Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.11.2014
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-128/2014
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 26.11.2014
Gemeinderat am 11.12.2014
- öffentlich -
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz dürfen zugelassene Pflanzenschutzmittel auf landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Flächen, zu denen Friedhöfe zählen, ohne Genehmigung eingesetzt
werden. Ausgenommen sind befestigte und wassergebundene Wege, in den o.g. Anlagen. Für diese
Flächen können entsprechende Ausnahmegenehmigungen bei der Landwirtschaftskammer beantragt
werden. Bisher wurde u.a. das Pflanzenschutzmittel Glyphosat eingesetzt. Zahlreiche
wissenschaftliche Veröffentlichungen der jüngsten Vergangenheit haben Zweifel an der
Unbedenklichkeit des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat geäußert. Aus Vorsorgegründen hat
das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW die
Landwirtschaftskammer angewiesen, Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung glyphosathaltiger
Pflanzenschutzmittel nicht zu erteilen. Alternativ ist auf andere Wirkstoffe auszuweichen, die jedoch
nicht den erforderlichen Erfolg bringen oder nichtchemische Anwendungsverfahren einzusetzen.
Um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, wird vorgeschlagen, eine
Unkrautbekämpfung im thermischen Verfahren mittels Heißwasser/ Heißdampfgerät durchzuführen.
Hierbei wird ein Trägerfahrzeug mit einer Wärmeerzeugungseinheit und Wassertank bestückt. Die
Unkrautbekämpfung auf gepflasterten und wassergebundenen Flächen kann in einer Arbeitsbreite von
ca. 1 m und für unzugängliche Stellen mit einer zusätzlichen Handlanze erfolgen. Je nach Größe des
Gerätes können pro Arbeitstag ca. 1400 – 2500 m² behandelt werden. Der Energie- und
Wasserverbrauch liegt bei ca. 26 l Heizöl und 2500 l Wasser. Je nach Witterung und Unkrautbestand
sind ca. 4 Behandlungen pro Jahr erforderlich. Die Anschaffungskosten eines solchen Gerätes
betragen ohne Trägerfahrzeug rund 50.000 €.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der
Gemeinde Vettweiß in den Haushalt 2015 überplanmäßig 50.000 € zur Anschaffung eines
Heißwasser/ Heißdampfgerätes zur Unkrautbekämpfung einzustellen und dieses zu beschaffen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Mittel stehen im Rahmen der noch nicht gebunden Investitionspauschale zur Verfügung.