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Vorlage (4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
166 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Vorlage (4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 17.11.2014 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-130/2014 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014 Gemeinderat am 11.12.2014 - öffentlich - 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“ Begründung: Die Gemeinde Vettweiß verfügt aktuell über folgende Unterkünfte für die Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen, Zuwanderern und ausländischen Flüchtlingen: Vettweiß, „Kettenheimer Straße 14“, Froitzheim, „An den Wiesen 37, 39, 41 und 43“, Jakobwüllesheim, „Veitzheimer Straße 2“ und Soller, „Marienstraße 7“. Da die alte Regelung des § 1 Absatz 1 der „Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“ noch nicht alle diese Unterkünfte beinhaltet, ist eine Überarbeitung erforderlich, um eine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für diese Übergangsheime zu schaffen. Ebenso ist aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl der unterzubringenden ausländischen Flüchtlinge im Gemeindegebiet eine Neukalkulation der für die Unterkunft „Kettenheimer Straße 14“ in den sieben Wintermonaten zu erhebenden Heizkostenpauschale notwendig. Die Überprüfung der Jahre 2012 – 2014 hat ergeben, dass die durchschnittlichen Kosten bei z. Zt. 39,08 € je Person und Wintermonat liegen. Die bisherige Heizkostenpauschale i. H. v. 105,00 € sollte daher auf zunächst 40,00 € je Person und Wintermonat gesenkt werden. Die enorme Senkung der Heizkostenpauschale erklärt sich durch die Umlage der entstandenen Heizkosten auf alle Bewohner der Unterkunft, so dass eine deutlich höhere Belegungszahl auch eine deutlich geringere Heizkostenpauschale je Bewohner zur Folge hat. Ein Satzungsentwurf für die 4. Änderungssatzung ist der Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001“ zu beschließen.