Daten
Kommune
Bedburg
Größe
575 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
03.07.12, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
l--
ti-
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Da|um'. 26.03.2012
Seite 1 von 2
Stadtverwaltung Bedburg
-Fachbereich lllPostfach 1253
50173 Bedburg
AKenzeichen:
33.41
-51002
Auskunft erteilt:
Herr Peters
franz. peters@bezreg-
koeln.nrw.de
Zirnmer:2498
Telefon: (0221) 147 - 4105
Fax. (0221) 147 - 4181
urberei ni gung Jackerath
Anderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenze
Fl
Robert-Schuman-Str. 51,
52066 Aachen
lhr Schreiben vom 07.12.2010
Az.: 60/Koester
DB bis Aachen Hbf,
Linien 11,21 ,46, 5863 Richtung Burtscheid bis Siegel
Anlagen: Kartenauszug
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich des hiesigen Schreibens vom 01.09.2010 haben sich die
beteiligten Behörden für eine Anpassung der Gemeinde- bzw. Kreisund Bezirksgrenzen an die durch den Neubau des Autobahnkreuzes
Jackerath veränderte Örtlichkeit ausgesprochen.
Besuchertag:
donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr
(weitere Termine nach Vereinbarung)
Nach Auswertung der Stellungnahmen wurde der vorgelegte Entwurf
überarbeitet (siehe Anlage). Folgende Flächenverschiebungen sind beabsichtigt:
o Gemeinde Titz von der Gemeinde Jüchen
ca.8,37 ha (grüne Fläche)
o Gemeinde Titz von der Stadt Bedburg
ca. 1,80 ha (gelbe Fläche)
o Gemeinde Jüchen von der Stadt Bedburg
ca. 8,37 ha (orange Fläche)
o Stadt Bedburg von der Gemeinde Titz
ca. 10, 17 ha (4,50+0,43+5,24) (rote Flächen)
Flächengleichheit ist gewahrt
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nördlich der Abbaukante
die endgültige Anpassung der Gemeindegrenze an die Örtlichkeit zu
einem späteren Zeitpunkt (nach Rekultivierung der Abgrabungsfläbhen)
erfolgt.
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147 -0
(0221) 147 -3185
-faxi
poststelle@brk. nrw.de
www.bezreg-koeln. nrw.de
Bezirksregierung Köln
Um formale Zustimmung zu den beabsichtigten Anderungen wird
ten.
gebe- 3:1,:T;tT'''
Die beteiligten Kommunen und Kreise erhalten gleichlautendes Schreiben. Die Bezirksregierungen und die oberste Landesbehörde werden
anschließend verständigt.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag