Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
29.08.12, 18:02
Aktualisiert
29.08.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8141/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 10 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
04.09.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
- Nachbesetzung von sachkundigen Bürgern
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Familien, Bildungs- und Sozialausschusses führt den gemäß § 58
Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als
sachkundigen Bürger einberufenen Herrn Lars Roffalski und den als stellv. sachkundigen
Bürger einberufenen Herrn Werner Peters in ihre Ämter ein und verpflichtet sie, in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Das Einverständnis der Verpflichtungserklärung wird durch Erheben von den Plätzen
bekundet.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Am 03.07.2012 (Vorlage WP 8-118/2012) hat der Rat der Stadt Bedburg für die ausgeschiedene
sachkundige Bürgerin, Frau Waltraud Güttes, nunmehr Herrn Lars Roffalski sowie für den
ausgeschiedenen stellv. sachkundigen Bürger, Herrn Lambert Brosch, nunmehr Herrn Werner
Peters in den Familien, Bildungs- und Sozialausschuss gewählt.
Herr Roffalski hat mit Erklärung vom 06.08.2012 die Bestellung zum sachkundigen Bürger, sowie
Herr Peters mit Erklärung vom 12.07.2012 die Bestellung zum stellv. sachkundigen Bürger
angenommen.
Nicht dem Rat angehörende Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung
mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen
werde.“
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-141/2012
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