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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. … die Mitteilung zur 1. Infracor GmbH laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. 06.07.2011 2. Thyssengas GmbH 07.07.2011 3. Geologischer Dienst NRW 12.07.2011 Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.Z. nicht vorgesehen. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Für die spätere Bauplanung weise ich auf bekannte und nicht auszuschließende Gefährdungspotenziale für Hochbauten hin: zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse S (S bezeichnet Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). Für die Erdbebenzone werden Bebenintensitäten und Bodenbeschleunigungen festgeschrieben, die bei Planung und Bemessung von Hochbauten zu berücksichtigen sind. Bei der Abschätzung der Erdbebengefährdung ist auch die Lage zu seismisch aktiven Störungszonen zu berücksichtigen. Nach den Unterlagen des Geologischen Dienstes NRW ist der Windpark von keiner seismisch aktiven Störungszone betroffen. Das Grundstück liegt in der Nähe des Wiedenfelder Sprungs, der jedoch seismisch als ‚nicht aktiv’ einzustufen ist (Ansprechpartnerin ist Frau Weltermann, Tel. 02151-897443). Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Anregung, bekannte und nicht auszuschlie- … der Anregung zu ßende Gefährdungspotenziale für die spätere folgen. Bauplanung im Bereich der FNP-Änderung zu benennen, wird entsprochen. Innerhalb der Begründung zur FNP-Änderung wird unter 10. ‚Hinweise’ darauf verwiesen, dass sich das Plangebiet innerhalb der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse S befindet. 1 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht zur Tragfähigkeit des Untergrundes (Ansprechpartner ist Herr Buschhüter, Tel. -243). Das Plangebiet liegt im Bereich der Kippe des ehe- Unter 10.3 ‚Bodenverhältnisse’ wird innerhalb der … die Mitteilung zur maligen Tagebaues Frimmersdorf-Süd. Es handelt Begründung bereits darauf hingewiesen, dass das Kenntnis zu nehmen. sich um verkippte Abraummassen von unterschiedli- Plangebiet im Bereich der Kippe des ehemaligen cher Mächtigkeit und Tragfähigkeit. Das Gelände Tagebaus Frimmersdorf-Süd liegt und dass bewurde zur landwirtschaftlichen Rekultivierung mit sondere Sicherungsmaßnahmen insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. Daraus folgt, einem Lössauftrag versehen. Bei einer Bebauung mit Windkraftanlagen sind ent- dass entsprechende Baugrunduntersuchungen sprechende Baugrunduntersuchungen zur Art und vorzunehmen sind. Mächtigkeit der Auffüllungen und deren Tragfähigkeit durchzuführen. Aus Sicht der von hier zu vertretenden Belange der Innerhalb des Städtebaulichen Vertrages zwischen … der Anregung zu 4. Bezirksregierung Agrarstruktur, der allgemeinen Landeskultur und der Vorhabenträger und der Stadt Bedburg wird gere- folgen. Düsseldorf Landentwicklung bitte ich sicherzustellen, dass die gelt, dass die für die Errichtung der Windenergie12.07.2011 für die Errichtung der Windenergieanlagen zu be- anlagen zu benutzenden Wirtschaftswege nach nutzenden Wirtschaftswege nach Abschluss der Abschluss der Arbeiten in einen zu vereinbarenden Arbeiten wieder in den vorherigen Zustand gesetzt Zustand gesetzt werden, der die dauerhafte Erwerden, um die dauerhafte Erschließung landwirt- schließung der landwirtschaftlichen Flächen erschaftlicher Flächen nicht zu beeinträchtigen. Es möglicht. Dabei wird entsprechend berücksichtigt, empfiehlt sich daher vor Beginn der Baumaßnahme dass Eigentum und Unterhaltspflicht noch nicht ein Beweissicherungsverfahren zur Qualität der abschließend an die Stadt Bedburg übertragen worden sind. derzeitigen Wegebefestigung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die landwirtschaftlichen Wege im Plangebiet überwiegend im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren mit öffentlichen Mitteln und entsprechender Eigenleistung ausgebaut wurden und das Eigentum und die Unterhaltungspflicht noch nicht abschließend an die Stadt Bedburg übertragen worden ist. 2 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Sofern Wege (insbesondere im Norden des Plangebietes) im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren noch nicht ausgebaut worden sind, bitte ich um eine enge Abstimmung, um unnötige Doppelaufwendungen o.ä. zu vermeiden. 1. Im Bereich des geplanten Windparks ist ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anhängig (Königshovener Höhe - Az.: 33-16967). Es ist vorgesehen, das Verfahrensgebiet im Sommer 2011 nach Westen zu erweitern (s. Anlage, Entwurf der 8. Änderung). 2. Danach unterliegt der Planbereich der 45. Ände- Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige … die Mitteilung zur rung vollständig dem Flurbereinigungsverfahren. Auf obere Flurbereinigungsbehörde wird im weiteren Kenntnis zu nehmen. das Erfordernis nach §§ 187 BauGB ff. (besonders Bauleitplanverfahren beteiligt. enge gegenseitige Information) weise ich besonders hin. 3. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt mit der Zielsetzung, die durch den Braunkohlentagebau erfolgten Eingriffe in die allgemeine Landeskultur auszugleichen bzw. die im Braunkohlenplan und den Abschlussbetriebsplänen festgelegten Maßnahmen rechtlich festzuschreiben. Im Rahmen der Flurbereinigung soll die gem. Abschlussbetriebsplan hergestellte Oberfläche zu einer funktionsfähigen Landschaft gestaltet sowie die rechtlichen Verhältnisse geordnet werden. 4. Ich bitte zu beachten, dass mit Erlass des Flurbe- Innerhalb der Begründung wird unter 10. der Hin- … der Anregung zu reinigungsbeschlusses die Beschränkungen des § weis aufgenommen, dass der Planbereich der 45. folgen. 34 FlurbG gelten, wonach Bauwerke nur mit Zu- FNP-Änderung vollständig dem Flurbereinigungsstimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet verfahren unterliegt und dass Bauwerke vor Abwerden dürfen. Eine Konzentrationswirkung durch schluss des Flurbereinigungsverfahrens gemäß 3 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ein späteres immissionsschutzrechtliches Verfahren § 34 FlurbG nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet werden dürfen. des Betreibers ist nicht gegeben. 5. Der vorliegende Umweltbericht trifft auf Seite 35 f. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen … die Mitteilung zur einige knappe Aussagen zu den erforderlichen werden im weiteren Verfahren mit der Flurbereini- Kenntnis zu nehmen. Kompensationsmaßnahmen. Ich bitte im weiteren gungsbehörde abgestimmt. Verfahren sicherzustellen, dass die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich Lage und Zielrichtung frühzeitig mit meiner Dienststelle abgestimmt werden. Es sind nur Maßnahmen darstellbar, die mit dem Zweck der Flurbereinigung vereinbar sind und die landwirtschaftliche Nutzung angrenzender Flächen möglichst nicht beeinträchtigen. Bei der Auswahl bitte ich bereits bestehende, ggf. nicht im Flurbereinigungsgebiet gelegene Planungen zur Landschaftsanreicherung, Gewässerrenaturierung, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie o.ä. zu berücksichtigen, um weitere Belastungen des landwirtschaftlich genutzten Raumes und der Agrarstruktur zu vermeiden. … die Mitteilung zur Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Entfällt. 5. Amprion GmbH Kenntnis zu nehmen. Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. 11.07.2011 Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wegen der in der Nähe des Plangebietes verlaufenden 110-kV-Hochspannungsleitung der RWE Deutschland AG haben wir ihre Unterlagen an die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH weitergeleitet. Vor dort erhalten sie ggf. eine separate Stellungnahme. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. 4 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ferner gehen wir davon aus, dass sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. … die Mitteilung zur Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt Entfällt. 6. PLEdoc GmbH Kenntnis zu nehmen. keine Versorgungseinrichtungen der von uns betreu14.07.2011 ten Eigentümer bzw. Betreiber. