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Verwaltungsergänzung (Sprechstunden der Versorgungsverwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Verwaltungsergänzung (Sprechstunden der Versorgungsverwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Sprechstunden der Versorgungsverwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3/A 158/2009 Datum: 13.02.2009 Az.: 50 Abteilung: Soziales Sprechstunden der Versorgungsverwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion Seit der Übertragung der Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zum 01.01.2008 steht das Dienstleistungsangebot der zuständigen Fachabteilung 50 – Soziales an allen Werktagen – auf Absprache auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Euskirchen – zur Verfügung und wird angenommen, wie die enorme Anzahl der täglichen Bürgerkontakte deutlich belegt. Darüber hinaus können auch durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ausweise verlängert bzw. Anträge auf Ausstellung eines Ausweises entgegengenommen werden. Erst- und Änderungsanträge werden ebenfalls vor Ort entgegengenommen und an den Kreis weitergeleitet. Akteneinsicht wird gegebenenfalls, sofern vom Betroffenen gewünscht, bei den Gemeinden gewährt. Im gesamten Feststellungsverfahren ist vom Grundsatz her eine persönliche Vorsprache bei der Kreisverwaltung Euskirchen nicht erforderlich. Medizinische Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst beim Gesundheitsamt haben einen absoluten Ausnahmecharakter, da die im Verfahren vorgesehene gutachterliche Stellungnahme in der Regel auf Basis der vorgelegten fachärztlichen Unterlagen erfolgt. Die Klärung medizinischer Fragen war und ist nicht in örtlichen Sprechstunden möglich. Beschwerden im Bezug auf den Wegfall örtlicher Sprechstundenregelungen sind bislang weder von Antragstellern noch von den Behindertenverbänden an die Fachabteilung herangetragen worden. Durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden der Fachabteilung regelmäßig vor Ort entgegengenommene Anträge zeitnah zugeleitet. Sollte über die o.g. Serviceangebote bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und bei der Kreisverwaltung Euskirchen hinaus eine zusätzliche dezentrale Sprechzeitenregelung in der im Antrag A 158/2009 der SPD-Fraktion geschilderten Form zum Tragen kommen, würde ein zusätzlicher Personalbedarf von etwa einer 0,5 Stelle entstehen. Die Personalkosten hierfür (Berechnungsbasis EG 8) belaufen sich auf ca. 31.900 € zuzüglich Reisekosten von ca. 1.500 € sowie Kosten für die Veröffentlichung der Termine in der lokalen Presse von ca. 500 €. Voraussetzung für die Umsetzung ist unter anderem die Bereitschaft der Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, entsprechende und geeignete Räumlichkeiten vor Ort bereit zu stellen. Eine entsprechende Anfrage wurde am 05.02.09 an die Bürgermeister gerichtet. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Kreisausschuss am 17.02.09 durch die Verwaltung mündlich berichtet. Um tatsächliche Bedarfe vor Ort bei gleichzeitigem effizienten Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen feststellen zu können, wird alternativ aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, einen zusätzlichen Sprechtag im Monat in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Schleiden durch die Mitarbeiter der Abt. 50 - Soziales durchzuführen. Im Rahmen eines zunächst auf 6 Monate befristeten Projektes könnte so geprüft werden, ob und in welchem Umfang ein zusätzliches Serviceangebot 2 erforderlich ist. Eine Auswertung der Kundenkontakte wird dann mit einer Einschätzung der Verwaltung dem zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt. gez. i.V. Poth