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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den (Jugend- und) Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen der Wohlfahrtspflege b) sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
25.05.12, 18:02
Aktualisiert
25.05.12, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den (Jugend- und) Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den (Jugend- und) Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den (Jugend- und) Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den (Jugend- und) Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-56/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 05.06.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den (Jugend- und) Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen der Wohlfahrtspflege b) sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. zu b) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt : 1. den Antrag der AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven, hinsichtlich einer Förderung nach Ziffer 3.5 - alt abzulehnen und nach Ziffer 3.3b - alt zu fördern, 2. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 800 € zu gewähren, 3. der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.100 € zu gewähren, 4. den Antrag der Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus abzulehnen, 5. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € zu gewähren. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Wie bereits unter WP8-58/2012 der heutigen Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses ausgeführt, ist durch die Übernahme der Aufgaben der öffentlichen Trägerin der örtlichen Jugendhilfe eine Anpassung bzw. Änderung der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erforderlich geworden; im Ergebnis verbleibt im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss (lediglich) die Vergabe der Zuschüsse im Bereich der Wohlfahrtspflege. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass negative finanzielle Änderungen für die einzelnen Vereine/ Organisationen damit nicht einhergehen. Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien (alt) erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.3a - alt) bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.3b - alt). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2012 bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gem. Ziffer 3.5 - alt für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2012 einen Antrag gestellt haben: a) Anträge gem. Ziff 3.3a (- alt) bzw. 3.3b (- alt) Verein 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 AWO - Ortsverein Kaster/ Königshoven (siehe auch 3.5 - alt) AWO - Ortsverein Rath Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord Seniorengemeinschaft Lipp/ Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz VDK - Ortsverband Kaster VDK - Ortsverband Pütz Verband der Heimkehrer Bedburg Antrag 2012 Plan 2012 08.02.2012 max. 250,00 € 23.11.2011 13.01.2012 16.01.2012 14.02.2012 30.12.2011 13.03.2012 30.12.2011 13.02.2012 09.02.2012 01.03.2012 22.03.2012 02.02.2012 10.01.2012 10.03.2012 max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € max. 250,00 € 125,00 € 3.375,00 € b) Anträge gem. Ziff. 3.5 (- alt) Wird seitens eines Vereins/ einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/ Einrichtung/ Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die für das Jahr 2012 einen Antrag nach Ziff. 3.5 (- alt) gestellt haben: Beschlussvorlage WP8-56/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Verein 1 2 3 4 5 Seite: 3 Sitzungsvorlage AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven donum vitae Regionalverband Rhein-Erft Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V. Kath. Familienbildungsstätte `Anton-Heinen-Haus´ Kath. Ehe-, Familien-, & Lebensberatung RheinErft-Kreis Antrag 2012 Vorschlag 2012 08.02.2012 23.12.2011 29.03.2012 07.02.2012 Ziffer 3.3b 800 € 1.100 € - 05.12.2011 1.500 € Erläuterung zu Nr. 1 (AWO - Ortsverein Kaster/ Königshoven): Der Verein beantragt neben der Bezuschussung zu einzelnen Veranstaltungen gem. Ziffer 3.3b (- alt) auch einen sonstigen Zuschuss gem. Ziffer 3.5 (- alt); er macht hierbei die Bereitstellung der Begegnungsstätte `Hubert-Klemmer-Haus´ geltend. Während der Öffnungszeiten (Mo. bis Mi. von 15.00 – 18.00 Uhr, Fr. von 14.00 – 18.00 Uhr) werden verschiedenste Aktivitäten von der musikalischen Früherziehung über Spielgruppen sowie Seniorengymnastik und Seniorentreffen mit gemütlichem Beisammensein angeboten. Die eingereichte Kostenaufstellung weist bei der Unterhaltung der Begegnungsstätte einen Fehlbetrag von 2.547,85 € auf; insgesamt schließt das Jahr 2011 mit einem Guthaben von 805,04 € ab. Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011 ein Zuschuss in Höhe von 1.200 € nach Ziffer 3.5 der Richtlinien gewährt wurde. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag nach Ziffer 3.5 - alt aufgrund des positiven Geschäftsabschlusses 2011 abzulehnen und alternativ eine Förderung nach Ziffer 3.3b - alt vorzunehmen. Erläuterung zu Nr. 2 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V.): In 2012 wurden 49 Personen aus Bedburg beraten, davon erhielten zwölf Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung “Mutter und Kind“. Das Geschäftsjahr 2011 wurde mit einem Verlust von ca. 300 € abgeschlossen. Im Jahr 2010 lag der Jahresabschluss noch bei einem Plus von rd. 2.000 €. Der Rhein-Erft-Kreis hat im Jahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von 14.622,09 € gewährt. Der Antrag ist als Anlage 2 beigefügt. Seitens der Stadt Bedburg wurde im vergangenen Jahr 500 € als Zuschuss gewährt. Aufgrund des negativen Jahresabschlusses wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den im letzten Jahr gewährten Zuschuss um den Verlustbetrag zu erhöhen und somit einen Zuschuss in Höhe von 800 € zu gewähren. Erläuterung zu Nr. 3 (Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.): Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ besteht seit mittlerweile 27 Jahren; aufgrund der steigenden Beratungszahlen im Bereich der Gewaltschutzberatung trägt der Rhein-Erft-Kreis bereits im zweiten Jahr die Personalkosten in diesem Bereich. Die Beratungen, die durch die vorrangig zu behandelnden Gewaltschutzberatungen nur eingeschränkt bzw. mit längeren Wartezeiten vorgenommen werden konnten, werden nunmehr wieder im normalen Umfang wahrgenommen. Laut Antrag und Tätigkeitsbericht 2011 (Anlage 3) fanden 1.322 Einzelberatungen statt; davon rund 6 % für Bürgerinnen der Stadt Bedburg (66). Im Vorjahr erfolgte eine Bezuschussung seitens der Stadt Bedburg in Höhe von 1.100 €. Ein formloser Antrag wurde bereits per E-Mail am 21.03.2012 gestellt. Da die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen zahlenmäßig in etwa gleichgeblieben ist, schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr zu gewähren (1.100 €). Beschlussvorlage WP8-56/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Erläuterungen zu Nr. 4 (Kath. Familienbildungsstätte Anton-Heinen-Haus): Die kath. Familienbildungsstätte hat in den vergangenen Jahren einen freiwilligen Zuschuss des Rhein-Erft-Kreises aus dem `Topf´ Soziale Dienste, zuletzt in Höhe von 1.800 €, erhalten. Bereits im Jahr 2010 hat die kath. Familienbildungsstätte bei dem zu diesem Zeitpunkt noch zuständigen Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises die Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2011 beantragt. Lediglich um die Einrichtung aufgrund des Zuständigkeitswechsels nicht finanziell schlechter zu stellen wurde im vergangenen Jahr der anteilige Betrag in Höhe von 900 € als Zuschuss gewährt. In den Vorjahren wurde kein Zuschuss gewährt. Die laut Antrag (Anlage 4) im Fokus stehenden Angebote im Bereich Eltern-Kind werden überwiegend bereits durch Kostenbeteiligungen an anderen Maßnahmen (mit-)finanziert (z. B. Kurse in Familienzentren). Eine Bezuschussung würde eine doppelte Förderung durch die Stadt Bedburg darstellen; verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Antrag der kath. Familienbildungsstätte abzulehnen. Erläuterungen zu Nr. 5. (Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis): Die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis hat aufgrund der in den letzten Jahren immer weiter steigenden Zahl der Ratssuchenden in der Außenstelle Bergheim die Anzahl der Beratungsstunden erhöht. Der in den vergangenen Jahren gewährte Zuschuss wurde zur Finanzierung der zusätzlichen Beratungsstunden verwandt. Im vergangenen Jahr haben laut Antrag (Anlage 5) ca. 70 Bedburgerinnen und Bedburger das Angebot der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis in Anspruch genommen. Von den 630 Beratungsstunden, die in der Außenstelle Bergheim anfallen, werden ca. 320 Stunden durch Honorarkräfte sichergestellt; dies entspricht Kosten von ca. 9.000 €. Im Jahr 2010 hat die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € erhalten; im Jahr 2011 erfolgte die Antragsstellung erst verfristet im September. Da sich die Zahl der auf Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenden Beratungsstunden nur unwesentlich erhöht hat, schlägt die Verwaltung die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 € vor, was dem Zuschuss des Jahres 2011 entspricht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein 7 Ja … mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 09.03.2012 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-56/2012 Seite 4