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der von uns betreuten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 7. RWE Westfalen-Weser- Die Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in den Bereichen I und II befinden sich in der Nähe der Ems Netzservice GmbH im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung. 12.07.2011 Die Leitungsführung entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachse und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben. Bei den weiteren Planungen bezüglich der Errichtung der Windenergieanlagen bitten wir Sie, folgendes zu berücksichtigen: Wegen des geringen Abstandes kann die von den Rotorblättern verursachte Windströmung die Leiterseile der Leitung in Schwingungen versetzen und damit mechanische Schäden an den Seilen verursa- 5 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... chen. Von der Deutschen Elektrotechnischen Kommission Innerhalb der Begründung wird unter 10. der Hin- … der Anregung zu in DIN und VDE wird vom Komitee ‚Freileitungen’ weis aufgenommen, dass von der 110 kV- folgen. empfohlen, mit WEA einen Mindestabstand vom Hochspannungsleitung Pkt. Garzweiler G-BSP dreifachen des Rotordurchmessers (definiert als der Jackerath, Bl. 1187 ein Mindestabstand vom dreigemessene Abstand zwischen dem Vertikallot der fachen des Rotordurchmessers einzuhalten ist. Im Rotorblattspitze und dem Vertikallot des äußeren Abstandsbereich zwischen einfachem und dreifaLeiterseils der im Betreff genannten Leitung) einzu- chem Rotordurchmesser werden schwingungshalten. Im Abstandsbereich vom einfachen bis drei- dämpfende Maßnahmen an den Leiterseilen auf fachen Rotordurchmesser müssen schwingungs- Kosten des Verursachers vorgenommen. Die gedämpfende Maßnahmen an den Leiterseilen in den naue Lage der einzelnen Windenergieanlagen, deren Höhen und deren daraus resultierende Abbetroffenen Feldern ergriffen werden, d.h. a) für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaß- stände ergeben sich aus den zukünftigen Unterlagen zum Baugenehmigungsverfahren. nahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser b) für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser. Diese Empfehlung der Deutschen Elektrotechnischen Kommission ist in den Windenergieerlass NRW und in die gültige DIN VDE-Bestimmung eingeflossen. Darüber hinaus ist es zum Schutz der Freileitung notwendig, dass deren Systemkomponenten durch umher fliegende Festkörper, die von der WEA ausgehen können, nicht beschädigt werden. Hierzu gehören z. B. abgeworfenes Eis oder umher fliegende Teile einer durch Blitz zerstörten WEA. Aufwendungen für entsprechende Schutzmaßnahmen müssen nach dem Verursacherprinzip vom Betreiber der WEA übernommen werden. Sollten durch den Bau oder den Betrieb der WEA Schäden an der Leitung entstehen, behält sich RWE Schadenersatzansprüche vor. 6 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Nach Planungsabschluss bitten wir Sie um Vorlage RWE-Netzservice wird im Rahmen des Bauge- … die Mitteilung zur der einzelnen Lagepläne, aus denen die Standorte nehmigungsverfahrens für die einzelnen Anlagen Kenntnis zu nehmen. der Windenergieanlagen zu entnehmen sind. Au- beteiligt. ßerdem bitten wir um Vorlage einer entsprechenden Schnittzeichnung, aus der die Höhen zu entnehmen sind, zur abschließenden Prüfung und Stellungnahme. Abschließend weisen wir darauf hin, dass sich die vorliegende Stellungnahme ausschließlich auf die o.g. Hochspannungsfreileitung bezieht. 8. Landesbetrieb Straßen.NRW. Ville-Eifel 15.07.2011 Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an die RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland weitergereicht. Bezüglich der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) und der Einspeisung bekommen Sie von dort aus ggf. weitere Nachricht. Diese Stellungnahme ergeht im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes sowie für die RWE RheinRuhr Verteilnetz GmbH als Besitzerin und Betreiberin des Netzes. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist durch die Einhaltung der Abstände, die größer als das Eineinhalbfache der Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser sicherzustellen. Unbeschadet dieser Anforderung ist zur Landes- / Bundesstraße mindes- Bei einem geringeren Abstand als dem Eineinhalb- … die Mitteilung zur fachen der Summe aus Nabenhöhe und Rotor- Kenntnis zu nehmen. durchmesser wird durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen, dass keine potentiellen Gefahren durch den Betrieb zu erwarten sind. 7 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... tens ein Abstand von 40 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand, einzuhalten. Für die direkte bzw. indirekte Anbindung an die L 116 ist ein gesonderter Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis beim Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen einzureichen. Das Plangebiet befindet sich in ca. 2.130 m Entfer- Der Aero-Club Grevenbroich wurde bezüglich der … die Mitteilung zur 9. Bezirksregierung nung zum Segelfluggelände Grevenbroich Gustorfer Belange des Segelfluggeländes Gustorfer Höhe Kenntnis zu nehmen. Düsseldorf Höhe. Bezüglich evtl. Belange des Segelfluggelän- am Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. Ge25.07.2011 des bitte ich Sie, den Aero-Club Grevenbroich- mäß Schreiben vom 05.08.2011 werden von SeiNeuss E.V., Rosenstraße 14, 41515 Grevenbroich, ten des Aero-Clubs keine Einwände gegen die Änderung des FNP erhoben, weil keine flugsicherim Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes heitstechnischen Interessen berührt werden. bestehen von hier keine grundsätzlichen Bedenken. Innerhalb der Begründung wurde unter 10.7 bereits Windkraftanlagen von mehr als 100 m über Grund auf die notwendige Sicherheit des zivilen und milistellen jedoch in jedem Fall ein Luftfahrthindernis tärischen Flugbetriebes hingewiesen. gem. § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dar und bedürfen im Rahmen des BImSch-Genehmigungsverfahren meiner besonderen luftrechtlichen Zustimmung. Unabhängig von der luftrechtlichen Prüfung im Innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens wer- … die Mitteilung zur BImSchG-Verfahren kann bereits jetzt gesagt wer- den die Standortkoordinaten, Bauhöhen usw. zur Kenntnis zu nehmen. den, dass Windkraftanlagen über 100 m über Grund flugsicherungstechnischen Bewertung vorgelegt. grundsätzlich mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung gem. den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 02.09.2004 in der z. Z. gültigen Fassung (NfL I - 143/07) zu versehen und als Luftfahrthindernis zu veröffentlichen sind. Hinweis zu § 18a LuftVG: 8 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Eine flugsicherungstechnische Bewertung ist aufgrund der in diesem Planungsstadium fehlenden Angaben (Standortkoordination, Bauhöhen, WKATyp usw.) z. Z. nicht möglich. Sofern im späteren Planungsstadium Beeinträchtigungen von militärischen und / oder zivilen Flugsicherungseinrichtungen zu erwarten sind, kann eine Zustimmung zu der Errichtung der geplanten Windkraftanlagen aufgrund § 18a LuftVG evtl. im BImSchG-Verfahren versagt werden (materielles Bauverbot). Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf 10. Naturpark Rheinland der Basis seines ‚Maßnahmeplan Zweckverband 28.07.2011 Naturpark Kottenforst-Ville 2002’ und der ihm übertragenen Aufgaben zu den o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Windkonzentrationszone in Bedburg wie folgt Stellung: Laut Beschluss der Verbandsversammlung des Naturparks vom 25.01.1999 wird die Nutzung von alternativen Energiequellen grundsätzlich unterstützt. Es bedarf jedoch der Einzelfallabwägung im Hinblick auf die Naturparkbelange. Sofern diese Belange unverträglich berührt werden, lehnt der Zweckverband die Ausweisung von Konzentrationszonen ab. Für diese Stellungnahme sind die satzungsgemäßen Aufgaben des Zweckverbandes - die Wahrung der Belange von Natur und Landschaft für die Erholung der Bevölkerung - maßgebend (§ 4 der Satzung vom 06.06.2007). Der Verlust von Erholungsflächen ist insbesondere in einem hoch verdichteten Ballungsraum zu vermeiden. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist daher besonders darauf zu achten, dass das charakteristische Landschaftsbild und 9 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... die Erholungseignung der Landschaft erhalten bleiben. Die geplante Konzentrationszone im Bereich der Die innerhalb der Untersuchung der Potentialflä- … die Mitteilung zur Königshovener Höhe befindet sich entgegen der chen im Rahmen der ursprünglichen Begründung Kenntnis zu nehmen. Begründung zur 45. Flächennutzungsplanänderung angesprochene Zugehörigkeit zum Naturpark (vgl. S. 11) nicht im Naturpark Rheinland, sondern Rheinland betrifft nicht den Bereich der 45. FNPunmittelbar nördlich angrenzend, wie es richtig im Änderung, sondern die Potentialfläche B im BeUmweltbericht erläutert wird (S. 11). Das Gebiet reich östlich der Wiedenfelder Höhe. Für diese schließt entsprechend des ‚Maßnahmeplan Zweck- Fläche trifft die Aussage zu, dass sie in Gänze verband Naturpark Rheinland’ an die Wanderzone innerhalb des Nuturparks Rheinland liegt. Die südan und hat somit eine hohe Bedeutung für die orts- liche Erweiterung der Potentialfläche A unmittelbar nördlich der Kasterer Höhe befindet sich ebenfalls nahe Erholung. innerhalb des Naturparks Rheinland und wird u.a. aus diesem Grund zunächst nicht in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen. Innerhalb des 10 km-Radius, in dem der geplante Windpark maßgeblich Einfluss auf das Schutzgut Landschaft hat (vgl. Umweltbericht S. 22) befindet sich die historische, denkmalgeschützte Ortsanlage Altkaster und das Naherholungsgebiet Kasterer See. Der See mit seinem Reichtum an verschiedenen Wasservögeln und der rekultivierte Wald auf der Kasterer Höhe stellen ein bedeutendes Naherholungsgebiet dar. Ausgehend von Altkaster führen ausgewiesene Wanderwege in das Rekultivierungsgebiet. Auch die Wasserburgenroute - eine überregionale Themenroute - führt durch Altkaster entlang der Kasterer Höhe. Der Zweckverband Naturpark Rheinland empfiehlt die genannten Gesichtspunkte im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Innerhalb des Umweltberichtes, wird darauf hinge- … die Mitteilung zur wiesen, dass der Windpark aus fachlicher Beurtei- Kenntnis zu nehmen. lung bis zu 10 km maßgeblich Einfluss nehmen kann. Dies trifft insbesondere für den Ortskern Altkaster nicht zu, weil