Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
07.07.2014
Erstellt
27.06.14, 18:01
Aktualisiert
27.06.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.06.2014
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-64/2014
Vorlage
für den
Wahlprüfungsausschuss am 07.07.2014
- öffentlich -
Amtliche Vorprüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl am 25.05.2014
Begründung:
Nach den Maßgaben des § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz hat die neue Vertretung
nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die
Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise
zu beschließen:
a) Wird die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungültig
erachtet, so ist das Ausscheiden dieses Vertreters anzuordnen.
b) Wird festgestellt, dass bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung
Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf
das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der
Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, so ist die Wahl in
dem aus § 42 Abs. 1, ersichtlichen Umfang für ungültig zu erklären und
dementsprechend eine Wiederholungswahl anzuordnen.
c) Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erklärt, so ist sie
aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen (§ 42). Ist die Neufeststellung nicht
möglich, weil die Wahlunterlagen verloren gegangen sind oder wesentliche Mängel
aufweisen, und kann dies im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im
Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von
entscheidendem Einfluss sein, so gilt Buchstabe b entsprechend.
d) Wird festgestellt, dass keiner der unter Buchstaben a bis c genannten Fälle
vorliegt, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Die Mitglieder der Vertretung sind auch dann nicht gehindert, an der Entscheidung
mitzuwirken, wenn sich die Feststellungen im Einzelfall auf ihre Wahl erstrecken.
Die Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Rates der Gemeinde Vettweiß
erfolgte im Amtsblatt am 6.06.2014 und in den Bekanntmachungskästen im
Gemeindegebiet. Bis heute sind keine Einsprüche eingegangen.
Über Vorfälle während der Wahlhandlung wird in der Sitzung berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Wahl
des Rates der Gemeinde Vettweiß am 25.05.2014 für gültig zu erklären.