Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
18.06.2014
Erstellt
17.06.14, 18:02
Aktualisiert
17.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 02.06.2014
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt: 9
Vorlagennummer: V-58/2014
Vorlage
für den
Gemeinderat am 18.06.2014
- öffentlich -
Verteilung der Ausschussvorsitze
Begründung:
Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NRW geregelt.
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und
wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so
bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den
Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.
Soweit eine Einigung nicht zu Stande kommt, werden den Fraktionen die
Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch
Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere
Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet
das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die
Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen
und bestimmen die Vorsitzenden. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende
Vorsitzende entsprechend.
Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs. 2 kein Stimm- bzw. Bestimmungsrecht.
Der Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss obliegt gem. § 57 Abs. 3 GO NRW
kraft Amtes dem Bürgermeister. Den stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Hauptund Finanzausschuss aus seiner Mitte in seiner ersten Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Die Verteilung der Ausschussvorsitze wird wie folgt vorgenommen: