Daten
Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
04.09.12, 18:00
Aktualisiert
04.09.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten
und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008
Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen und des § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz
und die Hilfeleistung – FSHG – in der jeweiligen gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt
Bedburg am __.09.2012 folgende dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der
Feuerwehr vom 24.06.2008 beschlossen:
Artikel I
§ 4 - Personalkosten - erhält folgende Fassung:
(1)Die Personalkosten Berechnen sich nach der Einsatzzeit. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt
der Alarmierung und endet mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unter
Berücksichtigung einer 15-minütigen Rüstzeit. Maßgeblich ist insoweit der
Einsatzbericht.
Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge und / oder Geräte
erforderlich machen, wird die Zeit für die Reinigung der Einsatzzeit hinzugerechnet.
(2)keine Änderung
(3)Bemessungsgrundlage ist die Dauer des Einsatzes (Einsatzzeit) sowie die Anzahl der in
Anspruch genommenen Mannschaft. Die Kosten sind je begonnene 15 Minuten voll zu
entrichten.
Artikel II
§ 5 - Fahrzeug- und Gerätekosten - erhält folgende Fassung:
(1)keine Änderung
(2)Bemessungsgrundlage ist die Dauer des Einsatzes (Einsatzzeit) sowie die Art und
Anzahl der in Anspruch genommenen Fahrzeuge. Die Kosten sind je begonnene 15
Minuten voll zu entrichten.
Artikel III
Die 3. Änderungssatzung vom __.__.2012 zur Satzung der Stadt Bedburg über die
Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr
vom 24.06.2008 tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft.
Beschlussvorlage WP8-150/2012
Seite 4
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende dritte Änderungssatzung vom __.__.2012 zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der
Feuerwehr vom 24.06.2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf
hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser
Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es
sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
50181 Bedburg, den __.__.2012
Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-150/2012
Seite 5