Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
166 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 17.11.2014
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-130/2014
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014
Gemeinderat am 11.12.2014
- öffentlich -
4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“
Begründung:
Die Gemeinde Vettweiß verfügt aktuell über folgende Unterkünfte für die
Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen, Zuwanderern und ausländischen
Flüchtlingen:
Vettweiß, „Kettenheimer Straße 14“,
Froitzheim, „An den Wiesen 37, 39, 41 und 43“,
Jakobwüllesheim, „Veitzheimer Straße 2“ und
Soller, „Marienstraße 7“.
Da die alte Regelung des § 1 Absatz 1 der „Satzung über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“ noch nicht alle diese
Unterkünfte beinhaltet, ist eine Überarbeitung erforderlich, um eine rechtliche
Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für diese Übergangsheime zu
schaffen.
Ebenso ist aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl der unterzubringenden
ausländischen Flüchtlinge im Gemeindegebiet eine Neukalkulation der für die
Unterkunft „Kettenheimer Straße 14“ in den sieben Wintermonaten zu erhebenden
Heizkostenpauschale notwendig.
Die Überprüfung der Jahre 2012 – 2014 hat ergeben, dass die durchschnittlichen
Kosten bei z. Zt. 39,08 € je Person und Wintermonat liegen. Die bisherige
Heizkostenpauschale i. H. v. 105,00 € sollte daher auf zunächst 40,00 € je Person
und Wintermonat gesenkt werden.
Die enorme Senkung der Heizkostenpauschale erklärt sich durch die Umlage der
entstandenen Heizkosten auf alle Bewohner der Unterkunft, so dass eine deutlich
höhere Belegungszahl auch eine deutlich geringere Heizkostenpauschale je
Bewohner zur Folge hat.
Ein Satzungsentwurf für die 4. Änderungssatzung ist der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die
4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen
sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der
Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“ zu beschließen.