Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3/A 158/2009
Datum: 13.02.2009
Az.: 50
Abteilung: Soziales
Sprechstunden der Versorgungsverwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Seit der Übertragung der Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zum 01.01.2008 steht das
Dienstleistungsangebot der zuständigen Fachabteilung 50 – Soziales an allen Werktagen – auf
Absprache auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Euskirchen – zur
Verfügung und wird angenommen, wie die enorme Anzahl der täglichen Bürgerkontakte deutlich
belegt.
Darüber hinaus können auch durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ausweise verlängert
bzw. Anträge auf Ausstellung eines Ausweises entgegengenommen werden. Erst- und
Änderungsanträge werden ebenfalls vor Ort entgegengenommen und an den Kreis weitergeleitet.
Akteneinsicht wird gegebenenfalls, sofern vom Betroffenen gewünscht, bei den Gemeinden gewährt.
Im gesamten Feststellungsverfahren ist vom Grundsatz her eine persönliche Vorsprache bei der
Kreisverwaltung Euskirchen nicht erforderlich. Medizinische Untersuchungen durch den ärztlichen
Dienst beim Gesundheitsamt haben einen absoluten Ausnahmecharakter, da die im Verfahren
vorgesehene gutachterliche Stellungnahme in der Regel auf Basis der vorgelegten fachärztlichen
Unterlagen erfolgt. Die Klärung medizinischer Fragen war und ist nicht in örtlichen Sprechstunden
möglich.
Beschwerden im Bezug auf den Wegfall örtlicher Sprechstundenregelungen sind bislang weder von
Antragstellern noch von den Behindertenverbänden an die Fachabteilung herangetragen worden.
Durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden der Fachabteilung regelmäßig vor Ort
entgegengenommene Anträge zeitnah zugeleitet.
Sollte über die o.g. Serviceangebote bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und bei der
Kreisverwaltung Euskirchen hinaus eine zusätzliche dezentrale Sprechzeitenregelung in der im
Antrag A 158/2009 der SPD-Fraktion geschilderten Form zum Tragen kommen, würde ein
zusätzlicher Personalbedarf von etwa einer 0,5 Stelle entstehen. Die Personalkosten hierfür
(Berechnungsbasis EG 8) belaufen sich auf ca. 31.900 € zuzüglich Reisekosten von ca. 1.500 €
sowie Kosten für die Veröffentlichung der Termine in der lokalen Presse von ca. 500 €.
Voraussetzung für die Umsetzung ist unter anderem die Bereitschaft der Bürgermeister der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden, entsprechende und geeignete Räumlichkeiten vor Ort
bereit zu stellen. Eine entsprechende Anfrage wurde am 05.02.09 an die Bürgermeister gerichtet.
Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Kreisausschuss am 17.02.09 durch die Verwaltung
mündlich berichtet.
Um tatsächliche Bedarfe vor Ort bei gleichzeitigem effizienten Einsatz personeller und finanzieller
Ressourcen feststellen zu können, wird alternativ aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, einen
zusätzlichen Sprechtag im Monat in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Schleiden durch die
Mitarbeiter der Abt. 50 - Soziales durchzuführen. Im Rahmen eines zunächst auf 6 Monate befristeten
Projektes könnte so geprüft werden, ob und in welchem Umfang ein zusätzliches Serviceangebot
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erforderlich ist. Eine Auswertung der Kundenkontakte wird dann mit einer Einschätzung der
Verwaltung dem zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
gez. i.V. Poth