Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
18.06.2014
Erstellt
17.06.14, 18:02
Aktualisiert
17.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 02.06.2014
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt: 7
Vorlagennummer: V-56/2014
Vorlage
für den
Gemeinderat am 18.06.2014
- öffentlich -
Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen
Begründung:
Gemäß § 57 der Gemeindeordnung NRW kann der Rat Ausschüsse bilden.
In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein
Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die
Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Dass der Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt, regelt
§ 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß.
Sondergesetzliche Bestimmungen erfordern zudem einen Wahlprüfungsausschuss
(§ 40 Kommunalwahlgesetz).
Weiterhin können freiwillige Ausschüsse gebildet werden.
Die Entscheidungen trifft der Rat mit einfacher Mehrheit.
Der Bürgermeister hat Stimmrecht.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt die Bildung folgender Ausschüsse mit
den Ausschussstärken:
Haupt- und Finanzausschuss mit einer Mitgliederzahl von ___ (einschließlich
Bürgermeister, der geborener Vorsitzender ist)
Rechnungsprüfungsausschuss mit einer Mitgliederzahl von ___
Wahlprüfungsausschuss mit einer Mitgliederzahl von ___
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
mit einer Mitgliederzahl von ___, darunter ___ sachkundige Bürger/innen
Ausschuss für Bau und Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
mit einer Mitgliederzahl von ___, darunter ___ sachkundige Bürger/innen