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Vorlage (Verteilung der Ausschussvorsitze)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
18.06.2014
Erstellt
17.06.14, 18:02
Aktualisiert
17.06.14, 18:02
Vorlage (Verteilung der Ausschussvorsitze)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.06.2014 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: 9 Vorlagennummer: V-58/2014 Vorlage für den Gemeinderat am 18.06.2014 - öffentlich - Verteilung der Ausschussvorsitze Begründung: Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NRW geregelt. Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zu Stande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend. Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs. 2 kein Stimm- bzw. Bestimmungsrecht. Der Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss obliegt gem. § 57 Abs. 3 GO NRW kraft Amtes dem Bürgermeister. Den stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Hauptund Finanzausschuss aus seiner Mitte in seiner ersten Sitzung. Beschlussvorschlag: Die Verteilung der Ausschussvorsitze wird wie folgt vorgenommen: