbahnverwaltung NRW, Köln 01.07.2015 Keine Bedenken Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden, -Eigenbetrieb WasserwerkVettweiß 03.07.2015 Hinsichtlich der Löschwasserversorgung können wir Ihnen mitteilen, dass für den betroffenen Bereich 48 m³/h als Grundschutz aus unserem Leitungsnetz zur Verfügung stünden. Diese Menge stellt jedoch keine vertragliche Zusicherung der Löschwasserversorgung dar. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Traubenkirsche und Sal-Weide werden aus der Artenliste herausgenommen. Ansonsten kann an der, nicht abschließenden, Vorschlags-Artenliste für die Entwicklung einer frei wachsenden Hecke, bestehend aus mind. 5 unterschiedlichen Arten, festgehalten werden. Beschlussvorschlag Nebenstehender wird gefolgt. Abwägung Traubenkirsche und Sal-Weide sind aus der Artenliste herauszunehmen. Wald findet sich erst östlich des Neffelbaches, in Den Ausführungen zur Abwäknapp 100 m Entfernung vom Plangebiet. Somit bleibt gung der Eingabe von NABU ausreichender Freiflächenpuffer erhalten. Im Übrigen und BUND wird gefolgt. vgl. obige Ausführungen. An der Ausweisung des (verAn der Ausweisung des (verkleinerten) B-Plans kann kleinerten) B-Plans wird festgeund sollte festgehalten werden. halten. - - Ein Hinweis auf die zu gewährleistende Löschwasser- Details sind im Rahmen der versorgung, gemeindlicher Grundschutz plus privater sich noch anschließenden Objektschutz, war bereits im Textteil enthalten. Details Tiefbauplanung zu regeln. werden im Rahmen der sich noch anschließenden Tiefbauplanung geregelt. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. Bei der Erschließung werden Anzahl, Lage und Entfernung der Hydranten durch den WZV festgelegt. 11 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 20 RWE Power AG -Abteilung BergschädenKöln Kurzinhalt der Stellungnahme 24.06.2015 Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen hierzu folgendes mit: Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Hinweis auf flurnahen Grundwasserstand war bereits in den Textteilen enthalten. - Kennzeichnung wegen der örtlichen Baugrundverhältnisse (Auebereich) und wegen der Grundwasserverhältnisse (siehe unten) können noch in das Planwerk aufgenommen werden, dito Empfehlung einer Baugrunduntersuchung. Die angeregten Kennzeichnungen sind noch aufzunehmen, ferner Empfehlung einer Baugrunduntersuchung. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich  Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. 12 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 20 Fortsetzung RWE Power AG -Abteilung BergschädenKöln 21 Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme  Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Gemäß dem gültigen, behördenverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist die gesamte Ortschaft Lüxheim als „Gemischte Baufläche (M)“ eingestuft. Dies entspricht dem dörflichen Charakter des Ortes, der als Planungsziel auch erhalten bleiben soll, und dient somit gerade dem Vorbeugen von immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen zwischen Wohnen und anderen zulässigen, gemischten Nutzungen. Die Tatsache, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite des „Burgackers“ eine Reihenhausbebauung zugelassen worden ist, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass nunmehr in Lüxheim nur noch Wohnbebauung zulässig wäre. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der vorgetragenen Einwände wird gefolgt. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Siehe oben. Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. 06.07.2015 Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:       Kämmerei Straßenverkehrsamt Kreisentwicklung und -straßen Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Brandschutz Umweltamt Kreisplanung Für den o.g. Bebauungsplan soll gem. § & BauNVO Mischgebiet festgesetzt werden. Neben Wohnen wären damit auch nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Hieraus ergibt sich ein immissionsrelevantes Konfliktpotenzial für das Baugebiet, aber auch bezogen auf die bereits vorhandene Bebauung des angrenzenden Umfeldes, das mit Wohngebäuden bebaut ist. Die Bauleitpläne sollen aufgestellt werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Ausweisung eines Mischgebietes außerhalb vorhandener Gemengelagen oder einer sonstigen gewerblichen Vorprägung dient in der Regel nicht dem Ziel der Schaffung einer städtebaulichen Ordnung. 13 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx An dem Baugebietstyp „Mischgebiet - MI“ wird festgehalten. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 21 Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu „Die Nutzungsarten im Mischgebiet müssen gemischt sein. Dies bedeutet eine quantitative und qualitative Durchmischung mit Wohn- und Gewerbenutzung. Dies schließt nicht nur aus, dass eine der Hauptnutzungen in dem Mischgebiet völlig verdrängt wird, sondern auch, dass eine der Hauptnutzungen in dem Gebiet nach Anzahl oder Umfang beherrschend und damit „übergewichtig“ in Erscheinung tritt. (Kommentar zum BauGB Ernst Zinkahn/Bielenberg, Juli 2014, § 6 BauNVO, RandNr. 