zwischen dem Ortskern Altkaster und der Konzentrationszone die Kasterer Höhe liegt, die im südöstlichen Bereich entsprechend des Rahmenbetriebsplans intensiv eingegrünt wurde. Die Sicht auf die Windkraftanlagen ist somit durch die Kasterer Höhe selbst durch sichtverschattende Gehölzbestände und den Böschungsbereich am Fuß der Kasterer Höhe erheblich eingeschränkt, so dass eine optisch bedrängende Wirkung des Ortsbildes nicht zu begründen ist. Bezüglich der Blickrichtung aus Kaster und Altkaster wirkt sich des Weiteren vorteilhaft aus, 10 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... dass der Betrachter der Schmalseite der Konzentrationszone zugewendet ist und somit maximal drei Windkraftanlagen in vorderster Position wahrnimmt. Zusätzlich bewirkt die Hauptwindrichtung, dass der Betrachter aus Kaster und Altkaster nicht frontal, sondern seitlich auf die Rotorblätter blickt. Auch die Ausgleichbarkeit des beanspruchten Frei- Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen berück- … die Mitteilung zur raums hinsichtlich der Erholungsfunktion und des sichtigen den Eingriff in das Landschaftsbild und Kenntnis zu nehmen. damit den beanspruchten Freiraum hinsichtlich der Landschaftsbildes muss berücksichtigt werden. Erholungsfunktion. Außerdem erwartet der Naturpark im weiteren Ver- Der Naturpark Rheinland wird im weiteren Verfah- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. lauf nähere Informationen über die Anzahl der ge- ren beteiligt. planten Windkraftanlagen. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasser11. Erftverband wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes der29.07.2011 zeit keine Bedenken. Da die mittlerweile in Kraft getretene EG- Ausgleichsmaßnahmen für die unvermeidbaren … der Anregung nicht Wasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeit- Eingriffe in Natur und Landschaft sind an den ge- zu folgen. rahmen die Herstellung eines ‚guten Zustands’ der störten Funktionen des Naturhaushaltes und des Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Aus- Landschaftsbildes auszurichten. Da Beeinträchtigleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer gungen von Offenlandlebensräumen überwiegen, geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwen- wird der Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnahmen digen Maßnahmen zur Erreichung eines guten che- auf die Aufwertung der Lebensräume der offenen mischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer und halboffenen Kulturlandschaft im nahen Umfeld selbst und / oder bis ins Gewässerumfeld. Die Um- der Konzentrationszone gelegt. Gleichzeitig sollen setzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu die Ausgleichsmaßnahmen zur Abschirmung der umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen Windenergieanlagen gegenüber den nächstgelesowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. genen Wohnsiedlungsbereichen führen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichs- 11 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... maßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem Erftverband notwendig. 12. Bezirksregierung Arns- Das von ihnen kenntlich gemachte Planungsgebiet Aufgrund des Rekultivierungsbereiches sind die … die Mitteilung zur liegt über den auf Braunkohle verliehenen Berg- auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfelder für Kenntnis zu nehmen. berg Abt. 6 ‚Bergbau und Ener- werksfeldern ‚Lehwald’ und ‚Frimmersdorf’. Eigen- das Plangebiet nicht relevant. tümerin der Bergwerksfelder ‚Lehwald’ bzw. ‚Frimgie’ mersdorf’ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 26.07.2011 50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen befindet sich die Planung in einem landwirtschaftlichen Rekultivierungsbereich bzw. Sondernutzungsfläche als Kreismülldeponie. Der Bereich des Plangebietes ist nach den hier vor- Innerhalb der Hinweise unter 10. wird in die Be- … der Anregung zu liegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: gründung aufgenommen, dass das Plangebiet von folgen. 01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des den durch Sümpfungsmaßnahmen des BraunkohBraunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserab- lebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen senkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkun- betroffen ist. Eine Zunahme der Beeinflussung der gen werden, bedingt durch den fortschreitenden Grundwasserstände in den nächsten Jahren kann Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen nicht ausgeschlossen werden. Ferner ist nach längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßder Beeinflussung der Grundwasserstände im Plan- nahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwargebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem ten. Dadurch bedingte Bodenbewegungen sind Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach nicht auszuschließen. Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg 12 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen, AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Nach Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt. … die Mitteilung zur 13. RWE Power AG Kenntnis zu nehmen. Liegenschaften und Um- nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer siedlungen Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben 11.08.2011 nicht berührt werden. Gegen die 45. Änderung des Flächennutzungspla14. Stadt Grevenbroich nes der Stadt Bedburg bestehen von Seiten der 11.08.2011 Stadt Grevenbroich erhebliche Bedenken, die sich im wesentlichen aus dem Artenschutz begründen. Schon bei der Auswahl der Flächen für einen Wind- Für beide verbleibenden Potentialflächen wurde … die Mitteilung zur park hätte aus Sicht der Stadt Grevenbroich auch eine ergänzende Betrachtung der Avifauna vorge- Kenntnis zu nehmen. das Thema Artenschutz als Kriterium herangezogen nommen. Die Betrachtung führt zu dem Ergebnis, werden müssen, dies erfolgte nicht im erforderlichen dass aufgrund der vorliegenden Daten sowie der Umfang bzw. teilweise nicht mit den sachlich erfor- Lebensraumausstattung auf beiden Potentialflächen mit einem ähnlichen Artenspektrum gerechderlichen Schlussfolgerungen. net wird. Zudem wird erwartet, dass Windenergieanlagen auf beiden Flächen zu ähnlichen Auswirkungen auf europäisch geschützte Tiere führen würden. Auf beiden Flächen könnten diese Aus- 13 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... wirkungen vermieden bzw. durch geeignete Maßnahmen auf ein signifikantes Maß vermindert werden. Aus Sicht des Artenschutzes wird die Planung einer Konzentrationszone für Windenergie am angegebenen Standort auf der Königshovener Höhe äußerst kritisch gesehen. Das avifaunistische Fachgutachten des Gutachterbüros Ecoda wurde sowohl hinsichtlich der ermittelten Datenlage, als auch der daraus gezogenen Schlüsse und Interpretationen durch den Fachdienst 65.3 der Stadt Grevenbroich überprüft. Hinsichtlich der durch das Büro getätigten Vogelartenkartierung kann festgestellt werden, dass diese Arbeiten recht ähnliche Ergebnisse gezeigt haben, wie auch das städtische Biotopkataster für das südliche Grevenbroicher Rekultivierungsgebiet ausweist. Auf die Stellungnahme der Stadt Grevenbroich zu … die Mitteilung zur artenschutzrechtlichen Bedenken wurde in einer Kenntnis zu nehmen. umfassenden Stellungnahme des Büros Ecoda Umweltgutachten; Dortmund, 26. September 2011 in Ergänzung zum Avifaunistischen Fachgutachten eingegangen. Die Stellungnahme ist der Anlage zu entnehmen. Im Rahmen der Biotopkartierung wurden für den Grenzbereich Grevenbroich / Bedburg im Rekultivierungsgebiet Königshovener Höhe im Verlauf der letzen drei Jahre 102 Vogelarten registriert. Hiervon sind 55 Arten als Brutvögel sowie 47 Arten als Durchzügler, Nahrungs- oder Wintergäste zu führen. 41 dieser Vogelarten werden in der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel (2208) in NRW geführt, weitere 12 Arten mussten in die Vorwarnliste zur Roten Liste NRW wegen teils drastischem Rückgang der Bestände aufgenommen werden. 