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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-150/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
04.09.12, 18:00
Aktualisiert
04.09.12, 18:00
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung – FSHG – in der jeweiligen gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Bedburg am __.09.2012 folgende dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 beschlossen: Artikel I § 4 - Personalkosten - erhält folgende Fassung: (1)Die Personalkosten Berechnen sich nach der Einsatzzeit. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Alarmierung und endet mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unter Berücksichtigung einer 15-minütigen Rüstzeit. Maßgeblich ist insoweit der Einsatzbericht. Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge und / oder Geräte erforderlich machen, wird die Zeit für die Reinigung der Einsatzzeit hinzugerechnet. (2)keine Änderung (3)Bemessungsgrundlage ist die Dauer des Einsatzes (Einsatzzeit) sowie die Anzahl der in Anspruch genommenen Mannschaft. Die Kosten sind je begonnene 15 Minuten voll zu entrichten. Artikel II § 5 - Fahrzeug- und Gerätekosten - erhält folgende Fassung: (1)keine Änderung (2)Bemessungsgrundlage ist die Dauer des Einsatzes (Einsatzzeit) sowie die Art und Anzahl der in Anspruch genommenen Fahrzeuge. Die Kosten sind je begonnene 15 Minuten voll zu entrichten. Artikel III Die 3. Änderungssatzung vom __.__.2012 zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Beschlussvorlage WP8-150/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende dritte Änderungssatzung vom __.__.2012 zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 50181 Bedburg, den __.__.2012 Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-150/2012 Seite 5