10). In der Begründung auf Seite 2, 2. Absatz, wird die Ausweisung des Mischgebietes damit begründet, dass entsprechend der dörflichen Struktur weiterhin eine Nutzungsmischung aufrechterhalten werden soll. Diese Nutzungsmischung ist in Lüxheim bereits heute nicht mehr vorhanden. Aber insbesondere die an das Plangebiet angrenzende Bebauung wird durch Wohnnutzung geprägt. Die städtebauliche Begründung zur Ausweisung eines Mischgebietes auf Grundlage der oben gemachten Anmerkungen ist somit nicht hinreichend. Der Hinweis auf die erforderliche Mischung der Nutzungen wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Gerade die Ortsrandlage des neuen Plangebietes ermöglicht es dem Vorhabenträger, bzw. späteren Erwerbern, hier auch tatsächlich noch eine gemischte Nutzung, z.B. mit Tierhaltung auf der unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche, zu etablieren. Auch würde einer nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzung hier nichts entgegen stehen, zumal das Gebiet sich zum Außenbereich öffnet, ohne weitere Baufläche im Rücken. An dem Baugebietstyp „Mischgebiet - MI“ sollte festgehalten werden. Brandschutz 1. 2. Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die vorgenannte Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist abzustimmen. Die Straßen sind als Zufahrt für die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der zulässigen Abmessungen (Kurvenradien/ Breite/ Neigung/Durchfahrtshöhe etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hinweis auf die erforderliche Regelung einer ord- Details sind im Rahmen der nungsgemäßen Löschwasserversorgung war / ist im sich noch anschließenden Textteil bereits enthalten. Die aufgeführten Detail- Tiefbauplanung zu regeln. punkte werden im Rahmen der sich noch anschließenden Tiefbauplanung geregelt. Im B-Plan-Verfahren ist hierzu kein weitergehender Beschluss erforderlich. 14 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 21 Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen 3. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers scheidet angesichts des örtlichen flurnahen Grundwasserstands und Nähe zum Überschwemmungsgebiet Neffelbach aus (vgl. Stellungnahmen Erftverband, RWE und Bezirksregierung Arnsberg). Der Bau eines eigenen Trennkanals bis zum Neffelbach, mit zwischengeschalteter Rückhaltung vor der Einleitungsstelle, würde einen unverhältnismäßig hohen, unwirtschaftlichen Aufwand bedingen. Zumal die Plangebietsfläche sich vor der Entwurfsfassung auf die Hälfte reduziert (Wegfall Nordteil wegen Überlagerung mit einem Bodendenkmal) wären die entstehenden Kosten nicht tragfähig. Für die Baugebietsfläche war / ist ausreichend Kapazität im Generalentwässerungsplan der Gemeinde eingeplant. Am Neffelbach ist bereits ein Regenüberlaufbecken vorhanden. An der geplanten Einleitung in den Mischkanal der Nikolausstraße sollte daher festgehalten werden. Den nebenstehenden Ausführungen wird gefolgt. - - Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein. Die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar an der öffentlichen Verkehrsfläche anzubringen. Wasserwirtschaft Niederschlagswasserbeseitigung: In der Begründung wird unter Punkt 5 ausgeführt, dass das anfallende Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden soll. Gemäß § 51 a Landeswassergesetz ist bei einer Erstbebauung von Grundstücken die getrennte Entsorgung des Niederschlagswassers über eine Versickerung oder eine Einleitung in ein Gewässer zu prüfen. Nur wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist, kann das Regenwasser an einen genehmigten Mischwasserkanal angeschlossen werden. Östlich des Plangebietes fließt der Neffelbach. Eine Einleitung unter Vorschaltung einer Rückhaltung ist zu prüfen. Daher ist ein entsprechender Nachweis im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen des § 51 a LWG bis zur Offenlage vorzulegen. Uferrandstreifen: Entlang des Kelzer Flutgrabens ist eine Fläche mit 4 m Breite zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern etc. vorgesehen. Weiterhin sind verschiedene Maßnahmen in diesem Bereich verboten (vgl. textliche Festsetzung Nr. 3.1.2). Dies entspricht dem § 97 (6) Landeswassergesetz. 15 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx An der Einleitung des Niederschlagswassers in den Mischkanal in der Nikolausstraße wird festgehalten. Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 21 Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Grundstückseigentümer ihr Grundstück bis ans Fließgewässer nutzen wollen bzw. werden. Daher wird angeregt, diese Fläche als öffentliche Fläche auszuweisen und in die öffentliche Hand zu geben bzw. zu übernehmen (z.B. Erftverband). Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Im Prinzip wird der Eingabe zugestimmt. Ausweisung Der Uferrandstreifen am „Kelzer als öffentliche Grünfläche bedingt allerdings eine Flutgraben“ ist als „private Übernahme durch die Gemeinde selbst, keine ande- Grünfläche“ auszuweisen. ren Träger. Zur Verdeutlichung des Schutzanspruchs des Uferrandstreifens kann und sollte aber eine Ausweisung als „private Grünfläche (p)“ erfolgen. Immissionsschutz Hier werden keine Belange vorgetragen. - - Bodenschutz Es bestehen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen. - - Stellungnahme Abgrabungen: Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. - - Natur und Landschaft Gegen den o.g. B.Plan bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. - - Zu der in der Begründung unter Punkt 7. Vermeidungs- u. Ausgleichsmaßnahmen „Erhaltung aller Gehölze“ bedarf es einer vollständigen Erfassung des Istzustandes. Der Ist-Zustand ist für die Bestandskarte des Landschaftspflegerischen Begleitplans aufgenommen worden. In der Begründung stand nicht „Erhaltung aller Gehölze“, sondern „als Vermeidungsmaßnahme sind alle zu erhaltenden Gehölze … während der Bauarbeiten zu schützen.