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Vorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Kelz Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
53 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
09.02.16, 18:00
Aktualisiert
09.02.16, 18:00
Vorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Kelz
Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.01.2016 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-15/2016 Vorlage für den Gemeinderat am 18.02.2016 - öffentlich - Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Kelz Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten Begründung: Der amtierende Ortsvorsteher der Ortschaft Kelz, Herr Karl Wirtz, legt sein Amt mit Wirkung vom 29.02.2016 nieder. Zur Neubesetzung des Amtes ab dem 01.03.2016 schlägt die vorschlagsberechtigte CDUFraktion Herrn Günter Jäger aus Kelz vor. 1. Wahl der Ortsvorsteher § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß legt fest, dass für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen ist. Dabei ist das im Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen. Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Nach dem Gemeindewahlergebnis vom 25.05.2014 wurde der Ortsvorsteher für Kelz aufgrund des CDU-Vorschlages gewählt. Das Vorschlagsrecht für die anstehende Nachfolge obliegt somit wiederum der CDU. Mit Schreiben vom 16.01.2016 wird Herr Günter Jäger vorgeschlagen. Er erfüllt die in der Hauptsatzung genannten Voraussetzungen. 2. Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten Die Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten erfolgt aufgrund des § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß in Verbindung mit § 8 Landesbeamtengesetz NRW durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Gemäß § 61 Landesbeamtengesetz NRW hat der Beamte einen Diensteid zu leisten. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt Herrn Günter Jäger zum Ortsvorsteher der Ortschaft Kelz ab 01.03.2016. (Im Anschluss an den Beschluss erfolgt die Ablegung des Diensteides.)