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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-79/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.05.2011 Stadtentwicklungsausschuss 24.04.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In seiner Sitzung am 03.05.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gefasst. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer zweiten Windkonzentrationszone in Bedburg gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 i. V.. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan hat in seiner 23. Änderung im Jahr 2002 eine Windkonzentrationszone im Bereich Kaiskorb dargestellt. Damit sind Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB außerhalb dieser Konzentrationszone in der Regel unzulässig, obschon sie grundsätzlich im Außenbereich privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig sind. Soll die Ausweisung einer zusätzlichen Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Bedburg erfolgen, so ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 06. Juli 2011 bis zum 19 August 2011 die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. Juli 2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Dabei sind die in der Anlage A – Abwägungsliste – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Ingesamt führen die Stellungnahmen nicht zu einer Änderung der Flächennutzungsplanung, geben jedoch Hinweise für nachgelagerte Planungen (insb. Genehmigungsverfahren nach BImschG). Auch erfolgt eine mögliche Erweiterung der Windkonzentrationszone nicht in diesem Planverfahren. Dies soll erst in einem späteren, separaten Flächennutzungsplanverfahren behandelt werden (siehe entsprechend der Abwägungsliste). Im Zuge der Abstimmungen, u. a. mit der Bezirksregierung Köln, wurde die flächendeckende Untersuchung des Stadtgebietes Bedburg zur Ermittlung von Windpotentialflächen an die Anforderungen, welche sich durch die Rechtsprechung der letzten Jahre hierzu sowie den aktuellen Windenergieerlass der Landesregierung NRW detailliert angepasst. Die Untersuchung ist als Anlage beigefügt. Diese flächendeckende Untersuchungen zeigt, welche Flächen in Bedburg für eine Windenergienutzung grundsätzlich in Frage kommen. Darauf aufbauend kann die Stadt einzelne Bereiche hierfür freigeben. Sie muss nicht alle potenziellen Flächen für Windenergie zur Verfügung stellen, sondern kann sie auch aus städtebaulichen Gründen „kontingentieren“, so wie im vorliegenden Verfahren der 45. FNP-Änderung geschehen. Es muss jedoch insgesamt der Windenergie substanziell Raum im Stadtgebiet Bedburg gegeben werden. Diese Anforderungen erfüllt die Stadt bereits heute. Um das laufende Verfahren entsprechend fortzuführen, soll nunmehr die Offenlage der Planung durchgeführt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: keine Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-79/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14. April 2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-79/2012 Seite 3