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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-98/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
575 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
03.07.12, 14:56
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-98/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-98/2012)

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Bezirksregierung Köln l-- ti- Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Da|um'. 26.03.2012 Seite 1 von 2 Stadtverwaltung Bedburg -Fachbereich lllPostfach 1253 50173 Bedburg AKenzeichen: 33.41 -51002 Auskunft erteilt: Herr Peters franz. peters@bezreg- koeln.nrw.de Zirnmer:2498 Telefon: (0221) 147 - 4105 Fax. (0221) 147 - 4181 urberei ni gung Jackerath Anderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenze Fl Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen lhr Schreiben vom 07.12.2010 Az.: 60/Koester DB bis Aachen Hbf, Linien 11,21 ,46, 5863 Richtung Burtscheid bis Siegel Anlagen: Kartenauszug Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich des hiesigen Schreibens vom 01.09.2010 haben sich die beteiligten Behörden für eine Anpassung der Gemeinde- bzw. Kreisund Bezirksgrenzen an die durch den Neubau des Autobahnkreuzes Jackerath veränderte Örtlichkeit ausgesprochen. Besuchertag: donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Nach Auswertung der Stellungnahmen wurde der vorgelegte Entwurf überarbeitet (siehe Anlage). Folgende Flächenverschiebungen sind beabsichtigt: o Gemeinde Titz von der Gemeinde Jüchen ca.8,37 ha (grüne Fläche) o Gemeinde Titz von der Stadt Bedburg ca. 1,80 ha (gelbe Fläche) o Gemeinde Jüchen von der Stadt Bedburg ca. 8,37 ha (orange Fläche) o Stadt Bedburg von der Gemeinde Titz ca. 10, 17 ha (4,50+0,43+5,24) (rote Flächen) Flächengleichheit ist gewahrt Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nördlich der Abbaukante die endgültige Anpassung der Gemeindegrenze an die Örtlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt (nach Rekultivierung der Abgrabungsfläbhen) erfolgt. Hauptsitz: Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 -0 (0221) 147 -3185 -faxi poststelle@brk. nrw.de www.bezreg-koeln. nrw.de Bezirksregierung Köln Um formale Zustimmung zu den beabsichtigten Anderungen wird ten. gebe- 3:1,:T;tT''' Die beteiligten Kommunen und Kreise erhalten gleichlautendes Schreiben. Die Bezirksregierungen und die oberste Landesbehörde werden anschließend verständigt. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag