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Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster in folgenden Gremien: a) Familien- Bildungs- und Sozialausschuss b) Rechnungsprüfungsausschuss c) Wahlprüfungsausschuss d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster  in folgenden Gremien:
a) Familien- Bildungs- und  Sozialausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Wahlprüfungsausschuss
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster  in folgenden Gremien:
a) Familien- Bildungs- und  Sozialausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Wahlprüfungsausschuss
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster  in folgenden Gremien:
a) Familien- Bildungs- und  Sozialausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Wahlprüfungsausschuss
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster  in folgenden Gremien:
a) Familien- Bildungs- und  Sozialausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Wahlprüfungsausschuss
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster  in folgenden Gremien:
a) Familien- Bildungs- und  Sozialausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Wahlprüfungsausschuss
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster  in folgenden Gremien:
a) Familien- Bildungs- und  Sozialausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Wahlprüfungsausschuss
d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf
e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8145/2012 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: 10 24 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.09.2012 Betreff: Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster in folgenden Gremien: a) Familien- Bildungs- und Sozialausschuss b) Rechnungsprüfungsausschuss c) Wahlprüfungsausschuss d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg wählen auf Vorschlag der SPD-Fraktion für die ausgeschiedene Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster a) als Ausschmussmitglied in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss Frau/Herrn ____________________________ als stellv. Ausschussvorsitzende/n im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss Frau/Herrn ____________________________ b) als Ausschussmitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss Frau/ Herrn .................................................. c) als Ausschussmitglied in den Wahlprüfungsausschuss Frau/Herrn .................................................... STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg d) Frau/Herrn _____________________________ als Vertreter/in in den Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf sowie e) Frau/Herrn _____________________________ als Vertreter/in die Zweckverbandsversammlung der Musikschule La Musica Bergheim zu wählen. Beschlussvorlage WP8-145/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadtverordnete Ilka Sikora-Wörster (SPD-Fraktion) hat durch Verzichtserklärung mit Ablauf des 03.07.2012 ihr Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. Die Tätigkeit in der Schulzwecksverbandsversammlung Bedburg-Elsdorf sowie der Zweckverbandsversammlung Musikschule La Musica gibt sie ebenfalls auf. Frau Sikora-Wörster war in folgenden Gremien vertreten: a) Familien- Bildungs- und Sozialausschuss Mitglied und stellvertretende Vorsitzende b) Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied c) Wahlprüfungsausschuss Mitglied d) Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf Vertreterin der Stadt Bedburg e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim Vertreterin der Stadt Bedburg Hierfür ist nunmehr jeweils eine Ersatzwahl vorzunehmen. Besetzung der Ausschüsse: a) Familien- Bildungs- und Sozialausschuss (Stellvertretende Vorsitzende und Mitglied) b) Rechnungsprüfungsausschuss (Mitglied) c) Wahlprüfungsausschuss (Mitglied) Frau Sikora-Wörster wurde in der Sitzung des Rates am 24.11.2009 durch einstimmigen Ratsbeschluss als ordentliches Mitglied in die unter a) - c) genannten Ausschüsse gewählt. Weiterhin wurde sie zur stellv. Ausschussvorsitzenden im Familien-, Bildungsund Sozialausschuss bestimmt. Ausschussmitgliedschaft Scheidet ein Ausschussmitglied vorzeitig aus einem Nachbesetzung gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in Rates. Ausschuss aus, erfolgt die NRW; demnach wählen die welcher das ausgeschiedene für die restliche Wahlzeit des Wahlprüfungsausschuss Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz obliegt dem Wahlprüfungsausschuss die Vorprüfung von Einsprüchen im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens von Mitgliedern des Stadtrates. Hinsichtlich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt. einschlägiger Kommentierung im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle, nicht solche Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die bereits im Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren. Die Besetzung des Wahlausschusses der vorherigen Wahlperiode 7 ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-145/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ¾ Demnach liegt bei den oben genannten Ausschüssen das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. Ausschussvorsitzende / stellv. Ausschussvorsitzende Gem. § 58 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Soweit ein Ausschussvorsitzender oder ein stellv. Ausschussvorsitzender aus dem Ausschuss z. B. durch Mandatsverzicht ausscheidet, ist § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 Gemeindeordnung NRW zu beachten. Danach bestimmt die Fraktion, der er angehört ein Ratsmitglied aus dem betreffenden Ausschuss zum Nachfolger. ¾ Demnach liegt hier das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. d) Verbandsversammlung Schulzweckverband Bedburg-Elsdorf (Martin-LutherFörderschule In der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 wurde Frau Sikora-Wörster als Vertreterin in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf der Martin-LutherFörderschule entsandt. Gemäß § 78 Abs. 8 des Schulgesetzes NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Da das GkG oder die Verbandssatzung keine gesonderten Vorschriften zur Ersatzbestimmung treffen, finden auf den Zweckverband die Vorschriften der Gemeindeordnung sinngemäß Anwendung (§ 8 Abs. 1 GkG). Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden ist, so wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW die/den Nachfolger/in für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. ¾ Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Beschlussvorlage WP8-145/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage e) Zweckverband Musikschule La Musica Bergheim Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg haben Frau Sikora-Wörster in der Sitzung am 24.11.2009 ebenfalls als Vertreterin der Stadt Bedburg in die Verbandsversammlung des Zwecksverbandes der Musikschule La Musica Bergheim entsandt. Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) anzuwenden. Gemäß § 15 GkG werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte bestellt. Da das GkG oder die Verbandssatzung auch hier keine gesonderten Vorschriften zur Ersatzbestimmung treffen, finden auf den Zweckverband die Vorschriften der Gemeindeordnung sinngemäß Anwendung (§ 8 Abs. 1 GkG). Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden ist, so wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW die/den Nachfolger/in für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. ¾ Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Hinweis: Sollte ein bisheriger Stellvertreter / eine bisherige Stellvertreterin als erstes ordentliches Mitglied gewählt werden, so ist auch eine Nachwahl des jeweiligen Stellvertreters erforderlich. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 28.08.2012 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-145/2012 Seite 5 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-145/2012 Sitzungsvorlage Seite: 6 Seite 6