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Vorlage (Anlage 2 (4))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
169 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
15.01.16, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Aufstellung Bebauungsplan „Lh- 2“, Lüxheim Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Lfd. Nr. 01 Bürger Gisela und Wolfgang Lepiorz, Vettweiss Inhalt der Stellungnahme 26.06.2015 Wir haben in der Auslegefrist (26.05. bis 26.06.2015) persönlich in die o.a. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lüxheim „Lh-2“ in der Ortschaft Lüxheim Einsicht bei der Gemeindeverwaltung in die Planungsunterlagen genommen. Dabei haben Sie unsere Fragen hinsichtlich der wegfallenden Besucherparkplätze gegenüber unserem Grundstück in der Straße „Am Burgacker“ beantwortet. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag - - Laut Planungsunterlagen ist vorgesehen von den Für die neuen Grundstückszufahrten würden / werden zur Zeit acht (8) Stück vorhandenen Parkplätzen bei Umsetzung der Planung in der Tat voraussichtlich entlang unserer Straße (Am Burgacker) vier (4) 3-4 vorhandene Längsparkplätze wegfallen. Stück zu Gunsten der neu zu bebauenden Grundstücke weg fallen zu lassen. Ihrer Ansicht nach gäbe es in Lüxheim keine Parkplatznot! Diese Aussage trifft sicher in der Zeit von MO – FR von 8.00 – 15.00 Uhr zu. Allerdings in den Feierabendund Wochenendzeiten sieht die Sachlage ganz anders aus. s.u. Zu den derzeit 13 Einfamilienhäusern sollen je 4 neue EFH in der Straße „Am Burgacker“ und je 4 neue EFH schräg gegenüber in der „Nikolausstraße“ hinzukommen. Somit plant die Gemeinde Vettweiss für künftig insgesamt 21 Einfamilienhäuser nur noch v i e r (4) Stück öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen! Wie sicher statistisch hinreichend bekannt ist, verfügt heute jeder Haushalt über mindestens 2 Fahrzeuge, welches eine Mindestgesamtzahl von 42 Fahrzeugen für diese o.a. 21 EFH ergibt. Davon müssen mindestens 21 Fahrzeuge außerhalb dieser 21 privaten Grundstücke geparkt werden – von Besuchern mal ganz abgesehen! s.u. Der Teilbereich nördlich der Nikolausstraße fällt aufgrund einer ablehnenden Stellungnahme einer beteiligten Behörde weg. Also entsteht dafür jedenfalls schon einmal nicht die Frage nach dem Stellplatzbedarf. An der nördlichen Hälfte des „Burgackers“ gibt es zurzeit 7 Reihenhäuser und einen Garagenhof mit 7 Garagen. An der südlichen Hälfte des Straßenzuges, südlich des Flutgrabens, 6 Einzelhäuser mit jeweils einer eigenen Garage. 1 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Nr. 01 Bürger Fortsetzung Gisela und Wolfgang Lepiorz, Vettweiss Inhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Wie stellen Sie sich dies mit 4 öffentlichen Parkplätzen bitte vor? Die von Ihnen angeführte gegenseitige Rücksichtnahme kann hier nichts mehr bewirken, weil die Anzahl der Parkflächen schlichtweg nicht ausreichen kann! Aus diesen Gründen schlagen wir vor bei der o.g. Neubauplanung eine entsprechende zusätzliche Parkfläche zu den verbleibenden Parkflächen zu schaffen, indem eventuell die Parktaschen nicht mehr längs sondern schräg zur Straße verlaufen würden. Somit könnten zusätzliche Stellplätze zu den verbleibenden 4 Plätzen entstehen. Was ist in dem betroffenen Teilbereich der Nikolausstraße geplant – sind dort auch öffentliche Stellplätze gegenüber des Neubauabschnittes vorgesehen? Gemäß dem abgeschlossenen Erschließungsvertrag mit den Vorhabenträgern wird für den Um- und Ausbau der Erschließungsanlagen im Gefolge des BPlanes eine eigene tiefbautechnische Fachplanung für die Umgestaltung der Straßenverkehrsflächen (und Leitungsverlegungen) erstellt. Die fertig ausgebaute Verkehrsfläche wird anschließend - nach ihrer Abnahme - auf die Gemeinde Vettweiß übertragen – kostenlos-. Die Vorhabenträger geben zur Verbreiterung des „Burgackers“ einen Streifen von 1,50 m Breite aus ihrem Eigentum an die Gemeinde ab. Die Nikolausstraße - mit ihrem Seitenstreifen - ist ausreichend breit parzelliert. Der Vorschlag der Eingebenden, den Längsparkstreifen aufzulösen und durch Parktaschen in Querrichtung zu ersetzen, wird von der Verwaltung an das beauftragte Tiefbauplanungsbüro weitergegeben. Ferner wird bei der Erschließungsplanung geprüft, ob auf der Nikolausstraße noch einige öffentliche Abstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung der eingegangenen Anregung wird gefolgt. Bei der noch zu erstellenden tiefbautechnischen Erschließungsplanung ist die Situation nochmals zu prüfen und, soweit als möglich, eine Vergrößerung der Stellplatzzahl vorzunehmen. Desweiteren bitten wir um eine detaillierte Beschreibung in welcher Form der „ökologische“ Ausgleich hinsichtlich des Wegfalls von „Dauergrünland“ bei der geplanten Neubebauung auf der ausgewiesenen Fläche stattfinden soll. Auf dem o.a. Bebauungsplan „Lh-2“ wurde eine Neubepflanzung mit Bäumen, z.B. entlang des Neffelbaches, gezeigt. Das B-Plan-Gebiet reicht nicht bis zum Neffelbach (insofern zeigt der B-Plan dort keine Baumpflanzung), eingeplant ist allerdings ein zu erhaltender Uferrandstreifen am „Kelzer Flutgraben“ und im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Plangebietes, welche vom östlichen Plangebietsrand entlang des Kelzer Flutgrabens bis fast an den Neffelbach reicht. Beabsichtigt ist dort eine Umwandlung der Nutzungsart von Intensiv- (Mäh-) weide in eine artenreiche Mähwiese / Magerweide. Innerhalb des BPlan-Gebietes gibt es am östlichen Rand die Anlage eines Pflanzstreifens, auf dem eine Eingrünung mit einer frei wachsenden Hecke erfolgen soll, und an der Nikolausstraße entlang die Anpflanzung von 3 Straßenbäumen. Alle vorgesehenen Maßnahmen sind in den zum B-Plan gehörenden Unterlagen beschrieben und können im Rahmen der öffentlichen Auslegung nochmals eingesehen werden. Den nebenstehenden Ausführungen zur Abwägung wird gefolgt. Die Ausgleichsmaßnahmen sind dementsprechend festzusetzen und deren Durchführung abzusichern. 2 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx Lfd. Bürger Nr. 01 Fortsetzung Inhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Übernahme sämtlicher mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten ist / war bereits im grundlegenden Erschließungsvertrag zwischen Gemeinde und Erschließer enthalten. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird nicht nur per B-Plan, sondern wie üblich zusätzlich auch noch durch eine eigene vertragliche Regelung und Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert. Gisela und Wolfgang Lepiorz, Vettweiss Nun „ Papier ist geduldig“ wie es so schön heißt. Wenn diese Planung genauso umgesetzt wird, wie die Ersatzbepflanzung nach dem Fällen der Pappeln entlang des Neffelbachtales und sonstiger Flächen im Bereich des Sportplatzes Lüxheim vor ca. 3 Jahren – dann kann man davon ausgehen, dass weiterhin k e i n e Neubepflanzung von Bäumen erfolgen wird – bis heute sind jedenfalls keine neuen Bäume oder Sträucher aus dieser Ersatzbepflanzung hervorgegangen! Maßnahmen, die vor Jahren am Neffelbach oder am Kein Beschluss im Rahmen Sportplatz durchgeführt wurden, stehen in keinerlei dieses B-Plan-Verfahrens. Beziehung zu dem hier nunmehr anstehenden B-PlanVerfahren. Insofern ist dazu in dem Zusammenhang hier auch keine Stellungnahme abzugeben. Wir bitten hiermit freundlichst um Kenntnisnahme und Bearbeitung unserer Eingabe und hoffen auf eine entsprechende Rückantwort. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. - Stand: 30.11.2015 My/Wi/Dö 3 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\Bürg BP Lh 2 Vettweiß-Lüxheim.docx -