Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
48 kB
Datum
18.06.2014
Erstellt
17.06.14, 18:02
Aktualisiert
17.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 02.06.2014
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt: 4
Vorlagennummer: V-53/2014
Vorlage
für den
Gemeinderat am 18.06.2014
- öffentlich -
Festlegung der Anzahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Begründung:
Nach den Maßgaben des § 67 Abs.1 GO NRW wählt der Rat ehrenamtliche
Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen
Stellvertreter muss der Wahl notwendigerweise vorausgehen. In der Hauptsatzung
der Gemeinde Vettweiß ist keine Regelung getroffen. Bevor das
Vorschlagsverfahren und die Wahl durchgeführt werden, sollte deshalb die Zahl der
stellvertretenden Bürgermeister durch einen Beschluss festgelegt werden.
(Der Bürgermeister hat Stimmrecht.)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, ______ stellvertretende Bürgermeister
gem. § 67 Abs. 1 GO NRW zu wählen.