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Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
06.01.09, 04:09
Aktualisiert
06.01.09, 04:09
Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z3 / Datum: V 460/2008 26.11.2008 Az.: 20/912-11/He Abteilung: 20 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW Die Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen hat mit Schreiben vom 16.10.2008 eine Stellungnahme abgegeben (siehe Z 1 / V 460/2008). In Anbetracht der bisherigen Diskussionen in den Ausschüssen wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „Die Stellungnahme der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen, die dem Kreistag vorgelegt wurde, wird zur Kenntnis genommen und zurückgewiesen, soweit sie nicht im Haushaltsbeschluss Berücksichtigung findet.“ Begründung: Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der vorgetragenen Argumente. Soweit unterstellt wird, es seien „sämtliche Risiken“ eingestellt worden, „um eine möglichst hohe Umlagefinanzierung sicherzustellen,“ wird dies als unbegründet zurückgewiesen. Wie in der Vergangenheit mehrfach angemerkt, ist die Haushaltsplanung darauf auszulegen, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen realistisch einzuschätzen. Zur im Vorbericht aufgeführten Eröffnungsbilanz sei – wie bereits in der Bürgermeisterkonferenz am 06.11.2008 dargelegt – darauf hingewiesen, dass die dargestellten Wertansätze unter großem Vorbehalt zu sehen sind. Insbesondere das noch ausstehende Ergebnis der Alternativermittlung der Höhe der Sonderposten lässt wesentliche Änderungen erwarten. Grundlage sämtlicher Entscheidungen des Kreistages ist auch der Blick auf die Lage der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen. Dabei spielen sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Interessen der Städte und Gemeinden an der Leistungserbringung durch den Kreis eine Rolle. Soweit eine Deckelung der Kreisumlage in absoluter Höhe verlangt wird, ist darauf hinzuweisen, dass die Erfahrungen des Kreises Euskirchen mit einer Deckelung in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund der sich dadurch ergebenden Fehlbeträge eine neuerliche Deckelung nicht ratsam erscheinen lassen. Es ist vielmehr unerlässlich, eine bedarfsdeckende Kreisumlage zu erheben. gez. Rosenke