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Beschlussvorlage (Flurbereinigung Jackerath - Änderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenze)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
03.07.12, 14:56
Beschlussvorlage (Flurbereinigung Jackerath - Änderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenze) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Jackerath - Änderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenze) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Jackerath - Änderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenze)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-98/2012 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Rat der Stadt Bedburg 03.07.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Flurbereinigung Jackerath - Änderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenzen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Änderungen der Gemeindegrenzen zuzustimmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Infolge der Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath und der damit verbundenen Inanspruchnahme von Grundstücken ist eine Neuordnung der Grenzen zwischen den Gemeinden Titz, Bedburg und Jüchen notwendig. Somit wird vermieden, dass Parzellen vom übrigen Stadtgebiet durch nicht zu querende Verkehrstrassen abgebunden werden. Wegen der Grundstücksneuordnung hat die Bezirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde am 11.10.2010 die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Jackerath beschlossen. Mit Schreiben vom 01. September 2010 hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Bedburg vorher aufgefordert eine Stellungnahme bzgl. der Änderung von Gemeindegrenzen im Zuge des o. g. Flurbereinigungsverfahren abzugeben. Die Verwaltung hat am 07. Dezember 2010 die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme abgegeben. Nach Eingang aller Stellungnahmen in den Jahren 2010 und 2011 wurde der damals vorgelegte Entwurf, welcher als Anlage 2 beigefügt ist, überarbeitet. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Jackerath soll nun ca. 1,80 ha (Nr. 1) der Gemeindefläche der Stadt Bedburg der Gemeinde Titz sowie ca. 8,37 ha (Nr. 2) der Gemeinde Jüchen zugeschlagen werden. Im Gegenzug wird der Stadt Bedburg von der Gemeinde Titz ca. 10,17h (Nr. 3, 4 und 5) zugeschlagen. Zusammengefasst sehen die Flächenverschiebungen folgendermaßen aus: Flächenabgabe Flächenzugewinn an Gemeinde: Größe von Gemeinde Größe Titz (Nr. 1) 1,80 ha Titz (Nr. 3) 4,50 ha Jüchen (Nr. 2) 8,37 ha Titz (Nr. 4) 0,43 ha Titz (Nr. 5) 5,24 ha Summe 10,17 ha Summe 10,17 ha Flächengleichheit ist somit gewahrt. Die Flächen sind in der Anlage 3 markiert. Für die Fläche, welche hier als Nr. 2 markiert ist, gilt, dass die endgültige Anpassung der Gemeindegrenze erst nach Rekultivierung der Abbaufläche erfolgen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit die Stadt Bedburg für die Fläche 4 im Rahmen des parallel laufenden Flurbereinigungsverfahrens das Eigentum sowie die Straßenbaulast für diese Fläche erhalten wird. Somit wird die Straßenbaulast für die Zufahrtsstraße zu Gut Kaiskorb zukünftig komplett bei der Stadt Bedburg liegen. Mit Schreiben vom 26.03.2012, welches als Anlage 4 beigefügt ist, bittet die Bezirksregierung Köln um formale Zustimmung zu den geplanten Änderungen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Beschlussvorlage WP8-98/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 27.06.2012 --------------------------------------- --------------------------------------- --------------------------------------Markus Teich Rainer Köster Gunnar Koerdt Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-98/2012 1. Ergänzung Bürgermeister Seite 3