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Verwaltungsergänzung (Teilnahme des Kreises Euskirchen an den Konjunkturprogrammen von Bund und Land hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Verwaltungsergänzung (Teilnahme des Kreises Euskirchen an den Konjunkturprogrammen von Bund und Land
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Teilnahme des Kreises Euskirchen an den Konjunkturprogrammen von Bund und Land
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 160/2009 Datum: 29.01.2009 Az.: 10/20 Abteilung: 10 Teilnahme des Kreises Euskirchen an den Konjunkturprogrammen von Bund und Land hier: Antrag der SPD-Fraktion A. Rechtliche Grundlagen und Sachstand Am 27.01.2009 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf über das zweite Konjunkturpaket („Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“) beschlossen. Von besonderer kommunaler Relevanz ist der Entwurf zu einem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG). Das ZuInvG wird ergänzt durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Seiten 22 bis 25, die den Artikel 7 (ZuInvG) beinhalten, sind als Anlage 1 beigefügt. Über die länderseitige Umsetzung des ZuInvG sowie der Verwaltungsvereinbarung in NordrheinWestfalen haben zwischenzeitlich Gespräche zwischen Staatskanzlei und Spitzenverbänden stattgefunden. Im Rahmen des Konjunkturpakets II stellt der Bund den Ländern 10 Mrd. € zur Verfügung. NordrheinWestfalen erhält insgesamt 2,84 Milliarden Euro. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich einvernehmlich darauf verständigt, den Kreisen, Städten und Gemeinden für deren Investitionen hiervon 2,38 Milliarden Euro (84%) zur Verfügung zu stellen. Die Verteilungsschlüssel für die Mittel aus dem Konjunkturpaket II sind zwischenzeitlich mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden worden Die Verteilung des Geldes für die Bildungsinfrastruktur hängt davon ab, wie viele Schüler in einer Kommune eine öffentliche oder auch eine anerkannte Ersatzschule besuchen. Die Mittel für die übrige kommunale Infrastruktur werden nach Einwohnerzahl, Fläche und Finanzkraft zugewiesen Die Landesregierung hat jetzt eine Planungsrundlage für die Zukunftsinvestitionen der Kommunen vorgelegt. Danach fließen 1,384 Milliarden Euro für Investitionen in Kindergärten, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen und 996 Millionen Euro in die übrige kommunale Infrastruktur. Darüber hinaus hat das Land bekannt gegeben, mit welchen Beträgen die nordrhein-westfälischen Kreise, Städte und Gemeinden aus dem Konjunkturpaket II rechnen können. Diese Zahlen stehen unter dem Vorbehalt, dass auf Bundes- und Landesebene in den kommenden Wochen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Der Innenminister will dem Landtag möglichst schnell einen Gesetzentwurf vorlegen. 2 Nach dieser ersten Modellrechnung kann der Kreis Euskirchen mit folgenden Beträgen rechnen: Für den Investitionsschwerpunkt Bildung: 2.184.348 € Für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur: 1.553.176 € Summe: 3.737.524 € Aus der Anlage 2 sind die jeweils zu erwartenden pauschalen Zuweisungen an die Gemeinde und Gemeindeverbände in NRW zu entnehmen. Die Zuweisungshöhen für die kreisangehörigen Kommunen des Kreises Euskirchen finden sich auf den Seiten 2 und 3. Zur Finanzierung des Betrages von Land und Kommunen richtet das Land ein Sondervermögen ein, das über einen Zeitraum von 10 Jahren getilgt wird. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung erst im Wege der Abfinanzierung, die im Jahre 2012 beginnt. Insgesamt beträgt die Kofinanzierung der Kommunen 12,5%. Das bedeutet: Die Gemeinschaft der nordrhein-westfälischen Kommunen zahlt ab dem Jahr 2012 für 10 Jahre durchschnittlich rund 42 Mio. € pro Jahr, um ihren Finanzierungsanteil zu tragen. Das sind weniger als 2% pro Jahr für Zins und Tilgung. Die Mittel werden nur für „zusätzliche Investitionen“ gewährt (§ 3 Abs. 3 ZuInvG-E). Die Definition der Zusätzlichkeit beinhaltet nach aktuellem Informationsstand insbesondere, dass eine Gesamtfinanzierung eines Investitionsvorhabens noch nicht durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist. B. Vorgehen der Verwaltung Aufgrund der Informationen durch den Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat die Verwaltung bereits seit Beginn der Verhandlungen Überlegungen angestellt, ob und ggf. wie der Kreis Euskirchen am Konjunkturpaket II partizipieren kann. Da der Entwurf des ZuInvG die Förderbereiche in § 3 dahingehend einschränkt, dass kommunale Straßen mit Ausnahme von Lärmschutzmaßnahmen sowie kostenrechnende Einrichtungen nicht gefördert werden, hat die Verwaltung den Fokus der Überlegungen seit Bekanntwerden der ersten Informationen auf Schulen gelegt. Der Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur umfasst nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 ZuInvG-E insbesondere die energetische Sanierung in Schulen. Noch offen ist die abschließende