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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
28.06.12, 08:23
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-79/2012 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Stadtentwicklungsausschuss 24.04.2012 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Rat der Stadt Bedburg 03.07.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste –. b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg, für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den abschließenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In seiner Sitzung am 03.05.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gefasst. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer zweiten Windkonzentrationszone in Bedburg gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i. V.. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan hat in seiner 23. Änderung im Jahr 2002 eine Windkonzentrationszone im Bereich Kaiskorb dargestellt. Damit sind Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB außerhalb dieser Konzentrationszone in der Regel unzulässig, obschon sie grundsätzlich im Außenbereich privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig sind. Soll die Ausweisung einer zusätzlichen Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Bedburg erfolgen, so ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 06. Juli 2011 bis zum 19 August 2011 die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. Juli 2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Gemäß Beschluss vom 24.04.2012 wurde in der Zeit vom 10 05.2012 bis zum 11.06.2012 einschließlich die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage A – Abwägungsliste – aufgeführt und jeweils mit Abwägungsvorschlag versehen. Zur Stellungnahme der Stadt Grevenbroich ist ebenfalls eine gesonderte Stellungnahme des Artenschutz-Gutachters ecoda beigefügt. Ingesamt führen die Stellungnahmen nicht zu einer Änderung der Flächennutzungsplanung, geben jedoch Hinweise für nachgelagerte Planungen (insb. Genehmigungsverfahren nach BImschG). Auch erfolgt eine mögliche Erweiterung der Windkonzentrationszone nicht in diesem Planverfahren. Dies soll erst in einem späteren, separaten Flächennutzungsplanverfahren behandelt werden (siehe entsprechend der Abwägungsliste). Die Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung ist durch die Bezirksregierung, Dezernat 35, mit Schreiben vom 14.05.2012 erteilt worden. Im Zuge der Abstimmungen, u. a. mit der Bezirksregierung Köln, wurde die flächendeckende Untersuchung des Stadtgebietes Bedburg zur Ermittlung von Windpotentialflächen an die Anforderungen, welche sich durch die Rechtsprechung der letzten Jahre hierzu sowie den aktuellen Windenergieerlass der Landesregierung NRW detailliert angepasst. Die Untersuchung ist ebenfalls Bestandteil der beigefügten Planunterlagen. Diese flächendeckende Untersuchungen zeigt, welche Flächen in Bedburg für eine Windenergienutzung grundsätzlich in Frage kommen. Darauf aufbauend kann die Stadt einzelne Bereiche hierfür freigeben. Sie muss nicht alle potenziellen Flächen für Windenergie zur Verfügung stellen, sondern kann sie auch aus städtebaulichen Gründen „kontingentieren“, so wie im vorliegenden Verfahren der 45. FNP-Änderung geschehen. Es muss jedoch insgesamt der Windenergie substanziell Raum im Stadtgebiet Bedburg gegeben werden. Diese Anforderungen erfüllt die Stadt bereits heute. Um das Bauleitplanverfahren entsprechend abzuschließen, soll nunmehr der abschließende Beschluss gefasst werden. Anschließend wird der Plan zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln zugeleitet. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Plan in Kraft. Auf dieser Grundlage können die erforderlichen Baugenehmigungen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde nach BImschG beantragt werden. Beschlussvorlage WP8-79/2012 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: keine Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 27. Juni 2012 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-79/2012 2. Ergänzung Seite 3