53 Arten gehören nach der Novelle des Artenschutzrechts in Deutsch- 14 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... land zu den so genannten planungsrelevanten Vogelarten, deren Betroffenheit durch die Planung gesondert abzuprüfen ist. Eine Prüfung der Betroffenheit von Vögeln durch Windenergieanlagen beinhaltet sowohl mögliche Beeinträchtigungen durch den Bau wie auch den Betrieb der Anlage. Übereinstimmend mit dem Gutachter werden die Beeinträchtigungen durch den Anlagenbau als gering und vernachlässigbar erachtet. Keine Übereinstimmung besteht mit dem Gutachter bei der artenschutzrechtlichen Prüfung hinsichtlich der Situationseinschätzung während des Betriebes der Anlage, vor allem hinsichtlich der Gefährdung von Groß- und Zugvögeln durch den Vogelschlag an den insgesamt 18 zusätzlichen WEA. Statistisch abgesicherte Daten zum Vogelschlag an WEA liegen bislang nicht mit hinreichender Aussagewahrscheinlichkeit vor und werden seit 2002 von der Vogelwarte Brandenburg in einer zentralen Funddatei gesammelt. Dies jedoch nicht im Zuge systematischer Untersuchungen, sondern in Form eines Melderegisters, in das mehr oder weniger zufällig gefundene Vogelschlagopfer eingetragen werden. Dadurch ist die vorhandene Datenlage recht dünn und berücksichtigt auch beispielsweise nicht, dass Vogelschlagopfer in der Regel recht schnell von aasfressenden Beutegreifern gefunden und gefressen oder verschleppt werden, so dass ein Zusammenhang mit der Todesursache nicht mehr festgestellt wird. Bedingt durch diese nicht abgesichert dünne Datenlage gelangen die Gutachter im 15 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Rahmen der Betroffenheitsanalyse nahezu grundsätzlich zu der Schlussfolgerung, dass durch die WEA die Gefährdungssituation der Vögel nicht signifikant zur alltäglichen Unfallwahrscheinlichkeit verändert wird. Diese Einschätzung wird von hier nicht geteilt, zumal auch an bereits bestehenden Anlagen im Stadtgebiet mehrfach Großvögel unter WEA gefunden wurden, deren Todesursache eindeutig auf Vogelschlag zurückzuführen war. Auch die lokal hohe Dichte von bereits bestehenden und genehmigten Konzentrationszonen trägt hier zu einer deutlichen Erhöhung des Gefährdungspotenzials bei. Potenziell betroffen durch die Konzentrationszone wären hier vor allem im Gebiet festgestellten Greifvogel- und Eulenarten Merlin, Baumfalke, Turmfalke, Wanderfalke, Mäusebussard, Wespenbussard, Raufußbussard, Rohr-, Wiesen- und Kornweihe, Habicht, Sperber, Rot- und Schwarzmilan sowie Uhu und Waldohreule. Gerade bei den landes- oder bundesweit sehr seltenen Wiesen- und Kornweihen kann bereits der Verlust von einzelnen Tieren durch Vogelschlag erhebliche Auswirkungen auf den Fortbestand der Art haben. Nicht umsonst wurden derzeit aktuell zwei genehmigte WEA im Landkreis Aurich während der Brut von Wiesenweihen im Umfeld der Anlage stillgelegt, um den Bruterfolg nicht zu stören. Auch die Rohrweihe wurde in 2009 und 2011 mit jeweils einer Brut im dortigen Bereich festgestellt. Hier kann bereits der Ausfall eines einzelnen Brut- 16 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... partners erhebliche Auswirkungen auf die lokale Population haben, da es sich nachweislich um das einzige Brutpaar handelt. Für Rohrweihe und Wiesenweihe beschreibt auch die Landesregierung in der Broschüre ‚Geschützte Arten in NRW, Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen’ als Gefährdungs- und Beeinträchtigungsursache die ‚Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau, Gewerbegebiete, Bodenabbau, Stromleitungen, Windenergieanlagen)’. Gleichlautende Aussagen werden auch zum Rotmilan getroffen. Zusätzlich sind weitere ziehende Großvögel von der Planung betroffen, von Weißstorch und Kranich ist bekannt, dass diese bereits seit Jahren bei uns gezielt die Thermik von Kraftwerken anfliegen, um auf dem Zug wieder an Höhe zu gewinnen und Energiereserven zu schonen. Durch die hohe lokale Dichte der WEA sind auch diese Arten latent bedroht. Weder bei der Untersuchung der Vögel, noch bei den Fledermäusen wurde auf das Problem des so genannten Baro-Traumas an Windenergieanlagen eingegangen. Hierbei platzen Fledermäusen und Vögeln durch erhebliche Druckunterschiede, die durch die Rotoren in deren Umfeld verursacht werden, die Lungen bei der Passage des beeinflussten Luftraumes. Somit sterben diese auch ohne direkten Kontakt mit den Rotoren. Aus den zusammengefasst dargelegten Gründen bestehen erhebliche artenschutzrechtliche und ökologische Bedenken gegen die Realisierung der Konzentrationszone Bedburg-Nord, weil erhebliche und 17 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nachhaltige Auswirkungen, nicht zuletzt bedingt auch durch die lokale Kumulierung der Anlagenstandorte und Hochspannungstrassen, nicht schlüssig auszuschließen sind. Eine detaillierte Stellungnahme zu Artenschutz ist als Anlage beigefügt. Zwei weitere Anregungen betreffen den Fall, dass das Verfahren trotz der massiven artenschutzrechtlichen Bedenken fortgeführt wird: Bei den Ausgleichsmaßnahmen wäre in der weite- Die Kompensation des Eingriffs soll unter Beach- … der Anregung nicht ren Planung zu berücksichtigen, dass die Beein- tung der beeinträchtigten Landschaftsräume nach zu folgen. trächtigung des Landschaftsbildes auch auf das Möglichkeit dort erfolgen, wo dieser EigenartsverGrevenbroicher Stadtgebiet wirkt, - nicht zuletzt lust am stärksten wahrnehmbar ist. Dies ist neben durch die Kumulierung mehrerer, großflächiger Kon- dem Plangebiet vor allem in angrenzenden, heute zentrationszonen - so dass ein Teil des Ausgleiches noch wenig technisch überformten Teilen der Kulauch in Abstimmung mit der Stadt Grevenbroich auf turlandschaft der Fall. Bei der Auswahl der Ausgleichsmaßnahmen für das Landschaftsbild wird deren Stadtgebiet erfolgen sollte. darauf abgezielt, dass diese möglichst multifunktional sind und auch andere Funktionen erfüllen können. In Abstimmung mit den Rekultivierungszielen sollen westlich des Plangebietes gelegene Rekultivierungsflächen bevorzugt werden. Diese Flächen befinden sich derzeit in der Zwischenbewirtschaftung, sind strukturarm und vor allem für schutzwürdige Vögel des Offenlandes von Bedeutung. Bei schalltechnischen Untersuchungen sind neben der Vorbelastung durch das Kraftwerk im weiteren Verfahren auch weitere Vorbelastungen (z.B. Windtestfeld und Tagebaubetrieb, verkehrliche Emissionen) zu berücksichtigen. Aufgrund der großen Entfernungen zu benachbar- … die Mitteilung zur ten Ortslagen ist gewährleistet, dass keine schädli- Kenntnis zu nehmen. chen Umwelteinwirkungen in Form von Lärmimmissionen auftreten werden. Zur Stützung dieser Aussage wurde von der IEL-Aurich, 2011 im Rahmen der Vorermittlung zur immissionsschutzrecht- 18 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... lichen Bewertung eine schalltechnische Berechnung durchgeführt. Diese Stellungnahme wurde durch einen Nachtrag mit Datum 10.01.2012 ergänzt. An keinem Immissionspunkt wurden die Grenzwerte überschritten. Innerhalb dieser Vorermittlung wurden teilweise bestehende Windenergieanlagen als Vorbelastung berücksichtigt. Im Rahmen der zu erstellenden Schallimmissionsprognose werden auch die Vorbelastungen durch das Kraftwerk Frimmersdorf u.ä. berücksichtigt. Eventuelle, aber nicht anzunehmende Überschreitungen der Richtwerte könnten grundsätzlich durch geringfügige Standortverschiebungen oder durch Auflagen bezüglich der maximal zulässigen Emissionen einzelner Anlagen reguliert werden. Gegen die o.a. Bauleitplanung bestehen aus land15. Landwirtschaftskammer wirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen BedenNRW ken. 15.08.2011 Schon zum jetzigen Zeitpunkt weisen wir aber dar- Aufgrund der überwiegenden Beeinträchtigung von … die Mitteilung zur auf hin, dass im weiteren Verfahren bei der Auswahl Offenlandlebensräumen liegt der Schwerpunkt der Kenntnis zu nehmen. von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch Ausgleichsmaßnahmen auf der Aufwertung der Möglichkeiten einbezogen werden, die den Entzug Lebensräume der offenen und halboffenen Kulturlandwirtschaftlicher Nutzflächen möglichst gering landschaft. So sollen Gehölzstrukturen angelegt werden, die den typischen Vogelarten als Brutlehalten. Der Flächenverbrauch hochwertiger landwirtschaftli- bensraum dienen. Für den Eingriff in das Landcher Nutzflächen für verschiedenste Zwecke stellt schaftsbild ist die Anlage von strukturreichen Gefür den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft ein echtes hölzbeständen im nahen Umfeld geplant. Problem dar. Im Rahmen der 45. Änderung des Flächennut16. IHK Köln zungsplans - Windpark Königshovener Höhe - be16.08.2011 absichtigt die Stadt Bedburg den Bereich im nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener Höhe 19 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... und Kasterer Höhe als zweite Konzentrationszone, neben der bereits bestehenden Konzentrationszone Kirchherten, innerhalb des Stadtgebietes auszuweisen. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der Änderung des o.g. Flächennutzungsplans grundsätzlich keine bauleitplanerischen Bedenken. Nicht unkommentiert lassen möchten wir jedoch den Der in der Begründung aufgeführte Planungsan- … der Anregung nicht in der Begründung aufgeführten Planungsanlass. lass gibt insbesondere die momentane Gesetzes- zu folgen. Zutreffend ist, dass es um das Ziel der NRW- lage wieder, durch die die Windenergienutzung Landesregierung, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr durch den Gesetzgeber bewusst gefördert wird. 2020 um 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindes- Eine an dieser Gesetzeslage orientierte Stadtenttens 80 % zu reduzieren, zu erreichen, nicht nur wicklungsplanung erfordert eine aktive Auseinaneines deutlichen Ausbaus der erneuerbaren Ener- dersetzung mit dem Thema der erneuerbaren gien bedarf sondern, wenn man den Windenergie- Energien. Erlass vom 11.07.2011 zugrunde legt, auch einen Aufgrund der Privilegierung von Windkraftanlagen deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie. im Außenbereich wären diese zunächst innerhalb Bei der Betrachtungsweise wird in unseren Augen des gesamten Außenbereiches der Stadt Bedburg nicht hinreichend berücksichtigt, dass der kontinuier- zulässig. Um eine geordnete und sinnvolle Entliche Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren wicklung sicherzustellen, ermöglicht der GesetzQuellen nicht nur die gewünschten umwelt- und geber Anlagen innerhalb bestimmter Bereiche zu klimarelevanten