Definition des Investitionsbegriffs, weshalb verwaltungsseitig zunächst sowohl investive als auch konsumtive Sanierungsmaßnahmen in die Überlegungen einfließen. Die verwaltungsseitigen Überlegungen sind zwar noch nicht abgeschlossen, es können aber bereits jetzt als erste Stichpunkte mögliche Maßnahmen benannt werden. Die nachfolgende Liste versteht sich vor dem Hintergrund zeitlicher Enge und möglicherweise später anders lautender Vorschriften zunächst als unvollständig und unbewertet. Sobald die von Bund und Land aufgestellten Vorgaben abschließend definiert sind und der Gesetzentwurf des Landes bekannt ist, wird die Verwaltung ihre Überlegungen überprüfen und dem Kreistag umgehend konkrete Vorschläge zur Teilhabe und Ausführung des ZuInvG unterbreiten. gez. Rosenke 3 Nr. Maßnahme Kosten Bildungsinfrastruktur, insbesondere energetische Sanierung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Fenstererneuerung, Fassadensanierung einschl. energetischer Optimierung der Vorhangfassade am Berufskolleg Eifel, Kall, nach Schadensanalyse Dachsanierung, Sanierung der Lichtkuppeln und Dämmung zur energetischen Verbesserung der Trakte B, C und E des Berufskollegs Eifel, Kall Erneuerung der Beleuchtung durch energieeffizientes, licht- und präsenzabhängiges Leuchtensystem einschließlich der Elektroverkabelung in den den Trakten B, D und Turnhalle des Berufskolleg Eifel, Kall Erneuerung der Beleuchtung im Thomas-Esser Berufskolleg durch energieeffizientes, licht- und präsenzabhängiges Leuchtensystem einschließlich der Elektroverkabelung in den den Trakten A - D (außer Haupttrakt) sowie der Dämmung der Abhangdecken Fenstererneuerung, Fassadensanierung im Thomas-EsserBerufskolleg, Euskirchen einschl. energetischer Optimierung der Vorhangfassade nach Schadensanalyse Erneuerung der Regelungstechnik für die Heizungsanlage im Thomas-Esser-Berufskolleg; Vernetzung der Regelungstechnik und Aufschaltung auf die GLT 1.100.000 € 250.000 € 250.000 € 600.000 € 3.000.000 € 250.000 € (Sonstige) Bildungsinfrastruktur 7. Erneuerung des Trinkwassernetzes im Thomas-Esser-Berufskolleg 200.000 € 8. Erneuerung des Bodenbelags in der Sporthalle und in den Fluren im Thomas-Esser-Berufskolleg einschließlich Anstrich von Innenwänden 420.000 € 9. Erneuerung des Trinkwassernetzes im Berufskolleg Eifel, Kall 200.000 € 10. Einrichtung Multimediaraum, Selbstlernzentrum 90.000 € 11. Renovierung Kleinspielfeld, TEKB 30.000 € 12. Beamer in allen Klassenräumen, TEBK 100.000 € 4 Nr. Maßnahme 13. Schulhoferneuerung, TEBK 14. Ausbau eines flächendeckenden Funknetzes (Erweiterung eines bestehenden Teilnetzes), BK Eifel 15. 16. 17. 18. 19. 20. Hans-Verbeek-Schule, Euskirchen; Erwerb von Grundstücksteilen der Stadt Euskirchen (angrenzender Schulhof der städt. Grundschule) zur: Neugestaltung des Schulhofes und Errichtung eines Erweiterungsbaues für Klassen-, Gruppen-, Fachräume und Übungswohnung St. Nikolaus-Schule, Kall: - Erweiterung der Schule um zusätzliche Fachräume (siehe Info 205/2008) - Einrichtung einer Mensa für 90 Schüler/innen - behindertengerechte Ausstattung der Trainingswohnung - Gebäudeaufzug zur Trainingwohnung - Schulhofneugestaltung Don-Bosco-Schule, Euskirchen: Baumaßnahmen - Errichtung einer Schulsporthalle - Gestaltung des Pausenhofs - Ausbau/Änderung der Toilettenräume Hans-Verbeek-Schule, Euskirchen: Lehr- und Unterrichtsmittel - Musikinstrumente - Kommunikationsgeräte - Großgeräte für Sport - Laptop und Beamer pro Stufe (insgesamt 5 Stück) - Einrichtung Trainings/Inselraum - Einrichtungsgegenstände für Hauswirtschaft (Herde) - Schulbus St.-Nikolaus-Schule, Kall Lehr- und Unterrichtsmittel - Spielgeräte, Sandkästen, Schaukelgeräte (Rollstuhlschaukel) für die Schulhofneugestaltung - Ausstattung Versammlungsraum (zurzeit Turnhalle) mit Verdunkelungsanlage und aufbaubarer Bühne - Ausstattung für die Wärmeküche - Computervernetzung Büro sowie Anschaffung des Schulverwaltungsprogramms „Gelos“ - Einrichtung eines Computerraums mit ca. 8 Plätzen - Einrichtung Schülerbücherei mit Computerleseecke Don-Bosco-Schule Lehr- und Unterrichtsmittel Lehrmittel im Bereich der neuen Technologien Kosten 90.000 € offen offen 500.000 € offen offen offen offen offen 5 Nr. Maßnahme Kosten Infrastruktur 21. Logistische Optimierung und Realsierung von Synergien durch die Verlagerung des Bauhofes Schleiden auf das Gelände des Abfallwirtschafzszentrums Mechernich 4.150.000 € 22. Einrichtung einer Integrationsfachschule offen 23. Errichtung von Betriebskindergärten (ggf. auch unter Einbeziehung des Kreises Euskirchen) offen 24. Investitionen im Rahmen des Lückenschlusses Autobahn A1 offen 25. Breitband-Infrastruktur offen 26. Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Fachhochschulstandortes beim Berufsbildungszentrum Euskirchen offen 27. Investitionen im Umfeld der Landesgartenschau Zülpich offen 28. Überprüfung der Infrastruktur im Kreis Euskirchen auf Barrierefreiheit (insbesondere Bereiche ÖPNV und Tourismus) offen