Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
06.01.09, 04:09
Aktualisiert
06.01.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z3 /
Datum:
V 460/2008
26.11.2008
Az.: 20/912-11/He
Abteilung: 20
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr
2009
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW
Die Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen hat mit Schreiben vom 16.10.2008
eine Stellungnahme abgegeben (siehe Z 1 / V 460/2008).
In Anbetracht der bisherigen Diskussionen in den Ausschüssen wird folgende Beschlussfassung
vorgeschlagen:
„Die Stellungnahme der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen, die dem Kreistag vorgelegt wurde, wird zur Kenntnis genommen und zurückgewiesen, soweit sie nicht im Haushaltsbeschluss Berücksichtigung findet.“
Begründung:
Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der vorgetragenen Argumente.
Soweit unterstellt wird, es seien „sämtliche Risiken“ eingestellt worden, „um eine möglichst hohe
Umlagefinanzierung sicherzustellen,“ wird dies als unbegründet zurückgewiesen. Wie in der
Vergangenheit mehrfach angemerkt, ist die Haushaltsplanung darauf auszulegen, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen realistisch einzuschätzen.
Zur im Vorbericht aufgeführten Eröffnungsbilanz sei – wie bereits in der Bürgermeisterkonferenz am
06.11.2008 dargelegt – darauf hingewiesen, dass die dargestellten Wertansätze unter großem
Vorbehalt zu sehen sind. Insbesondere das noch ausstehende Ergebnis der Alternativermittlung der
Höhe der Sonderposten lässt wesentliche Änderungen erwarten.
Grundlage sämtlicher Entscheidungen des Kreistages ist auch der Blick auf die Lage der Städte und
Gemeinden im Kreis Euskirchen. Dabei spielen sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Interessen
der Städte und Gemeinden an der Leistungserbringung durch den Kreis eine Rolle.
Soweit eine Deckelung der Kreisumlage in absoluter Höhe verlangt wird, ist darauf hinzuweisen, dass
die Erfahrungen des Kreises Euskirchen mit einer Deckelung in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund
der sich dadurch ergebenden Fehlbeträge eine neuerliche Deckelung nicht ratsam erscheinen lassen.
Es ist vielmehr unerlässlich, eine bedarfsdeckende Kreisumlage zu erheben.
gez. Rosenke