Wirkungen entfaltet, sondern auch, konzentrieren. Im Gegenzug sind dabei in den durch die garantierte Einspeisevergütung des EEG, Bereichen außerhalb der Konzentrationszonen zu einem deutlichen Anstieg der Stromkosten führt. Windkraftanlagen ausgeschlossen. Hierzu kommt, dass steigende Anteile von Wind- Die mit der 23. FNP-Änderung vorgenommene energie darüber hinaus einen deutlichen Ausbau Ausweisung der Konzentrationszone Kirchherten von Netzen und Speichermöglichkeiten sowie die hat die jetzt innerhalb der 45. FNP-Änderung im Errichtung hoch effizienter und flexibel regelbarer Rahmen der Gesamtuntersuchung des StadtgebieKraftwerke erforderlich machen. Diese Infrastruk- tes auf geeignete Flächen für Konzentrationszonen turmaßnahmen sind nicht nur eine große finanzielle zusätzlich untersuchten Flächen nicht berücksichHerausforderung, sie erfordern auch einen erhebli- tigt, weil seinerzeit die Entlassung der Flächen aus 20 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... chen zeitlichen Vorlauf und sind in der Regel meist dem Bergbau noch nicht vollzogen war und zunicht ohne Widerstände umzusetzen. nächst die Wiedernutzbarmachung der Flächen für Vor diesem Hintergrund möchten wir nachdrücklich die Landwirtschaft der ehemals als Braunkohletadafür plädieren, das Vorhaben hinsichtlich einer gebau genutzten Flächen im Vordergrund standen. gesamtwirtschaftlichen Bedeutung seiner kritischen Ebenso lässt eine ausreichende Liegezeit der rePrüfung zu unterziehen. kultivierten Flächen aus statischen Gründen eine Bebauung nunmehr zu. Diese Flächen stehen somit als Potentialflächen für Windkraftanlagen zur Verfügung und bieten sich für diese Nutzung aufgrund ihrer besonderen Lage geradezu an. 17. Landesbetrieb Wald und Gegen die geplante FNP-Änderung zur Ausweisung Innerhalb des Geltungsbereiches der 45. FNP- … die Mitteilung zur einer weiteren Konzentrationszone für Windkraftan- Änderung werden Waldflächen entsprechend des Kenntnis zu nehmen. Holz NRW lagen (Windpark Königshovener Höhe) bestehen Abschlussbetriebsplans und entsprechend der 17.08.2011 aus Sicht des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft Aufforstungsmaßnahme ‚Wald unserer Zukunft’ keine Bedenken. Voraussetzung ist jedoch, dass im dargestellt. FNP-Änderungsgebiet die Waldflächen nach den Vorgaben des Abschlussbetriebsplans (Tagebau Garzweiler Süd) dargestellt werden. Ausdrücklich begrüßt wird, das die Stadt Bedburg Sowohl die Königshovener Mulde als auch der … die Mitteilung zur den Schutz des Waldes inkl. eines angemessenen aufgeforstete ‚Wald unserer Zukunft’ werden zum Kenntnis zu nehmen. Abstandes - aufgrund des geringen Waldflächenan- Schutz der Flächen aus dem Geltungsbereich der teils - höher bewertet als die Nutzung der Fläche Konzentrationszonen ausgeklammert, obwohl der Windkraftanlagenerlass eine Darstellung als Kondurch Windkraftanlagen. zentrationszone zulassen würde. Damit soll die Bedeutung der Waldflächen für das Landschaftsbild Bedburgs unterstrichen werden. Naturschutz und Landschaftspflege 18. Rhein-Erft-Kreis Mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplans soll Auf die Anregungen wurde in einer umfassenden … die Mitteilung zur 17.08.2011 eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen darge- Stellungnahme des Büros Ecoda Umweltgutach- Kenntnis zu nehmen. stellt werden. Im Untersuchungsraum zur Flächen- ten; Dortmund, 26. September 2011 zur Stellungnutzungsplanänderung wurden ungewöhnlich viele nahme der Stadt Grevenbroich eingegangen. Die planungsrelevante Arten und Rote Liste Arten kar- Stellungnahme ist der Anlage zu entnehmen. 21 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... tiert. Die Landesregierung gibt für den Schutz der planungsrelevanten Arten (Wiesen- und Rohrweihe, Uhu) in der Broschüre ‚Geschützte Arten in NRW, Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen’ als Schutzziel und Pflegemaßnahme, die Vermeidung der Zerschneidung und Verkleinerung der besiedelten Lebensräume durch z.B. Straßenbau, Stromleitungen und Windenergieanlagen vor. Gerade bei den landes- und bundesweit sehr seltenen Wiesen- und Kornweihen und dem Uhu kann bereits der Verlust von einzelnen Tieren erhebliche Auswirkungen auf den Fortbestand der Art haben. Gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gilt bei den streng geschützten Arten und den europäischen Vogelarten ein zusätzliches Störungsverbot. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Beispielsweise werden im Landkreis Aurich während der Brut zwei genehmigte Windenergieanlagen stillgelegt, um den Bruterfolg nicht zu gefährden. Durch die geplante Konzentrationszone wären hier neben weiteren planungsrelevanten Arten insbesondere die im Gebiet festgestellten Greifvogel- und Eulenarten durch Vogelschlag betroffen. Aus den o.g. Gründen wird angeregt, zu untersuchen, inwieweit eine Kumulierung der Anlagenstandorte in Verbindung mit Hochspannungstrassen zu einer Verschlechterung der lokalen Population für 22 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... die betroffenen Arten führt. Bei dieser Untersuchung sollte auch auf das Baro-Trauma (Fledermäuse, Vögel) an Windenergieanlagen eingegangen werden. Immissionsschutz Mit der 45. Änderung des Flächennutzunsgplans soll eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen dargestellt werden. Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens werden Die Streusiedlung Weiler Hohenholz wurde auf- … die Mitteilung zur als Immissionsorte die nächsten Orte Frimmersdorf grund ihrer geringen Größe und der Lage innerhalb Kenntnis zu nehmen. und Gindorf, sowie der Ortsteil Kaster-Königshoven des Außenbereiches in der Begründung und im festgelegt. Die Abstände zu den geplanten Anlagen Umweltbericht nicht explizit thematisiert, bei der Abgrenzung der Konzentrationszone aber sehr liegen jeweils bei ca. 1.800 m. Aus diesen Festlegungen hinaus sollen immissions- wohl berücksichtigt und innerhalb der Begründung schutzrechtliche Forderungen zum Lärmschutz und der Abgrenzung der Konzentrationszone auch Schattenwurf im nachfolgenden Genehmigungsver- benannt. Die Entfernung zwischen dem Weiler fahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Hohenholz und der Konzentrationszone beträgt ca. 1.000 m. Damit weist die Konzentrationszone zum nachgewiesen werden. Hierzu ist aus der Sicht des Immissionsschutzes Weiler Hohenholz eine hinreichende Distanz auf, zumal unmittelbar nördlich des Weilers die waldarfolgendes anzumerken: tige Böschungskante des ehemaligen Tagebaus Südlich des Plangebietes in ca. 1.000 m Entfernung liegt und damit die Sicht auf die Konzentrationszobefinden sich Wohnnutzungen im Außenbereich, die ne erheblich eingeschränkt wird. Zur Konzentratiin der vorliegenden Planung nicht berücksichtigt onszone Kirchherten weist der Weiler Hohenholz wurden. Diese werden bereits heute durch Lärm und eine Entfernung von mindestens 1.700 m auf. AufSchattenwurf der bestehenden Windenergieanlagen grund der Südlage des Weilers zur Konzentrationszone ‚Windpark Königshovener Höhe’ wird der beaufschlagt. Eine weitere Vorbelastung stellen die Rekultivie- Weiler nicht durch Schattenwurf beeinträchtigt rungsmaßnahmen des Tagebaus dar. Ich rege da- werden. her an, bereits in der Planungsphase, alle auftreten- Eine Belastung des Weilers durch die Rekultivieden Immissionen unter Berücksichtigung aller Vor- rungsmaßnahmen des Tagebaus ist nicht gänzlich auszuschließen. Aufgrund des Privilegierungstatbelastungen zu erfassen und zu bewerten. 23 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... bestandes gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB wird aber die Anlage einer Konzentrationszone höher bewertet als die Wohnnutzung im Außenbereich. Die detaillierte Darstellung aller eventuellen Immissionen ist erst nach Kenntnis der konkreten Standortkoordinaten der einzelnen Windkraftanlagen möglich und somit erst im Genehmigungsverfahren sinnvoll. Die Prüfung der zugeleiteten Planungsunterlagen 19. Wehrbereichsverwaltung hat folgende Ergebnisse ergeben: West 08.2011 Im räumlichen Zusammenhang zu der geplanten Die Trasse schließt nicht aus, dass innerhalb des … die Mitteilung zur Vorrangfläche für Windkraft in Bedburg-Nord verläuft Korridors einzelne Windkraftanlagen in Abstim- Kenntnis zu nehmen. eine aktive, militärisch genutzte Fm-Trasse. Um mung mit der Wehrbereichsverwaltung West platBeeinträchtigungen der Wirksamkeit der Trasse zu ziert werden. Innerhalb der Begründung wird unter vermeiden, sollte dieser Bereich von Hindernissen 8.1.10 ‚Richtfunkstrecken’ ein Hinweis auf die anfreigehalten werden. Dieser Bereich umfasst einen gesprochene Trasse aufgenommen. Korridor von 100 m beiderseits der Trassenführung (Gesamtkorridorbreite: 200 m). Zur besseren Darstellung der Trasse habe ich eine Ausschnittskizze gefertigt und beigefügt. Darüber hinaus weise ich auf die Nähe zum Flug- Innerhalb der Begründung wurde unter 10.7 ‚Si- … die Mitteilung zur platz Nörvenich hin. Hier sind neben den allgemei- cherheit des zivilen und militärischen Flugbetrie- Kenntnis zu nehmen. nen Regelungen des LuftVG insbesondere die Flug- bes’ bereits darauf hingewiesen, dass jede einzelsicherungsanlagen, deren Zuständigkeitsbereiche ne Windkraftanlage im Rahmen des Genehmiund das neue Abstimmungsverfahren gem. § 18a gungsverfahrens der Wehrbereichsverwaltung III LuftVG, zu berücksichtigen. Störungen des militäri- als militärische Luftfahrtbehörde zuzuleiten und zu schen Radars durch Windenergieanlagen (WEA) prüfen ist. können nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich weise ich bereits jetzt auf die Möglichkeit hin, dass ich meine Zustimmung zu WEA-Planungen im Einzelfall mit Beschränkungen / Auflagen versehen 24 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... bzw. sogar ganz versagen muss. Eine diesbezüglich detaillierte Stellungnahme ist mir jedoch erst nach Vorliegen genauerer Planungsunterlagen, wie z.B. Standortkoordinaten, Angaben zu den Höhen der geplanten Anlagen, Anlagentypen möglich. Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass ab einer Die einzelnen Windkraftanlagen werden mit einer … die Mitteilung zur Bauhöhe über 100 m über Grund eine Tag- / Nacht- synchronisierten Tag / Nachtkennzeichnung aus- Kenntnis zu nehmen. kennzeichnung - auch für den militärischen Flugbe- gestattet werden. trieb - erforderlich wird. Ich bitte um erneute Beteiligung im Rahmen der Die Wehrbereichsverwaltung West wird im Rah- … die Mitteilung zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und bei späte- men der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Kenntnis zu nehmen. ren Genehmigungsverfahren für WEA in diesem Bauleitplanverfahren und bei dem späteren Genehmigungsverfahren beteiligt. Gebiet. Darüber hinaus rege ich in diesem Fall und aufgrund der sich abzeichnenden besonderen Abstimmungsproblematik an, eine Koordinierung zwischen unseren Dienststellen außerhalb und vor einem offiziellen Abstimmungsverfahren gem. BauGB durchzuführen. … die Mitteilung zur 20. Aero-Club Grevenbroich- Von Seiten des Aero-Club Grevenbroich-Neuss e.V. Entfällt. Kenntnis zu nehmen. werden keine Einwände gegen eine Änderung des Neuss e.V. Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit Er05.08.2011 richtung eines Windparks auf der Königshovener Höhe erhoben. Flugsicherheitstechnische Interessen werden u.E. nicht berührt, da sich die geplante Windparkanlage außerhalb des unmittelbaren Einzugsbereiches (= Platzrunde) des Segelfluggeländes Gustorfer Höhe befindet. 25 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Hiermit beantragen wir 21a. Flächeneigentümer 1 - die Ausweisung einer Konzentrationszone (§ 35 Gemäß § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kön- … der Anregung zu08.06.2011 BauGB) zur Errichtung und zum Betrieb von Wind- nen Gemeinden im Flächennutzungsplan ‚Kon- nächst nicht zu folgen, kraftanlagen und zwar als gebietliche Ergänzung zu zentrationszonen für Windkraftanlagen’ darstellen. jedoch darauf hinzuder von der RWE Innogy Windpark GmbH beantrag- Die Voraussetzungen einer solchen Ausweisung weisen, dass die mögliten Konzentrationsfläche auf der Königshovener liegen nur dann vor, wenn die Gemeinde auf der che Erweiterung in gesonderten Grundlage einer Untersuchung des gesamten Ge- einem Höhe (die von uns beantragte Konzentrationszone ist in meindegebietes ein Gesamtkonzept für die Aus- Flächennutzungsplanverfahren behandelt der beigefügten Kartenunterlage schraffiert darge- weisung von Konzentrationszonen erarbeitet hat. Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennut- wird. stellt) - die für diese bauleitplanerische Darstellung erfor- zungsplans, die im Juli 2002 beschlossen wurde, derliche Änderung des Flächennutzungsplans der wurden insgesamt zehn Standorte innerhalb des Gebietes der Stadt Bedburg untersucht. Kriterien Stadt Bedburg - für das RWE-Vorhaben und für unser Antragsbe- der Untersuchung waren u.a. die Einhaltung von gehren ein gemeinsames Verfahren zur Änderung Mindestabständen zur nächsten Wohnbebauung, der Ausschluss von Natur- und Landschaftsdes Flächennutzungsplanes durchzuführen. schutzgebieten, die Minimierung der BeeinträchtiBegründung: Wir, die Unterzeichner, sind Eigentümer bzw. zu- gung des Landschaftsbildes, der ausreichende künftige Eigentümer von Flächen im Bereich der Abstand zu Richtfunkstrecken, die Daten der Windgeschwindigkeiten und die Nähe zu EinspeiKönigshovener und Kasterer Höhe. Nach unseren Informationen hat die Stadt Bedburg sungspunkten der gewonnenen Energie in das durch die Darstellung der Konzentrationszone für Stromnetz. Die damalige Untersuchung basierte Windkraftanlagen ‚Kaiskorb’ eine Ausschlusswirkung auf Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft Windim Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB begründet. Des- energie, die im Jahr 1995 beim Rhein-Erft-Kreis halb sind wir bisher davon ausgegangen, dass im mit der RWE gebildet wurde. Gebiet der Stadt Bedburg keine weiteren Windkraft- Als Ergebnis der Untersuchung wurde eine Fläche in der Nähe der Ortschaft Kirchherten als Vorranganlagen zulässig sind. Nachdem jedoch der Stadtentwicklungsausschuss zone innerhalb des Stadtgebietes im Rahmen der des Rates in seiner Sitzung vom 03.05.2011 ausge- 23. Flächennutzungsplanänderung dargestellt. hend von dem von RWE beantragten Vorhaben Diese Fläche wurde 2006 durch den Bau von insempfohlen hat, ein Verfahren zur Änderung des gesamt 12 Windkraftanlagen in Anspruch genomFlächennutzungsplanes einzuleiten und im Bereich men. 26 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... der Königshovener Höhe eine Konzentrationszone Die damalige Untersuchung hatte den Bereich im für Windkraftanlagen darzustellen, gehen wir davon nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener aus, dass die Stadt Bedburg die z. Z. bestehende Höhe und Kasterer Höhe sowie den Bereich östlich Ausschlusswirkung insoweit verändert, dass neben des Stadtzentrums im Norden der Wiedenfelder dem Windpark Kaiskorb eine weitere Konzentrati- Höhe im Rahmen der Abwägung potentieller Konzentrationsflächen nicht berücksichtigt, weil seineronszone ermöglicht werden soll. Ausgehend von diesen absehbaren Änderungen in zeit die Entlassung der Flächen aus dem Bergbau der städteplanerischen Positionierung der Stadt noch nicht vollzogen war und zunächst die WieBedburg bezüglich der Ausweisung von Konzentra- derherstellung der Oberfläche des Geländes und tionszonen für Windkraftanlagen melden auch wir die Wiedernutzbarmachung der Flächen für die unsere Interessen an, Teile unserer Eigentumsflä- Landwirtschaft der ehemals als Braunkohletagechen im Bereich der Königshovener und Kasterer bau genutzten Flächen im Vordergrund standen. Höhe für den Betrieb von Windkraftanlagen zur Ver- Heute sind die Rekultivierungsmaßnahmen entfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass im sprechend den Rahmenbetriebsplänen und den Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Ener- Rekultivierungsplänen weitestgehend abgeschlosgiewende in Deutschland zusätzliche Flächen in sen. Die Flächen stehen somit als Potentialflächen, einem erheblichen Umfang für diese Nutzungsart die für die Windenergienutzung prinzipiell in Frage zur Verfügung gestellt werden müssen. Hierbei ver- kommen, zur Verfügung. In einem erneuten in sich hehlen wir nicht auch unsere wirtschaftlichen Inte- schlüssigen gesamträumlichen Konzept wurde die ressen, die jedoch bei den Grundstückseigentümern gesamte Stadtfläche Bedburgs auf mögliche Poim Gebiet des RWE-Vorhabens gleichermaßen ge- tentialflächen untersucht. Als Potentialflächen gelten dabei diejenigen Flächen, die im Außenbereich geben sein dürften. Für unsere Überlegungen, eine Ergänzung der Ge- nach Abzug der Flächen verbleiben, die sich aus bietsfläche aus dem RWE-Vorhaben vorzuschlagen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht für und keine Ausweisung an anderer Stelle zu verfol- die Windenergienutzung eignen oder aus städtegen, spricht allein schon der landesplanerische baulichen oder sonstigen abwägungsrelevanten Grundsatz der Schonung des Freiraums. Im übrigen Gründen nicht zur Verfügung stehen. Als Ergebnis gehen wir davon aus, dass auch unter Berücksichti- dieser Untersuchung ergaben sich zwei grundsätzgung der von uns vorgeschlagenen Erweiterungsflä- lich geeignete Flächen, die identisch sind mit den chen ausreichende Schutzabstände zu geschlosse- Flächen, die im Rahmen der 23. FNP-Änderung nen Ortschaften eingehalten werden und keine pla- nicht untersucht wurden, weil die Entlassung aus nerischen Belange bestehen, die nur unsere Erwei- dem Bergbau noch nicht vollzogen war. Die beiden 27 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... terungsfläche und nicht die Gebietsfläche aus dem Potentialflächen wurden zur Entscheidungsfindung detailliert miteinander verglichen. Als Endergebnis RWE-Vorhaben tangieren. Unser Ersuchen auf Durchführung eines gemeinsa- der Untersuchung wird empfohlen, rekultivierte men Flächennutzungsplanänderungsverfahren für Flächen des ehemaligen Tagebaus Garzweiler die Flächen aus dem RWE-Vorhaben und für die planungsrechtlich als Konzentrationszone zu sivon uns beantragten Erweiterungsflächen haben wir chern. Grundsätzlich ist die Stadt nicht verpflichtet, deshalb gestellt, weil die Gesamtfläche im Rahmen alle Bereiche als Konzentrationszone darzustellen, des Abwägungsgebotes gem. § 1 Abs. 7 BauGB die sich tatsächlich und rechtlich dafür eignen, beurteilt werden sollte. Eine gerechte Abwägung der wenn städtebauliche Gründe vorliegen, die diese öffentlichen und privaten Belange