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Vorlage (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Vorlage (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Gemeinde Vettweiß)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.11.2014 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-128/2014 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 26.11.2014 Gemeinderat am 11.12.2014 - öffentlich - Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Gemeinde Vettweiß Begründung: Gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz dürfen zugelassene Pflanzenschutzmittel auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, zu denen Friedhöfe zählen, ohne Genehmigung eingesetzt werden. Ausgenommen sind befestigte und wassergebundene Wege, in den o.g. Anlagen. Für diese Flächen können entsprechende Ausnahmegenehmigungen bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Bisher wurde u.a. das Pflanzenschutzmittel Glyphosat eingesetzt. Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen der jüngsten Vergangenheit haben Zweifel an der Unbedenklichkeit des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat geäußert. Aus Vorsorgegründen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW die Landwirtschaftskammer angewiesen, Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nicht zu erteilen. Alternativ ist auf andere Wirkstoffe auszuweichen, die jedoch nicht den erforderlichen Erfolg bringen oder nichtchemische Anwendungsverfahren einzusetzen. Um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, wird vorgeschlagen, eine Unkrautbekämpfung im thermischen Verfahren mittels Heißwasser/ Heißdampfgerät durchzuführen. Hierbei wird ein Trägerfahrzeug mit einer Wärmeerzeugungseinheit und Wassertank bestückt. Die Unkrautbekämpfung auf gepflasterten und wassergebundenen Flächen kann in einer Arbeitsbreite von ca. 1 m und für unzugängliche Stellen mit einer zusätzlichen Handlanze erfolgen. Je nach Größe des Gerätes können pro Arbeitstag ca. 1400 – 2500 m² behandelt werden. Der Energie- und Wasserverbrauch liegt bei ca. 26 l Heizöl und 2500 l Wasser. Je nach Witterung und Unkrautbestand sind ca. 4 Behandlungen pro Jahr erforderlich. Die Anschaffungskosten eines solchen Gerätes betragen ohne Trägerfahrzeug rund 50.000 €. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß in den Haushalt 2015 überplanmäßig 50.000 € zur Anschaffung eines Heißwasser/ Heißdampfgerätes zur Unkrautbekämpfung einzustellen und dieses zu beschaffen. Auswirkungen auf den Haushalt: Mittel stehen im Rahmen der noch nicht gebunden Investitionspauschale zur Verfügung.