Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-41/2012
1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
06.03.2012
Rat der Stadt Bedburg
27.03.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Änderung der Jugendamtssatzung
- erste Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses die in Anlage beigefügte erste Änderungssatzung der Satzung für
das Jugendamt der Stadt Bedburg vom 09.10.2010.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 wurde die
Berufung einer Vertretung des Vorsitz des Jugendamtelternbeirates als beratendes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss thematisiert.
Der Jugendamtselternbeirat vertritt grundsätzlich die Interessen der Eltern, deren Kinder zur Zeit
eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten beziehen sich hierbei auf
wesentliche, die Kindertageseinrichtungen betreffende Fragen und sind gesetzlich verankert (§ 9
Abs. 6 Satz 6 Kinderbildungsgesetz - KiBiz). Um Wiederholungen zu vermeiden wird diesbezüglich
auf die entsprechende Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
15.11.2011 (WP8-211/2011) verwiesen.
In der Arbeitshilfe der kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter in NRW wird eine
anlassbezogene
Einladung
des
Jugendamtselternbeirats
in
die
Sitzungen
des
Jugendhilfeausschusses angeregt, wobei auch die Bestellung eines Mitglieds des
Jugendamtselternbeirates als ständiges beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss denkbar
sei. Eine Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ist dagegen
ausgeschlossen, da die stimmberechtigten Mitglieder im SGB VIII bzw. AG-KJHG/NRW
abschließend aufgezählt sind.
Zur rechtlichen Umsetzung des `politischen Antrags´ ist eine Änderung der Jugendamtssatzung,
konkret des § 4 `Mitglieder´ erforderlich. In Absatz 3 `als beratende Mitglieder gehören dem
Jugendhilfeausschuss an´ wäre eine Ergänzung um Buchst. i) `ein Vertreter/ eine Vertreterin des
Jugendamtselternbeirates´ erforderlich; die entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage
als Anlage 1 beigefügt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2012 einstimmig beschlossen, dem Rat
der Stadt Bedburg die Änderungssatzung zu empfehlen.
Sofern der Rat der Stadt Bedburg dieser Empfehlung folgt, ist eine beratende Mitgliedschaft durch
die/
den
Vorsitzende/n/
stellv.
Vorsitzende/n
des
Jugendamtselternbeirates
im
Jugendhilfeausschuss ab Inkrafttreten der Satzungsänderung gegeben. Eine gesonderte
Beschlussfassung durch den Rat sieht das Gesetz bei beratenden Mitgliedern nicht vor.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
- entfällt -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Kosten fallen ggf. im Ratsbüro für zusätzliche Mitglieder eines Ausschusses sowie für Druckkosten an.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-41/2012 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-41/2012 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
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