Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
169 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
15.01.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Aufstellung Bebauungsplan „Lh- 2“, Lüxheim
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
01
Bürger
Gisela und Wolfgang Lepiorz,
Vettweiss
Inhalt der Stellungnahme
26.06.2015
Wir haben in der Auslegefrist (26.05. bis
26.06.2015) persönlich in die o.a. Neuaufstellung
des Bebauungsplanes Lüxheim „Lh-2“ in der Ortschaft Lüxheim Einsicht bei der Gemeindeverwaltung in die Planungsunterlagen genommen. Dabei
haben Sie unsere Fragen hinsichtlich der wegfallenden Besucherparkplätze gegenüber unserem
Grundstück in der Straße „Am Burgacker“ beantwortet.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
-
-
Laut Planungsunterlagen ist vorgesehen von den Für die neuen Grundstückszufahrten würden / werden
zur Zeit acht (8) Stück vorhandenen Parkplätzen bei Umsetzung der Planung in der Tat voraussichtlich
entlang unserer Straße (Am Burgacker) vier (4) 3-4 vorhandene Längsparkplätze wegfallen.
Stück zu Gunsten der neu zu bebauenden Grundstücke weg fallen zu lassen. Ihrer Ansicht nach
gäbe es in Lüxheim keine Parkplatznot! Diese
Aussage trifft sicher in der Zeit von MO – FR von
8.00 – 15.00 Uhr zu. Allerdings in den Feierabendund Wochenendzeiten sieht die Sachlage ganz
anders aus.
s.u.
Zu den derzeit 13 Einfamilienhäusern sollen je 4
neue EFH in der Straße „Am Burgacker“ und je 4
neue EFH schräg gegenüber in der „Nikolausstraße“ hinzukommen. Somit plant die Gemeinde
Vettweiss für künftig insgesamt 21 Einfamilienhäuser nur noch v i e r (4) Stück öffentliche Parkplätze
zur Verfügung zu stellen! Wie sicher statistisch
hinreichend bekannt ist, verfügt heute jeder Haushalt über mindestens 2 Fahrzeuge, welches eine
Mindestgesamtzahl von 42 Fahrzeugen für diese
o.a. 21 EFH ergibt. Davon müssen mindestens 21
Fahrzeuge außerhalb dieser 21 privaten Grundstücke geparkt werden – von Besuchern mal ganz
abgesehen!
s.u.
Der Teilbereich nördlich der Nikolausstraße fällt aufgrund einer ablehnenden Stellungnahme einer beteiligten Behörde weg. Also entsteht dafür jedenfalls
schon einmal nicht die Frage nach dem
Stellplatzbedarf.
An der nördlichen Hälfte des „Burgackers“ gibt es
zurzeit 7 Reihenhäuser und einen Garagenhof mit 7
Garagen. An der südlichen Hälfte des Straßenzuges,
südlich des Flutgrabens, 6 Einzelhäuser mit jeweils
einer eigenen Garage.
1
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx
Lfd.
Nr.
01
Bürger
Fortsetzung
Gisela und Wolfgang Lepiorz,
Vettweiss
Inhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Wie stellen Sie sich dies mit 4 öffentlichen Parkplätzen bitte vor? Die von Ihnen angeführte gegenseitige Rücksichtnahme kann hier nichts mehr
bewirken, weil die Anzahl der Parkflächen schlichtweg nicht ausreichen kann!
Aus diesen Gründen schlagen wir vor bei der o.g.
Neubauplanung eine entsprechende zusätzliche
Parkfläche zu den verbleibenden Parkflächen zu
schaffen, indem eventuell die Parktaschen nicht
mehr längs sondern schräg zur Straße verlaufen
würden. Somit könnten zusätzliche Stellplätze zu
den verbleibenden 4 Plätzen entstehen.
Was ist in dem betroffenen Teilbereich der Nikolausstraße geplant – sind dort auch öffentliche
Stellplätze gegenüber des Neubauabschnittes
vorgesehen?
Gemäß dem abgeschlossenen Erschließungsvertrag
mit den Vorhabenträgern wird für den Um- und
Ausbau der Erschließungsanlagen im Gefolge des BPlanes eine eigene tiefbautechnische Fachplanung für
die Umgestaltung der Straßenverkehrsflächen (und
Leitungsverlegungen) erstellt. Die fertig ausgebaute
Verkehrsfläche wird anschließend - nach ihrer Abnahme - auf die Gemeinde Vettweiß übertragen –
kostenlos-.
Die Vorhabenträger geben zur Verbreiterung des
„Burgackers“ einen Streifen von 1,50 m Breite aus
ihrem Eigentum an die Gemeinde ab. Die Nikolausstraße - mit ihrem Seitenstreifen - ist ausreichend breit
parzelliert.
Der Vorschlag der Eingebenden, den Längsparkstreifen aufzulösen und durch Parktaschen in Querrichtung
zu ersetzen, wird von der Verwaltung an das beauftragte Tiefbauplanungsbüro weitergegeben. Ferner
wird bei der Erschließungsplanung geprüft, ob auf der
Nikolausstraße noch einige öffentliche Abstellmöglichkeiten geschaffen werden können.
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der
eingegangenen Anregung wird
gefolgt.
Bei der noch zu erstellenden
tiefbautechnischen
Erschließungsplanung ist die Situation
nochmals zu prüfen und, soweit
als möglich, eine Vergrößerung
der Stellplatzzahl vorzunehmen.
Desweiteren bitten wir um eine detaillierte Beschreibung in welcher Form der „ökologische“ Ausgleich hinsichtlich des Wegfalls von „Dauergrünland“ bei der geplanten Neubebauung auf der ausgewiesenen Fläche stattfinden soll. Auf dem o.a.
Bebauungsplan „Lh-2“ wurde eine Neubepflanzung
mit Bäumen, z.B. entlang des Neffelbaches, gezeigt.
Das B-Plan-Gebiet reicht nicht bis zum Neffelbach
(insofern zeigt der B-Plan dort keine Baumpflanzung),
eingeplant ist allerdings ein zu erhaltender
Uferrandstreifen am „Kelzer Flutgraben“ und im
Landschaftspflegerischen
Begleitplan
eine
Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Plangebietes,
welche vom östlichen Plangebietsrand entlang des
Kelzer Flutgrabens bis fast an den Neffelbach reicht.
Beabsichtigt ist dort eine Umwandlung der
Nutzungsart von Intensiv- (Mäh-) weide in eine
artenreiche Mähwiese / Magerweide. Innerhalb des BPlan-Gebietes gibt es am östlichen Rand die Anlage
eines Pflanzstreifens, auf dem eine Eingrünung mit
einer frei wachsenden Hecke erfolgen soll, und an der
Nikolausstraße entlang die Anpflanzung von 3
Straßenbäumen. Alle vorgesehenen Maßnahmen sind
in den zum B-Plan gehörenden Unterlagen
beschrieben und können im Rahmen der öffentlichen
Auslegung nochmals eingesehen werden.
Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird
gefolgt.
Die
Ausgleichsmaßnahmen
sind dementsprechend festzusetzen und deren Durchführung
abzusichern.
2
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx
Lfd.
Bürger
Nr.
01 Fortsetzung
Inhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die Übernahme sämtlicher mit der Bauleitplanung
verbundenen Kosten ist / war bereits im grundlegenden Erschließungsvertrag zwischen Gemeinde und
Erschließer enthalten. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird nicht nur per B-Plan, sondern
wie üblich zusätzlich auch noch durch eine eigene
vertragliche Regelung und Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert.
Gisela und Wolfgang Lepiorz,
Vettweiss
Nun „ Papier ist geduldig“ wie es so schön heißt.
Wenn diese Planung genauso umgesetzt wird, wie
die Ersatzbepflanzung nach dem Fällen der Pappeln entlang des Neffelbachtales und sonstiger
Flächen im Bereich des Sportplatzes Lüxheim vor
ca. 3 Jahren – dann kann man davon ausgehen,
dass weiterhin k e i n e Neubepflanzung von Bäumen erfolgen wird – bis heute sind jedenfalls keine
neuen Bäume oder Sträucher aus dieser Ersatzbepflanzung hervorgegangen!
Maßnahmen, die vor Jahren am Neffelbach oder am Kein Beschluss im Rahmen
Sportplatz durchgeführt wurden, stehen in keinerlei dieses B-Plan-Verfahrens.
Beziehung zu dem hier nunmehr anstehenden B-PlanVerfahren. Insofern ist dazu in dem Zusammenhang
hier auch keine Stellungnahme abzugeben.
Wir bitten hiermit freundlichst um Kenntnisnahme
und Bearbeitung unserer Eingabe und hoffen auf
eine entsprechende Rückantwort.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
-
Stand: 30.11.2015 My/Wi/Dö
3
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx
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