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Vorlage (Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
18.06.2014
Erstellt
17.06.14, 18:02
Aktualisiert
17.06.14, 18:02
Vorlage (Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.06.2014 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: 7 Vorlagennummer: V-56/2014 Vorlage für den Gemeinderat am 18.06.2014 - öffentlich - Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen Begründung: Gemäß § 57 der Gemeindeordnung NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Dass der Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt, regelt § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß. Sondergesetzliche Bestimmungen erfordern zudem einen Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Kommunalwahlgesetz). Weiterhin können freiwillige Ausschüsse gebildet werden. Die Entscheidungen trifft der Rat mit einfacher Mehrheit. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt die Bildung folgender Ausschüsse mit den Ausschussstärken: Haupt- und Finanzausschuss mit einer Mitgliederzahl von ___ (einschließlich Bürgermeister, der geborener Vorsitzender ist) Rechnungsprüfungsausschuss mit einer Mitgliederzahl von ___ Wahlprüfungsausschuss mit einer Mitgliederzahl von ___ Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales mit einer Mitgliederzahl von ___, darunter ___ sachkundige Bürger/innen Ausschuss für Bau und Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung mit einer Mitgliederzahl von ___, darunter ___ sachkundige Bürger/innen