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Beschlussvorlage (Änderung der Jugendamtssatzung - erste Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Änderung der Jugendamtssatzung
- erste Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Jugendamtssatzung
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-41/2012 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 06.03.2012 Rat der Stadt Bedburg 27.03.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Änderung der Jugendamtssatzung - erste Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die in Anlage beigefügte erste Änderungssatzung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg vom 09.10.2010. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bedburg vom 15.11.2011 wurde die Berufung einer Vertretung des Vorsitz des Jugendamtelternbeirates als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss thematisiert. Der Jugendamtselternbeirat vertritt grundsätzlich die Interessen der Eltern, deren Kinder zur Zeit eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten beziehen sich hierbei auf wesentliche, die Kindertageseinrichtungen betreffende Fragen und sind gesetzlich verankert (§ 9 Abs. 6 Satz 6 Kinderbildungsgesetz - KiBiz). Um Wiederholungen zu vermeiden wird diesbezüglich auf die entsprechende Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2011 (WP8-211/2011) verwiesen. In der Arbeitshilfe der kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter in NRW wird eine anlassbezogene Einladung des Jugendamtselternbeirats in die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses angeregt, wobei auch die Bestellung eines Mitglieds des Jugendamtselternbeirates als ständiges beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss denkbar sei. Eine Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ist dagegen ausgeschlossen, da die stimmberechtigten Mitglieder im SGB VIII bzw. AG-KJHG/NRW abschließend aufgezählt sind. Zur rechtlichen Umsetzung des `politischen Antrags´ ist eine Änderung der Jugendamtssatzung, konkret des § 4 `Mitglieder´ erforderlich. In Absatz 3 `als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an´ wäre eine Ergänzung um Buchst. i) `ein Vertreter/ eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates´ erforderlich; die entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2012 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Bedburg die Änderungssatzung zu empfehlen. Sofern der Rat der Stadt Bedburg dieser Empfehlung folgt, ist eine beratende Mitgliedschaft durch die/ den Vorsitzende/n/ stellv. Vorsitzende/n des Jugendamtselternbeirates im Jugendhilfeausschuss ab Inkrafttreten der Satzungsänderung gegeben. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den Rat sieht das Gesetz bei beratenden Mitgliedern nicht vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - entfällt - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Kosten fallen ggf. im Ratsbüro für zusätzliche Mitglieder eines Ausschusses sowie für Druckkosten an. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-41/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-41/2012 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3