Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Müller, Albert
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Hüvelmann, Peter
Donnerstag, 15. Oktober 2015 09:42
Müller, Albert
WG: Unsere Anregung "Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán"
vom 25.09.2015
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Peter Hüvelmann
Gemeinde Vettweiß
Fachbereich III
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Tel.: 02424/209-107
Fax: 02424/209-234
E-Mail: phuevelmann@vettweiss.de
www.vettweiss.de
Von: Joentgen, Sylvia
Gesendet: Donnerstag, 15. Oktober 2015 08:12
An: Hüvelmann, Peter
Betreff: WG: Unsere Anregung "Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán" vom 25.09.2015
Von: Republikaner NRW [mailto:nrw@rep.de]
Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2015 19:00
An: 180-Buergermeister
Betreff: Unsere Anregung "Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán" vom 25.09.2015
Der Landesvorsitzende
40074 Düsseldorf
Postfach 140407
REP, Postfach 140407, 40074 Düsseldorf
Bürgermeister Vettweiß
Postfach 1124
52389 Vettweiß
Tel. 0211 - 602 23 83
Fax 0211 - 602 23 82
nrw@rep.de
14.10.2015
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Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge)
Unsere Anregung vom 25.09.2015 per e-Post Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán
Sehr geehrter Herr Kranz,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der freundlichen Hinweise, dass Anregungen und Beschwerden nur schriftlich eingereicht
werden können, übersende ich Ihnen nachstehend unsere Anregung bzgl. einer Verleihung der
Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán.
Mit freundlichen Grüßen
André Maniera
Landesvorsitzender Republikaner NRW
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge)
Verleihung Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán
Die Republikaner, LV NRW, regen an, Viktor Orbán in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen.
Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef versucht, die
europäischen Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren (Dublin III – Verordnung Nr.
604/2013 des europäischen Parlaments*) umzusetzen, während die deutsche Bundesregierung
bestehendes Recht missachtet und deshalb von der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht
wird.
Orbáns Haltung, geprägt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland gewürdigt werden, da
Ungarn mit seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland fernzuhalten versucht.
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Über die Entscheidung des Rates bitte ich Sie, mich zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
André Maniera
Landesvorsitzender Republikaner NRW
*Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur
Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines
von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf
internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der
Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung
tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli
2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
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