Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 160/2009
Datum: 29.01.2009
Az.: 10/20
Abteilung: 10
Teilnahme des Kreises Euskirchen an den Konjunkturprogrammen von Bund und Land
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A. Rechtliche Grundlagen und Sachstand
Am 27.01.2009 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf über das zweite Konjunkturpaket
(„Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der
Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“) beschlossen.
Von besonderer kommunaler Relevanz ist der Entwurf zu einem Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG). Das ZuInvG
wird ergänzt durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Seiten 22 bis 25,
die den Artikel 7 (ZuInvG) beinhalten, sind als Anlage 1 beigefügt.
Über die länderseitige Umsetzung des ZuInvG sowie der Verwaltungsvereinbarung in NordrheinWestfalen haben zwischenzeitlich Gespräche zwischen Staatskanzlei und Spitzenverbänden
stattgefunden.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II stellt der Bund den Ländern 10 Mrd. € zur Verfügung. NordrheinWestfalen erhält insgesamt 2,84 Milliarden Euro. Die Landesregierung und die kommunalen
Spitzenverbände haben sich einvernehmlich darauf verständigt, den Kreisen, Städten und
Gemeinden für deren Investitionen hiervon 2,38 Milliarden Euro (84%) zur Verfügung zu stellen. Die
Verteilungsschlüssel für die Mittel aus dem Konjunkturpaket II sind zwischenzeitlich mit den
kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden worden Die Verteilung des Geldes für die
Bildungsinfrastruktur hängt davon ab, wie viele Schüler in einer Kommune eine öffentliche oder auch
eine anerkannte Ersatzschule besuchen. Die Mittel für die übrige kommunale Infrastruktur werden
nach Einwohnerzahl, Fläche und Finanzkraft zugewiesen
Die Landesregierung hat jetzt eine Planungsrundlage für die Zukunftsinvestitionen der Kommunen
vorgelegt. Danach fließen 1,384 Milliarden Euro für Investitionen in Kindergärten, Schulen und
Weiterbildungseinrichtungen und 996 Millionen Euro in die übrige kommunale Infrastruktur. Darüber
hinaus hat das Land bekannt gegeben, mit welchen Beträgen die nordrhein-westfälischen Kreise,
Städte und Gemeinden aus dem Konjunkturpaket II rechnen können. Diese Zahlen stehen unter dem
Vorbehalt, dass auf Bundes- und Landesebene in den kommenden Wochen die entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Der Innenminister will dem Landtag möglichst schnell
einen Gesetzentwurf vorlegen.
2
Nach dieser ersten Modellrechnung kann der Kreis Euskirchen mit folgenden Beträgen rechnen:
Für den Investitionsschwerpunkt Bildung:
2.184.348 €
Für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur:
1.553.176 €
Summe:
3.737.524 €
Aus der Anlage 2 sind die jeweils zu erwartenden pauschalen Zuweisungen an die Gemeinde und
Gemeindeverbände in NRW zu entnehmen. Die Zuweisungshöhen für die kreisangehörigen
Kommunen des Kreises Euskirchen finden sich auf den Seiten 2 und 3.
Zur Finanzierung des Betrages von Land und Kommunen richtet das Land ein Sondervermögen ein,
das über einen Zeitraum von 10 Jahren getilgt wird. Die Kommunen beteiligen sich an der
Finanzierung erst im Wege der Abfinanzierung, die im Jahre 2012 beginnt. Insgesamt beträgt die
Kofinanzierung der Kommunen 12,5%. Das bedeutet: Die Gemeinschaft der nordrhein-westfälischen
Kommunen zahlt ab dem Jahr 2012 für 10 Jahre durchschnittlich rund 42 Mio. € pro Jahr, um ihren
Finanzierungsanteil zu tragen. Das sind weniger als 2% pro Jahr für Zins und Tilgung.
Die Mittel werden nur für „zusätzliche Investitionen“ gewährt (§ 3 Abs. 3 ZuInvG-E). Die Definition der
Zusätzlichkeit beinhaltet nach aktuellem Informationsstand insbesondere, dass eine
Gesamtfinanzierung eines Investitionsvorhabens noch nicht durch einen beschlossenen und in Kraft
getretenen Haushaltsplan gesichert ist.
B. Vorgehen der Verwaltung
Aufgrund der Informationen durch den Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat die Verwaltung bereits
seit Beginn der Verhandlungen Überlegungen angestellt, ob und ggf. wie der Kreis Euskirchen am
Konjunkturpaket II partizipieren kann.
Da der Entwurf des ZuInvG die Förderbereiche in § 3 dahingehend einschränkt, dass kommunale
Straßen mit Ausnahme von Lärmschutzmaßnahmen sowie kostenrechnende Einrichtungen nicht
gefördert werden, hat die Verwaltung den Fokus der Überlegungen seit Bekanntwerden der ersten
Informationen auf Schulen gelegt.
Der Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur umfasst nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 ZuInvG-E
insbesondere die energetische Sanierung in Schulen. Noch offen ist die abschließende Definition des
Investitionsbegriffs, weshalb verwaltungsseitig zunächst sowohl investive als auch konsumtive
Sanierungsmaßnahmen in die Überlegungen einfließen.
Die verwaltungsseitigen Überlegungen sind zwar noch nicht abgeschlossen, es können aber bereits
jetzt als erste Stichpunkte mögliche Maßnahmen benannt werden. Die nachfolgende Liste versteht
sich vor dem Hintergrund zeitlicher Enge und möglicherweise später anders lautender Vorschriften
zunächst als unvollständig und unbewertet.
