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Vorlage (Antrag)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
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Müller, Albert Von: Gesendet: An: Betreff: Hüvelmann, Peter Donnerstag, 15. Oktober 2015 09:42 Müller, Albert WG: Unsere Anregung "Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán" vom 25.09.2015 Mit freundlichen Grüßen i.V. Peter Hüvelmann Gemeinde Vettweiß Fachbereich III Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Tel.: 02424/209-107 Fax: 02424/209-234 E-Mail: phuevelmann@vettweiss.de www.vettweiss.de Von: Joentgen, Sylvia Gesendet: Donnerstag, 15. Oktober 2015 08:12 An: Hüvelmann, Peter Betreff: WG: Unsere Anregung "Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán" vom 25.09.2015 Von: Republikaner NRW [mailto:nrw@rep.de] Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2015 19:00 An: 180-Buergermeister Betreff: Unsere Anregung "Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán" vom 25.09.2015 Der Landesvorsitzende 40074 Düsseldorf Postfach 140407 REP, Postfach 140407, 40074 Düsseldorf Bürgermeister Vettweiß Postfach 1124 52389 Vettweiß Tel. 0211 - 602 23 83 Fax 0211 - 602 23 82 nrw@rep.de 14.10.2015 1 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge) Unsere Anregung vom 25.09.2015 per e-Post Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán Sehr geehrter Herr Kranz, sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der freundlichen Hinweise, dass Anregungen und Beschwerden nur schriftlich eingereicht werden können, übersende ich Ihnen nachstehend unsere Anregung bzgl. einer Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán. Mit freundlichen Grüßen André Maniera Landesvorsitzender Republikaner NRW Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge) Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán Die Republikaner, LV NRW, regen an, Viktor Orbán in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen. Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef versucht, die europäischen Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren (Dublin III – Verordnung Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments*) umzusetzen, während die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachtet und deshalb von der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht wird. Orbáns Haltung, geprägt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland gewürdigt werden, da Ungarn mit seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland fernzuhalten versucht. 2 Über die Entscheidung des Rates bitte ich Sie, mich zu informieren. Mit freundlichen Grüßen André Maniera Landesvorsitzender Republikaner NRW *Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden. 3