Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
53 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
09.02.16, 18:00
Aktualisiert
09.02.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.01.2016
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-15/2016
Vorlage
für den
Gemeinderat am 18.02.2016
- öffentlich -
Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Kelz
Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten
Begründung:
Der amtierende Ortsvorsteher der Ortschaft Kelz, Herr Karl Wirtz, legt sein Amt mit Wirkung
vom 29.02.2016 nieder.
Zur Neubesetzung des Amtes ab dem 01.03.2016 schlägt die vorschlagsberechtigte CDUFraktion Herrn Günter Jäger aus Kelz vor.
1. Wahl der Ortsvorsteher
§ 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß legt fest, dass für jede Ortschaft ein
Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen ist. Dabei ist das im
Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen. Ortsvorsteher müssen in
dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören
können.
Nach dem Gemeindewahlergebnis vom 25.05.2014 wurde der Ortsvorsteher für Kelz
aufgrund des CDU-Vorschlages gewählt.
Das Vorschlagsrecht für die anstehende Nachfolge obliegt somit wiederum der CDU. Mit
Schreiben vom 16.01.2016 wird Herr Günter Jäger vorgeschlagen. Er erfüllt die in der
Hauptsatzung genannten Voraussetzungen.
2. Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten
Die Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten erfolgt aufgrund des § 3 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß in Verbindung mit § 8 Landesbeamtengesetz NRW
durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Gemäß § 61 Landesbeamtengesetz NRW
hat der Beamte einen Diensteid zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt Herrn Günter Jäger zum Ortsvorsteher der Ortschaft
Kelz ab 01.03.2016.
(Im Anschluss an den Beschluss erfolgt die Ablegung des Diensteides.)