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Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017 b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027 c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 d) Stellenplan 2016/2017 e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
378 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
16.02.16, 11:36
Aktualisiert
16.02.16, 11:36
Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017
b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
d) Stellenplan 2016/2017
e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027) Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017
b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
d) Stellenplan 2016/2017
e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027) Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017
b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
d) Stellenplan 2016/2017
e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027) Vorlage (Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017
b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
d) Stellenplan 2016/2017
e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.02.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Heinrichs, Christian Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-28/2016 Vorlage für den Gemeinderat am 18.02.2016 - öffentlich - Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017 b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027 c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 d) Stellenplan 2016/2017 e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027 Begründung: Unter Berücksichtigung der Haushaltsberatungen 2016/17 stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Ergebnisrechnung 2016 EURO 2017 EURO Die Erträge verändern sich von auf 15.930.907 16.741.318 16.461.204 17.217.660 Die Aufwendungen verschlechtern sich von auf 17.493.608 18.067.318 17.799.852 18.379.693 Es ergibt sich ein geplantes Jahresergebnis von -1.326.000 -1.162.032 Die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verändern sich von auf 14.449.334 15.259.745 14.962.779 15.719.235 Die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verschlechtern sich von auf 15.467.263 16.040.973 15.819.086 16.398.927 Finanzrechnung Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit verändern sich von auf 2.061.574 2.132.184 2.024.569 2.024.569 Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verändern sich von auf 2.432.980 2.426.103 1.781.700 1.791.700 Eine Kreditaufnahme für die Finanzierung der Investitionen ist in Höhe von 1.000.000 € in 2016 veranschlagt. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) in den Jahren 2016 und 2017 verändern sich nicht. Straßenunterhaltung Nach den Haushaltsberatungen hat die Verwaltung noch einen Betrag in Höhe von 30.000,- € zusätzlich für eine Risssanierung in den Haushalt 2016 eingeplant, sodass sich der Ansatz bei Produktsachkonto 12.541.01.01 / 5211022 einmalig von 20.000,€ auf 50.000,- € erhöht. Gewerbesteuerhebesatz Durch die Veränderungen der Zahlen aus den Haushaltsberatungen bzw. neuer/aktuelle Erkenntnisse und trotz zusätzlich eingebrachter Mittel für die Risssanierung verbessert sich das Ergebnis in den Folgejahren derart, dass auf eine Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze sogar bis zum Jahr 2022 verzichtet werden kann. Ausgleichsrücklage und allg. Rücklage Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht, so dass die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden muss. Anhand des Schaubildes ist die nunmehr aktualisierte vorläufige Entwicklung des Eigenkapitales ersichtlich. Übersicht über die vorläufige Entwicklung der Allg. Rücklage in T€ Prozentuale Veränderung im lfd. Haushaltsjahr Allgemeinde Rücklage 31.12.2009 19347 Ausgleichsrücklage 31.12.2009 2609 Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage Fehlbetrag 2010 -984 31.12.2010 19447 31.12.2010 1625 2011 -1732 Allgemeinde Rücklage 31.12.2011 19259 Ausgleichsrücklage 01.01.2011 0 2012 -1542 Fehlbetrag 0,00% -0,55% Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage geplanter Fehlbetrag 31.12.2012 17717 31.12.2012 0 2013 -1807 Allgemeinde Rücklage 31.12.2013 15910 Ausgleichsrücklage 31.12.2013 0 geplanter Fehlbetrag 2014 -1854 Allgemeinde Rücklage 31.12.2014 14056 Ausgleichsrücklage 31.12.2014 0 geplanter Fehlbetrag 2015 -1779 Allgemeinde Rücklage 31.12.2015 12277 Ausgleichsrücklage 31.12.2015 0 2016 -1326 Allgemeinde Rücklage 31.12.2016 10951 Ausgleichsrücklage 31.12.2016 0 geplanter Fehlbetrag geplanter Fehlbetrag 2017 -1162 Allgemeinde Rücklage 31.12.2017 9789 Ausgleichsrücklage 31.12.2017 0 2018 -782 Allgemeinde Rücklage 31.12.2018 9007 Ausgleichsrücklage 31.12.2018 0 geplanter Fehlbetrag geplanter Fehlbetrag 2019 -507 Allgemeinde Rücklage 31.12.2019 8500 Ausgleichsrücklage 31.12.2019 0 geplanter Fehlbetrag 2020 -381 Allgemeinde Rücklage 31.12.2020 8119 Ausgleichsrücklage 31.12.2020 0 geplanter Fehlbetrag 2021 -205 Allgemeinde Rücklage 31.12.2021 7914 Ausgleichsrücklage 31.12.2021 0 geplanter Fehlbetrag 2022 49 Allgemeinde Rücklage 31.12.2022 7914 Ausgleichsrücklage 31.12.2022 49 geplanter Fehlbetrag 2023 349 Allgemeinde Rücklage 31.12.2023 7914 Ausgleichsrücklage 31.12.2023 398 geplanter Fehlbetrag 2024 654 Allgemeinde Rücklage 31.12.2024 7914 Ausgleichsrücklage 31.12.2024 1052 geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage geplanter Fehlbetrag 2025 980 31.12.2025 7914 31.12.2025 2032 2026 1211 Allgemeinde Rücklage 31.12.2026 8544 Ausgleichsrücklage 31.12.2026 2613 2027 1330 geplanter Fehlbetrag -8,01% -10,20% -11,65% -12,66% -10,80% -10,61% -7,99% -5,63% -4,48% -2,52% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8,33% Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 31.12.2027 9874 31.12.2027 2613 15,57% Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, wird die Allgemeine Rücklage im Planungszeitraum bis 2020 als Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 1/20 (5%) verringert werden müssen. Rechtsfolge hiervon ist, dass die Gemeinde Vettweiß gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW der Verpflichtung unterliegt, zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Verpflichtung, ein HSK aufzustellen, beginnt ab dem Jahr, für das der Haushalt aufgestellt wird. Gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 soll nur eine Genehmigung des HSK erteilt werden, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Aus dem Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2027 gem. Haushaltsplanentwurf ist ersichtlich, dass der Haushaltsausgleich im Planungsjahr 2022 wieder herbeigeführt wird und somit ein genehmigungsfähiges HSK vorliegt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, die als Anlage beigefügten Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sowie die Finanzplanung bis 2027. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 wird beschlossen. Der Stellenplan 2016/2017 wird beschlossen. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016 bis 2027 wird beschlossen.