gegeneinander Begrenzung rechtfertigen. Es ist auch zulässig, und untereinander, wie dies die zuvor genannte zunächst nur bestimmte Standorte als WindkonRechtsvorschrift zwingend verlangt, wird den ge- zentrationszone auszuweisen, und nachfolgend setzlichen Anforderungen nur dann genügen, wenn weitere Flächen zusätzlich auszuweisen, sofern der gesamte Freiraum, für den die Darstellung einer der Vorgabe, der Windenergienutzung substanziell Konzentrationszone beantragt ist, als Einheit beur- Raum zu schaffen entsprochen wird. Die Anregung zur Erweiterung der Flächen entteilt wird. sprechen jedoch grundsätzlich den Klimaschutzzielen des Landes NRW sowie den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Bedburg im Raum der Königshovener und Kasterer Höhe, welche auch aus der flächendeckenden Untersuchung zu Potentialflächen für Windemergoe hervorgeht. Die möglichen Erweiterungsflächen liegen innerhalb der in der flächendeckenden Untersuchung ermittelten Potentialfläche A. Zur rechtssicheren Beurteilung über die Ausweisung einer Fläche für Windenergieanlagen in diesem Bereich sind jedoch noch ergänzende Informationen, insbesondere hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange erforderlich. Nach Abstimmungen mit den Unterzeichnern der Stellungnahme sollen diese Flächen nach Vorliegen der 28 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... entsprechenden Informationen und Fertigstellung der Unterlagen in einem separaten Bauleitplanverfahren behandelt werden. Im Rahmen der o.a. Verfahrensstufe beantragen wir, Gemäß § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kön- … der Anregung zu21b. Flächeneigentümer 1 eine gebietliche Erweiterung der vorgesehenen nen Gemeinden im Flächennutzungsplan ‚Kon- nächst nicht zu folgen, 14.06.2011 Konzentrationszone für Windenergieanlagen und zentrationszonen für Windkraftanlagen’ darstellen. jedoch darauf hinzuzwar in dem Umfang, wie sie in der beigefügten Die Voraussetzungen einer solchen Ausweisung weisen, dass die mögliliegen nur dann vor, wenn die Gemeinde auf der che Erweiterung in Kartenunterlage schraffiert dargestellt ist. gesonderten Grundlage einer Untersuchung des gesamten Ge- einem Begründung: Vorab weisen wir darauf hin, dass wir unser Begeh- meindegebietes ein Gesamtkonzept für die Aus- Flächennutzungsplanverfahren behandelt ren nach vorheriger mündlicher Ankündigung bereits weisung von Konzentrationszonen erarbeitet hat. mit Schreiben vom 27.05.2011 eingebracht haben. Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennut- wird. Am 14.07.2011 hatten wir Gelegenheit, unseren zungsplans, die im Juli 2002 beschlossen wurde, Antrag mit Bürgermeister Koerdt und den zuständi- wurden insgesamt zehn Standorte innerhalb des gen Mitarbeitern informell zu erörtern. Danach sind Gebietes der Stadt Bedburg untersucht. Kriterien wir unter Abwägung der für uns erkennbaren Ge- der Untersuchung waren u.a. die Einhaltung von sichtspunkten zu dem Ergebnis gelangt, dass die Mindestabständen zur nächsten Wohnbebauung, von uns beantragte gebietliche Erweiterung der der Ausschluss von Natur- und LandschaftsKonzentrationszone mit den städtebaulichen Zielen schutzgebieten, die Minimierung der Beeinträchtider 45. Änderung des Flächennutzungsplans ver- gung des Landschaftsbildes, der ausreichende einbar ist und verfahrensmäßig keine Hinderungs- Abstand zu Richtfunkstrecken, die Daten der gründe bestehen, das erweiterte Plangebiet unmit- Windgeschwindigkeiten und die Nähe zu Einspeitelbar in die anschließende Offenlage (§ 3 Abs. 2 sungspunkten der gewonnenen Energie in das Stromnetz. Die damalige Untersuchung basierte BauGB) einzubeziehen. auf Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft WindInhaltliche Vereinbarkeit: a) Steigerung des Beitrages erneuerbarer Energie energie, die im Jahr 1995 beim Rhein-Erft-Kreis mit der RWE gebildet wurde. an der Stromversorgung In diese Zielsetzung der 45. Änderung des FNP, die Als Ergebnis der Untersuchung wurde eine Fläche in Ziff. 1 der Begründung beschrieben ist und die im in der Nähe der Ortschaft Kirchherten als VorrangÜbrigen den Intensionen des neuen Windenergieer- zone innerhalb des Stadtgebietes im Rahmen der lasses vom 11.07.2011 entspricht, fügt sich unser 23. Flächennutzungsplanänderung dargestellt. Diese Fläche wurde 2006 durch den Bau von insAntragsbegehren vollinhaltlich ein. 29 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... b) Bündelung der Windkraftanlagen in Konzentrati- gesamt 12 Windkraftanlagen in Anspruch genommen. onszonen Mit der 45. Änderung des FNP strebt die Stadt Bed- Die damalige Untersuchung hatte den Bereich im burg unter Aufrechterhaltung der bereits durch die nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener Konzentrationszone Bedburg-Kaiskorb begründeten Höhe und Kasterer Höhe sowie den Bereich östlich Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 des Stadtzentrums im Norden der Wiedenfelder BauGB die Darstellung einer zweiten Konzentrati- Höhe im Rahmen der Abwägung potentieller Kononszone an. Dies bedeutet, dass Windkraftanlagen zentrationsflächen nicht berücksichtigt, weil seinerals privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 zeit die Entlassung der Flächen aus dem Bergbau Abs. 1 BauGB) an anderer Stelle im Stadtgebiet noch nicht vollzogen war und zunächst die WieBedburg auch weiterhin nicht zulässig sind. Folglich derherstellung der Oberfläche des Geländes und wird es uns verwehrt sein, unsere Eigentumsflä- die Wiedernutzbarmachung der Flächen für die chen, die unmittelbar an die Ackerlandflächen inner- Landwirtschaft der ehemals als Braunkohletagehalb der Konzentrationszone angrenzen und die bau genutzten Flächen im Vordergrund standen. ebenso wie der Grundbesitz innerhalb der geplanten Heute sind die Rekultivierungsmaßnahmen entKonzentrationszone als Agrar- und Freiraum gelten, sprechend den Rahmenbetriebsplänen und den Rekultivierungsplänen weitestgehend abgeschlosfür Windkraftanlagen zu nutzen. sen. Die Flächen stehen somit als Potentialflächen, c) Räumliche Abgrenzung der Konzentrationszone Nach Abschnitt 5 ‚Geltungsbereich’ der Begründung die für die Windenergienutzung prinzipiell in Frage befindet sich die gesamte bisher vorgesehene Kon- kommen, zur Verfügung. In einem erneuten in sich zentrationszone auf rekultivierten Flächen des Ta- schlüssigen gesamträumlichen Konzept wurde die gebaus. Von einer Ausdehnung nach Westen, die gesamte Stadtfläche Bedburgs auf mögliche Pofür Teile der von uns beantragten Erweiterung not- tentialflächen untersucht. Als Potentialflächen gelwendig wäre, wird u.a. aus folgenden Gründen ab- ten dabei diejenigen Flächen, die im Außenbereich gesehen:’Eine Ausdehnung des Geltungsbereiches nach Abzug der Flächen verbleiben, die sich aus Richtung Westen ist aufgrund nicht ausreichender tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht für Liegezeiten rekultivierter Böden nicht angezeigt und die Windenergienutzung eignen oder aus städtewürde aufgrund der geringeren Windgeschwindig- baulichen oder sonstigen abwägungsrelevanten keiten in den westlich angrenzenden Bereichen den Gründen nicht zur Verfügung stehen. Als Ergebnis dieser Untersuchung ergaben sich zwei grundsätzAuswahlkriterien widersprechen.’ Wir halten diese Gründe nicht für überzeugend, weil lich geeignete Flächen, die identisch sind mit den - mögliche Probleme bezüglich der Standsicherheit Flächen, die im Rahmen der 23. FNP-Änderung 30 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Anla- nicht untersucht wurden, weil die Entlassung aus gen zu beurteilen sind und, soweit erforderlich, dem Bergbau noch nicht vollzogen war. Die beiden durch besondere Maßnahmen beseitigt werden Potentialflächen wurden zur Entscheidungsfindung detailliert miteinander verglichen. Als Endergebnis können, - nennenswerte Unterschiede bezüglich der Wind- der Untersuchung wird empfohlen, rekultivierte geschwindigkeiten angesichts der geringen räumli- Flächen des ehemaligen Tagebaus Garzweiler chen Distanz zwischen unseren Flächen und der planungsrechtlich als Konzentrationszone zu sichern. Grundsätzlich ist die Stadt nicht verpflichtet, Konzentrationszone kaum gegeben sein werden. alle Bereiche als Konzentrationszone darzustellen, d) Sonstige Belange Auch sonstige, wesentliche und städtebaulich rele- die sich tatsächlich und rechtlich dafür eignen, vante Gründe dürfen unserem Erweiterungsbegeh- wenn städtebauliche Gründe vorliegen, die diese Begrenzung rechtfertigen. Es ist auch zulässig, ren nicht entgegen stehen, weil 1. die Abstände zu Wohnbauflächen, die nicht im zunächst nur bestimmte Standorte als WindkonAußenbereich liegen, nur geringfügig verringert wür- zentrationszone auszuweisen, und nachfolgend den und unzulässige Beeinträchtigungen durch weitere Flächen zusätzlich auszuweisen, sofern Lärm und Schattenwurf auch nach Aussagen des der Vorgabe, der Windenergienutzung substanziell Raum zu schaffen entsprochen wird. planenden Büros BMR nicht eintreten werden, 2. eine messbare nachteilige Veränderung des Die Anregung zur Erweiterung der Flächen entStadtbildes durch Anlagen auf den von uns ge- sprechen jedoch grundsätzlich den Klimaschutzwünschten Erweiterungsflächen nicht eintreten wird, zielen des Landes NRW sowie den städtebauli(schon die bisher geplanten Windkraftanlagen wer- chen