Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
378 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
16.02.16, 11:36
Aktualisiert
16.02.16, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 04.02.2016
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Heinrichs, Christian
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-28/2016
Vorlage
für den
Gemeinderat am 18.02.2016
- öffentlich -
Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die
Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017
b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
d) Stellenplan 2016/2017
e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027
Begründung:
Unter Berücksichtigung der Haushaltsberatungen 2016/17 stellt sich das Ergebnis
wie folgt dar:
Ergebnisrechnung
2016
EURO
2017
EURO
Die Erträge verändern sich von
auf
15.930.907
16.741.318
16.461.204
17.217.660
Die Aufwendungen verschlechtern sich von
auf
17.493.608
18.067.318
17.799.852
18.379.693
Es ergibt sich ein geplantes Jahresergebnis von
-1.326.000
-1.162.032
Die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verändern sich von
auf
14.449.334
15.259.745
14.962.779
15.719.235
Die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verschlechtern sich von
auf
15.467.263
16.040.973
15.819.086
16.398.927
Finanzrechnung
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
verändern sich von
auf
2.061.574
2.132.184
2.024.569
2.024.569
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
verändern sich von
auf
2.432.980
2.426.103
1.781.700
1.791.700
Eine Kreditaufnahme für die Finanzierung der Investitionen ist in Höhe von 1.000.000
€ in 2016 veranschlagt.
Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) in den Jahren 2016 und 2017
verändern sich nicht.
Straßenunterhaltung
Nach den Haushaltsberatungen hat die Verwaltung noch einen Betrag in Höhe von
30.000,- € zusätzlich für eine Risssanierung in den Haushalt 2016 eingeplant, sodass
sich der Ansatz bei Produktsachkonto 12.541.01.01 / 5211022 einmalig von 20.000,€ auf 50.000,- € erhöht.
Gewerbesteuerhebesatz
Durch die Veränderungen der Zahlen aus den Haushaltsberatungen bzw.
neuer/aktuelle Erkenntnisse und trotz zusätzlich eingebrachter Mittel für die
Risssanierung verbessert sich das Ergebnis in den Folgejahren derart, dass auf eine
Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze sogar bis zum Jahr 2022 verzichtet werden
kann.
Ausgleichsrücklage und allg. Rücklage
Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht, so dass die allgemeine Rücklage in
Anspruch genommen werden muss. Anhand des Schaubildes ist die nunmehr
aktualisierte vorläufige Entwicklung des Eigenkapitales ersichtlich.
Übersicht über die vorläufige Entwicklung der Allg. Rücklage
in T€
Prozentuale Veränderung im
lfd. Haushaltsjahr
Allgemeinde Rücklage
31.12.2009
19347
Ausgleichsrücklage
31.12.2009
2609
Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
Fehlbetrag
2010
-984
31.12.2010
19447
31.12.2010
1625
2011
-1732
Allgemeinde Rücklage
31.12.2011
19259
Ausgleichsrücklage
01.01.2011
0
2012
-1542
Fehlbetrag
0,00%
-0,55%
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
geplanter Fehlbetrag
31.12.2012
17717
31.12.2012
0
2013
-1807
Allgemeinde Rücklage
31.12.2013
15910
Ausgleichsrücklage
31.12.2013
0
geplanter Fehlbetrag
2014
-1854
Allgemeinde Rücklage
31.12.2014
14056
Ausgleichsrücklage
31.12.2014
0
geplanter Fehlbetrag
2015
-1779
Allgemeinde Rücklage
31.12.2015
12277
Ausgleichsrücklage
31.12.2015
0
2016
-1326
Allgemeinde Rücklage
31.12.2016
10951
Ausgleichsrücklage
31.12.2016
0
geplanter Fehlbetrag
geplanter Fehlbetrag
2017
-1162
Allgemeinde Rücklage
31.12.2017
9789
Ausgleichsrücklage
31.12.2017
0
2018
-782
Allgemeinde Rücklage
31.12.2018
9007
Ausgleichsrücklage
31.12.2018
0
geplanter Fehlbetrag
geplanter Fehlbetrag
2019
-507
Allgemeinde Rücklage
31.12.2019
8500
Ausgleichsrücklage
31.12.2019
0
geplanter Fehlbetrag
2020
-381
Allgemeinde Rücklage
31.12.2020
8119
Ausgleichsrücklage
31.12.2020
0
geplanter Fehlbetrag
2021
-205
Allgemeinde Rücklage
31.12.2021
7914
Ausgleichsrücklage
31.12.2021
0
geplanter Fehlbetrag
2022
49
Allgemeinde Rücklage
31.12.2022
7914
Ausgleichsrücklage
31.12.2022
49
geplanter Fehlbetrag
2023
349
Allgemeinde Rücklage
31.12.2023
7914
Ausgleichsrücklage
31.12.2023
398
geplanter Fehlbetrag
2024
654
Allgemeinde Rücklage
31.12.2024
7914
Ausgleichsrücklage
31.12.2024
1052
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
geplanter Fehlbetrag
2025
980
31.12.2025
7914
31.12.2025
2032
2026
1211
Allgemeinde Rücklage
31.12.2026
8544
Ausgleichsrücklage
31.12.2026
2613
2027
1330
geplanter Fehlbetrag
-8,01%
-10,20%
-11,65%
-12,66%
-10,80%
-10,61%
-7,99%
-5,63%
-4,48%
-2,52%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
8,33%
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
31.12.2027
9874
31.12.2027
2613
15,57%
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, wird die Allgemeine Rücklage im
Planungszeitraum bis 2020 als Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals in zwei
aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 1/20 (5%) verringert werden
müssen.
Rechtsfolge hiervon ist, dass die Gemeinde Vettweiß gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO
NRW der Verpflichtung unterliegt, zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit
ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen und darin den nächstmöglichen
Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist.
Die Verpflichtung, ein HSK aufzustellen, beginnt ab dem Jahr, für das der Haushalt
aufgestellt wird.
Gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 soll nur eine Genehmigung des HSK erteilt werden, wenn
aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr
folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht
wird.
Aus dem Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2027 gem. Haushaltsplanentwurf ist
ersichtlich, dass der Haushaltsausgleich im Planungsjahr 2022 wieder herbeigeführt
wird und somit ein genehmigungsfähiges HSK vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, die als Anlage beigefügten
Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
sowie die Finanzplanung bis 2027.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 wird beschlossen.
Der Stellenplan 2016/2017 wird beschlossen.
Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016 bis 2027 wird
beschlossen.