Sobald die von Bund und Land aufgestellten Vorgaben abschließend definiert sind und der
Gesetzentwurf des Landes bekannt ist, wird die Verwaltung ihre Überlegungen überprüfen und dem
Kreistag umgehend konkrete Vorschläge zur Teilhabe und Ausführung des ZuInvG unterbreiten.
gez. Rosenke
3
Nr.
Maßnahme
Kosten
Bildungsinfrastruktur, insbesondere energetische Sanierung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Fenstererneuerung, Fassadensanierung einschl. energetischer
Optimierung der Vorhangfassade am Berufskolleg Eifel, Kall, nach
Schadensanalyse
Dachsanierung, Sanierung der Lichtkuppeln und Dämmung zur
energetischen Verbesserung der Trakte B, C und E des Berufskollegs
Eifel, Kall
Erneuerung der Beleuchtung durch energieeffizientes, licht- und
präsenzabhängiges Leuchtensystem einschließlich der
Elektroverkabelung in den den Trakten B, D und Turnhalle des
Berufskolleg Eifel, Kall
Erneuerung der Beleuchtung im Thomas-Esser Berufskolleg durch
energieeffizientes, licht- und präsenzabhängiges Leuchtensystem
einschließlich der Elektroverkabelung in den den Trakten A - D (außer
Haupttrakt) sowie der Dämmung der Abhangdecken
Fenstererneuerung, Fassadensanierung im Thomas-EsserBerufskolleg, Euskirchen einschl. energetischer Optimierung der
Vorhangfassade nach Schadensanalyse
Erneuerung der Regelungstechnik für die Heizungsanlage im
Thomas-Esser-Berufskolleg; Vernetzung der Regelungstechnik und
Aufschaltung auf die GLT
1.100.000 €
250.000 €
250.000 €
600.000 €
3.000.000 €
250.000 €
(Sonstige) Bildungsinfrastruktur
7.
Erneuerung des Trinkwassernetzes im Thomas-Esser-Berufskolleg
200.000 €
8.
Erneuerung des Bodenbelags in der Sporthalle und in den Fluren im
Thomas-Esser-Berufskolleg einschließlich Anstrich von Innenwänden
420.000 €
9.
Erneuerung des Trinkwassernetzes im Berufskolleg Eifel, Kall
200.000 €
10.
Einrichtung Multimediaraum, Selbstlernzentrum
90.000 €
11.
Renovierung Kleinspielfeld, TEKB
30.000 €
12.
Beamer in allen Klassenräumen, TEBK
100.000 €
4
Nr.
Maßnahme
13.
Schulhoferneuerung, TEBK
14.
Ausbau eines flächendeckenden Funknetzes (Erweiterung eines
bestehenden Teilnetzes), BK Eifel
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Hans-Verbeek-Schule, Euskirchen; Erwerb von Grundstücksteilen der
Stadt Euskirchen (angrenzender Schulhof der städt. Grundschule) zur:
Neugestaltung des Schulhofes und Errichtung eines
Erweiterungsbaues für Klassen-, Gruppen-, Fachräume und
Übungswohnung
St. Nikolaus-Schule, Kall:
- Erweiterung der Schule um zusätzliche Fachräume (siehe Info
205/2008)
- Einrichtung einer Mensa für 90 Schüler/innen
- behindertengerechte Ausstattung der Trainingswohnung
- Gebäudeaufzug zur Trainingwohnung
- Schulhofneugestaltung
Don-Bosco-Schule, Euskirchen: Baumaßnahmen
- Errichtung einer Schulsporthalle
- Gestaltung des Pausenhofs
- Ausbau/Änderung der Toilettenräume
Hans-Verbeek-Schule, Euskirchen:
Lehr- und Unterrichtsmittel
- Musikinstrumente
- Kommunikationsgeräte
- Großgeräte für Sport
- Laptop und Beamer pro Stufe (insgesamt 5 Stück)
- Einrichtung Trainings/Inselraum
- Einrichtungsgegenstände für Hauswirtschaft (Herde)
- Schulbus
St.-Nikolaus-Schule, Kall
Lehr- und Unterrichtsmittel
- Spielgeräte, Sandkästen, Schaukelgeräte (Rollstuhlschaukel) für
die Schulhofneugestaltung
- Ausstattung Versammlungsraum (zurzeit Turnhalle) mit
Verdunkelungsanlage und aufbaubarer Bühne
- Ausstattung für die Wärmeküche
- Computervernetzung Büro sowie Anschaffung des
Schulverwaltungsprogramms „Gelos“
- Einrichtung eines Computerraums mit ca. 8 Plätzen
- Einrichtung Schülerbücherei mit Computerleseecke
Don-Bosco-Schule
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lehrmittel im Bereich der neuen Technologien
Kosten
90.000 €
offen
offen
500.000 €
offen
offen
offen
offen
offen
5
Nr.
Maßnahme
Kosten
Infrastruktur
21.
Logistische Optimierung und Realsierung von Synergien durch die
Verlagerung des Bauhofes Schleiden auf das Gelände des
Abfallwirtschafzszentrums Mechernich
4.150.000 €
22.
Einrichtung einer Integrationsfachschule
offen
23.
Errichtung von Betriebskindergärten (ggf. auch unter Einbeziehung
des Kreises Euskirchen)
offen
24.
Investitionen im Rahmen des Lückenschlusses Autobahn A1
offen
25.
Breitband-Infrastruktur
offen
26.
Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung eines
Fachhochschulstandortes beim Berufsbildungszentrum Euskirchen
offen
27.
Investitionen im Umfeld der Landesgartenschau Zülpich
offen
28.
Überprüfung der Infrastruktur im Kreis Euskirchen auf Barrierefreiheit
(insbesondere Bereiche ÖPNV und Tourismus)
offen