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Beschlusstext (Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
03.12.13, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 26.11.2013 TOP Betreff 5. Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung" Vorlage: 67/2013 Beschluss: 1. 2. Mit Wirkung ab 01.01.2014 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 341 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 520 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 426 v.H. festgesetzt. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung