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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 - 3. Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
29.08.12, 18:02
Aktualisiert
04.09.12, 18:00
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008
- 3. Änderung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008
- 3. Änderung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8150/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 04.09.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.09.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 - 3. Änderung Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen (FSHG). Die Einsätze sind nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr unentgeltlich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für die in § 2 Abs. 2, Nrn. 1 - 9 der v. g. Satzung aufgelisteten Tatbestände kann die Stadt Bedburg jedoch Ersatz der ihr durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen. Die aktuelle Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg datiert aus 2008 (Sitzung des Rates am 24.06.2008, WP7-76/2008), ergänzt durch Änderungssatzung vom 03.03.2010 und 14.12.2010 enthält in den §§ 4 und 5 Regelungen zu den Abrechnungsmodalitäten. Die v. g. Satzung ist in ihrer aktuellen Fassung der Vorlage als Anlage beigefügt. Aufgrund neuerer Rechtssprechung des OVG Münster ist eine Überarbeitung der v. g. Satzung angezeigt/ erforderlich. So hat das OVG Münster mit Urteil vom 15.09.2010 (AZ: 9 A 1582/08) unter Bezug auf das Urteil des BayVHG vom 18.Juli 2008 (AZ: 4 B 06.1839) die Rechtmäßigkeit einer Feuerwehrsatzung aufgehoben, weil in der Abrechnungsmodalität eine pauschale Abrechnung von Einsätzen nach Stunden erfolgte. Nach Ansicht des OVG verstößt dies gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. In den Begründungen zum Urteil wird u. a. ausgeführt, dass sich die Höhe eines Kostenersatzanspruches nach der realen zeitlichen Einsatzdauer richten soll und die Einsätze nach dieser Maßgabe unter Zugrundelegung der im Kostentarif festgelegten Stundensätze minutengenau abzurechnen wären. Es stünde allerdings auch im Ermessen des Satzungsgebers, eine auf Zeitabschnitte von 15 Minuten bezogene Abrechnung vorzusehen; den in der Urteilsbegründung aufgezeigten Anforderungen wäre damit Genüge getan. Auch wenn bislang nur wenige Kommunen ihre Satzungen entsprechend angepasst haben, schlägt die Verwaltung dies aus Gründen der Rechtssicherheit vor; aus Gründen des Verwaltungsaufwands wird vorgeschlagen, keine minutenexakte Abrechnung vorzunehmen, sondern vielmehr einen ausweislich der Urteilsbegründung den Anforderungen genügenden 15 Minuten Abrechnungszeitraum zu wählen. Im Rahmen der Satzungsanpassung schlägt die Verwaltung weiterhin vor, die Rüstzeit, welche bisher in der Einsatzzeit nicht separat erfasst war, festzulegen; so ist nach jedem Einsatz die Einsatzbereitschaft von Mannschaft, Fahrzeug und Gerät wieder herzustellen. Hierzu zählen u. a. das Fertigen des Einsatzberichts, Reinigung bzw. Austausch verschmutzter Schutzkleidung, Auftanken von Geräten, Aggregaten, Austausch bzw. Auffüllen von Einsatzmaterialien, Gerätschaften, die Reinigung von Gerätschaften. Erfahrungsgemäß liegen die Rüstzeiten zwischen 5 Minuten - z. B. Fehleinsatz - und 30 Minuten; eine Pauschale von 15 Minuten pro Einsatz erscheint verwaltungsseitig angemessen. Über das normale Maß hinausgehende Rüstzeiten können bereits jetzt separat abgerechnet werden; hier sollte keine Änderung vorgenommen werden. Beschlussvorlage WP8-150/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Ein Entwurf der 3. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-150/2012 Seite 3