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Vorlage (Endgültige Herstellung verschiedener Baustraßen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
16.11.15, 18:00
Aktualisiert
16.11.15, 18:00
Vorlage (Endgültige Herstellung verschiedener Baustraßen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 28.10.2015 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-100/2015 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 24.11.2015 Gemeinderat am 10.12.2015 - öffentlich - Endgültige Herstellung verschiedener Baustraßen Begründung: Die Straßen „Demmerweg“ zwischen Drover Straße und Hampeschstraße in der Ortslage Soller und „Am Schulgarten“ in der Ortslage Kelz wurden im Jahr 2000 und die Straße „Im Winkel“ in der Ortslage Vettweiß im Jahr 2001 als Baustraße ausgebaut. Im Anschluss daran wurden von den Anliegern Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag erhoben. Gemäß § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Gemeinde verpflichtet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren ab Zeitpunkt der Vorausleistungserhebung die jeweilige Baustraße endgültig herzustellen, sofern sich die Anlieger nicht komplett gegen einen endgültigen Ausbau aussprechen. Die betroffenen Anlieger der Baustraßen werden in regelmäßigen Abständen bezüglich des gewünschten Ausbautermins angeschrieben. Bisher hatten sich alle Anlieger gegen einen endgültigen Ausbau ausgesprochen. Da im Haushalt 2016/2017 entsprechende Haushaltsmittel für einen Endausbau eingeplant werden müssten, wurde in diesem Jahr erneut eine Anliegerbefragung bezüglich des gewünschten Ausbautermins durchgeführt mit dem Ergebnis, dass sich kein Anlieger der o.g. Straßen für einen endgültigen Ausbau ausgesprochen hat. Die Maßnahmen sollten daher in die Haushaltsjahre 2018/2019 verschoben werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß den endgültigen Ausbau der Straßen „Demmerweg“ zwischen Drover Straße und Hampeschstraße, „Am Schulgarten“ und „Im Winkel“ in die Haushaltsjahre 2018/2019 zu verschieben. Auswirkungen auf den Haushalt: