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Vorlage (Hebesatzsatzung 2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
6,8 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Vorlage (Hebesatzsatzung 2015)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß (Hebesatzsatzung) vom ____________ Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S.2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S.4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) und des §1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S.732) in Verbindung mit §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ___________ die folgende Satzung beschlossen: §1 Die Steuersätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Vettweiß wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 270 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 449 v.H. 2. Gewerbesteuer 449 v.H. §2 Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2015. §3 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.