Daten
Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8145/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 24
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.09.2012
Betreff:
Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster in
folgenden Gremien:
a) Familien- Bildungs- und Sozialausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Wahlprüfungsausschuss
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg wählen auf Vorschlag der SPD-Fraktion für die
ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster
a) als Ausschmussmitglied
in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
Frau/Herrn ____________________________
als stellv. Ausschussvorsitzende/n im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
Frau/Herrn ____________________________
b) als Ausschussmitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss
Frau/ Herrn ..................................................
c) als Ausschussmitglied in den Wahlprüfungsausschuss
Frau/Herrn ....................................................
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Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg
d) Frau/Herrn _____________________________
als Vertreter/in in den Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf sowie
e) Frau/Herrn _____________________________
als Vertreter/in die Zweckverbandsversammlung der Musikschule La Musica
Bergheim
zu wählen.
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster (SPD-Fraktion) hat durch Verzichtserklärung mit
Ablauf des 03.07.2012 ihr Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. Die Tätigkeit in
der Schulzwecksverbandsversammlung Bedburg-Elsdorf sowie der Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica gibt sie ebenfalls auf.
Frau Sikora-Wörster war in folgenden Gremien vertreten:
a) Familien- Bildungs- und Sozialausschuss
Mitglied und stellvertretende Vorsitzende
b) Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied
c) Wahlprüfungsausschuss
Mitglied
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
Vertreterin der Stadt Bedburg
e) Zweckverband Musikschule La Musica
Bergheim
Vertreterin der Stadt Bedburg
Hierfür ist nunmehr jeweils eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Besetzung der Ausschüsse:
a) Familien- Bildungs- und Sozialausschuss (Stellvertretende Vorsitzende und Mitglied)
b) Rechnungsprüfungsausschuss (Mitglied)
c) Wahlprüfungsausschuss (Mitglied)
Frau Sikora-Wörster wurde in der Sitzung des Rates am 24.11.2009 durch einstimmigen
Ratsbeschluss als ordentliches Mitglied in die unter a) - c) genannten Ausschüsse
gewählt. Weiterhin wurde sie zur stellv. Ausschussvorsitzenden im Familien-, Bildungsund Sozialausschuss bestimmt.
Ausschussmitgliedschaft
Scheidet ein Ausschussmitglied vorzeitig aus einem
Nachbesetzung gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung
Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe,
Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in
Rates.
Ausschuss aus, erfolgt die
NRW; demnach wählen die
welcher das ausgeschiedene
für die restliche Wahlzeit des
Wahlprüfungsausschuss
Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz obliegt dem Wahlprüfungsausschuss die Vorprüfung
von Einsprüchen im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens von Mitgliedern des
Stadtrates. Hinsichtlich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt.
einschlägiger Kommentierung im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle, nicht solche
Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die bereits im
Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren. Die Besetzung des Wahlausschusses
der vorherigen Wahlperiode 7 ist als Anlage beigefügt.
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¾ Demnach liegt bei den oben genannten Ausschüssen das Vorschlagsrecht bei der
SPD-Fraktion.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.
Ausschussvorsitzende / stellv. Ausschussvorsitzende
Gem. § 58 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW regelt der Rat die Zusammensetzung der
Ausschüsse. Soweit ein Ausschussvorsitzender oder ein stellv. Ausschussvorsitzender
aus dem Ausschuss z. B. durch Mandatsverzicht ausscheidet, ist § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6
Gemeindeordnung NRW zu beachten. Danach bestimmt die Fraktion, der er angehört ein
Ratsmitglied aus dem betreffenden Ausschuss zum Nachfolger.
¾ Demnach liegt hier das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.
d) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (Martin-LutherFörderschule
In der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 wurde Frau Sikora-Wörster als Vertreterin in die
Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf der Martin-LutherFörderschule entsandt.
Gemäß § 78 Abs. 8 des Schulgesetzes NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gesetzes
über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) werden die Vertreter durch die
Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften
des Verbandsmitgliedes gewählt.
Da das GkG oder die Verbandssatzung keine gesonderten Vorschriften zur
Ersatzbestimmung treffen, finden auf den Zweckverband die Vorschriften der
Gemeindeordnung sinngemäß Anwendung (§ 8 Abs. 1 GkG).
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für das sie bestellt oder
vorgeschlagen worden ist, so wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW
die/den Nachfolger/in für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW.
¾ Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
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e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg haben Frau Sikora-Wörster in der Sitzung am
24.11.2009 ebenfalls als Vertreterin der Stadt Bedburg in die Verbandsversammlung des
Zwecksverbandes der Musikschule La Musica Bergheim entsandt.
Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) anzuwenden. Gemäß § 15 GkG werden die Vertreter durch
die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte bestellt. Da das GkG oder
die Verbandssatzung auch hier keine gesonderten Vorschriften zur Ersatzbestimmung
treffen, finden auf den Zweckverband die Vorschriften der Gemeindeordnung sinngemäß
Anwendung (§ 8 Abs. 1 GkG).
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für das sie bestellt oder
vorgeschlagen worden ist, so wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW
die/den Nachfolger/in für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW.
¾ Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Hinweis:
Sollte ein bisheriger Stellvertreter / eine bisherige Stellvertreterin als erstes
ordentliches Mitglied gewählt werden, so ist auch eine Nachwahl des jeweiligen
Stellvertreters erforderlich.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 28.08.2012
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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