“ Mit der Signatur für Erhaltung von Bäumen / Sträuchern war - und ist - lediglich ein vorhandener Holunder am „Kelzer Flutgraben“ markiert. Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse kann die Vermeidungsmaßnahme noch umformuliert werden. Die Vermeidungsmaßnahme ist klarzustellen, dass nur 1 Baum mit Erhalt-Signatur versehen und dementsprechend zu schützen ist. Der Artenschutz ist nicht abschließend eingestellt. Eine Verschiebung auf die Rechtsetzung des Bebauungsplanes genügt den Belangen des Artenschutzes nicht. Hierzu ist bis zur Offenlage der Artenschutz durch eine ASP II abschließend zu regeln. Der Artenschutzuntersuchung liegt eine „Worst-Case“- Den nebenstehenden AusfühBetrachtung, analog der „Verwaltungsvorschrift Arten- rungen zur Abwägung wird schutz“, zugrunde. gefolgt. Demnach kann es ausreichen (siehe Seite 5 der VV Artenschutz), die vermutlich betroffenen Arten durch eine Expertenbefragung und eine kombinierte Poten- Hinweise: 16 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 21 Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu zial-Risiko-Analyse (d.h. ohne eine spezielle Kartierung) zu ermitteln. In diesem Zusammenhang ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten. Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnislücken nicht ausschließen, dürfen auch „Worst-Case“-Betrachtungen angestellt werden, sofern sie geeignet sind, den Sachverhalt angemessen zu erfassen. Sind von konkreten Bestandserfassungen vor Ort keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, müssen sie auch nicht durchgeführt werden. Untersuchungen quasi „ins Blaue hinein“ sind nicht veranlasst. Durch das Festsetzen geeigneter Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen lassen sich Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44, Abs. 1 BNatSchG erfolgreich abwenden. Abstimmung über die Verfahrensweise mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde in Düren ist erfolgt, an der Artenschutzprüfung wird festgehalten. 22 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund Beschlussvorschlag Die für den Artenschutz erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind in die Entwurfsfassung des B-Plans für die öffentliche Auslegung aufzunehmen. 24.06.2015 Das Planungsgebiet liegt über den auf Braunkohle Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis ist verliehenen Bergwerksfeldern „Friedrich Leopold“ noch in die Textteile des Bund „Horrem 144“. Ein entsprechender Hinweis wird noch in die Textteile Plans aufzunehmen. Eigentümer des Bergwerksfeldes „Friedrich Leo- des B-Plans aufgenommen. pold“ ist Antonius Freiherr Geyr von Schweppenburg, Vettweiss-Müddersheim. Eigentümer des Bergwerksfeldes „Horrem 144“ ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Köln. 17 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 22 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund Kurzinhalt der Stellungnahme Bei der Entscheidung über geeignete Anpassungsoder Sicherungsmaßnahmen handelt es sich grundsätzlich um eine Angelegenheit, die auf privatrechtlicher Ebene zwischen Grundeigentümer und haftungspflichtigem Bergwerksunternehmer oder –eigentümer zu regeln ist und somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde fällt. Ihre Anfrage wollen sie daher bitte zuständigkeitshalber auch an den o.g. Eigentümer des bestehenden Bergwerksfeldes richten. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist innerhalb der Planungsfläche kein Bergbau verzeichnet. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Bergwerksfeldeigentümer werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes (nochmals) beteiligt (RWE, 1. Beteiligungsrunde: Siehe lfd. Nr. 20). Die Bergwerksfeldeigentümer sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-PlanEntwurfes zu beteiligen. Der Planungs-/ Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Eine entsprechende Kennzeichnung wird noch in die Eine entsprechende KennStand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht Textteile des B-Plans aufgenommen. zeichnung ist noch in die Text1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des teile des B-Plans aufzunehmen. Sammelbescheides – Az.: 61.42.-2000-1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 18 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange 22 Fortsetzung Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Beide Institutionen sind ebenfalls beteiligt worden. die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Anlage: Archäologische Bewertung LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Stand: 02.12.2015 My/So/Wi/Dö 19 C:\Users\Mey\Daten\ROCHUS\PE_KALL\Lüxheim\TÖB BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx -