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Vorlage (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
178 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
18.01.16, 18:00
Vorlage (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: Satzungsbeschluss) Vorlage (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.01.2016 Dezernat: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-14/2016 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 26.01.2016 Gemeinderat am 18.02.2016 - öffentlich - Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch hier: Satzungsbeschluss Begründung: Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 beschlossen, die im beigefügten Flurkartenausschnitt (Anlage 1) markierte Außenbereichsfläche durch das Aufstellen einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim einzubeziehen und das Verfahren einzuleiten. Mit Schreiben vom 02.03.2015 wurde den von der Änderung betroffenen Eigentümern und den von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Lediglich seitens der Kreisverwaltung Düren wurde eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 2). Beschlussvorschlag: A. Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gemäß den Wertungsvorschlägen: 1. Kreisverwaltung Düren –Wasserwirtschaft„Nach den hier vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o. g. Planbereich flurnah, d. h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen. Folgender Hinweis ist in die o. g. Satzung aufzunehmen: Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“ Wertungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen. 2. Kreisverwaltung Düren –Immissionsschutz„Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen.“ Wertungsvorschlag: entfällt 3. Kreisverwaltung Düren –Bodenschutz„Für die Außenbereichsfläche liegen folgende Informationen vor: Aus der Auswertung von Luftbildern aus dem Jahr 1945 ist bekannt, dass das Grundstück im 2. Weltkrieg verstärkt von Kampfhandlungen betroffen war. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht kann dies von Bedeutung sein, wenn dort vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben nachfolgend mit Fremdmaterial oder Abfällen verfüllt worden sind. Bei der Lage des Grundstückes im Außenbereich ist vielmehr davon auszugehen, dass dort lediglich das ausgeworfene Bodenmaterial in vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben zurückgeschoben worden ist. Sonstige Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor.“ Wertungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen. Vorsichtshalber wird eine Luftbildauswertung und, falls erforderlich, auch eine Kampfmitteluntersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst veranlasst. Der Grundstückseigentümer wird entsprechend über die Ergebnisse informiert werden. 4. Kreisverwaltung Düren – Landschaftspflege und Naturschutz„Das o. g. Satzungsverfahren bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Die vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ist weder nachvollziehbar noch plausibel. Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, die der Kompensation der vorbereiteten Eingriffsfolgen dienen, sind nicht dargelegt. Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ist nicht erkennbar.“ Wertungsvorschlag: Der Satzung liegt eine Eingriffsbilanzierung (Anlage 3) zu Grunde, die nachvollziehbar und plausibel ist. Kompensationsmaßnahmen sind nicht notwendig. B. Gemäß der Regelung des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt der Gemeinderat die Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Anlage 4) als Satzung. Auswirkungen auf den Haushalt: keine