Zielsetzungen der Stadt Bedburg im Raum den wegen ihrer Höhe im gesamten Stadtbild zu der Königshovener und Kasterer Höhe, welche sehen sein, so dass einige wenige zusätzliche Anla- auch aus der flächendeckenden Untersuchung zu gen diesen Gesamteindruck nicht verschlechtern Potentialflächen für Windemergoe hervorgeht. Die möglichen Erweiterungsflächen liegen innerhalb werden) 3. wesentliche Belange des Natur- und Landschafts- der in der flächendeckenden Untersuchung ermitschutzes unserem Antragsbegehren nicht entge- telten Potentialfläche A. Zur rechtssicheren Beurteilung über die Ausweigenstehen können. (Für die von uns beantragte geringe räumliche Er- sung einer Fläche für Windenergieanlagen in dieweiterung sind wesentliche Belange in diesem Sin- sem Bereich sind jedoch noch ergänzende Inforne, die nur unseren Grundbesitz und nicht die Flä- mationen, insbesondere hinsichtlich der artenchen in der Konzentrationszone selbst berühren, schutzrechtlichen Belange erforderlich. Nach Ab- 31 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... stimmungen mit den Unterzeichnern der Stellungkaum vorstellbar). nahme sollen diese Flächen nach Vorliegen der Verfahren entsprechenden Informationen und Fertigstellung Die Berücksichtigung unseres Antrags führt auch der Unterlagen in einem separaten Bauleitplanvernicht zu unzumutbaren zeitlichen Verzögerungen, fahren behandelt werden. weil auch bei Änderung der Planung nach Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB keine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden muss, sondern sich das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB anschließt. Abschließend bitten wir, unser Begehren nur unter städtebaulichen Gesichtspunkten zu beurteilen und dem Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 8 BauGB zu entsprechen. Im Auftrag unserer o.g. Mitglieder wenden wir uns Nach Prüfung des Flurstückes 5, Flur 11, Gemar- … der Anregung nicht 22. RLV-Kreisbauernschaft kung Pütz ist eine Ausweisung als Konzentrations- zu folgen. Köln/Rhein-Erft-Kreis e.V. mit nachfolgendem Anliegen an Sie: Die Eheleute Frimmersdorf sind Landwirte und be- zone aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft 10.05.2011 wirtschaften im Stadtgebiet Elsdorf einen landwirt- zur Ortslage Kirchherten ausgeschlossen. schaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Nicht zuletzt bedingt durch die Vorkommnisse in Japan sind die Eheleute Frimmersdorf bestrebt, ihren Beitrag im Rahmen der propagierten Energiewende zu leisten und bitten daher zu überdenken, ob die nachfolgende Parzelle als Windvorrangfläche ausgewiesen werden kann: Gemarkung Pütz, Flur 11, Nr. 51 Vorgenanntes Flurstück kommt nach Einschätzung der Eheleute Frimmersdorf aufgrund der dort vorherrschenden Windverhältnisse grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen in Betracht. Wir würden uns freuen, wenn Sie das Anliegen der Eheleute Frimmersdorf positiv beurteilen würden. 32 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Vorab ist erstmal grundsätzlich zu klären, ob die Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennut- … die Mitteilung zur 23. Anwohner 1 Ausweisung einer zweiten Konzentrationszone für zungsplanes wurden seinerzeit 10 Potentialflächen Kenntnis zu nehmen. Windkraftanlagen im Stadtgebiet Bedburg überhaupt innerhalb des Gebietes der Stadt Bedburg nach rechtlich zulässig ist, da dies gemäß § 35 Abs. 3 unterschiedlichen Kriterien untersucht. Als Ergebnis der Untersuchung wurden die Flächen in der BauGB bisher ausgeschlossen war. Nähe der Ortschaft Kirchherten als Vorrangzone dargestellt. Die damalige Untersuchung hatte den Bereich im nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener Höhe und Kasterer Höhe sowie den Bereich östlich des Stadtzentrums im Norden der Wiedenfelder Höhe im Rahmen der Abwägung potentieller Konzentrationsflächen nicht berücksichtigt, weil seinerzeit die Entlassung der Flächen aus dem Bergbau noch nicht vollzogen war und zunächst die Wiederherstellung der Flächen für die Landwirtschaft im Vordergrund stand. Heute stehen diese Flächen als Potentialflächen, die für die Windenergienutzung prinzipiell in Frage kommen, zur Verfügung. In einem erneuten in sich schlüssigen gesamträumlichen Konzept wurde die gesamte Stadtfläche Bedburgs auf mögliche Potentialflächen untersucht. Als Potentialflächen gelten dabei diejenigen Flächen, die im Außenbereich nach Abzug der Flächen verbleiben, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht für die Windenergienutzung eignen oder aus städtebaulichen oder sonstigen abwägungsrelevanten Gründen nicht zur Verfügung stehen. Als Ergebnis dieser Untersuchung ergaben sich zwei grundsätzlich geeignete Flächen, die identisch sind mit den Flächen, die im Rahmen der 23. FNP-Änderung nicht untersucht wurden, weil die Entlassung aus dem 33 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bergbau noch nicht vollzogen war. Die beiden Potentialflächen wurden zur Entscheidungsfindung detailliert miteinander verglichen. Als Endergebnis der Untersuchung wird empfohlen, rekultivierte Flächen des ehemaligen Tagebaus Garzweiler planungsrechtlich als Konzentrationszone zu sichern. Generell ist die Stadt nicht verpflichtet, alle Bereiche als Konzentrationszone darzustellen, die sich tatsächlich und rechtlich dafür eignen, wenn städtebauliche Gründe vorliegen, die diese Begrenzung rechtfertigen. Ursächlich für die Begrenzung ist u.a. die Einhaltung eines weitestgehenden Abstandes zur Wohnbebauung und die zunächst geplante Nichtinanspruchnahme von Flächen, die innerhalb des Naturparks Rheinland liegen. Durch die geplante Flächenausweisung soll zudem die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes begrenzt werden. Die Konzentrationszone für Windkraftanlagen auf der Königshovener Höhe sollte in Anbetracht der sehr großen Windräder von 180 m und unter Berücksichtigung des nahen Standortes zur Ortslage Königshoven, Kaster, Alt Kaster nicht vergrößert werden. Durch die beantragte Gebietserweiterung ist mit enormen Beeinträchtigungen der Bewohner durch Emissionen (Lärm, optische Beeinträchtigungen, Schattenwurf, Lichtreflexionen = Discoeffekt) zu rechnen. Eine Ausdehnung der Konzentrationszone auf die … die Mitteilung zur gesamte Potentialfläche A ist nicht Gegenstand Kenntnis zu nehmen. dieses Planverfahrens. Die westliche Abgrenzung der Konzentrationszone resultiert aus der Möglichkeit, maximal drei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Reihen aufzustellen, um somit Richtung Kaster lediglich die Schmalseite der Konzentrationszone zu präsentieren. Damit wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes begrenzt. Die südliche Abgrenzung weist zu den Ortschaften Kaster und Königshoven einen Abstand von ca. 1.800 m, zum Weiler Hohenholz einen Abstand von ca. 1.000 m auf. Die südliche Abgrenzung schließt die inner- 34 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... halb der Potentialfläche A gelegenen Flächen des Naturparks Rheinland aus. Die Größe des Windparks stellt einen gravierenden Eingriff in die sich gerade entwickelnde und entstehende Landschaft dar, daher sollte hier sehr behutsam vorgegangen werden. In Anbetracht der Größe der Windkrafträder von 180 m und deren erhöhten Standortes (Königshovener Höhe) wird sich bereits jetzt, bei der genehmigten Anzahl von 18 Windkrafträdern, das Stadtbild entscheidend nachteilig verändern. Gemäß Umweltbericht sind durch die 45. FNP- … die Mitteilung zur Änderung keine erheblichen Umweltauswirkungen Kenntnis zu nehmen. auf das Schutzgut Mensch gegeben, weil die immissionsschutzrechtlich relevanten Grenz- und Orientierungswerte an sensiblen Immissionsorten nicht überschritten werden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft werden als besonders erheblich eingestuft, weil die Eigenschaft der Landschaft verändert wird bzw. es zu Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes und der Sichtbeziehungen kommen kann. Deswegen soll der Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnahmen auf die Aufwertung der Lebensräume der Kulturlandschaft gelegt werden. Ferner ist zur Aufwertung des Landschaftsbildes die Anlage von strukturreichen Gehölzbeständen geplant. Nach Realisierung der Maßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Die beantragte Gebietserweiterung auf der Königshovener Höhe entspricht ca. 1/3 der schon ausgewiesenen Fläche, so dass hier nicht mehr von einer geringen räumlichen Erweiterung gesprochen werden kann. Die von einigen Anrainern vorgeschlagene Erweiterung der Fläche dient in keinster Weise dem Wohl der Allgemeinheit sondern einzigallein den An- In der vorliegenden Planung wird der Geltungsbe- … die Mitteilung zur reich der 45. FNP-Änderung im Vergleich zur bis- Kenntnis zu nehmen. herigen Planung nicht vergrößert. Insofern ist davon auszugehen, dass gegen die 45. FNPÄnderung inhaltlich keine Bedenken bestehen. 35 Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Nr. Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... tragstellern. Sollte die Konzentrationszone der Windräder erweitert werden, kommen die Grundstückseigentümer dieser Flächen oftmals in den Genuss von Entschädigungszahlungen des Windparkbetreibers. Diese Zahlungen mindern die Einkünfte der Stadt Bedburg aus der Windradparkbeteiligung. 36