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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änd. - Albert-Schlangen-Straße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 . i. V. m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änd. - Albert-Schlangen-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 . i. V. m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änd. - Albert-Schlangen-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 . i. V. m. § 13a BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8119/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 26.06.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änd. - Albert-Schlangen-Straße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 . i. V. m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung, gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a] BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 / Kaster, 2. Änderung vor. Der Eigentümer des Grundstücks an der Albert-Schlangen-Straße 23 beabsichtigt, das Grundstück zu teilen und durch die Errichtung einer weiteren Bebauung maßvoll nachzuverdichten. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2300 m² und ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut (siehe Anlage). Auf der Grundlage des derzeitigen Baurechts ist eine Grundstücksteilung und weitere Bebauung nicht möglich. Um eine solche Bebauung zu ermöglichen, soll das Baufenster im südlichen Grundstücksbereich entsprechend erweitert werden. Die übrigen Festsetzungen werden sich am bestehenden Bebauungspan orientieren. Der Fachbereich III unterstützt die bedarfsgerechte und aufgrund der Größe des Grundstücks städtebaulich verträgliche maßvolle Nachverdichtung in diesem Bereich. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, die Kosten des Änderungsverfahrens zu übernehmen. Zur Einleitung des Verfahrens soll daher wie vorgeschlagen der Aufstellungbeschluss gefasst werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Durch die Bebauungsplanänderung wird zusätzlicher, bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen, was dazu beiträgt, die Auswirkungen des demographischen Wandels abzumildern. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 11.06.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-119/2012 Seite 2