Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8-79/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.05.2011
Stadtentwicklungsausschuss
24.04.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß
Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst
den Beschluss zur Offenlage für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Bedburg gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.05.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Aufstellungsbeschluss
für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gefasst. Inhalt der
Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer zweiten Windkonzentrationszone in
Bedburg gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i. V.. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan hat in seiner 23. Änderung im Jahr 2002 eine
Windkonzentrationszone im Bereich Kaiskorb dargestellt. Damit sind Windenergieanlagen gemäß
§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB außerhalb dieser Konzentrationszone in der Regel unzulässig, obschon
sie grundsätzlich im Außenbereich privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig sind. Soll die
Ausweisung einer zusätzlichen Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Stadtgebiet
Bedburg erfolgen, so ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 06. Juli 2011 bis zum 19
August 2011 die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. Juli 2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Dabei sind die in der Anlage A – Abwägungsliste – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen.
Ingesamt führen die Stellungnahmen nicht zu einer Änderung der Flächennutzungsplanung, geben
jedoch Hinweise für nachgelagerte Planungen (insb. Genehmigungsverfahren nach BImschG).
Auch erfolgt eine mögliche Erweiterung der Windkonzentrationszone nicht in diesem
Planverfahren. Dies soll erst in einem späteren, separaten Flächennutzungsplanverfahren
behandelt werden (siehe entsprechend der Abwägungsliste).
Im Zuge der Abstimmungen, u. a. mit der Bezirksregierung Köln, wurde die flächendeckende
Untersuchung des Stadtgebietes Bedburg zur Ermittlung von Windpotentialflächen an die
Anforderungen, welche sich durch die Rechtsprechung der letzten Jahre hierzu sowie den
aktuellen Windenergieerlass der Landesregierung NRW detailliert angepasst. Die Untersuchung ist
als Anlage beigefügt.
Diese flächendeckende Untersuchungen zeigt, welche Flächen in Bedburg für eine
Windenergienutzung grundsätzlich in Frage kommen. Darauf aufbauend kann die Stadt einzelne
Bereiche hierfür freigeben. Sie muss nicht alle potenziellen Flächen für Windenergie zur Verfügung
stellen, sondern kann sie auch aus städtebaulichen Gründen „kontingentieren“, so wie im
vorliegenden Verfahren der 45. FNP-Änderung geschehen. Es muss jedoch insgesamt der
Windenergie substanziell Raum im Stadtgebiet Bedburg gegeben werden. Diese Anforderungen
erfüllt die Stadt bereits heute.
Um das laufende Verfahren entsprechend fortzuführen, soll nunmehr die Offenlage der Planung
durchgeführt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
keine
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-79/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14. April 2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-79/2012
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